Es gibt viele Argumente gegen das Google Book Settlement: Ein Monopol wäre geschaffen worden, die Nutzung digitaler Bücher wäre durch Lizenzen bestimmt worden. Das sind nur zwei der vielen Argumente. Googles Abkommen mit Rechteinhabern wirft aber auch wichtige Fragen in Bezug auf das Urheberrecht auf.












Ab in die Schule: Wer bei Youtube zu viele Urheberrechtsvergehen angesammelt hat, muss in der Youtube Copyright School aufpassen. Allerdings ist die recht witzig und gibt erstmals eine Möglichkeit, angesammelte Verwarnungen abzubauen.
Internetsperren sind ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Das hat der zuständige EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen im Fall C-70/10 Scarlet Extended deutlich gemacht. In dem Verfahren geht es um einen Rechtsstreit zwischen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam und dem Internetprovider Scarlet.
Öffentlich-rechtliche und private Medienunternehmen haben sich zur Deutschen Content Allianz zusammengeschlossen. Sie fordern von der Politik, die Interessen von Medienunternehmen besser im Internet durchzusetzen und von ihrer "einseitigen Fokussierung auf die technischen Infrastrukturen" abzurücken.
re:publica 2011 Deutschland bekommt ein Pendant zur Electronic Frontier Foundation: Die Organisation Digitale Gesellschaft will die Rechte der Nutzer stärken.
Das PS3-Action-Adventure Infamous 2 wird nicht wie Uncharted 2 oder Resistance 2 einen Mehrspielermodus bieten, sondern einen Editor. Golem.de hat die Entwickler zum Video-Interview getroffen.
Der Rechtsstreit zwischen dem Hacker George 'Geohot' Hotz und Sony ist beendet. Geohot darf keine Informationen mehr über die Sicherheitssysteme der Playstation 3 veröffentlichen, im Gegenzug hat Sony ein paar halbwegs nette Worte für ihn übrig.
Im Streit um redaktionelle Links auf AnyDVD zwischen Heise und der Musikindustrie hat der BGH seine Urteilsbegründung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof kommt darin zum Schluss: Redaktionelle Links sind durch Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.
Möglicherweise wird der Rat der Europäischen Union schon bald die umstrittene Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen beschließen. Diese Befürchtung äußert der niederländische Rechtswissenschaftler Bernt Hugenholtz in einem Blogbeitrag.
Das Projekt Harmony geht mit einer Webseite online. Ziel des Projekts ist es, einheitliche Contributor License Agreements zu erstellen. Damit können Entwickler von freier Software ihr Urheberrecht am Quellcode an Projekte oder Firmen abtreten.
Maria Martin-Prat soll künftig das Referat Urheberrecht der EU-Kommission leiten. Sie war jahrelang für die IFPI tätig und ist entschiedene Gegnerin des Rechts auf Privatkopie.
Die App des Internetradios Grooveshark ist nicht mehr im Android Market erhältlich. Google hat die App nach eigener Aussage entfernt, weil sie gegen die Richtlinien seines App-Stores verstößt. Genaueres sagte Google auch auf Anfrage von Grooveshark nicht.
Die Anhänger der Gruppe Anonymous und ihrer jüngsten DoS-Attacken auf Sony gerieren sich auch im Forum von Golem.de als Retter der Demokratie - an die sie offenbar selbst nicht recht glauben.
Zur besseren Bekämpfung der sogenannten Softwarepiraterie will Microsoft große Unternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Lieferanten in Haftung nehmen. Der US-Bundesstaat Washington steht kurz vor der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.
Die SPD will das Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrechtsgesetz verankern. Der neue Paragraf 38a soll nach Aussage der SPD die Rahmenbedingungen für Open Access verbessern.
Ein Gericht in New York hat das überarbeitete Abkommen zwischen Google und den Rechteinhabern von Büchern abgelehnt. Das sogenannte Google Book Settlement räume Google einen zu großen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten ein, befand der Richter.
Linux-Erfinder Linus Torvalds hält die unter anderem von Florian Müller und Edward Naughton aufgebrachten Spekulationen darüber, dass Android die Urheberrechte von Linux-Autoren verletzt, für komplett falsch.
