Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Usedsoft

Die Golem Newsletter : Das Wichtigste für Techies und IT-Leader auf einen Blick. Jetzt abonnieren
Europäischer Gerichtshof (Bild: EU) (EU)

EuGH: Microsoft freut sich über Urteil zu gebrauchter Software

Microsoft hat überraschend einen positiven Aspekt in dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefunden. Der EuGH hatte im Rechtsstreit zwischen Usedsoft und Oracle entschieden, dass Software-CDs und Downloads ohne Zustimmung des Herstellers weiterverkauft werden dürfen. Dabei sind auch Vervielfältigungen bei der Installation und Programmausführung erlaubt.

Gericht schränkt Handel mit Gebrauchtsoftware ein

Gebündelte Software darf nicht separat vertrieben werden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat gestern eine einstweilige Anordnung gegen usedSoft erlassen. Dem Gebrauchtsoftwarehändler wird untersagt, Lizenzen für Programme eines Schweizer Herstellers von der Originalhardware losgelöst zu vertreiben.

Microsoft will Handel mit gebrauchter Software unterstützen

Kunden sollen nur bei Händlern kaufen, die mit Microsoft zusammenarbeiten. Nachdem Microsoft seit längerem immer wieder den Handel mit Softwarelizenzen gerichtlich verfolgt hat, will das Unternehmen nun mit Gebrauchthändlern zusammenarbeiten. Die Kunden sollten gebrauchte Microsoft-Produkte nur bei Verkäufern erwerben, die in Kontakt mit Microsoft stehen, empfehlen die Windows-Macher.

Gericht verbietet Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen

Oracle setzt sich vor dem OLG München gegen UsedSoft durch. Das Oberlandesgericht München hat in einem seit 2005 andauernden Streit zu Gunsten des Softwareherstellers Oracle entschieden, dass der Softwarehändler UsedSoft keine gebrauchten Oracle-Lizenzen vertreiben darf. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz.

UsedSoft streitet weiter um gebrauchte Software-Lizenzen

Handel mit gebrauchten Volumen-Lizenzen grundsätzlich zulässig. Der Händler für "gebrauchte Software-Lizenzen", UsedSoft, hat im Streit mit Microsoft vorläufig eine Schlappe einstecken müssen. Das Landgericht München I hat auf Antrag Microsofts eine einstweilige Verfügung gegen UsedSoft erlassen. In einem anderen Verfahren war UsedSoft Anfang April, ebenfalls beim LG München I, jedoch erfolgreich.

Gebrauchte Software: Teilerfolg für Hersteller

Oracle-Downloads dürfen nicht weiterverkauft werden. Im Streit um den Handel mit "gebrauchter" Software hat Oracle vor dem Landgericht München I einen Teilsieg gegen UsedSoft errungen: Demnach bleibt es UsedSoft weiterhin untersagt, online übertragene Oracle-Lizenzen weiter zu verkaufen.

Ist der "Gebrauchthandel" mit Nutzungsrechten erlaubt?

Eigentum an Dateien ist im Zweifel weniger wert als das an Produkten. Eine Musik-CD oder Film-DVD weiterzuverkaufen ist urheberrechtlich ohne weiteres erlaubt. Was aber, wenn man keinen Silberling erwirbt, sondern nur Nutzungsrechte an Dateien, die man sich selbst herunterlädt oder selbst installiert? Die Ansichten deutscher Gerichte gehen hierzu auseinander.

Gebrauchte Volumenlizenzen: Wiederverkauf rechtmäßig? (Upd.)

usedSoft freut sich über Entscheidung des LG Hamburg. Der Streit um den Wiederverkauf von Softwarelizenzen bekommt wieder einmal neue Impulse, denn nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg sieht sich der Anbieter usedSoft bestätigt: Der Handel mit "gebrauchter" Microsoft-Software sei ohne jede Einschränkung rechtmäßig, interpretiert usedSoft das Urteil. Das Urteil ist allerdings nicht ganz neu und trägt das Datum vom 29. Juni 2006.

Schlagabtausch um Handel mit gebrauchter Software

UsedSoft und Oracle streiten sich vor Gericht. Über die Frage ob der Verkauf gebrauchter Software erlaubt ist oder nicht, entschied in der letzten Woche das Oberlandesgericht München. UsedSoftware feierte die Entscheidung als Erfolg, das Gericht habe die Rechtmäßigkeit des Handels mit "gebrauchter" Software grundsätzlich bestätigt. Oracle sieht dies anders und erwirkte jetzt eine einstweilige Verfügung gegen die Darstellung von UsedSoftware.

UsedSoftware: Microsoft hat Unrecht

Diskussion um den Handel mit gebrauchter Software. Mit gebrauchter Software lässt sich Geld sparen und somit auch Geld verdienen, während dem Softwarehersteller dadurch Lizenzeinnahmen verloren gehen. Die rechtliche Situation dabei ist umstritten, die Darstellung von Microsoft, Volumenlizenzen dürften nicht ohne weiteres weiterverkauft werden, hält die Münchner Firma UsedSoftware für falsch.