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BfG Bank - Bankkunde wird von Beweislast befreit

/ Jens Ihlenfeld
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Hegt ein Kunde den Verdacht, seine Bank habe einen Transaktionsauftrag nicht korrekt ausgeführt oder dieser sei manipuliert worden, so befindet sich der Kunde heute in der Beweispflicht: Um eine Regulierung des Schadens verlangen zu können, muss der Bankkunde zweifelsfrei belegen, dass dem Finanzdienstleister ein Fehler unterlaufen ist – die BfG Bank AG will den Spieß nun umdrehen.

Bei allen Transaktionen, die über das Internet abgewickelt werden, nimmt sich die Bank selbst in die Beweispflicht. Begründung: Das moderne Online-Banking sei absolut sicher und manipulationsgeschützt, so die BfG Bank.

Die BfG Bank AG teilt mit, dass entsprechend geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen ab sofort in Kraft treten. Den Kunden wird die Neuerung beim nächsten Internet-Klick ins Konto online mitgeteilt. Die Umkehr der Beweislast bezieht sich ausschließlich auf das Homebanking und das Wertpapier-Ordering via Internet. Die weiteren Kommunikationswege zwischen Bank und Kunde bleiben davon unberührt.

Die BfG Bank ist nach eigenen Angaben das erste überregionale deutsche Kreditinstitut, das eine derartig kundenfreundliche Beweislast-Regelung findet. In der Praxis bedeutet dies: Ist ein Bankkunde der Auffassung, die Bank habe eine Online-Transaktion fehlerhaft durchgeführt, muss die Bank ihrerseits nachweisen, dass die Buchung dem Kundenauftrag entspricht.

Die häufigste Fehlerquelle für Missverständnisse bei der Abwicklung elektronischer Geschäfte dürfte jedoch weniger in der Verarbeitung der Daten als vielmehr in den oft zu komplizierten Interfaces zu finden sein. So trägt auch bei der BfG Bank weiterhin der Kunde das Risiko für falsche oder missverständliche Eingaben.


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