Das Rollenspiel Risen darf in Australien nicht erscheinen, das ultrabrutale Aliens vs. Predator ebenfalls nicht - doch dann gibt die zuständige Behörde den Shooter plötzlich doch ungeschnitten für 15-Jährige frei. In "Down Under" sorgt der Fall für politische Diskussionen - bei denen auch die Meinung der Bürger gefragt ist.
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) will, dass die USK künftig auch für Onlinespiele und sonstige digital vertriebene Entertainmentprodukte zuständig ist. Anlass für die Forderung: Teile der gesetzlichen Jugendschutzregeln werden demnächst überarbeitet.
Ab sofort soll er Deutschlands Jugend vor gewalthaltigen oder anderweitig problematischen Computerspielen schützen: Felix Falk ist neuer Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Er wird sich insbesondere um Onlinespiele kümmern müssen.
Sega veröffentlicht Aliens vs. Predator nicht in Deutschland. Weil das Actionspiel, das beim britischen Entwicklerteam Rebellion entsteht, zu viel Gewalt enthält, will der Publisher es erst gar nicht bei der USK einreichen.
Das deutsche Jugendschutzsystem für Computerspiele hat ein neues Problem: Call of Duty 6. Denn mit dem "Flughafenmassaker" setzt der Ego-Shooter die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) unter Rechtfertigungsdruck: War es richtig, dem Spiel eine Freigabe ab 18 Jahren zu erteilen?
Amerikanische Politiker denken über eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes nach: Möglicherweise kommt künftig für Fernsehen, Online und Computerspiele das gleiche System zum Einsatz. Der Brachenverband ESA sieht das Vorhaben kritisch.
Gamescom Eine unbeschwerte deutsche Spielemesse ohne Jugendschutzdebatte geht offenbar nicht: Wenn kein Politiker mit kontroversen Thesen aufwartet, bringt eben die Industrie das Thema auf den Tisch. Im aktuellen Fall ist es EA-Manager Gerhard Florin mit seiner Forderung nach Abschaffung der USK.
Die USK untersucht jedes Computerspiel auf seine Alterstauglichkeit - aber nur, wenn es auf DVD oder einem "festen" Trägermedium in den Handel kommt. Onlinespiele werden derzeit nicht geprüft. Das soll sich nach dem Willen der zuständigen Jugendschützer ändern.
Ab Juni 2009 prangen sie in Deutschland nach und nach auf allen Computerspielverpackungen: die neuen Logos mit den Alterskennzeichen der USK. Neue Grafik und geänderte Beschriftung sollen für Verständlichkeit und Akzeptanz sorgen.
Ein japanischer Spielekonzern macht ein Echtzeitstrategiespiel, in dem sich deutsche Truppen in der Endphase des Zweiten Weltkriegs in Schlachten zur Rückeroberung von Russland schicken lassen? Zusätzlich pikant: Ein USK-Logo auf der offiziellen Webseite spiegelt eine Freigabe durch Jugendschützer vor.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat 2008 genau 2.960 Computer- und Videospiele getestet. Die Jugendschützer bestätigen in ihrer Bilanz einige Markttrends, zum Beispiel den zu mehr Casual- und Konsolentiteln und zu weniger Programmen für PC.
Bei einem Computerspiele-Kongress in München kam es zu harten Vorwürfen gegenüber der Spielebranche - unter anderem hat eine Schwester und Mitarbeiterin des Kriminologen Christian Pfeiffer den Publisher Electronic Arts als "Schweinefirma" bezeichnet. EA fordert eine Entschuldigung.
Der erste internationale Kongress "Computerspiele und Gewalt" hat am 20. November 2008 in München stattgefunden. Neben einigen differenzierten Meinungen aus der Wissenschaft gab es vor allem aufgeregte Eltern und viel Schelte für die USK. Der Tenor: Das gegenwärtige System für den Jugendschutz funktioniert nicht, mehr Verbote müssen her.
Das Actionspiel Gears of War 2 ist auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) gelandet. Die USK hatte ebenfalls eine Altersfreigabe verweigert. Deutsche Spieler haben trotzdem einen Weg gefunden, an das Programm zu kommen.
Bislang herrschte Konkurrenzdenken zwischen den beiden großen deutschen Entwicklerverbänden. Damit soll jetzt Schluss sein: Der GAME Bundesverband und der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) wollen künftig intensiver zusammenarbeiten.