Wo liegt aus rechtlicher Sicht die Heimat des Software Development Kits für die Playstation 3 - in Kalifornien oder in Japan? Die Frage könnte im Streit zwischen George 'Geohot' Hotz und Sony Computer Entertainment America (SCEA) wichtig sein. Hotz wirft dem Unternehmen nun Falschaussagen vor.
Erst war eine frühe Beta der PC-Fassung von Crysis 2 über einschlägige Seiten verfügbar, jetzt hat es auch die Versionen für Xbox 360 und Playstation 3 erwischt. Unterdessen hat EA die offizielle PS3-Demo wegen Serverproblemen zurückgezogen.
Googles Betriebssystem Android hat ein Problem in Sachen Urheberrecht. Das zumindest meint Florian Müller, der unter anderem durch seine Kampagne gegen Softwarepatente bekannt wurde. Müller stützt sich auf eine eigene Analyse und verweist auf eine ähnliche Einschätzung zweier US-Experten.
Ein weiterer Etappensieg für Sony im Rechtsstreit mit George 'Geohot' Hotz: Das Unternehmen bekommt Einblick in ein Konto des Hackers - und kann so den Gerichtsstand womöglich endgültig nach Kalifornien verlegen.
Die Gewerkschaft Verdi soll sich für eine Stärkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet einsetzen. Das fordert die Verdi-Fachgruppe Medien. Diese Forderung richtet sich gegen ein Positionspapier des Bundesvorstandes der Gewerkschaft aus dem Jahr 2010.
Die im Januar beschlossene Abspaltung des FFmpeg-Projekts hat nun einen neuen Namen: Die freie Codecsammlung soll künftig Libav heißen. Die Webseite und der Code sind bereits unter dem neuen Namen erreichbar.
Das Hamburger Landgericht hat entschieden, dass der Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften muss. Nach Auffassung der Richter hat Rapidshare seine Prüfpflichten verletzt.
Das Anbieten eines Films in einer Tauschbörse vor seiner Veröffentlichung auf DVD ist kein einfacher Fall einer Urheberrechtsverletzung. Deshalb greift auch die Deckelung der Anwaltskosten gemäß Urheberrechtsgesetz nicht.
Im Streit mit George 'Geohot' Hotz erhält Sony Zugriff auf die IP-Adressen sämtlicher Besucher von Hotz' Website. Auch Youtube, Googles Blogger.com und Twitter sollen Daten herausgeben.
Die deutschen Buchverlage haben offenbar Verträge mit Amazon geschlossen, um ihre Titel als E-Books auf dem Kindle anzubieten. Die Bertelsmann-Tochter Arvato Systems habe eine vierstellige Zahl an Buchtiteln an Amazon Deutschland ausgeliefert.
Google ist in den USA mit dem Versuch gescheitert, eine Klage von Oracle wegen der Verletzung von Urheberrechten an Java ohne weitere Beweisaufnahme entscheiden zu lassen. Das berichtet der Gründer der NoSoftwarePatents-Kampagne, Florian Müller, in seinem Blog.
Erst hat es Crysis 2, nun auch das Actionspiel Killzone 3 erwischt: Erneut ist ein potenzieller Verkaufsschlager vor seiner Veröffentlichung auf Torrentseiten aufgetaucht.
Mit OSHW Definition V1.0 will eine Entwicklergruppe eine genaue Beschreibung für quelloffene Hardware festlegen. Möglicherweise macht allerdings der Unterschied zwischen Copyright und Patent in den USA Probleme.
Ein Gericht hat den Anbieter von WISO Mein Büro 2009 wegen Verstößen gegen die GNU Lesser General Public License zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Es bestätigte ausdrücklich die Geltung der GPL.
Die US-Filmindustrie hat den Filehoster Hotfile verklagt. Das Angebot ermögliche den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Inhalte und profitiere davon.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen beziehungsweise der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte rechtswidrig ist, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Damit geht der Streit in eine weitere Runde.
