Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" rufen am kommenden Samstag, dem 22. September 2007, in Berlin rund 50 Organisationen zu einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf.
Namhafte Anbieter von Anti-Spyware würden staatlichen Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung von Computern nicht helfen, selbst wenn sie sie dazu aufgefordert würden. Die IT-Sicherheitsfirmen würden auch Spionage-Software erkennen, wenn diese von staatlicher Seite stammen, wie eine Umfrage ergab.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht. Das BKA schätzt eine Verbesserung der Aufklärungsquote um gerade einmal 0,006 Prozentpunkte.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, zu diesem Ergebnis kommt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" erstellt hat. Die Datenschützer appellieren an den Bundesgesetzgeber, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen.
Google Deutschland will sein E-Mail-Portal schließen, wenn es tatsächlich zur Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik kommen sollte. Peter Fleischer, bei Google Deutschland für den Datenschutz zuständig, teilte der Wirtschaftswoche mit, dass man das Angebot notfalls wieder schließen wird.
Die Musikindustrie gibt sich erfreut über die Forderungen des Bundesrates, die bei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten auch für Zivilprozesse, z.B. gegen Tauschbörsennutzer, heranzuziehen. Die von Datenschützern heftig kritisierten Pläne des Bundesjustizministeriums halten die deutschen Phonoverbände für einen "Freibrief für Internetpiraterie".
Das EU-Parlament hat die "EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum" (IPRED2) mit Änderungen abgesegnet. Bürgerrechtler hatten im Vorfeld kritisiert, da ob der Formulierungen auch Haftstrafen für private Tauschbörsennutzer drohen können. Hier zu Lande wird noch über die Umsetzung der ersten Durchsetzungsrichtlinie verhandelt.
Die Vorratsdatenspeicherung für Internetdaten soll schneller kommen als bisher bekannt. Eigentlich sollte es hier einen Aufschub der Speicherungspflicht bis 15. März 2009 geben. Nun aber soll die Regelung schon zum 1. Januar 2008 gelten, kritisiert der eco-Verband.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat den 21. Tätigkeitsbericht für 2005/06 vorgelegt. Der oberste Datenschützer betonte, dass seine Arbeit deutlich zugenommen habe und übte erhebliche Kritik an der Bundesregierung.
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Während das Bundesjustizministerium die neuen Regelungen als verbesserten Rechtsschutz der Betroffenen darstellt, sehen Datenschützer in der vorsorglichen Speicherung aller Verbindungsdaten eine Verletzung des Grundgesetzes. Einige Mitglieder, Mandatsträger und Untergliederungen von SPD, CDU und CSU sprechen sich derweil gegen die "drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung" aus.
Statt Datenschutz als bürokratisches Hindernis anzusehen, sollte der Staat vielmehr fragen, wie er den Bürger vor einer überbordenden Überwachung schützen kann. So formulierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bei der Konferenz Datenschutz und Datensicherheit in Berlin seine Vorstellung davon, wie die Regierung darauf reagieren sollte, dass Technologien "uns immer überwachbarer machen".
Über 10.000 Personen sind dem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gefolgt und haben sich für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung angemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Bayern spricht sich in seinem gerade erschienen Tätigkeitsbericht 2005/2006 deutlich gegen die inzwischen in zahlreichen Dateien gesammelten persönlichen Daten der Bürger aus. Die zunehmende Vernetzung berge zahlreiche Gefahren, für die der Datenschützer unter anderem die GEZ als Beispiel anführt.
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter erneut gegen den kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geäußert und vor dessen Folgen für die Gesellschaft gewarnt. Im Rahmen einer Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist vorgesehen, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden zwecks verbesserter Strafverfolgung auf Vorrat zu speichern.
Mit Aussagen zum Thema Datensicherheit bei studiVZ hat Konstantin Urban, Chef des Neueigentümers von studiVZ, Holtzbrinck Networks, offenbar provoziert. Leidtragender in diesem Fall war das Blog von studiVZ, das derzeit offline ist, nachdem Unbekannte es übernommen und zur Darstellung ihrer Sicht der Dinge genutzt hatten.
Die Europäische Kommission verlangt von den deutschen Bundesländern, innerhalb von zwei Monaten die "völlige Unabhängigkeit" ihrer Datenschutzbehörden herzustellen. Andernfalls drohe Deutschland laut dem Jurist und Bürgerrechtler Patrick Breyer eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Zeit zwischen den Jahren füllt der Chaos Computer Club wie in jedem Jahr mit dem nun 23. Chaos Communication Congress (23C3), der vom 27. bis zum 30. Dezember 2006 im Berliner Congress Center (bcc) am Alexanderplatz in Berlin stattfindet. 130 Vorträge und 20 Workshops stehen auf dem Programm, ebenso eine Keynote unter dem Titel "Who can you trust?" von John Perry Barlow, Musiker in der Band "Grateful Dead" und einer der Gründer der Electronic Frontier Foundation (EFF).