Das Actionspiel Gears of War 2 ist einer der am meisten erwarteten Titel für die Xbox 360, wird aber in Deutschland nicht erscheinen. Golem.de hat erfahren, dass das Spiel von der USK wegen zu gewalthaltiger Inhalte keine Altersfreigabe bekommt. Schon der Vorgänger wurde in Deutschland nicht veröffentlicht - sehr zur Freude des österreichischen Spielehandels.
Das bisherige System der Altersfreigabe von Medien - insbesondere bei Computerspielen und Filmen - ist zu ungenau und muss um weitere Stufen ergänzt werden. So lautet die wichtigste Forderung in der Abschlusserklärung des 2. Saarbrücker Medien Symposiums.
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen GAME übernehmen die Trägerschaft der USK, die für die Altersfreigaben von Computerspielen zuständig ist. Ein Sprecher des GAME sagte gegenüber Golem.de, die neue Struktur habe keine Auswirkungen auf die Alterskennzeichnungen - vorerst jedenfalls.
Die Europäische Kommission hat getagt - und festgestellt, dass in weiten Teilen Europas kein ausreichender Jugendschutz im Bereich der interaktiven Unterhaltung besteht. Nach Ansicht der Politiker soll das PEGI-System zur Altersfreigabe weiter ausgebaut werden - Deutschland ist allerdings nicht betroffen.
Auf der Munich Gaming ist "Jugendschutz und Onlinespiele" eines der großen Themen. Dabei geht es eigentlich um mindestens zwei Themen: einmal um Regelungen für vermeintlich süchtig machende Onlinerollenspiele - und zum anderen um die digitale Distribution herkömmlicher Titel. Außerdem: Anbietern etwa von gewalthaltigen Online-Browserspielen drohen trotz der scheinbar unklaren Rechtslage strafrechtliche Konsequenzen.
Der diplomierte Pädagoge und USK-Gutachter Gerald Jörns hat sich für Golem.de den neuen Kriterienkatalog für Indizierungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) angesehen. Dieser Katalog wurde auf Basis der bisher gefällten Entscheidungen erstellt und von der BPjM ohne große Ankündigung vorgelegt. Während bislang vier Punkte im Blickpunkt der Prüfer standen, wurde die Liste der Indizierungsgründe nun ausgeweitet und differenzierter dargestellt - ausgelöst durch die teils unsachliche Diskussion um gewalthaltige Computer- und Videospiele und ihre möglichen Auswirkungen.
In Deutschland wird das an Erwachsene gerichtete Online-Rollenspiel "Age of Conan" laut Funcoms Vertriebspartner Eidos "nahezu unverändert" veröffentlicht. Durch "zahlreiche Internetmeldungen" hätten Fans "einen falschen Eindruck" vom Umfang der Veränderungen erhalten, weswegen Eidos nun hofft, die Wogen glätten zu können.
In Berlin lud der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) am heutigen 17. September 2007 zum "Runden Tisch der Verantwortung". Gemeinsam mit Politik, Wissenschaft und Experten wurde die "Initiative gesellschaftliche Verantwortung" vorgestellt, in deren Rahmen der Jugendmedienschutz gestärkt und Aufklärung über Chancen und Risiken von Computer- und Videospielen betrieben werden soll.
Spiele, die Gewalt darstellen, sollen nicht an Jugendliche verkauft werden. Dafür sollen entsprechende Alterseinstufungen durch die USK sorgen, über die in den vergangenen Monaten viel diskutiert wurde. Die Praxis sieht anders aus, das zeigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW: In fast jedem zweiten Fall durften minderjährige Tester problemlos PC-Spiele kaufen, die für sie laut Alterseinstufung nicht geeignet waren.
Die für Altersfreigaben von Computer- und Videospielen zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) soll umstrukturiert bzw. neu aufgestellt werden. Damit reagiert die Industrie auch auf die Kritik an der USK und Forderungen, die USK stärker staatlich zu kontrollieren, was nicht bedeuten muss, dass die USK künftig eine größere Unabhängigkeit von der Industrie haben wird.
Die Innenminister von Bayern und Niedersachsen mögen es zwar gehofft haben, doch auch auf der am 1. Juni 2007 beendeten Innenministerkonferenz wurden weder eine Verschärfung der Regelungen zum Jugendschutz noch ein "Killerspielverbot" beschlossen. Eine Arbeitsgruppe der Länder soll nun klären, ob ein Verbot erforderlich ist oder nicht.