In der ersten Runde vor Gericht hat Sony einen Sieg davongetragen: Der Hacker "Geohot" verliert den Zugriff auf Rechner und sonstige IT-Ausrüstung. Doch das ändert nichts daran, dass ein neues Firmwareupdate für die Playstation 3 bereits wieder als geknackt gilt.
Nutzer müssen Namen von Tauschbörsen bei Google künftig selbst eingeben - diese werden nicht mehr automatisch vervollständigt. Google betrachtet das als Beitrag zum Schutz des Urheberrechts.
Gerichte in Israel und Belgien haben die Verletzung von Creative-Commons-Lizenzen als Urheberrechtsverstoß gewertet. In Deutschland gibt es bislang kein vergleichbares Urteil.
Mit gehackten Playstation-3-Konsolen lassen sich mittlerweile auch Schwarzkopien abspielen. Ein Hacker namens Waninkoko hat eine modifizierte Firmware dafür veröffentlicht.
Die GVU warnt vor gefälschten Schreiben, die in ihrem Namen versendet werden. So wurde einem Bochumer im Namen der GVU mit einer Anzeige gedroht, da er angeblich einen Bittorrent-Tracker betrieb.
Ein Fachbuchverlag wirft der Fernuniversität Hagen in einer Klage Urheberrechtsverletzungen vor. Die Universität hatte ihren Studenten mehrere Kapitel aus einem Fachbuch online zur Verfügung gestellt.
"Irreparabler Schaden" ist laut Sony durch George 'GeoHot' Hotz und weitere Hacker entstanden, die den Kopierschutz der Playstation 3 geknackt haben. Jetzt eröffnet das Unternehmen einen wahrscheinlich langwierigen Rechtsstreit.
Das Beratergremium Ausschuss der Weisen hat die EU-Mitglieder dazu gedrängt, Bestände ihrer Bibliotheken und Museen zu scannen und über die Europeana zugänglich zu machen. In seinem Bericht hat das Gremium Empfehlungen zur Digitalisierung ausgesprochen.
Die EU-Kommission beklagt durch das Internet eine "beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen". Mit der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie wollte sie Rechteinhaber stärken - und hat das Ziel teilweise verfehlt.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem jetzt bekanntgewordenen Beschluss von Ende Dezember 2010 dem gewerblichen Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen zeitliche Grenzen gesetzt. Das hat Folgen für die Zulässigkeit von Auskunftsansprüchen an Provider.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass grafische Benutzeroberflächen nicht urheberrechtlich als Computerprogramme geschützt sind. Das bloße Zeigen einer grafischen Benutzeroberfläche ist keine öffentliche Wiedergabe im rechtlichen Sinne.
Ein US-Berufungsgericht hat bestätigt, dass Universal Music den Weiterverkauf von sogenannten Promo-CDs nicht urheberrechtlich verbieten kann. Universal hatte behauptet, dass die CDs auf ewig Eigentum der Firma seien.
Angebote wie Youtube oder Vimeo müssen in Italien nun wie Fernsehstationen behandelt werden. Die Betreiber der Videoportale zahlen nicht nur Steuern, sondern müssen auch ihre Angebote deutlich mehr kontrollieren als bisher.
Die Angst um Unix-Patente, der Streit zwischen Google und den Kernel-Entwicklern um Android, der Verkauf und der Zwist zwischen Oracle und fast sämtlichen Open-Source-Projekten unter seiner Ägide hat die Open-Source-Gemeinde im Jahr 2010 beschäftigt. Ein Ende der Konflikte ist nicht in Sicht.
In Frankreich sollen Hersteller von Touch-Tablets ab dem nächsten Jahr Kopiergeräteabgaben zahlen müssen. Ausgenommen werden sollen lediglich Tablets mit einem Windows-Betriebssystem, berichten französische Medien.
Die EU-Kommission muss dem luxemburgischen Softwarehersteller Systran mehr als 12 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Gestern hat der zuständige Wirtschaftsausschuss des spanischen Kongresses das "Ley Sinde" genannte neue Antipirateriegesetz mit 20:18 Stimmen durchfallen lassen. Das Abstimmungsergebnis ist vermutlich eine Folge der Veröffentlichung von Depeschen von US-Diplomaten durch Wikileaks.
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