Nachdem die US-Künstlerin Nina Paley mit einer Videobotschaft gegen die Sperrung ihres Animationsfilms Sita Sings The Blues protestiert hat, ist dieser jetzt über das Videoportal Youtube abrufbar.












Googles Ausschluss von großen belgischen Tageszeitungen aus seinem Suchmaschinenindex soll beendet werden. Die Verleger hatten wegen Urheberechtsverletzungen durch Google News geklagt und gewonnen.
Google hat einen Rechtsstreit mit belgischen Verlegern um Google News durch alle Instanzen verloren. Google reagiert und sperrt die Seiten der Zeitungen aus, aber nicht nur aus Google News, sondern auch aus der Google-Suche.
Die US-Künstlerin Nina Paley hat die Gema aufgerufen, den von ihr produzierten Trickfilm Sita Sings The Blues freizugeben. Die Gema hat den Film wegen fehlender Rechte in Deutschland sperren lassen. Paley hingegen sagt, sie habe diese erworben.
Open-Source-Software würde zu häufig für die Verbreitung von Malware missbraucht. Diese Fälschungen beunruhigen VLC-Entwickler Ludovic Fauvet. Doch den Open-Source-Entwicklern fehlt meist das Geld, um dagegen vorzugehen.
Das von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltete Filmportal Kino.to meldet sich unter KinoX.to zurück. Die GVU reagiert mit einer Kampfansage und warnt Nutzer.
Eine erste Version der Vereinbarungen des Project Harmony wurde veröffentlicht. Die einheitlichen Vereinbarungen zur Lizenzierung und Übertragung des Urheberrechts eines Entwicklers an Open-Source-Projekte stoßen jedoch auf starke Kritik.
Die Musik- und Filmindustrie hat mit den großen Internet Providern des Landes ein Abkommen ausgehandelt, das Strafen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Wer mehrmals beim illegalen Filesharing erwischt wird, wird mit einer Drosselung der Datenrate oder einer Blockade des Webzugangs bestraft. Digitale Bürgerrechtler protestieren.
Internetsperren, Deep Packet Inspection gegen unerlaubte Downloads und Anschlusssperren gegen Internetnutzer stehen offenbar auf der Wunschliste von Rechteinhabern. Das geht aus einem von der Gema veröffentlichten Dokument mit Vorschlägen an das Bundeswirtschaftsministerium hervor.
Ende Mai 2011 ist eine Vorabversion von Deus Ex: Human Revolution in Peer-to-Peer-Netzwerken aufgetaucht, jetzt hat Square Enix eine Klage gegen 15 italienische Cracker eingereicht. Sie sollen mit unfreiwilliger Hilfe eines Spielemagazins an den Titel gekommen sein.
Die Bundestagsenquete wollte empfehlen, Netzneutralität im Gesetz zu verankern. Die Koalition hat das verhindert. Opposition und Sachverständige sind verärgert.
Regulär erscheint das Actionspiel Gears of War 3 erst Ende September 2011, jetzt ist eine Betaversion mit der Kampagne auf einschlägigen Torrent-Seiten erhältlich. Publisher Microsoft hat die Ermittlungsbehörden eingeschaltet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen plant auch gegen die ehemaligen Werbepartner von Kino.to vorzugehen. Das Portal soll in den letzten zwölf Monaten einen zweistelligen Millionenbetrag durch Werbung verdient haben.
Das US-Unternehmen Lucasfilm hat den Youtube-Kanal der Umweltschutzorganisation Greenpeace wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht schließen lassen. Greenpeace hatte in einem Film Requisiten und Musik aus der Star-Wars-Reihe genutzt.
Die Betreiber der abgeschalteten Webseite Kino.to haben mutmaßlich weitere Videostreamingplattformen betrieben. Die anderen Portale sollen movie2k.to und neu.to heißen. Zudem soll die Gruppe für die Inhalte auf Dateihostern verantwortlich sein.
Da er die Ermittlungen nachhaltig unterstützt hat, wurde ein Beschuldigter im Fall Kino.to aus der Haft entlassen. Auch Angaben zu mutmaßlichen Mittätern sollen von dem Beschuldigten gemacht worden sein.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) mahnt ihr Urheberrecht an den Spielplänen der Fußball-Bundesliga an und will dieses gegebenenfalls ab Januar 2012 geltend machen. Eine kommerzielle Nutzung sei nur mit der Zustimmung der DFL erlaubt.