Ab Donnerstag dieser Woche tagt die Innenministerkonferenz in Berlin, unter anderem steht das Thema Killerspiele und deren Verbot auf der Tagesordnung. Bereits auf der Vorkonferenz habe es einen fast einmütigen Beschluss gegeben, Killerspiele zu verbieten, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann der Berliner Zeitung.
Anlässlich der Ubidays zeigte Free Radical Design (TimeSplitters, Second Sight) den aktuellen Entwicklungsstand des auf der E3 2006 erstmals vorgestellten neuen Ego-Shooters Haze. Free-Radical-Mitgründer Dave Doak hofft derweil, dass Jugendschützer die Ballerei im Kontext der Hintergrundgeschichte sehen werden - und dass sich die Spieler Gedanken über das virtuelle Töten machen.
Mit seiner Untersuchung zur "Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK" hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) bereits vor Veröffentlichung für Wirbel gesorgt. Nun liegt eine Zusammenfassung des Forschungsberichtes vor und zeigt unter anderem, dass KFN-Direktor Prof. Christian Pfeiffer mit seiner Forderung nach einem Verbot von so genannten "Killerspielen" unter seinen Mitautoren der Studie allein dasteht.
Professor Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), erhebt schwere Vorwürfe gegen die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. Die Kontrollen seien zu lasch, die Tester möglicherweise selbst abgestumpft. Diesen Unterstellungen widersprach nun Diplompädagoge und USK-Gutachter Gerald Jörns gegenüber Golem.de.
Die USK macht bei der Altersfreigabe von Computerspielen krasse Fehler, zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Dessen Direktor Professor Christian Pfeiffer setzt sich vehement für ein Verbot von so genannten "Killerspielen" ein und hat die USK des Öfteren kritisiert - während die Bundesregierung und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Zusammenarbeit mit der freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie wiederholt lobten.
Zum Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Schünemann, die Altersfreigabe von Computerspielen einer rein staatlichen Institution zu übertragen, erklärten Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin, und Kai Gehring, jugend- und hochschulpolitischer Sprecher der Grünen, dass sich die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bewährt habe - und eine Änderung des Kontrollorgans nicht notwendig sei.
Die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK), die rechtlich bindende Einstufungen von Computer- und Konsolenspielen vornimmt, hat nun ihren Jahresbericht 2006 vorgelegt. Insgesamt kamen weniger Titel auf den Markt, der Anteil besonders gewalthaltiger Spiele nahm dabei weiter ab.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann kündigte gegenüber der Netzeitung eine Bundesratsinitiative an, um ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Gewalt verherrlichenden Computerspielen zu erreichen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) will er abschaffen.
Anlässlich der Xbox-360-Veranstaltung X06 in Barcelona hatte Microsoft schon bestätigt, dass die USK dem für Microsoft wichtigen Xbox-360-Exklusivtitel "Gears of War" wegen seiner blutigen Kampfdarstellung keine Alterskennzeichnung geben wollte. Daraufhin dachten Epic Games und Microsoft gemeinsam mit der USK über eine geschnittene deutsche Spielversion nach, die aber nun verworfen wurde.
Am 17. November 2006 feiert Microsoft in Europa "Emergence Day", den Tag, an dem der Vorzeige-Shooter "Gears of War" für die Xbox 360 erscheint - nur nicht in Deutschland. Dort hat die USK dem Spiel aus Jugendschutzgründen eine Alterskennzeichnung verwehrt.
Es ist nicht lange her, da hatte die Bundesregierung die Arbeit der USK gelobt und sich voll hinter die freiwillige Selbstkontrolle für Unterhaltungssoftware gestellt. Das hinderte den Innenminister von Niedersachsen dennoch nicht daran zu fordern, dass die Kontrolle in die Hand des Staates gelegt werden müsse, zum Schutz von Minderjährigen vor "gewaltverherrlichenden Spielen" - nun hat sich die USK dazu geäußert und die populistischen Forderungen des CDU-Politikers zurückgewiesen.
Verwundert reagiert die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) auf die Äußerungen der Unions-Innenminister zur aufflammenden Diskussion um "Killerspiele". Jugendgefährdende Produkte erhalten kein USK-Kennzeichen und können somit indiziert werden, wehrt sich die Selbstkontrolle.
