Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen Samsungs Appstore geklagt: Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwölf von Samsung verwendete Vertragsklauseln, unter anderem zu Haftungsfragen und Werbung, für unwirksam erklärt.
Ein grüner Verbraucherminister und die Verbraucherzentrale wollen das Urheberrecht ändern. Die Privatkopie soll zu einem unabdingbaren Nutzerrecht werden, Medieninhalte sollen in sozialen Netzwerken frei geteilt werden dürfen.
Auch nach der Einführung der neuen Regelungen für kostenlose Warteschleifen am 1. Juni 2013 wird es viele Ausnahmen geben: Bei Festnetznummern oder auch Telefonaten mit Festpreis bleibe das Problem bestehen, kritisiert eine Verbraucherexpertin.
Das Löschen von Nutzerkonten ist bei Plattformen wie Facebook, Xing und Amazon weiterhin nicht so einfach wie das Anmelden. Seit 2011 hat sich daran wenig verändert.
Wegen intransparenter Klauseln in den Nutzungsbedingungen und Kontensperrungen klagen die Verbraucherschützer gegen Paypal. Doch der Zahlungsabwickler hat seit Mai 2013 neue Nutzungsbedingungen.
Das Landgericht Berlin hat acht Datenschutzklauseln von Apples deutscher Webseite für rechtswidrig erklärt. Verbraucherschützer hatten gegen Apple geklagt. Im Vorfeld gab Apple strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu sieben anderen Datenschutzklauseln ab.
Die Telekom darf ihre Flatrate-Verträge nicht so drosseln, dass eine "zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich wird", meinen Verbraucherschützer. Sie haben den Netzbetreiber abgemahnt und wollen gegen die neuen Vertragsbedingungen klagen.
Die hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich hat kritisiert, dass es derzeit in den meisten Fällen kein Rückgaberecht für digitale Güter gebe. Sie will, dass Anbieter dazu zu verpflichtet werden, Demoversionen von Apps, Software oder Musik anzubieten.
Einige kleinere TV-Sender, darunter Tele 5 und Nickelodeon, gibt es nun digital in Standard Definition bei Kabel Deutschland. Ein Sendersuchlauf soll nicht nötig sein.
Drei Jahre lang hat die viel kritisierte Enquetekommission im Bundestag ums Internet gestritten, herausgekommen ist ein Ausschuss. Welche der übrigen 400 Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden, ist aber völlig offen.
Zwei Landgerichte haben in Musterprozessen zugunsten der Nutzer geurteilt: Ein Minus auf der Prepaid-Karte muss nicht ausgeglichen werden. Klauseln der Mobilfunkbetreiber sind unwirksam.
TV-Kabelfernsehnutzer sollten die Zusatzverträge für bisher verschlüsselte SD-Programme bei Kabel Deutschland loswerden, raten Verbraucherschützer und bieten dafür Hilfe an.
Den Zugriff auf - auch bezahlte - Inhalte verlieren Spieler von Die Siedler Online, die neuen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen. Verbraucherschützer haben deshalb den Betreiber Ubisoft abgemahnt.
Die Opposition hat kritisiert, dass der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht weit genug gehe. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt dagegen ihre eigene Vorlage zu Abmahnungen.
Die Probleme der Gruppenrabattplattform Groupon wachsen: Jetzt muss Firmenchef Andrew Mason gehen. "Mit einem neuen Vorstandschef bekommt ihr eine zweite Chance", sagt Mason.
Vodafone darf nicht unbegrenztes Surfen versprechen und im Kleingedruckten Peer-to-Peer-Anwendungen und Instant Messaging ausschließen. Und mehr noch: Netzneutralität müsse gesetzlich festgeschrieben werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Betrüger versuchen, über sehr günstige Angebote mit Amazon-Marketplace-Nutzern in Kontakt zu kommen. Amazon verhindert zwar die Verkäufe, doch die Anbieter stellen immer wieder neue Angebote ein.
Vor dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages sollten Kunden nicht auf den Rat der Shopmitarbeiter vertrauen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Stichproben verliefen alle Kundengespräche mit "gravierenden Mängeln".
Die Zeit wird knapp. Noch vor den Wahlen will die Bundesregierung Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverstößen im Internet deckeln. Von einem Scheitern will man in der Koalition nichts wissen.