Die sogenannte Antipiraterie-Organisation GVU ist auf einen Nachfolger von Kino.to aufmerksam geworden und hat die Staatsanwaltschaft informiert. Video2k.tv soll von früheren Kino.to-Beschäftigten betrieben werden.
Darf AVM anderen Unternehmen die Veränderung der auf Linux basierenden Firmware seiner Fritzbox-Router untersagen oder verstößt der Hersteller damit gegen die General Public License? Dieser Frage geht ab dem morgigen Dienstag das Landgericht Berlin nach.
Der Chef der Betreiber von Kino.to soll sich über die Plattform ein Luxusleben finanziert haben. "Der war kein Robin Hood", sagte ein Fahnder.
41 Länder, darunter die USA, Schweden und Neuseeland, unterstützen in einer Stellungnahme den UN-Bericht zum Schutz der Meinungsfreiheit im Internet - Deutschland ist nicht dabei. Auch Großbritannien und Frankreich verweigern ihre Unterstützung.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vertritt die Auffassung, dass auch das Nutzen der Kino.to-Streams strafbar ist. Die GVU betont aber, dass eine höchstrichterliche Entscheidung dazu aussteht. Der Kino.to-Fall wäre jedoch eine gute Gelegenheit zur Klärung.
Lange versuchte die Industrie vergeblich, der Streamingsite habhaft zu werden. Als sie einen Hinweis auf einen Betreiber bekam, ging die Abschaltung der Server von Kino.to schnell.
Statt Millionen potenzieller Kunden zu verschrecken, sollte die Filmindustrie von Angeboten wie Kino.to lernen, empfiehlt die Piratenpartei.
Die Schließung von Kino.to macht viele Nutzer nervös. Zu Unrecht, meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Er hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat das Filmportal Kino.to abgeschaltet und die Domain beschlagnahmt. In mehreren Ländern gab es Durchsuchungen. 13 Personen wurden bereits verhaftet.
Der UN-Sonderbeauftragte für Meinungs- und Pressefreiheit sieht die Blockade eines Zugangs zum Internet als Verletzung des UN-Zivilpakts an. Das, so Frank La Rue, gelte auch bei Verletzung von Urheberrechten.
Nutzer, denen vorgeworfen wird, dass über ihren Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, müssen nach einem Gerichtsbeschluss nicht in jedem Fall die geforderten Abmahngebühren bezahlen.
Konzernchef Steve Ballmer schärft seinen Mitarbeitern in Peking ein, welche Umsatzeinbußen die illegale Softwarenutzung in dem Land für Microsoft bedeutet.
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy will den G8-Gipfel auf die schärfere Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einschwören. Die Netzcommunity ist dort nicht vertreten. Das dem Gipfel vorgelagerte eG8-Forum soll neben Regierungsvertretern nur Sponsoren vorbehalten sein, die bis zu 500.000 Euro zahlen.
Die EU-Kommission will den Schutz des geistigen Eigentums europaweit vereinheitlichen, um Kreativität und Innovation zu fördern. Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat in Brüssel die neue Strategie vorgestellt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel soll auf dem eG8-Forum in Paris ein Urheberrecht im Sinne der Internetnutzer einfordern. Dafür tritt der Verbraucherzentrale Bundesverband ein, der für ein Recht auf Privatkopie streitet. Doch Unionsfraktionsvize Günter Kringsim ist empört.
Im August 2011 findet in Berlin die größte internationale Veranstaltung um freie Desktops statt. Der Desktop Summit vereint die Konferenzen Akademy (KDE) und Gudec (Gnome) und beschäftigt sich in mehr als 170 Vorträgen nicht nur mit der Zukunft der beiden Projekte.
Googles Verwaltungsratschef Eric Schmidt hat vor einem US-Gesetzesentwurf zum Urheberrechtsschutz gewarnt, der es ermöglichen würde, bestimmte Websites zu sperren. Das führe zu chinesischen Verhältnissen, sagte er und kündigte vehementen Widerstand seines Unternehmens an.
Für die Beitragenden zum Fedora-Projekt gibt es eine neue Vereinbarung. Die alte wurde den Anforderungen nicht mehr gerecht. Standardlizenzen sind die MIT-Lizenz und CC-BY-SA 3.0.