Das von NetDevil für NCSoft entwickelte Online-Spiel Auto Assault hat von der USK keine Jugendfreigabe erhalten. In Auto Assault dreht sich alles um waffenstarrende, aufrüstbare Autos, die im Endzeit-Szenario gegen allerlei Viechzeug und gegen Mitspieler verfeindeter Fraktionen eingesetzt werden können.
Die Zahl der erst ab 18 Jahren freigegebenen sowie der indizierungsgefährdeten Spiele lag den Zahlen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zufolge im Jahr 2005 etwas höher als im Vorjahr - machte insgesamt aber wieder nur einen Bruchteil der erschienenen Spiele aus. Insgesamt prüfte die USK 2005 deutlich mehr Spiele und zeigt sich überzeugt, dass die "Selbstkontrolle für Computerspiele funktioniert".
Altersgrenzen, die der Jugendschutz für Computerspiele setzt, werden überhaupt nicht beachtet, so eines der Kernergebnisse einer aktuellen Jugendstudie des Hamburger Jugendmarktforschungsunternehmens tfactory.
Laut der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind im Jahr 2004 etwas mehr Spiele ohne Jugendfreigabe (3,9 Prozent) auf den Markt gekommen als im Vorjahr (2,5 Prozent) - kein Wunder, 2004 war mit Titeln wie Far Cry, Doom 3, Half-Life 2 und Painkiller das Jahr der Ego-Shooter. Obwohl auch die Zahl der indizierten Titel und der Ab-16-Titel leicht anstieg, kam im Jahr 2004 wie in den Vorjahren mehr Kindersoftware auf den Markt.
Aufgeschreckt durch Recherchen von Frontal21, kündigten Innenminister verschiedener Bundesländer an, den Jugendschutz bei Computerspielen künftig strikter angehen zu wollen. Laut Frontal21 kommen immer brutalere Computerspiele in den Handel und werden offen beworben.
Dank einer am Abend des 5. Juli 2004 bekannt gegebenen USK-18-Einstufung wird das Spiel Doom 3 nicht indiziert. Zudem soll sich laut Activision für Fans der Kauf einer Importversion nicht lohnen - denn in Deutschland wird die englische Version erscheinen, die der US-Version gleicht und somit nicht beschnitten wurde.
Ein Jahr nach Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes zieht Ute Schäfer, Schul- und Jugendministerin in Nordrhein-Westfalen, in Bezug auf die Alterskennzeichnung von Computerspielen Bilanz. Fast jedes zweite Spiel konnte ohne Altersbeschränkung auf den Markt gebracht werden.
Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung passte die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ihre Vereinsdokumente den neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Jugendmedienschutzes an und machte damit nach eigenen Angaben den entscheidenden Schritt, um nunmehr kurzfristig eine offizielle Anerkennung im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zu beantragen.
Am 1. April 2003 tritt das neue, im Juni 2002 verabschiedete Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Daraus resultieren vor allem für den Vertrieb und den Verkauf von Computer- und Videospielen einige weitreichende Veränderungen. Insbesondere Händler, aber auch Spielezeitschriften mit Heft-CDs werden sich auf Umstellungen gefasst machen müssen.
Diskussionen über Indizierungen von Computerspielen werden in der Öffentlichkeit zwar oft geführt, entbehren aber meistens der nötigen juristischen Grundlage. Um Aufklärung darüber zu bekommen, wann und vom wem ein Computer- oder Videospiel indiziert werden kann und was eine Indizierung für Spielehersteller, Käufer und Betreiber von Fan-Sites bedeuten kann, sprachen wir mit Rechtsanwalt Thorsten Feldmann.
Im Rahmen der Leipziger GC-Games Convention geht am 29. August 2002 unter der Internetadresse www.zavatar.de Deutschlands größte Datenbank für Computerspiele, Bildungssoftware und Informationsprogramme offiziell ans Netz. Sämtliche Daten stammen aus Europas größtem Archiv für digitale Produktionen der Unterhaltungssoftware in Berlin.
Über 5600 Produktionen von 196 Antragstellern aus zehn Ländern wurden seit 1994 bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft. Im Jahr 2000 trafen 81 Produktionen mehr als im Vorjahr bei der USK ein: 930 gegenüber 849 im Jahr 1999.
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