Wie viele Milliliter an kostbarer Druckertinte sich in einer Patrone befinden, muss der Hersteller nicht sagen. Zu dieser Auffassung kam jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart. Geklagt hatten nicht Verbraucherschützer, sondern ein Hersteller von Druckerpatronen.
Union und FDP streiten um einen Gesetzentwurf, der Abmahnungen bei Filesharing deckeln soll. Er war fertig, gefiel aber der Industrie nicht. Nun wird der Schutz gesenkt.
Wenn das neue Anti-Abzock-Gesetz verabschiedet wird, lohnt sich das Geschäft für Abmahnanwälte mit Tauschbörsennutzern nicht mehr. Das meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch die Verbraucherzentralen und die Digitale Gesellschaft sehen das anders.
Wer Bücher von seinem Kindle oder Spiele von Steam weiterverkaufen möchte, kann das derzeit nicht - rechtlich ist das umstritten. Jetzt hat sich Amazon ein Patent auf die Technologie zur Übertragung von Daten gesichert.
Verbraucherschützer haben einen Teilerfolg gegen Valve erzielt: Ab dem 31. Januar 2013 soll es möglich sein, Spiele auf Steam auch dann zu nutzen, wenn man mit Änderungen der AGB nicht einverstanden ist. Der Rechtsstreit um den Weiterverkauf gebrauchter Spiele geht allerdings in eine neue Runde.
RTL hat seinen Plan begründet, die Verbreitung seiner Programme über das digitale Antennenfernsehen DVB-T einzustellen. Ohne Verschlüsselung lohne sich das alles nicht.
Wegen falscher Aussagen zu Garantiebedingungen ist Apple von Verbraucherschützern in Belgien verklagt worden. In einem ähnlichen Verfahren in Italien musste Apple bereits 1,1 Millionen Euro Strafe zahlen.
Ein neues Gesetz soll den Betrug mit Teilnehmerlisten für Gewinnspiele verbieten. Strittig ist noch, ob dabei auch die Abzocke von Abmahnanwälten mit illegalen Downloads untersagt wird.
Kabel Deutschland prüft eine Klage gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts, die Verschlüsselung der digitalen FreeTV-Programme von ProSiebenSat.1 und RTL zu untersagen. Und erst einmal will der Kabelnetzbetreiber weitermachen wie bisher.
Verbraucherschützer haben sich nach Beschwerden die Konditionen der "Saturn Plus Garantie" genau angesehen. Mit dieser soll der Kunde gegen einen oft kräftigen Aufpreis eine längere Garantie bekommen. Doch das lohne sich meist nur für Saturn, so ihr Fazit.
Betrüger versuchen am Telefon, Nutzer davon zu überzeugen, ein Fernwartungsprogramm auf ihren Rechner zu laden und zu starten. Als Vorwand dienen angeblich abgelaufene Softwarelizenzen oder Virenbefall.
Instagram, Spotify und Farmville: Weil Facebook-Apps Daten erheben, ohne den Nutzer eindeutig darauf hinzuweisen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht.
Wenn das Telefon klingelt, kann es teuer werden. Abzocker preisen Gewinnspiele an und entlocken den Opfern Kontodaten. Die FDP spricht von einer "Sauerei" und will schärfere Gesetze. Ein Musterfall.
Bei Amazon wird es ab heute acht Tage lang Cyber-Monday-Angebote geben. Darunter sind SSDs, Notebooks, die Playstation 3 und die Xbox.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert viele Anbieter von Kinderspieleseiten: Laut seiner Untersuchung sind Werbung und redaktionelle Inhalte oft nicht ausreichend getrennt, dazu kommen Mängel beim Datenschutz.
In diesem Jahr zieht Amazon Deutschland den Cyber Monday über acht Tage hin. Es soll "bis zu 50 Prozent Preisnachlass" geben.
Der Shoppingclub Justfab Deutschland muss Kunden ihr Geld zurückgeben. Das Unternehmen hatte sich bisher geweigert, Käufer, die ungewollt eine monatliche Klubmitgliedschaft abgeschlossen hatten, auszuzahlen.
Es droht ein Rechtsstreit: Trotz Fristverlängerung hat Valve gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) keine Unterlassungserklärung abgegeben. Es geht um die Nutzungsbedingungen von Steam.
