Bei einer Durchsuchung in der Zentrale der Deutschen Telekom in Bonn hat die Staatsanwaltschaft auch das Büro von Konzernchef René Obermann unter die Lupe genommen. Das berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf einen Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. "Insgesamt sind deutschlandweit 80 Beamte des BKA und der Polizei im Einsatz", sagte der Sprecher der Zeitung.
Die illegalen Überwachungspraktiken bei der Deutschen Telekom gehen offenbar weit über das hinaus, was bisher öffentlich wurde. Die Redaktionen der Financial Times Deutschland und des Magazins Capital wollen Beweise dafür haben, dass es seit dem Jahr 2000 ein regelrechtes System von Bespitzelung durch Ex-Geheimdienstler im Auftrag der Telekom gab, wobei auch vor Kameraüberwachung in Redaktionsräumen nicht zurückgeschreckt wurde.
In dem Abhörskandal bei der Deutschen Telekom gerät nun auch Vorstandschef René Obermann ins Zwielicht. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sei noch unter Obermann zuerst versucht worden, die Affäre nach außen hin zu vertuschen, als im Sommer 2007 die ersten Vorwürfe wegen illegaler Bespitzelung eines Journalisten offengelegt wurden.
Der Journalistenverband DJV hat den Bundestag aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung, die seit Anfang 2008 in Kraft ist, wieder abzuschaffen. Die Behörden seien nicht in der Lage, den Schutz der gesammelten Daten zu gewährleisten. Pressefreiheit sei jedoch vom Datenschutz abhängig.
Der Auftrag für die Bespitzelung von Aufsichtsräten, Managern und Journalisten bei der Deutschen Telekom, um undichte Stellen zur Presse aufzuspüren, kam offenbar von ganz oben. Ralph Kühn, Chef der Network.Deutschland GmbH, sagte dem Handelsblatt, er habe über Monate hinweg systematisch Hunderttausende Verbindungsdaten ausgewertet.
Telekom-Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel wurden durch eine Äußerung eines hochrangigen Telekom-Mitarbeiters in der Spitzelaffäre stark belastet. Über ein Jahr lang kam es demnach zu einer systematischen Bespitzelung von Aufsichtsräten, Managern und Journalisten, meldet das Handelsblatt. Telefonverbindungsdaten wurden überwacht, um undichte Stellen zur Presse aufzudecken.
Bundesdatenschützer Peter Schaar hat eine offizielle Prüfung der Bespitzelungsvorwürfe gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Er rief zugleich dazu auf, den Bußgeldrahmen für Datenschutzverstöße deutlich zu erhöhen. Die "maßlose Datenspeicherung" durch die Regierung sei selbst ein gravierendes Sicherheitsrisiko geworden, sagte er mit Blick auf die Gesetzesverschärfungen der vergangenen Jahre.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will zu einem Aktionstag hunderte von "pseudoregistrierten" Mobilfunkkarten kostenlos verteilen. So soll die seit Januar eingeführte Protokollierung der Telefon- und Handynutzung ausgetrickst werden. Wie Sprecher Patrick Breyer gegenüber Golem.de sagte, sind "die Prepaid-Karten auf Personen registriert, die nicht wirklich existieren."
Die mutmaßlich systematische Bespitzelung von Aufsichtsräten, Managern und Journalisten bei der Deutschen Telekom hat breite Empörung in der Öffentlichkeit ausgelöst. Vor der Amtszeit von Firmenchef René Obermann sollen mehr als ein Jahr lang Telefonverbindungsdaten überwacht worden sein, um undichte Stellen zur Presse aufzuspüren.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat beim Deutschen Bundestag eine Petition gegen die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) eingereicht. Bürger können sich nun daran beteiligen. Mit dem Gesetz soll eine Grundlage für Onlinedurchsuchungen durch das BKA geschaffen werden.
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung plant die britische Regierung die Schaffung einer zentralen Datei, auf die Polizei und Sicherheitsdienste per Gerichtsbeschluss Zugriff erhalten sollen.
Die deutsche rechtsextremistische Szene nutzt zunehmend die Möglichkeit, auf populären Web 2.0-Videoplattformen eigene Videoclips einzustellen. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2007 hervor, den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorstellte.
Patrick Breyer hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Sammeln von Passdaten und -bildern eingereicht. Wegen der "Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker" und der "ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden" sei Datenschutz nur zu gewährleisten, wenn diese Informationen nicht aufbewahrt würden, erklärte der Jurist. Betroffen seien 28 Millionen Ausweisinhaber.
