Weit vor der offiziellen Veröffentlichung von Halo 4 ist das Actionspiel im Internet aufgetaucht. Microsoft geht nun hart gegen alle Besitzer der Schwarzkopie vor, die auf Xbox Live zugreifen.












Das W3C hat zusammen mit Browserherstellern und Webunternehmen eine zentrale Entwicklerdokumentation für das Web gestartet: Web Platform Docs. Mit dabei sind unter anderem Google, Mozilla, Microsoft, Apple, Opera, Adobe, Facebook, HP und Nokia.
Zumindest mit den Verlegern hat sich Google auf Bedingungen für die Nutzung digitalisierter Bücher geeinigt. Sie sollen über den Google Play Store zugänglich gemacht werden.
Der neuseeländische Geheimdienst hat dabei geholfen, Megaupload-Gründer Kim Schmitz zu finden. Legal war das nicht, der Premier kündigte eine Untersuchung an.
Apple soll die Bahnhofsuhren der Schweizerischen Bundesbahnen kopiert haben? Mag sein - fremde Rechte habe Apple dadurch allerdings nicht verletzt, schreibt Markenrechtsexperte und Anwalt Christian Franz. Einen Designschutz könnten die SBB jedenfalls nicht geltend machen.
Die Schweizerischen Bundesbahnen beschweren sich, Apple habe das Design ihrer Bahnhofsuhr unerlaubt kopiert. Die Bahnhofsuhr wurde 1944 gestaltet, die Uhren-App gibt es seit iOS 6 erstmals auch für das iPad.
Einige Entwickler wollen das LLVM-Projekt zu einer eigenständigen Non-Profit-Organisation machen. Am leichtesten wäre dies als Mitglied der Software Freedom Conservancy, die durch ihre Busybox-Klagen bekanntwurde.
Als Vorstandsmitglied der Piratenpartei steht sie für freies Kopieren, privat wohl eher nicht: Spackeria-Mitbegründerin Julia Schramm hat den unerlaubten Download ihres Buches "Klick mich" durch ihren Verlag unterbinden lassen.
In dem Patentprozess zwischen Red Hat und Twin Peaks Software hat Red Hat dem Softwarehersteller Verletzungen der GPL vorgeworfen. Zuvor hatte Twin Peaks Software den Linux-Distributor Red Hat wegen einer Patentverletzung verklagt.
Der Filehoster Rapidshare hat ein Verfahren gegen Constantin Film verloren. Jetzt warten die beiden Schweizer Unternehmen auf die Urteilsbegründung.
Die jQuery-Foundation verzichtet künftig auf die duale Lizenzierung und streicht die GNU GPL. Die Javascript-Bibliothek ist zur Vereinfachung nur noch unter der MIT-Lizenz erhältlich.
Die Gema bedauert, dass die deutschlandweiten morgigen Anti-Gema-Demonstrationen nicht verboten werden konnten. Als Gegenmittel kommen "lancierte Medienberichte" und ein Backup-Team für Social-Media-Kanäle zum Einsatz.
Google soll 1,1 Millionen US-Dollar von Oracle für seine Ausgaben im Prozess um Java-Patente erhalten. Das hat der Richter William Alsup entschieden. Oracles Einwand, das Urteil sei richtungsweisend, ließ Alsup nicht gelten.
Nach der Curiosity-Landung und den Hugo Awards hat es jetzt eine Übertragung des US-Präsidenten erwischt: Ein Video des Parteitages der US-Demokraten ist von Youtube gesperrt worden. Der Grund sei eine angebliche Copyright-Verletzung.
Es ist eine Software, die illegal kopierte Inhalte sperren soll. Bei der Verleihung der Scifi-Oscars hat das Programm überreagiert - und die Hugo-Fans mattgesetzt.
Wahrscheinlich das erste Mal wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften müssen. Ein 13-Jähriger hatte die Kinderschutzfilter umgangen, 1.147 Musikdateien fanden sich auf seinem Rechner.