Die Hinweise auf der Packung auf eine für Diablo 3 erforderliche Internetverbindung sind künftig größer - damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Blizzard durchgesetzt. Bei der ebenfalls bemängelten Serverstabilität sieht er von einer gerichtlichen Klärung ab.
Die Verbraucherzentrale mahnt Valve ab: Auch Spieler, die den neuen Nutzungsbedingungen von Steam nicht zustimmen, müssen weiterhin Zugriff auf ihre Games haben - und sie weiterverkaufen können.
Die Deutsche Telekom stellt ihren Kunden weiter uralte Telefone der Deutschen Bundespost aus den 70er und 80er Jahren in Rechnung, die diese vor Jahrzehnten vergessen haben zu kündigen.
Modische Schuhe für 19,97 Euro und eine "kostenlose Mitgliedschaft" verspricht der Onlineshop Justfab Deutschland aus Berlin-Kreuzberg. Doch wer nicht einmal im Monat einen Button drückt, dem werden 39,95 Euro vom Konto abgebucht.
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Kurt Beck, sieht Google TV nicht als Gefährdung.
Seit gestern ist ein Gesetz gegen Abzocke in Warteschleifen in Kraft. Doch Verbraucher sollten nicht darauf vertrauen. Viele Firmen haben das "noch gar nicht mitbekommen".
In Deutschland nutzen weniger Menschen das TV-Kabelnetz. Zugleich steigt die Zahl der Satellitenschüsseln. Jeder vierte Haushalt hatte 2011 einen Receiver für DVB-T.
Wer im Facebook App Center auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" klickt, gibt laut Verbraucherschützer bereits die Einwilligung in die Datenweitergabe.
E-Plus hat zugesagt, die Aussagen zur Vorratsdatenspeicherung seiner Kundendaten zu ändern. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) durchgesetzt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum illegalen Tausch des Songs "Bitte hör nicht auf zu träumen" von Xavier Naidoo dürfte für viele Internetnutzer üble Folgen haben, auch wenn sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Nichtnutzungsgebühr für Handyverträge mit Inklusivleistungen für unzulässig erklärt. Auch dürfen Anbieter keine Pfandgebühr für SIM-Karten erheben.
Daten zum heimischen Energieverbrauch auf dem Smartphone oder im Web bietet ein Smart-Meter-Großversuch in Berlin. Doch nur sieben Prozent der Haushalte wollen eine Projektverlängerung.
Die US-Finanznachrichtenseite TheStreet.com prophezeit Groupon die Pleite im Sommer 2013. Die Groupon-Aktie erreichte gestern einen neuen Tiefstand.
Facebook-Logins lassen sich künftig zur Nutzerauthentifizierung auch für mobile Anwendungen einsetzen, sofern sie von ihren Entwicklern angepasst wurden. Das ist unter Android bereits möglich und soll auch bald für iOS-Apps folgen.
(Facebook Login)
Mit dem 70b hat Archos ein 7-Zoll-Tablet mit Android 3.2 alias Honeycomb vorgestellt. Das Tablet wird für 200 Euro verkauft werden.
(7 Zoll Tablet)
Mit dem Xperia U hat Sony das dritte neue Xperia-Modell vorgestellt. Der Neuling stellt den künftigen Einstieg in die Xperia-Welt dar. Das Smartphone erscheint zunächst mit Android 2.3 alias Gingerbread, erhält aber später ein Update auf Android 4.0 alias Ice Cream Sandwich.
(Xperia U)
Bei der ersten öffentlichen Präsentation hat Epic Games neue Einblicke in die globale Beleuchtung, die Partikeleffekte und den Editor der Unreal Engine 4 zugelassen - und im Interview mit Golem.de über die Grafik der Zukunft und Mobile Gaming gesprochen.
(Unreal Engine 4)
Die deutschlandweite Computerhandelskette K&M Elektronik ist 20 Jahre nach ihrer Gründung zahlungsunfähig und hat beim Amtsgericht Stuttgart Insolvenzantrag gestellt.
(K&m Elektronik)
Sonos hat nun seine Playbar öffentlich vorgestellt. Die Soundbar soll Fernsehern nicht nur zu besserem Klang verhelfen, sie vernetzt sich zur Fernsehton- und Musikwiedergabe auch mit anderen Sonos-Audioplayern.
(Sonos Playbar)
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