Connect - Freiminuten meist nur Augenwischerei
Im Kampf um den Telefon-Kunden lassen sich die Telekommunikationsunternehmen immer wieder neue Tricks einfallen: Derzeit werben einige Wettbewerber mit Freiminuten, Sondertarifen und großzügigen Rabatten - in den Genuss der verlockenden Offerten kommen Kunden, die sowohl einen Festnetz- als auch einen Mobilfunk-Vertrag beim gleichen Anbieter unterzeichnen.
Wie die Zeitschrift Connect in ihrer heute erscheinenden Februar-Ausgabe berichtet, stellt sich beim Blick auf die Vertragsbedingungen allerdings schnell Ernüchterung ein. Denn verschiedene Klauseln beschränken die Attraktivtät der Vergünstigungen teilweise drastisch. Zudem kann der Teilnehmer die Vorteile nur dann nutzen, wenn er sich mit einem Preselection-Vertrag fest an die jeweilige Telefongesellschaft bindet - meist über einen längeren Zeitraum von bis zu zwei Jahren.
So verspricht etwa Talkline vollmundig 500 Freiminuten im Festnetz, wenn der Kunde sämtliche Festnetz- und Handy-Gespräche künftig über das Elmshorner Unternehmen abwickelt. Allerdings: Die Gratis-Einheiten können nur nachts, in der Zeit zwischen 22 und 7 Uhr, abtelefoniert werden.
Noch raffinierter zeigt sich Victor Vox, so Connect: Wer sich für die Mobilfunk- und Festnetzdienste dieses Anbieters entscheidet, dem stehen einmalig 120 Gesprächsminuten umsonst zur Verfügung. Der Haken: Der Bonus ist auf 24 Monate verteilt - pro Monat bleiben also gerade fünf Gratisminuten übrig.
Bei D-Plus bekommt jeder Preselection-Teilnehmer einen kostenlosen Internet-Zugang dazu. Dieser gehört mit einem Gebührensatz von sechs Pfennig pro Minute aber nicht zu den günstigsten.
Die Möglichkeiten der Telefonunternehmen, dem Kunden wirklich interessante Zusatzangebote und Nachlässe einzuräumen, stuft Connect aufgrund des Rabattgesetzes als äußerst begrenzt ein. Danach dürfen die Firmen lediglich "handelsübliche Rabatte" gewähren und "handelsüblich" entspricht, so Connect, etwa jenen drei Prozent Skonto, die ein Käufer bei Barzahlung einer Ware erhält. Allerdings: Letztlich bestimmen die Wettbewerber mit ihren Angeboten, was als "handelsüblich" gilt. Langfristig dürften üppige Dreingaben im Telekommunikationsmarkt wie etwa in den USA auch in Deutschland zur Normalität werden.
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