Der Rechtsstreit zwischen Oracle und Google um Java eskaliert. Der Berufung von Oracle wollen sich nun Microsoft, EMC und Netapp anschließen. Als noch nicht direkt Betroffene berufen sie sich dabei auf eine Besonderheit des US-Rechtssystems.












Die Zeit wird knapp. Noch vor den Wahlen will die Bundesregierung Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverstößen im Internet deckeln. Von einem Scheitern will man in der Koalition nichts wissen.
Der Streit um Java und Googles Dalvik-Engine ist für Oracle noch nicht beendet. Oracle hat beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Oracle wirft Google nach wie vor Copyrightverletzungen vor. Patente spielen keine Rolle mehr.
Union und FDP streiten um einen Gesetzentwurf, der Abmahnungen bei Filesharing deckeln soll. Er war fertig, gefiel aber der Industrie nicht. Nun wird der Schutz gesenkt.
Am 8. Februar 2013 hatte der Dokumentarfilm The Pirate Bay - Away From Keyboard von Simon Klose auf der Berlinale Premiere. Gleichzeitig hat der schwedische Filmemacher sein Werk kostenlos über das Internet zugänglich gemacht. Golem.de hat den Film gesehen.
Der schwedische Dokumentarfilmer Simon Klose hat die Macher der weltbekannten Filesharing-Plattform Pirate Bay jahrelang mit der Kamera begleitet. Auf der Berlinale und im Netz zeigt er ihren Kampf mit Hollywood-Anwälten und Behörden. Es sei falsch, sie einfach zu kriminalisieren, sagt Klose im Interview mit iRights.
Der Rechtsstreit zwischen Nintendo und einem Händler von Slot-1-Karten vor dem Bundesgerichtshof endet vorerst ohne Ergebnis. Der Europäische Gerichtshof soll einen Aspekt aus dem Verfahren grundsätzlich klären.
Wenn das neue Anti-Abzock-Gesetz verabschiedet wird, lohnt sich das Geschäft für Abmahnanwälte mit Tauschbörsennutzern nicht mehr. Das meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch die Verbraucherzentralen und die Digitale Gesellschaft sehen das anders.
Der Filehoster Rapidshare muss gegen Urheberrechtsverletzungen Wortfilter installieren und Linksammlungen überprüfen. Rechtsanwalt Thomas Stadler bezweifelt, dass das mit europäischem Recht vereinbar ist.
Youtube-Sprecherin Mounira Latrache erklärt, dass Google bereit sei, seine Werbeeinnahmen zu teilen. Die Frage sei nur, wie viel der Internetkonzern abgebe und nach welchem Abrechnungsmodell.
Mega blockiert Mega-Search.me. Über die Plattform waren vorher rund 8.000 Links auf meist illegale Downloads bei Mega zu finden. Offenbar werden nun alle Mega-Inhalte, auf die Links im Netz gepostet werden, von Kim Dotcoms Team blockiert.
Über eine neue Funktion können Youtube-Nutzer selbst bestimmen, ob urheberrechtlich geschützte Musik aus ihren Videos gelöscht werden soll. Der Rest der Tonspur bleibt dabei erhalten. Das soll das automatische Sperren von Videos verhindern.
Google Deutschland hat erklärt, nicht berechtigt zu sein, die Gema-Klage gegen Youtube anzunehmen. Damit bekommen die Nutzer wohl noch ein halbes Jahr länger die berühmten Sperrtafeln angezeigt.
Dass Google in seiner Bildersuche nicht mehr nur Thumbnails anzeigt, regt die Bildjournalisten in Deutschland auf. Doch wie das neue Layout hierzulande aussehen soll, steht noch gar nicht fest.
Die USA haben den Plan des Inselstaates Antigua und Barbuda, ein eigenes Downloadportal für Filme und Fernsehserien aus den USA einzurichten, als "regierungsamtliche Piraterie" bezeichnet. Doch die Welthandelsorganisation gab dem Antillenstaat das Recht dazu.