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet mobil machen. Wenn die Kommunikationsdaten "unzähliger Menschen" aufgezeichnet werden sollen, dann sollen sich auch "unzählige Menschen" beschweren.
Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen acht Bürgerrechtsorganisationen fordern in einer Videobotschaft an die Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Stopp der geplanten Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten. Eine Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung sei vollkommen unverhältnismäßig, so die Bürgerrechtler.
Nachdem durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil des Landgerichts Darmstadt endgültig rechtskräftig wurde, nach dem T-Online die Internetverbindungsdaten eines Privatmannes nicht speichern darf, hat nun Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die geplante Vorratsdatenspeicherung als rechtlich nicht haltbar bezeichnet.
Holger Voss hat sich mit seiner Klage gegen T-Online wegen gespeicherter Verbindungsdaten durchgesetzt. Voss hatte gegen T-Online geklagt, da diese seine Verbindungsdaten unnötigerweise gespeichert und an die Staatsanwaltschaft übergeben hatten. Die Speicherung der Daten ist nur zu Abrechnungszwecken notwendig, da Voss aber eine Flatrate nutzt, sei dies nicht notwendig gewesen, so Voss, der sich mit seiner Auffassung vor Gericht endgültig durchsetzte.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet eine Kampagne gegen die von SPD und Union geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern ruft zum Protest gegen die Pläne auf.
Das Internet soll für Terroristen zu einer "feindlichen Umgebung" werden, dieses Ziel formulierten Minister Finnlands, Deutschlands, Frankreichs, Portugals, Sloweniens und des Vereinigten Königreichs zusammen mit der Europäischen Kommission auf einer Sitzung zur Terrorismusbekämpfung in London.
Der US-Geheimdienst NSA hat die laut Medienberichten größte Datenbank der Welt im Betrieb - erstellt aus den ohne Verdachtsmoment abgehörten Telefonverbindungsdaten von 200 Millionen Amerikanern, die automatisch auf Auffälligkeiten geprüft werden und "soziale Netzwerke" der Gesprächsteilnehmer offenbaren. Europäischen Bürgern droht Ähnliches, selbst die Musikindustrie soll Plänen zufolge auf die ermittelten Daten zugreifen können, warnen deutsche Bürgerrechtsorganisationen.
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, betonte anlässlich der Diskussion um die Urheberrechtsnovelle, dass die künftig im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung von den Telekommunikationsunternehmen zu speichernden Informationen nicht bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden dürften.
Wie erwartet hat der EU-Ministerrat Justiz und Inneres in seiner heutigen Sitzung in Brüssel dem zuvor vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2005 beschlossenen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte schon Ende letzter Woche den Weg für eine rasche Umsetzung der umstrittenen Richtlinie frei gemacht.
Die Parteien der Regierungskoalition haben am Donnerstag den Weg für eine Zustimmung der Bundesregierung zu der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung frei gemacht und mit dem gemeinsamen Antrag eine sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten beschlossen. Der Bundesbeauftragte begrüßt allerdings, dass das Parlament bei der Umsetzung der Richtlinie "Augenmaß" angemahnt und eine Orientierung an den Mindestanforderungen gefordert hat.
Die umstrittene geplante EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung soll hier zu Lande schnell umgesetzt werden, darauf drängen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (16/545). Beide wollen hinsichtlich der Speicherungsdauer und der zu erfassenden Datenarten nicht über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen.
In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten" aus. EU-Pläne sehen vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden später auf diese Informationen zurükgreifen können. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember grünes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.
Viele Themen bestimmten das Jahr 2005, einige davon wollen wir in unserem vierteiligen Jahresrückblick noch einmal Revue passieren lassen. Der Blick nach hinten mit etwas Abstand lässt das Eine oder Andere deutlicher werden und bietet zugleich Stoff zum Nachdenken, nachdenken über das, was 2006 zu erwarten ist. Dieser zweite Teil richtet seinen Blick auf das Web 2.0, seine Anwendungen und Techniken sowie dessen rechtlichen Rahmen, vom Streit um ein neues Urheberrecht bis zur geplanten Vorratsdatenspeicherung. Blogs, Podcasting und neue Aufgabenfelder für Suchmaschinenbetreiber dürfen dabei natürlich nicht fehlen.
Das Europäische Parlament hat der geplanten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten in erster Linie grünes Licht gegeben. Die Pläne sind äußerst umstritten, Datenschützer sehen darin einen unverhältnismäßigen und damit verfassungswidriger Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den Datenschutz.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten ruft Proteste bei den unterschiedlichsten Interessengruppen hervor. Die Attac AG Wissensallmende, der FoeBuD und der Chaos Computer Club protestieren gegen die Pläne, aber auch der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikation (VATM) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) drängen die EU-Parlamentarier, an ihren bisherigen Positionen festzuhalten und sich nicht dem Druck des EU-Ministerrats zu beugen. Die Interessen sind dabei durchaus unterschiedlich.
