Inkasso-Verhandlungen mit Telekom gescheitert
Regulierungsbehörde entscheidet am Montag über Call-by-Call
Die Telekom konnte sich nach Angaben des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) nicht mit ihren Wettbewerbern über eine neue Inkasso-Regelung verständigen. Man habe sich auch in den letzten Gesprächen, die auf Vermittlung der Regulierungsbehörde stattfanden, nicht auf eine einvernehmliche Kompromisslösung einigen können.
Die Wettbewerber seien den öffentlichen Hauptforderungen der Deutschen Telekom AG entgegengekommen und hatten die Übernahme der Reklamationsbearbeitung sowie der gerichtlichen Forderungsbeitreibung in einem Zeitraum zugesagt, der auch von der Telekom als akzeptabel eingeschätzt wurde.
Dennoch beharrt die deutsche Telekom AG weiterhin auf der Einstellung fast aller für den Wettbewerb unverzichtbaren Dienstleistungen zu einem festen Zeitpunkt in weniger als zwei Jahren, so der Vorwurf des VATM. Vor allem die Einstellung des kundenfreundlichen und von rund 80 Prozent der Bürger genutzten Einzugsverfahrens erschien aus Sicht der Wettbewerber nicht akzeptabel.
Außerdem gebe es aus heutiger Sicht keine überprüfbaren Angebote alternativer Inkassodienstleister, die ein Abrechnungsverfahren für monatlich weit über 40 Millionen Rechnungen und die verschiedenen TK-Unternehmen sicherstellen können. Dies hätte für die Kunden zudem unterschiedliche Zahlungswege sowie höhere Kosten zur Folge.
"Wenn die DTAG Rechnungsstellung mit Forderungseinzug ablehnt, so erklärt sich dies allein aus dem offenkundigen strategischen Ziel, über einen möglichst kundenunfreundlichen Zahlungsweg Wettbewerb zu verhindern", so Dr. Joachim Dreyer, Präsident des VATM. "Vor allem aber sollen Internetzugang, Online- und Mehrwert- oder Auskunftsdienste, bei denen die Wettbewerber zweistellige Marktanteile erreicht haben, massiv behindert werden. Gerade in diesem für Deutschland wichtigen Zukunftsmarkt, der viele neue, für die Kunden attraktive Dienstleistungen bieten wird, versucht die DTAG wieder ein Monopol aufzubauen."
Der VATM fordert nun die Regulierungsbehörde auf, dafür zu sorgen, dass eine kundenfreundliche Regelung im Sinne des VATM getroffen wird.
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