Seit dem Wochenende ist in den USA das Brechen von SIM-Locks verboten. Laut Digital Millennium Copyright Act (DMCA) drohen Strafen bis maximal 2.500 US-Dollar für private Nutzer.
Ein Vertreter der Musikindustrie schlägt Youtube vor, den Text auf seinen Sperrtafeln zu ändern. "Wir beide sind der Meinung, dass die Youtube-Tafeln, über die sich viele aufregen, nicht ganz die Wahrheit sagen", so die Macher des Anti-Youtube-Videos bei Youtube.
Der Urheberrechtsexperte der Piratenpartei und als Musiker aktive Bruno Kramm will gegen die Gema Klage erheben. Ziel ist, dass die Gema keine Zahlungen für Kramms Stücke an Musikverlage leistet.
Der Streit zwischen der Gema und Youtube wird jetzt vor dem Landgericht München ausgetragen. Laut Wirtschaftswoche hat die Verwertungsgesellschaft eine Unterlassungsklage gegen das Videoportal eingereicht.
Die Verwertungsgesellschaften haben sich mit dem Bitkom über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Doch damit ist der Streit nicht gelöst. Gerade SD-Karten werden oft in Digitalkameras eingesetzt.
Einige US-Medien haben einen Testzugang zu Mega erhalten und den Sharehoster ausprobiert. Gizmodo meint: "Dieser Dienst könnte das Urheberrecht für immer demontieren."
Die Rechte an Fotos, die über Twitter verbreitet werden, liegen beim Urheber. Klingt logisch? Nicht für die Agentur AFP, die Bilder eines Fotografen aus Twitter gefischt und verkauft hat. Eine New Yorker Richterin sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht.
Amerikanische Netzprovider werden potenzielle Urheberrechtsverletzer bald per Mail verwarnen und ihren Zugang drosseln. Wer widersprechen will, muss 35 Dollar zahlen.
GI-Präsident Oliver Günther will, dass Ethik für Informatiker verpflichtend zur Ausbildung gehört. IT-Experten dürften sich nicht auf "technische und ökonomische Fragen ihrer Disziplin beschränken", sagt er.
Auch Unternehmen wie Google und Yahoo sollen am Werbegeschäft von Internetportalen beteiligt sein, denen zahlreiche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, so eine Studie. Eine US-Urheber-Initiative fordert Künstler auf, gegen Markenwerbung auf sogenannten Piratenseiten mobil zu machen.
Die Gema will mit einer Abmahnung erreichen, dass die Sperrtafeln bei der Google-Tochter Youtube verschwinden. Im ewigen Streit mit dem Videoportal ruft die Verwertungsgesellschaft jetzt die Schiedsstelle an. Die Sache kommt in Bewegung.
Ein Android-Entwickler hat offenbar eigene Apps in der Blackberry App World vorgefunden. Das Problem: Er hat sie nicht selbst dort hochgeladen. Blackberrys Konvertierungswerkzeug ist wohl nicht gegen Piraterie gefeit.
Die Wahrheitspflicht eines wegen illegalen Filesharings Beschuldigten reicht nicht so weit, dass er sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung aussetzen muss. So hat das Landgericht Frankfurt geurteilt.
Vorwürfe gegen Nintendo: Als Folge eines Rechtsstreits soll der japanische Konzern einen Händler von Slot-1-Karten in die Insolvenz getrieben haben. Die Firma will den Straftatbestand der Nötigung prüfen.
Nach mehreren Medienberichten zu einer Zahlungsaufforderung über 300 Euro an eine Frauenhilfsorganisation, die bloße Links auf Zeitungsartikel veröffentlicht hatte, musste die irische Verlegeragentur jetzt reagieren.
Entwickler behaupten, das Android SDK sei keine freie Software mehr. Das stimmt aber nur für die Binärdaten des SDK und gilt schon länger. Der Code ist weiter frei verfügbar.
Der Chef einer US-Release-Gruppe muss wegen Verletzung des Urheberrechts für längere Zeit ins Gefängnis. Alle Imaging-Mitglieder hatten ein Geständnis abgelegt.
