Connectix darf PlayStation-Emulator ausliefern
Softwarehersteller Connectix gewinnt Berufungsverfahren gegen Sony
Der Softwarehersteller Connectix hat im Berufungsverfahren gegen Sony einen Sieg errungen und darf nun den Stein des Anstoßes, die Connectix Virtual Game Station, wieder ausliefern. Sony hatte Connectix Ende 1999 durch einen gerichtlichen vorläufigen Unterlassungsbefehl daran gehindert, den PlayStation-Emulator für G3 und G4 Apple-Macintosh-Rechner auszuliefern.
Virtual Game Station
Ein Berufungsgericht hob das Urteil des verantwortlichen Bezirksgerichts auf und betonte zudem, dass Connectix keine Marken- und sonstige Rechte von Sony verletzt hätte. Auch das PlayStation-BIOS sei nicht widerrechtlich kopiert, sondern durch Reverse Engineering von Connectix nachgebildet worden. Der Fall wurde nun an das Bezirksgericht zur abschließenden Entscheidung zurücküberwiesen. Der 25-seitige Richterspruch (Case 99-15852) findet sich im Internet zur Einsicht.
Connectix startete mittlerweile wieder den Online-Verkauf der Virtual Game Station für Macintosh, eine Windows-Version soll in Kürze folgen.
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