Deutschland: Gesetzgebungsverfahren per Internet
Anlässlich eines CeBIT-Gesprächs nannte Tauss gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden der IBM Deutschland, Erwin Staudt, zugleich Sprecher der Informationsgesellschaftsinitiative D 21, ein neues Datenschutzrecht als erstes mögliches Feld, neue Wege in der Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung zu beschreiten. Denn die an diesem Thema Interessierten verfügen zu mindestens 90% über die technische Möglichkeit, sich an einer demokratischen Willensbildung auch im Netz zu beteiligen, betonte Tauss. Damit kann der Gefahr begegnet werden, dass nur eine kleine Minderheit mit Zugang zum Netz zu Wort kommt.
Nach Mitteilung des SPD-Internet-Experten sollen die zeitlichen Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens für die im Verlauf der Legislaturperiode begonnene Gesamtreform des Datenschutzrechts jeweils im Internet veröffentlicht werden. Angestrebt ist darüber hinaus, Stellungnahmen von Lobbyistenverbänden genauso zu veröffentlichen wie die entgegenlautenden Meinungsäußerungen. In virtuellen Diskussionsforen soll die Möglichkeit bestehen, Stellungnahmen und Gesetzgebungsprozess mit hierzu gleichfalls veröffentlichten Meinungsäußerungen zu begleiten.
Tauss erhofft sich mit diesem Vorgehen vor allem eine starke Beteiligung interessierter Bevölkerungskreise, der wissenschaftlichen "Szene" aus Datenschutz und Informatik bis hin zu den Behörden der Inneren Sicherheit. Diese betrachten einen wirksamen Datenschutz zur Sicherung der Bürgerrechte oft genug als Behinderung polizeilicher Ermittlungsarbeit, wobei es umgekehrt "Datenschützern" oft an Kenntnissen über die Belange der Polizei mangelt. Solche sich zuwiderlaufenden Positionen, die häufig genug Missverständnisse erzeugen, könnten dann allen am Thema Interessierten öffentlich aufgezeigt und transparent werden und entsprechende Diskussionen über Lösungsansätze auslösen. So besteht dann die praktische Möglichkeit, Befürchtungen und Argumentationsstränge der jeweils "anderen Seite" bis hin zur Wirtschaft mit Stellungnahmen zu bekräftigen oder auch zu widerlegen und zusätzliche Kompetenz in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.
Das Experiment ist nach Auffassung von Tauss ein erster "Testlauf" für "elektronische Demokratie" in Deutschland auf Bundesebene und soll nach dem Willen der rot/grünen Koalitionsfraktionen vor der Sommerpause gestartet werden.
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