Menschen unter 30 in Deutschland wollen in einer relativen Mehrheit von 46 Prozent überhaupt kein Urheberrecht im Internet. Umfragen der Musik- oder Filmindustrie haben bisher nur manipulativ gefragt.
Eine Abgemahnte hat der Kanzlei Urmann & Collegen untersagen lassen, dass ihr Name auf dem Online-Pornopranger auftaucht. Jetzt warten alle gespannt, ob die Rechtsanwaltsgesellschaft Berufung einlegen wird.
Google hofft, dass der Bundestag das Leistungsschutzrecht stoppen wird. Jeder Link mit einem kurzen Textabschnitt stehe sonst künftig unter Verbots- und Kostenvorbehalt.
Ein Entwickler analysiert eine iOS-App zum Erstellen von Tex-Dokumenten und findet einen DOS-Emulator. Außerdem fallen auch Hinweise auf die LGPL und das Microsoft-Copyright auf.
Die Bunderegierung hat das Leistungsschutzrecht in einer erneut verschärften Form verabschiedet. Der umstrittene Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarische Beratung.
Gerade mal fünf bis sieben Prozent der PC-Spieler greifen zu legal erworbenen Versionen - davon ist der Ubisoft-Chef Yves Guillemot überzeugt. Er setzt deswegen für die Plattform verstärkt auf Free-to-Play-Angebote.
Google stuft seit kurzem Webangebote in den Suchergebnissen herunter, die wegen Urheberrechtsverletzungen auffallen. "Google verändert damit seinen Charakter", beobachtet der Internettheoretiker Felix Stalder. Der Konzern stecke in einem Zwiespalt.
Musik- und Filmindustrie wollen mit einer Studie nachweisen, dass die Mehrheit der Bevölkerung Warnhinweise der Provider gegen Urheberrechtsverletzungen befürwortet. Es lohnt sich aber, die Fragestellung genauer anzusehen.
Das FBI hat im Auftrag des US-Justizministeriums drei illegale Appstores geschlossen. In Kooperation mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden wurden die zugehörigen Server durchsucht.
Die Namen von bis zu 150.000 Menschen, die mutmaßlich Urheberrechte der Pornobranche verletzt haben, will die Regensburger Kanzlei U+C am 1. September 2012 veröffentlichen. Internetrechtsexperte Solmecke hält dies für strafbare Nötigung.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum illegalen Tausch des Songs "Bitte hör nicht auf zu träumen" von Xavier Naidoo dürfte für viele Internetnutzer üble Folgen haben, auch wenn sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.
Youtube bekommt Sonderrechte und wird von Google in seiner Suchmaschine nicht wie andere Plattformen wegen Urheberrechtsverletzungen abgestraft.
Google zeigt Webseiten, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, künftig weiter unten in den Trefferlisten seiner Suchmaschine an. Die US-Film- und Musikindustrie hat sich bedankt.
Der IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren hat in der Urheberrechtsdebatte einen Vergleich zwischen der Gema und der Mafia angestellt und hergeleitet. Die Verwertungsgesellschaft reagierte mit einer Abmahnung. Hoeren berichtigte: "Die Mafia agiert aus Italien, die Gema aus München."
Internetprovider müssen Rechteinhabern wie Plattenfirmen den Namen und die Anschrift der zu einer IP gehörenden Filesharing-Nutzer herausgeben, entschied der Bundesgerichtshofs.
Das Internet Archive bietet ab sofort Bücher, Musik und Filme via Bittorrent zum Download an. Insgesamt stehen mehr als 1 Million Torrents bereit, einschließlich Livekonzerten und Hörbüchern.
Schutz der Privatsphäre, Zusammenarbeit mit Regierungsstellen, Copyright auf Nutzerinhalte: Die Website tos-dr.info sieht sich die gesamten AGB von Twitter, Facebook, Google, Apple oder Dropbox an und spürt versteckte Fallen auf.
Ein französisches Internetunternehmen hat sich das Logo von Anonymous schützen lassen. Das Kollektiv will das nicht ungestraft lassen.