Weil er einen Link geteilt hat, in dessen Vorschau ein angeblich urheberrechtlich geschütztes Bild enthalten war, soll der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite 1.800 Euro zahlen.
Eine Frauenhilfsorganisation wird in Irland vom Verlegerverband unter Druck gesetzt, für einfache Verlinkungen ohne Textausschnitte Lizenzgebühren zu bezahlen. Ein Link auf urheberrechtlich geschütztes Material verletze das Urheberrecht.
Windows 8, Apple und Android waren 2012 die meisten gelesenen Themen auf Golem.de. In den Top Ten der meistgelesenen Artikel findet sich aber auch eine kleine Überraschung.
Die Redaktion von TorrentFreak will Beschäftigte der US-Filmindustrie beim illegalen Filesharing über Bittorrent erwischt haben und listet Titel und IP-Adressen auf.
Einige Gentoo-Entwickler haben ihre Udev-Alternative offiziell vorgestellt. Eudev soll zahlreiche Probleme in Udev beheben und Linux-Kernel-Module schneller laden. Außerdem soll es auch ohne Systemd funktionieren.
Der Suchalgorithmus der Google-Bildersuche wurde geändert, was Adult Content schwerer auffindbar macht. "Wir zensieren keine Inhalte für Erwachsene", versichert Google, Pornofans müssten sich nur klarer ausdrücken.
Ob Facebook, Twitter, URL-Shortener und RSS-Dienste unter das Leistungsschutzrecht fallen, werden die Gerichte klären müssen. Das hat die Bundesregierung jetzt zugegeben.
Auf der Jagd nach Urheberrechtsverletzungen in der Google-Suche sind Ermittler auf einen neuen gefährlichen Gegner gestoßen: die eigenen Filmkopien der Studios im Onlinehandel. Google sollte Suchergebnisse zu Filmen bei Amazon und iTunes entfernen.
Einer Analyse zufolge sind etwa die Hälfte der auf Github gehosteten Projekte proprietär. Die Github-Betreiber forcieren dies sogar, berichtet Infoworld.
Die meisten der Kernbibliotheken des VLC-Players stehen nun unter der LGPL statt wie bisher unter der GPL. Die Free Software Foundation bezweifelt, dass der Schritt dem Projekt wirklich hilft.
Mit einem als Windows 8 Sideloading Crack bezeichneten Tool lassen sich Beschränkungen des Windows Store aushebeln. Das ermöglicht jedoch nicht nur, unsignierte Windows-Store-Apps zu installieren, sondern auch, Trial-Versionen von Apps zu Vollversionen zu machen.
"Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf." Ein Vertrag, der so beginnt, soll Eltern nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vor kostenpflichtigen Abmahnungen der Medienindustrie schützen.
Auch wer bei illegalem Filesharing Daten von anderen nur durchleitet, kann dafür verfolgt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Einige Gentoo-Entwickler arbeiten an einem Udev-Fork. Darauf folgen hauptsächlich spöttische Kommentare und wenig hilfreiche Diskussionen.
Ein Anwalt der Musikindustrie findet die heutigen Erziehungsmethoden zu locker, weshalb Kinder nicht aufhörten, illegales Filesharing zu betreiben. Früher hätte "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet."
Eltern müssen ihren Kindern zwar illegales Filesharing verbieten, sie aber nicht überwachen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Tausende von Filesharing Abmahnungen - auch aus der Vergangenheit - dürften mit diesem Urteil hinfällig sein.
Google beklagt, dass die Überwachung der Nutzerdaten durch Regierungen stark zunimmt. Die meisten behördlichen Anordnungen zu Google-Konten oder -Diensten kamen aus den USA. Aber auch Deutschland ist unter den Top 5.
Die Regierung von Gabun hat die Webadresse http://me.ga blockiert, weil sie nichts mit "skrupellosen Menschen" zu tun haben wolle, die das Urheberrecht verletzten. Doch der Nachfolger von Megaupload ist noch gar nicht in Betrieb.
E-Mail an news@golem.de