AOL will Bevorzugung von T-Online-Kunden nicht blockieren
"Die unzulässige Werbung mittels einer Fragebogenaktion ist gestoppt. Ob und wie T-Online seine Aktien nun an die eigenen Kunden verteilt, ist ausschließlich Sache von T-Online" , so Heddendorp.
Unabhängig vom Ausgang der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf am Montag wolle AOL T-Online nicht untersagen, Aktien bevorzugt an seine Kunden zu verteilen. Man habe bereits in der vergangenen Woche schriftlich T-Online und die Deutsche Telekom informiert, dass es AOL nie um die Verweigerung von Vorteilen für die T-Online-Bestandskunden gegangen sei, so Heddendorp weiter.
Unakzeptabel und rechtlich nicht zulässig sei hingegen die massive Werbekampagne in TV, Radio und Zeitungen, durch die T-Online mit dem Hinweis auf Zuteilungsvorteile der Aktienvergabe bei Teilnahme an der Kundenbefragung Neukunden gewinnen wollte, so AOL.
"Wenn T-Online tatsächlich seine eigenen Bestandskunden bevorzugen will, hätte man dies per E-Mail oder online über www.t-online.de direkt an die Kunden kommunizieren können. Mit der massiven Werbekampagne und dem Aktienversprechen sollten aber gezielt Nutzer anderer Onlinedienste angesprochen werden" , kritisiert Heddendorp.
Am Wochenende hatte T-Online in großen Tageszeitungen Anzeigen platziert und seine Kunden aufgerufen, sich telefonisch oder per Fax bei AOL zu beschweren.
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