Mit der Änderung der Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung zum 1. Januar 2008 haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen. Das hat das Landgericht Offenburg anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde festgestellt.
Ein großes Bündnis aus 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus 11 EU-Mitgliedstaaten bitten den Europäischen Gerichtshof in einem heute veröffentlichten Schriftsatz, die EU-Richtlinie zur Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens in Europa für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären.
Am Freitag, dem 11. April 2008, wird der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit will die Bundesregierung bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten einführen, so dass z.B. die Musikindustrie Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen kann, ohne hierfür den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen zu müssen.
Wenn in letzter Zeit von Polizei im Zusammenhang mit dem Internet die Rede war, dann ging es meist um Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Auf der re:publica 2008 stellte Guido Karl Onlineaktivitäten der nordrhein-westfälischen Polizei vor.
Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" hat in seinem zweiten Jahr nach Gründung auf der Blogger-Konferenz "Republica" Rechenschaft über seine Arbeit abgelegt. Das Fazit lautet: "Mehr als erwartet". Jetzt ist er auf der Suche nach einer neuen Aktion à la Stasi 2.0.
Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am heutigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur "geringfügige Einschränkungen".
Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.
Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat in einem Gutachten festgestellt, dass die umstrittene Speicherung von Verbindungsdaten kein Allheilmittel für die Strafverfolgung ist. Auftraggeber des Gutachtens ist das Bundesjustizministerium.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte am Safer Internet Day zusammen mit dem IT-Branchenverband Bitkom nach Berlin eingeladen. Diskutiert wurde über die Sicherung der Identität in der digitalen Welt.
Seit die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen Verbindungsdaten speichern müssen, erleben Vertreter einzelner Berufsgruppen einen Rückgang an Telefongesprächen. Sie führen das auf die Angst der Anrufer zurück, dass ihre Daten protokolliert werden.
Nach nur einer Woche beenden die Datenschützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung den Tausch von SIM-Karten. Dennoch werten sie die Aktion als Erfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will eine kreative Möglichkeit gefunden haben, die Vorratsdatenspeicherung auszutricksen: Ein Mobiltelefonierer tauscht einfach seine SIM-Karte gegen die eines beliebigen anderen Mobiltelefonierers aus.
Gleich nach den Security Nightmares kam traditionell Tim Pritloves Abschlussrede zum 24C3. Trotz leicht gesunkener Teilnehmerzahl fühlte sich der Kongress sehr voll an. Pritlove zog denn auch ein positives Fazit und schloss mit der Aufforderung, selbst aktiv zu werden, den Kongress ab.
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Rund 30.000 Menschen beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde. Zugleich legte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden "Totalprotokollierung der Telekommunikation" vor.
Die Daten der Vorratsdatenspeicherung sollen nach Auskunft von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. Der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Rechteinhaber sollen sie nicht dienen.
Der internationale Verband der Musikindustrie (IFPI) macht sich in Brüssel dafür stark, mittels Filtern bei den Internetprovidern gegen den nicht autorisierten Download von Musikstücken vorzugehen. Dem EU-Parlament wurde dazu ein Positionspapier mit "technischen Optionen zur Bekämpfung von Online-Urheberrechtsverstößen bei ISPs" zugeleitet.
Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, wonach es am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als verfassungswidrig und können die Einschätzung des Bundespräsidenten nicht nachvollziehen.
Der Bad Bramstedter FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Telekommunikations-Überwachungsgesetze eingelegt, die von CDU und SPD beschlossen wurden.
Nach dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat nun auch der Deutsche Journalisten-Verband an Bundespräsident Horst Köhler appelliert, der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sowie der Umsetzung der geplanten Vorratsdatenspeicherung seine Unterschrift zu verweigern.
Während die Regierungskoalition weiterhin auf die umstrittene Online-Durchsuchung setzt, hält der stellvertretende Generalbundesanwalt sie für kein Wundermittel zur Terrorismusbekämpfung. Er empfiehlt, traditionelle Methoden effektiver einzusetzen.
