Das Europäische Parlament hat der geplanten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten in erster Linie grünes Licht gegeben. Die Pläne sind äußerst umstritten, Datenschützer sehen darin einen unverhältnismäßigen und damit verfassungswidriger Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den Datenschutz.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten ruft Proteste bei den unterschiedlichsten Interessengruppen hervor. Die Attac AG Wissensallmende, der FoeBuD und der Chaos Computer Club protestieren gegen die Pläne, aber auch der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikation (VATM) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) drängen die EU-Parlamentarier, an ihren bisherigen Positionen festzuhalten und sich nicht dem Druck des EU-Ministerrats zu beugen. Die Interessen sind dabei durchaus unterschiedlich.
Während Datenschützer vor dem Hintergrund eines Kompromisses der Justizminister der Europäischen Union (EU) zur Vorratsdatenspeicherung einen digitalen Überwachungsstaat befürchten, geht die geplante Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech nicht weit genug.
Nachdem sich die Justizminister der Europäischen Union (EU) am Freitag, dem 2. Dezember 2005, auf einen "Kompromissvorschlag" bei der Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten geeinigt haben, kommt nun harte Kritik von Seiten der Datenschützer. Nach dem Kompromiss müssten in allen EU-Staaten bei sämtlichen Formen der Telekommunikation die so genannten Verkehrsdaten mindestens sechs Monate lang gespeichert werden, kritisiert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Die Datenschutzbeauftragten der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten machen im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten eine historische Dimension aus. Die so genannte Artikel-29-Gruppe sieht darin einen Eingriff in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation.
Der Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) verurteilt die Bestrebungen auf europäischer Ebene, Kommunikationsverbindungsdaten künftig bis zu zwölf Monate zu speichern und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzbeauftragte, übt sanfte Kritik an der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten bei der Telekommunikation. Hustinx mahnt vor allem Vorsicht in Bezug auf die Richtlinie an, weist die Vorratsdatenspeicherung aber nicht in jedem Fall zurück.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßte, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zu einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten vorgelegt hat, sieht an einigen Stellen aber noch Nachbesserungsbedarf. Ende 2003 hatte sich der Verband noch vehement gegen ähnliche Pläne gestellt, die im Bundesrat diskutiert wurden.
Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Speicherung von Vorratsdaten von Verbindungsdaten vorgelegt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sollen EU-weit einheitlich ihre Verbindungsdaten künftig ein Jahr speichern, Internetanbieter sechs Monate. Auf die übertragenen Inhalte soll die Richtlinie ausdrücklich nicht angewendet werden.
Alarmiert reagiert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, auf Meldungen, wonach nicht nur der Europäische Rat, sondern auch die EU-Kommission eine umfassende Überwachung der Telekommunikations-Verbindungsdaten fordert.
Die Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat will die EU-Kommission stärker als Mittel im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus einsetzen, berichtet die Tageszeitung die Welt. Benutzer von Telefon, Handy und Internet sollen bei der Nutzung von der ersten bis zu letzten Sekunde beobachtet werden, so dass auch Bewegungsprofile erstellt werden können, berichtet das Blatt unter Berufung auf ein noch nicht veröffentlichtes Papier der Kommission.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hartmut Koschyk stellt sich hinter Forderungen des britischen Innenministers Charles Clarke nach einer Speicherung von Kommunikationsdaten in ganz Europa. Die Union werde entsprechende Schritte unterstützen und umsetzen, kündigt Koschyk an.
Bislang hatte Strato sich bemüht gezeigt, Power-User eher abzuschrecken, doch nun scheint man zunehmend an dieser Zielgruppe Gefallen zu finden. Erst kündigte die freenet.de-Tochter an, künftig keine Port-Drosselungen mehr vorzunehmen, nun teilt Strato explizit mit, keine IP-Adressen seiner Maxxi-DSL-Kunden zu speichern.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Starostik hat am Montag im Namen von zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbietern Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerde drängt auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen.
Der Lobbyverband Bitkom hat ein eigenes Büro in Brüssel eröffnet. Damit will man die Interessenvertretung für die Mitglieder auf internationaler Ebene verstärken und gleichzeitig dafür sorgen, dass Initiativen der EU in Deutschland frühzeitiger aufgegriffen werden können.
Anlässlich der CeBIT fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Breitband-Offensive, um so die Wettbewerbsfähigkeit der ITK-Industrie zu erhöhen. Mit rund sechs Millionen DSL-Anschlüssen liege Deutschland im internationalen Vergleich weit hinter den USA, Japan, Großbritannien und den skandinavischen Ländern zurück.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert Pläne der Bundesregierung, im "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" Urhebern einen erweiterten Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern einzuräumen, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von Surfern verlangen können. Schon die Speicherung entsprechender Daten wie z.B. die IP-Adresse sei rechtswidrig.
Auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat am heutigen 14. Mai 2004 dem vom Deutschen Bundestag geänderten Telekommunikationsgesetz zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich schon am 11./12. Mai 2004 auf zentrale Punkte geeinigt. Den resultierenden Kompromiss - ohne eine ausgedehnte Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung - bezeichnete der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. als "ordnungspolitisch bedeutsam und für die Wirtschaft tragfähig."
Der Bundesrat hat die neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes abgelehnt und den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Die Bundesratsmehrheit fordert vor allem eine längere und umfassende Datenspeicherung seitens der Telekommunikationsanbieter. Kritiker befürchten dadurch eine Ausdehnung der Telefonüberwachung.
Der Bundestag hat in erster Lesung über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten. Die Fraktion von CDU/CSU kritisiert dabei den Entwurf der Regierung und fordert insbesondere wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Missbrauch der Marktmacht.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco Forum e.V., kritisiert die Empfehlungen des Rechts- und Innenausschusses im Bundesrat zur Einführung von Mindestspeicherungspflichten von bis zu zwölf Monaten als verfassungswidrig und fordert die Ministerpräsidenten auf, im Bundesrat am 19. Dezember 2003 gegen die Empfehlungen dieser Ausschüsse zu stimmen. Der Empfehlung zufolge sollen Provider Verbindungsdaten prinzipiell zwölf Monate speichern, um dies im Nachhinein Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen zu können.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) spricht sich gegen die Forderung des Innenausschusses des Bundesrats aus, dass in Deutschland alle elektronischen Kommunikations-Verbindungsdaten zwölf Monate gespeichert werden müssten - auch im Voraus. Den Sicherheitsbehörden soll damit der Zugriff auf diese Daten ermöglicht werden.
Nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt laut verschiedenen Presseberichten dem Internet-Provider T-Online entgegen verschiedener Beschwerden von Kunden zugestanden hat zu archivieren, welchen Kunden in einem bestimmten Zeitraum welche IP-Nummer zugewiesen wurde, kommentierte nun das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein diese Entscheidung. Die Aufsichtsbehörde Darmstadt hätte auf den Einzelfallcharakter ihrer Entscheidung hingewiesen, auch dass die Rechtsauslegung der Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer unberührt bliebe.
Am 8. Juni 2002 haben zehn Organisationen aus sieben Ländern mit der European Digital Rights (EDRi) eine internationale Bürgerrechtsorganisation für das Internet gegründet. Ziel der EDRi ist es, die Rechte der Menschen in Europa im digitalen Zeitalter der Informations- und Kommunikationstechnologie zu verteidigen. Ihren Sitz soll die EDRi in Brüssel haben.
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