Große Ankündigungen von der FDP: Wenn die Partei in der neuen Regierung vertreten sein sollte, will sie sich für die Abschaffung der Internetsperren und der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.
Hansenet (Alice) ist zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und lehnte damit einen Antrag des Unternehmens ab, mit dem Hansenet erreichen wollte, vorerst keine Maßnahmen zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung treffen zu müssen.
Das Nachfolgevideo zu "Du bist Terrorist" ist da. Mit seinem Werk "RetteDeineFreiheit.de" nimmt sich Filmemacher Alexander Lehmann die Argumente der Befürworter der Internetsperren vor. Golem.de sprach mit Lehmann über die ersten Reaktionen.
Am Rande der Bürgerrechtsdemonstration "Freiheit statt Angst" am Samstag ist es am Rande zu kleineren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. Vor allem ein per Video dokumentierter Übergriff der Polizei auf einen Demonstranten sorgte für Aufsehen.
In Berlin demonstrierten am Samstag mehr als 25.000 Menschen unter dem Motto "Freiheit statt Angst" gegen "ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft". Insgesamt 167 Organisationen haben zu der Demonstration aufgerufen.
Bundestagswahl 2009 Am 27. September ist Bundestagswahl und alle großen Parteien haben IT-Themen in ihren Wahlprogrammen. Golem.de hat sie sich angesehen. Teil 4 ist der FDP mit ihrem Regierungsprogramm "Die Mitte stärken - Deutschlandprogramm 2009" gewidmet.
Bundestagswahl 2009 Am 27. September ist Bundestagswahl und alle großen Parteien haben IT-Themen in ihren Wahlprogrammen. Golem.de hat sie sich angesehen. In Teil 2 sehen wir uns das Wahlprogramm der Partei Die Linke an, die sich "Konsequent sozial. Für Demokratie und Frieden" zur Wahl stellt.
Mobilfunkfirmen weigern sich, Kunden zu sagen, was sie per Vorratsdatenspeicherung sammeln. Die Grünen wollen den Marktführer nun auf gerichtlichem Weg dazu zwingen.
Am 12. September 2009 gibt es europaweit Protest gegen die Überwachung durch Regierungen und Unternehmen. Der Aktionstag "Freedom Not Fear - Stop Surveillance Mania" wird in Berlin, Wien, Prag, London, Amsterdam, Helsinki, Sofia und Stockholm stattfinden. Auch in Buenos Aires schließen sich Menschen dem Protest an.
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass hochrangige CDU-Politiker vor dem bedrohlichen Anwachsen unsäglicher Schmutzfluten aus dem Internet warnen. Laut einem Bericht der Rheinischen Post soll damit der Weg bereitet werden, um einen "Internetausweis" einzuführen, der die Nutzer identifizierbar und zurückverfolgbar macht.
Die Vorratsdaten sind bei den Telekommunikationsfirmen und Behörden nicht sicher. Zu diesem Urteil kommt der Chaos Computer Club (CCC) in einer Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung, die die Hacker für das Bundesverfassungsgericht erstellt haben.
Die große Koalition in Schleswig-Holstein erlaubt der Polizei den Zugriff auf die Vorratsdaten. Datenschützer und Opposition sind empört, da solche Gesetze in anderen Bundesländern für verfassungswidrig erklärt worden seien.
Die Unionsparteien wollen die Zusammenarbeit von BKA, BSI und den Ländern im Zuge des Kampfes gegen die Internetkriminalität ausbauen. So steht es im Wahlprogramm.
Der Politiker Jörg Tauss geht hart mit seinen ehemaligen SPD-Genossen ins Gericht. Sie hätten aus Ignoranz, Borniertheit, Desinteresse und Angst für die Internetsperren gestimmt, schreibt er auf dem Portal Abgeordnetenwatch.
Der SPD-Medienexperte Jörg Tauss, gegen den wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird, hat seinen Austritt aus der SPD erklärt. Er kündigte zugleich seine Unterstützung der Piratenpartei an.
Das Chicagoer Computersicherheitsunternehmen Cryptohippie hat 52 Länder daraufhin untersucht, wie intensiv Behörden ihre Bürger überwachen. Herausgekommen ist eine Rangliste von sogenannten elektronischen Polizeistaaten. Auch Deutschland haben die Autoren unter die Lupe genommen.
Ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hat mit einem weiteren Juristen Verfassungsbeschwerde gegen das europäische Übereinkommen über Computerkriminalität eingelegt, aufgrund dessen deutsche Behörden Daten an ausländische Behörden weitergeben müssen.
Die britische Regierung hat sich von ihrem Plan verabschiedet, eine zentrale Datenbank für die Speicherung von Verkehrsdaten einzurichten. Stattdessen sollen nun die Provider die Verbindungsdaten ihrer Kunden sammeln und speichern.
Berliner Richter haben erneut ein Unternehmen von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung entbunden. Kunden der Freenet-Mobilfunktöchter werden nun nicht mehr überwacht.
Dem neuen Staatssekretär für Sicherheit im britischen Innenministerium geht die Vorratsdatenspeicherung nicht weit genug. Er will auch Verkehrsdaten aus sozialen Netzen wie Facebook oder Bebo erfassen. Seine Gegner fürchten um Datensicherheit und Datenschutz.
Ein Gericht in Wiesbaden hat sich in einer heute veröffentlichten Urteilsbegründung gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten ausgesprochen. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, so die Richter.
Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat "verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".
Der Bundesrat hat einen Kompromiss zur Entschädigung der Unternehmen bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen beschlossen. Doch die Telekommunikationsunternehmen sind nicht zufrieden, weil ihre Investitionen nicht berücksichtigt wurden.
Der Kölner Telekommunikationsbetreiber QSC konnte zwar im Geschäftsjahr 2008 einen kleinen Gewinn einfahren, bekam aber Sättigungstendenzen im DSL-Privatkundenmarkt zu spüren.
Europäische Strafverfolger wollen künftig verschlüsselte Telefonate über das Internet abhören. Grund ist der Kampf gegen das organisierte Verbrechen, insbesondere gegen die italienische Mafia. Ermittler aus mehreren EU-Ländern haben die Initiative gestartet.
Die Polizei droht den Kampf gegen Kinderpornografie zu verlieren, befürchten zwei republikanische US-Abgeordnete. Deshalb haben sie einen Gesetzesantrag gestellt, der Provider dazu verpflichtet, Nutzerdaten zwei Jahre zu speichern.
Der Bundesrat hat eine Kompromissregelung zur Entschädigung der TK-Unternehmen bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen abgelehnt. Das TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz (TKEntschNeuOG) ist heute in der Länderkammer gescheitert, der Vermittlungsausschuss wurde angerufen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wirbt unfreiwillig für den AK Vorratsdatenspeicherung: Angreifer haben seine Website mit einem auffälligen Link auf Vorratsdatenspeicherung.de versehen.
Irland ist mit seiner Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Allerdings richtete sich die Klage nur gegen formale Aspekte der Richtlinie, so dass das Gericht nicht über die Frage zu entscheiden hatte, ob die Vorratsdatenspeicherung mit europäischem Recht vereinbar ist.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den DSL-Anbieter QSL von der Pflicht befreit, ohne Entschädigung die Kommunikationsdaten der Kunden auf Vorrat zu speichern. Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) findet das richtig und meint, Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sollten teuer sein.
Die Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du Net, European Digital Rights (EDRi) und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben das Europäische Parlament aufgefordert, die sogenannte freiwillige Vorratsdatenspeicherung nicht zu verabschieden. Sie soll es Telekommunikationsanbietern ermöglichen, Verkehrsdaten ihrer Kunde zu speichern und weiterzugeben.
Der Chef der Bundespolizei, Matthias Seeger, will eine stärkere Videoüberwachung auf Bahnhöfen und auch in Zügen der Deutschen Bahn. Die Bundespolizei, der ehemalige Bundesgrenzschutz, baut die Videoüberwachung auf allen Großbahnhöfen aus.
Datenschützer kritisieren einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Schäuble, der Anbietern von Webseiten erlauben soll, das gesamte Surfverhalten der Nutzer aufzuzeichnen. Selbst die umstrittene Vorratsdatenspeicherung sieht das nicht vor.
Der Europäische Gerichtshof hat einen Termin für die Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung genannt: Am 10. Februar 2009 wollen die Richter in Luxemburg ihre Entscheidung über die Klage Irlands bekanntgeben. Nach Ansicht der irischen Regierung fehlt der Vorratsdatenspeicherung die rechtliche Grundlage.