Während Datenschützer vor dem Hintergrund eines Kompromisses der Justizminister der Europäischen Union (EU) zur Vorratsdatenspeicherung einen digitalen Überwachungsstaat befürchten, geht die geplante Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech nicht weit genug.
Nachdem sich die Justizminister der Europäischen Union (EU) am Freitag, dem 2. Dezember 2005, auf einen "Kompromissvorschlag" bei der Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten geeinigt haben, kommt nun harte Kritik von Seiten der Datenschützer. Nach dem Kompromiss müssten in allen EU-Staaten bei sämtlichen Formen der Telekommunikation die so genannten Verkehrsdaten mindestens sechs Monate lang gespeichert werden, kritisiert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Die Datenschutzbeauftragten der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten machen im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten eine historische Dimension aus. Die so genannte Artikel-29-Gruppe sieht darin einen Eingriff in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation.
Der Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) verurteilt die Bestrebungen auf europäischer Ebene, Kommunikationsverbindungsdaten künftig bis zu zwölf Monate zu speichern und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzbeauftragte, übt sanfte Kritik an der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten bei der Telekommunikation. Hustinx mahnt vor allem Vorsicht in Bezug auf die Richtlinie an, weist die Vorratsdatenspeicherung aber nicht in jedem Fall zurück.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßte, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zu einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten vorgelegt hat, sieht an einigen Stellen aber noch Nachbesserungsbedarf. Ende 2003 hatte sich der Verband noch vehement gegen ähnliche Pläne gestellt, die im Bundesrat diskutiert wurden.
Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Speicherung von Vorratsdaten von Verbindungsdaten vorgelegt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sollen EU-weit einheitlich ihre Verbindungsdaten künftig ein Jahr speichern, Internetanbieter sechs Monate. Auf die übertragenen Inhalte soll die Richtlinie ausdrücklich nicht angewendet werden.
Alarmiert reagiert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, auf Meldungen, wonach nicht nur der Europäische Rat, sondern auch die EU-Kommission eine umfassende Überwachung der Telekommunikations-Verbindungsdaten fordert.
Die Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat will die EU-Kommission stärker als Mittel im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus einsetzen, berichtet die Tageszeitung die Welt. Benutzer von Telefon, Handy und Internet sollen bei der Nutzung von der ersten bis zu letzten Sekunde beobachtet werden, so dass auch Bewegungsprofile erstellt werden können, berichtet das Blatt unter Berufung auf ein noch nicht veröffentlichtes Papier der Kommission.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hartmut Koschyk stellt sich hinter Forderungen des britischen Innenministers Charles Clarke nach einer Speicherung von Kommunikationsdaten in ganz Europa. Die Union werde entsprechende Schritte unterstützen und umsetzen, kündigt Koschyk an.
Bislang hatte Strato sich bemüht gezeigt, Power-User eher abzuschrecken, doch nun scheint man zunehmend an dieser Zielgruppe Gefallen zu finden. Erst kündigte die freenet.de-Tochter an, künftig keine Port-Drosselungen mehr vorzunehmen, nun teilt Strato explizit mit, keine IP-Adressen seiner Maxxi-DSL-Kunden zu speichern.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Starostik hat am Montag im Namen von zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbietern Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerde drängt auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen.
Der Lobbyverband Bitkom hat ein eigenes Büro in Brüssel eröffnet. Damit will man die Interessenvertretung für die Mitglieder auf internationaler Ebene verstärken und gleichzeitig dafür sorgen, dass Initiativen der EU in Deutschland frühzeitiger aufgegriffen werden können.
Anlässlich der CeBIT fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Breitband-Offensive, um so die Wettbewerbsfähigkeit der ITK-Industrie zu erhöhen. Mit rund sechs Millionen DSL-Anschlüssen liege Deutschland im internationalen Vergleich weit hinter den USA, Japan, Großbritannien und den skandinavischen Ländern zurück.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert Pläne der Bundesregierung, im "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" Urhebern einen erweiterten Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern einzuräumen, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von Surfern verlangen können. Schon die Speicherung entsprechender Daten wie z.B. die IP-Adresse sei rechtswidrig.
Auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat am heutigen 14. Mai 2004 dem vom Deutschen Bundestag geänderten Telekommunikationsgesetz zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich schon am 11./12. Mai 2004 auf zentrale Punkte geeinigt. Den resultierenden Kompromiss - ohne eine ausgedehnte Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung - bezeichnete der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. als "ordnungspolitisch bedeutsam und für die Wirtschaft tragfähig."
Der Bundesrat hat die neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes abgelehnt und den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Die Bundesratsmehrheit fordert vor allem eine längere und umfassende Datenspeicherung seitens der Telekommunikationsanbieter. Kritiker befürchten dadurch eine Ausdehnung der Telefonüberwachung.
Der Bundestag hat in erster Lesung über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten. Die Fraktion von CDU/CSU kritisiert dabei den Entwurf der Regierung und fordert insbesondere wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Missbrauch der Marktmacht.
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