In den USA kooperieren Rechteinhaber und Internetprovider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Warum er das Modell für ungeeignet hält, erklärt der Telekommunikationsrechts-Experte Stefan Engeln im Interview.
SPD und CDU/CSU sind für die erste Version der Vorratsdatenspeicherung verantwortlich, die das Bundesverfassungsgericht untersagt hatte. Der letzte SPD-Bundesparteitag forderte Ende 2011 die Wiedereinführung, doch einige Mitglieder fordern jetzt ein Umdenken.
Google muss Filesharing-Begriffe ausfiltern, um der Öffentlichkeit das Auffinden illegaler Inhalte zu erschweren, hat das höchste Gericht Frankreichs geurteilt. Doch Google wehrt sich und geht in die Berufung.
Ein Wortspiel, mit dem sich Richter David Harvey als Gegner einer Urheberrechtsverschärfung in Neuseeland positioniert hat, hat zu seinem Rückzug aus dem Auslieferungsverfahren von Kim Schmitz geführt.
Die USA versuchen, eine Verschärfung des Urheberrechts in Neuseeland durchzusetzen. Der Richter, der die Anhörung zur Auslieferung von Kim Schmitz leitet, nennt die USA in einem Wortspiel "den Feind".
Externe Festplatten werden nur zu drei Prozent für legale Kopien von Musik genutzt. Doch das reicht völlig aus, um eine höhere Abgabe für die Verwertungsgesellschaften zu rechtfertigen.
Entertainment-Industrie und Internetprovider halten in den USA an einem neuen Warnsystem gegen Urheberechtsverstöße fest. Doch der Start verzögert sich. Internetsperren soll es nicht geben.
Das bekannte FBI-Siegel gegen illegales Kopieren wird in Kürze für alle Rechteinhaber kostenlos verfügbar gemacht. Doch bis dahin ist noch etwas Geduld nötig, denn die Verordnung gilt erst ab dem 13. August 2012.
Die Sperrung eine Angebots wie Pirate Bay ist kein dauerhaftes Mittel gegen den Dateitausch über das Internet. Das zeigt ein Beispiel aus Großbritannien. Die Musikindustrie findet dennoch einen Dreh, aus dem Urteil einen Erfolg zu machen.
Herstellerverbände haben eine Studie erstellen lassen, nach der neue Urheberabgaben auf externe Festplatten durch die Verwertungsgesellschaften unberechtigt sind. Nur 3 Prozent der Kapazität werden für Privatkopien genutzt.
Eine Million Euro hat Nintendo als Schadensersatz in einem Urteil über den Vertrieb sogenannter Slot-1-Karten zugesprochen bekommen. Das Verfahren geht in die nächste Instanz: Der Beklagte hat erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht.
Rob Reid, Gründer des Streamingdienstes Rhapsody, hat einen Roman über Außerirdische und das Urheberrecht geschrieben. Technik werde Filesharing sinnlos machen, sagt er.
Der österreichische Oberste Gerichtshof will Rechtssicherheit: Weil Rechteinhaber wegen drei bei Kino.to angebotener Filme eine Sperre der Domain bei einem Provider gefordert hatten, geht die Sache nun vor den Europäischen Gerichtshof. Erwartet wird eine Richtungsentscheidung zu Netzsperren.
Das Landgericht München hat entschieden: Nintendo bekommt von einem Verkäufer von Slot-1-Karten eine Million Euro Schadensersatz.
Die Medienexpertin der Grünen meldet, dass das Leistungsschutzrecht heute nicht wie geplant verabschiedet werden konnte. " Die Bundesregierung ist klug beraten, das Leistungsschutzrecht wieder einzupacken", sagte sie.
Nach Acta ist vor Ipred 2. Die Lobbyisten werden sich beim nächsten Mal geschickter anstellen als bei Acta, und deshalb müssen Verfechter von Bürgerrechten im Internet noch cleverer agieren. Einige Anregungen zum Protest, online wie offline.
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