Ein Sharehoster hat die illegale Verbreitung von Titeln der "Ärzte" und der "Böhsen Onkelz" nicht ausreichend bekämpft, entschied das Hamburger Landgericht. Er löschte auf Hinweise hin zwar die Titel und setzte Filterlisten ein - doch das war nicht genug.
Mit einer einstweiligen Verfügung hat die österreichische Filmwirtschaft erreicht, dass Kunden eines Providers der Zugriff auf das Filmportal kino.to gesperrt werden muss. Das Gericht nahm den Provider in die Pflicht, weil sich die Seite selbst nicht direkt abschalten lässt.
IP-Adressen von Filesharing-Nutzern, die das französische Überwachungsunternehmen Trident Media Guard für Hadopi sammelt, sollen im Internet aufgetaucht sein. Die Regierungsbehörde hat die Zusammenarbeit eingefroren, doch die Firma dementiert.
Für die Europäische Union ist es nicht belastend, dass Maria Martin-Prat, die neue Referatsleiterin der Urheberrechtsabteilung, vor Jahren stellvertretende Chefjustiziarin der Musikindustrie war. Branchenerfahrungen seien für EU-Vertreter "völlig normal".
Flickr nutzt die Auseinandersetzungen um die Nutzungsbedingungen beim Konkurrenten Twitpic für Eigenwerbung. Auf dem eigenen Angebot müsse der Nutzer keine Angst darum haben, was mit seinen Fotos passiere.
Die deutschen Verbraucherschützer wollen ein neues Urheberrecht. Darin soll ein Recht auf Privatkopie verankert sein. Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sollen gedeckelt werden.
Die Musikindustrie hat 105 Millionen US-Dollar von dem Filesharingdienst Limewire erstritten. Limewire-Anwalt Joseph Baio machte die Unfähigkeit und Gier der Plattenbosse für die Misere der Major Labels verantwortlich.
Die EU-Kommission prüft offenbar eine Gesetzesänderung, um Internet Service Provider zu zwingen, gegen illegale Downloads vorzugehen. Dazu soll spanisches Recht übernommen werden.
Twitpic hat eine Vereinbarung mit einer Bildagentur geschlossen und gleichzeitig seine Geschäftsbedingungen geändert. Darf der Bilderdienst nun Fotos seiner Nutzer an die Agentur verkaufen?
Das Open-Source-Projekt Mediagoblin will Benutzern eine freie Alternative zu Flickr, Youtube und Co. zur Verfügung stellen. Ein fünfköpfiges Gründungsteam will in den nächsten acht Monaten die Infrastruktur für den Webdienst stabilisieren und dann anbieten.
Unerlaubt übernommene Stadtplanausschnitte können teuer werden, selbst wenn sie nicht mehr auf einer Webseite verlinkt werden. Es reicht, wenn das Bild noch auf dem Server liegt und über eine URL direkt aufgerufen werden kann - was kürzlich ein Münchner Unternehmer feststellen musste.
Facebook reicht bisher nur ein unbegründeter Vorwurf, schon wird ein Nutzerprofil wegen Urheberrechtsverletzung gesperrt. Die Kollegen von Ars Technica haben das zu spüren bekommen und fanden schnell andere Nutzer, die ebenso unschuldig gesperrt wurden.
Mit der Kulturwertmark präsentiert der Chaos Computer Club ein Modell für ein "zeitgemäßes Vergütungsmodell für Kreative". Das System kombiniert ein Micropaymentsystem nach dem Vorbild von Flattr mit einer Verkürzung von Schutzfristen, um Werke frei nutzbar zu machen.
Ein britisches Gericht hat einen Einspruch von zwei Providern gegen den Digital Economy Act abgewiesen. Das Gesetz sei rechtmäßig, entschied das Gericht. Die Provider müssen demnach die Unterhaltungsindustrie im Kampf gegen illegalen Dateitausch unterstützen.
Es gibt viele Argumente gegen das Google Book Settlement: Ein Monopol wäre geschaffen worden, die Nutzung digitaler Bücher wäre durch Lizenzen bestimmt worden. Das sind nur zwei der vielen Argumente. Googles Abkommen mit Rechteinhabern wirft aber auch wichtige Fragen in Bezug auf das Urheberrecht auf.
E-Mail an news@golem.de