Bürger, aber auch Strafverfolger über die Möglichkeiten aufzuklären, wie man anonym durch das Internet surft und abhörsicher E-Mails verschickt, ist das Ziel der "German Privacy Foundation". Vereinsmitglieder kommunizieren untereinander nur verschlüsselt.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hofft, dass Bundespräsident Horst Köhler die Einführung der Vorratsdatenspeicherung noch verhindert und hat den Bundespräsidenten in einem Brief gebeten, seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. Die AK Vorratsdatenspeicherung hält die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für "offensichtlich verfassungswidrig". Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Axel Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hat laut einem Bericht des Focus im Namen der "Deutschen Anwaltschaft" Bundespräsident Horst Köhler gebeten, "das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht auszufertigen und zu verkünden, weil dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist".
Wie zu erwarten war, hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" und damit auch die Vorratsdatenspeicherung durchgewinkt. Er folgte der Empfehlung des Rechtsausschusses aber nicht im Hinblick auf die zivilrechtliche Nutzung der dabei erhobenen Daten, z.B. um Tauschbörsenutzer in die Pflicht zu nehmen.
Wie berichtet wird sich der Bundesrat am Freitag, dem 30. November 2007, mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. Der Rechtsausschuss empfiehlt der Länderkammer, die auf Vorrat gespeicherten Daten auch an Rechteinhaber wie die Musikindustrie herauszugeben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält dies für eine "unerträgliche Verschärfung" eines "schon äußerst problematischen Gesetzentwurfs".
Ein Verfassungsrichter glaubt, die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verstoße gegen das Grundgesetz. Der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz räumt er deshalb Chancen ein.
Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 "anlassbezogen" die IP-Adressen von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit.
Am Freitag, dem 30. November 2007, steht das Thema Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat auf der Tagesordnung. Das im Bundesrat verabschiedete Gesetz geht dem Rechtsausschuss der Länderkammer nicht weit genug. Dennoch soll es zunächst einmal durchgewinkt werden. Dem Bundesrat geht es vor allem darum, Rechteinhabern wie der Musik- oder Filmindustrie den Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten zu ermöglichen.
Am letzten Tag des Bundesparteitages haben die Grünen über Datenschutz und die Gesetzesvorhaben von Bundesinnenminister Schäuble diskutiert. Am Ende verabschiedeten die Delegierten einen Antrag zum Schutz des Rechtsstaates.
Das Land Berlin soll wegen des im Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung, mit dem unter anderem eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird, den Vermittlungsausschuss des Bundesrats anrufen. Dazu forderte das Abgeordnetenhaus den Berliner Senat mehrheitlich auf.
Nach einer Meldung aus dem Bundestag plant die große Koalition aus CDU/CSU und SPD eine leistungsgerechte Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Überwachung des Telefon- und Faxverkehrs und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten.
Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Regierungsmehrheit für eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit der die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. 366 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 156 dagegen und 2 enthielten sich. Laut Opposition ist das ein "schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland".
"Wir lassen uns nicht speichern", rief Hans-Christian Ströbele (B90/Die Grünen) den Teilnehmern der zentralen Kundgebung gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen in Berlin zu. Insgesamt demonstrierten nach Veranstalterangaben am Dienstag mehr als 10.000 Menschen gegen die Pläne der Bundesregierung.
Der IT-Branchenverband Bitkom erwartet, dass die Vorratsdatenspeicherung kommt und damit auch eine Menge Probleme für Provider und Dienste-Anbieter entstehen. Denn bei den geplanten Gesetzen zur Verbindungs-Überwachung von Telefon und Internet ist längst noch nicht alles geklärt. Auf der Systems forderte Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf, dass die Regelungen praxisgerecht sein müssen und nicht übers Ziel hinausschießen dürfen.
Anlässlich der BigBrotherAwards 2007 gab es eine Überraschung: Der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wurde nicht mit einem Preis bedacht, obwohl er als "Traumkandidat" eingestuft wurde, denn er stelle ein Symbol für die Missachtung von Bürgerrechten dar. Der alljährlich zu vergebende BigBrotherAward soll auf Missstände in den Bereichen Überwachung, Datenschutz sowie Bürgerrechte hinweisen und wird an Firmen, Organisationen und Politiker verteilt.
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesjustizministerium untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Zwar geht es in dem Urteil nur um die Daten eines einzelnen Nutzers, doch dürfte es auch darüber hinaus Wirkung haben.
Am Wochenende versammelten sich in Berlin mehrere Tausend Demonstranten, um ein Zeichen gegen Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen und staatliche Überwachung zu setzen. Die Veranstalter sprechen von der größten Datenschutzdemonstration seit 20 Jahren.
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