Seit Beginn des Jahres 2009 ist die nächste Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Auch Internetprovider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten müssen nun protokollieren, wer mit wem gesprochen oder gemailt hat. Doch es gibt Möglichkeiten, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen.
Auch die britische Regierung will künftig Verkehrsdaten ihrer Bürger erfassen und speichern. Die Pläne von Innenministerin Jacqui Smith haben harsche Kritik ausgelöst. Grund ist unter anderem, dass ein Privatunternehmen die entsprechende Datenbank aufbauen und betreiben soll.
Das Bundeskriminalamt hat die Hackersoftware für staatliche Onlinedurchsuchungen fertiggestellt. 2009 seien nur drei bis vier Einsätze für den neuen verdeckten Zugriff auf private IT-Systeme geplant, beteuert Behördenchef Jörg Ziercke.
Frank Rieger und Ron vom Chaos Computer Club (CCC) haben einen Ausblick auf die Sicherheitsprobleme in der Informationstechnik gegeben. Sie sehen das Ende des Virenscanners nahen.
In Bezug auf den Skandal beim Datenschutz war das Jahr 2008 "ziemlich einmalig", meint Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter des Bundes. Fast habe man den Eindruck, alle seien Opfer von Datenmissbrauch geworden.
Die Telekom muss Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskunft darüber erteilen, welchem Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Die EU fordert von Google, Nutzerdaten nur sechs Monate aufzubewahren. Das US-Unternehmen lehnt das ab, es will bei den derzeitigen neun Monaten Speicherdauer bleiben.
Telekommunikationsfirmen bekommen eine Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung. Darauf hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages geeinigt. British Telecom (BT) hatte in Deutschland zuvor eine Aussetzung der umstrittenen Überwachungsanordnung erwirkt, weil die entschädigungslose Bespitzelung verfassungswidrig sein könnte.
Auf die Daten, die durch die Vorratsspeicherung erhobenen werden, greifen staatliche Ermittler intensiv zu. Zwischen Mai bis Juni 2008 haben Richter in fast 2.200 Fällen die Zugriffe angeordnet. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich persönlich in die Debatte um das im Bundesrat gescheiterte BKA-Gesetz zu Wort gemeldet. Nach den blutigen Anschlägen im indischen Mumbai sei die Terrorabwehr wichtiger denn je. Auch Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier (SPD) warnte die FDP vor einer Blockadehaltung.
Das BKA-Gesetz mit dem Kernstück der Onlinedurchsuchung ist am 28. November 2008 im Bundesrat gescheitert. Das kontrovers diskutierte Gesetz fand durch zahlreiche Enthaltungen in der Länderkammer keine Mehrheit. Auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses scheiterte.
Die Bundesregierung sieht eine unbegrenzte Speicherung von Vorratsdaten durch die Telekommunikationsanbieter skeptisch. Das Europaparlament will sie erlauben. Die deutsche Regierung teilt viele Bedenken von Gegnern, hält es aber für unwahrscheinlich, dass das Projekt im EU-Ministerrat abgelehnt wird.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin an die Ministerpräsidenten appelliert, dem BKA-Gesetz nicht zuzustimmen. Journalisten könnten künftig nicht mehr sicher sein, ob ihre Festplatten durchforstet würden. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an die Presse sei in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, dass Skandale überhaupt öffentlich würden.
Laut einer aktuellen Umfrage des ZDF-Politbarometers finden es 57 Prozent der deutschen Bevölkerung "grundsätzlich richtig", dass das BKA zukünftig Onlinedurchsuchungen vornehmen kann. 39 Prozent sind grundsätzlich dagegen.
Mit überwältigender Mehrheit hat sich der Landesparteitag der sächsischen SPD gegen das BKA-Gesetz ausgesprochen. Damit hat das umstrittene Gesetz, das die Ermächtigung zur Onlinedurchsuchung vorsieht, im Bundesrat keine Mehrheit mehr.
In mehreren Bundesländern gibt es Widerstand gegen das BKA-Gesetz und die Ermächtigung zur Onlinedurchsuchung. Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Bayern wollen der umstrittenen Vorlage nicht zustimmen.
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