Raubkopien im Wert von über 3,7 Millionen Mark entdeckt
Vor Gericht sagte K. zunächst aus, er fühle sich weder für die ihm vorgeworfenen steuerrechtlichen Vergehen, noch für die urheberrechtlichen Straftaten verantwortlich, gestand jedoch am zweiten Verhandlungstag seine Schuld in Teilbereichen ein.
In den übrigen Bereichen wies das Gericht die Darstellung des Angeklagten wegen der eindeutigen Beweislast als unsachlich zurück. Dem Antrag der Verteidigung auf Haftprüfung wurde nicht stattgegeben und K. nach Abschluss der Beweisaufnahme und Zeugenaussagen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Mit der zweijährigen Freiheitsstrafe für die Urheberrechtsverletzung kam das Gericht der Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Microsoft entgegen, die hier drei Jahre Haft gefordert hatten.
Bei der Urteilsbegründung nannte der vorsitzende Richter im Bereich der Urheberrechtsverletzung auch generalpräventive Gründe. Es sei notwendig, geistiges Eigentum sehr viel besser vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Die zunehmende Welle von Computer-Piraterie müsse unbedingt gestoppt werden, das hohe Strafmaß im aktuellen Fall solle sehr wohl als abschreckendes Beispiel verstanden werden.
Zusätzlich zu der Haftstrafe steht dem Beschuldigten noch eine Schadensersatzforderung seitens Microsoft in Höhe von über 3,7 Millionen Mark bevor. Die erforderlichen zivilrechtlichen Schritte will der Software-Hersteller in den nächsten Tagen einleiten.