Ein Urheber hat prinzipiell das ausschließliche Recht an seinem Werk, sei es ein Text, Bild, Computerprogramm, Musikstück, Gemälde, Foto oder Film. Mit der zunehmenden Digitalisierung kommt diesem Immaterialgüterrecht eine besondere Bedeutung zu, lassen sich digitale Güter doch besonders leicht vervielfältigen und verbreiten. Das Urheberrecht soll dabei die Rechte der Autoren schützen, Schranken für einen Ausgleich der zum Teil gegenläufigen Interessen von Rechteinhabern und Gesellschaft sorgen. Je nach Rechtsraum unterscheiden sich die Ansätze des Urheberrechts zum Teil deutlich, auch wenn vor allem auf europäischer, aber auch globaler Ebene an einer Vereinheitlichung gearbeitet wird.
Die EU diskutiert in der kommenden Woche ein Papier, das den Konflikt zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften lösen soll. Der Bitkom fordert eine schnelle Umsetzung des Vorschlags des EU-Mediators António Vitorino.












Kim Dotcom hat 1997 ein Patent für Zwei-Faktor-Authentifizierung angemeldet. Jetzt will er dafür Geld von Google, Facebook und Twitter für seine Verteidigung gegen das US-Justizministerium.
Internetsperren, die in der Schweiz gegen Kindesmissbrauch eingerichtet wurden, sollen auf Urheberechtsverletzungen ausgeweitet werden.
Wenn die Autocomplete-Funktion in der Google-Suche Persönlichkeitsrechte verletzt, muss Google die entsprechende Wortkombination löschen. Das hat der Bundesgerichtshof soeben entschieden.
Ein neues Gesetz soll unter anderem das Entsperren von Mobiltelefonen legalisieren. Das "Unlocking Technology Act" soll das bestehende US-Copyright so reformieren, dass DRM umgangen werden kann, sofern die dadurch geschützten Inhalte nicht unter das Copyright fallen.
Re:publica 2013 Viele Unternehmen und Behörden geben bereits ihre Daten frei - Open Data wird zum Buzzword. Wie sollen Entwickler aus dem Sammelsurium Daten sinnvoll verknüpfen und welche wichtigen fehlen? Diese Fragen treiben OpenplanB-Initiator Michael Kreil um.
Eigentlich dürfte es sie nicht geben und dennoch werden immer mehr vergeben: Softwarepatente in Europa. Damit verlieren Entwickler nach und nach die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren Computerprogrammen.
Die Entwickler der Simulation "Game Dev Tycoon" haben ihr Spiel selbst als Torrent bereitgestellt. In der vermeintlich geknackten Version kann der Spieler aber nicht gewinnen, er scheitert am Problem der Raubkopien.
Eine neue Software für Internet Provider von McAfee soll Urheberrechtsverletzungen im Internet aufspüren und blockieren. Statt illegaler Filesharing-Angebote bekommt der Nutzer Links auf Downloadshops bereitgestellt.
Der Medienkonzern Viacom hat vor Gericht erneut gegen Youtube verloren: Urheberrechtlich geschütztes Material bei Youtube muss Viacom weiterhin selbst finden und melden.
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und den Grünen haben sich einhellig gegen Softwarepatente ausgesprochen. Die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass Software "ausschließlich urheberrechtlich" geschützt wird. Davon soll auch Open-Source-Software profitieren.
Obwohl das Einbetten von Youtube-Videos beim Hochladen ausgeschlossen werden kann, beschäftigt die Funktion den Bundesgerichtshof. Wahrscheinlich stellt es eine Urheberrechtsverletzung dar, so Richter Joachim Bornkamm.
Immer mehr Entwickler verzichten auf die GPL zugunsten freizügigerer Open-Source-Lizenzen. Die GPL gilt als zu restriktiv, wenn es zur Zusammenarbeit mit kommerziellen und proprietären Lösungen kommen soll.
Die Gema hat sich zum Schlichtungsvorschlag im Streit um die Tarife für Diskotheken und andere Musikveranstaltungen geäußert. Kleine Teilsiege kann die Verwertungsgesellschaft verbuchen, aber die große Tarifreform lehnt der Schlichter ab. Bis 2014 soll neu verhandelt werden.
Im Tarifstreit zwischen der Gema und den Betreibern von Gaststätten gibt es einen ersten Vorschlag zur Schlichtung. Zum Inhalt des möglichen Kompromisses schweigen sich beide Parteien aber noch aus.
Das Verfahren zwischen Shift.TV, Save.TV sowie RTL und Sat.1 wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof lässt nun prüfen, ob die Sender wie mit TV-Kabelunternehmen zu einem Vertrag gezwungen werden können.
Wenn sich der Urheber eines geistigen Werks wie eines Buches nicht mehr ermitteln lässt, darf es bald durch öffentliche Einrichtungen kostenlos zugänglich gemacht werden. Das sieht ein nun beschlossener Gesetzesentwurf vor, der auch Zweitveröffentlichungen von wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt.
Eine alte Frau, die zur Tatzeit weder Router noch Computer besessen hat, muss nicht für eine Urheberrechtsverletzung zahlen, die angeblich unter ihrer IP-Adresse begangen worden ist.
Der Bundesgerichtshof sieht es als berechtigt an, dass ein Internetprovider die Daten eines Tauschbörsennutzers herausgeben muss. Dies gilt, selbst wenn der Nutzer lediglich ein Hörbuch privat angeboten hat.
Eine Torrent-Datei ist nicht mit einer illegalen Filmkopie gleichzusetzen. Der Torrent "stellt für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere kein öffentliches Zugänglichmachen dar", so das Amtsgericht München.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Vodafone nicht verpflichtet ist, die IP-Adressen von Kunden zu erheben, um Filesharing-Nutzer zu verfolgen.
Der Hauptmieter einer Studenten-WG ist nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitbewohner. Er muss sie auch nicht über die Gefahren des illegalen Filesharings belehren. Das ergab ein Urteil des Landgerichts Köln.
Nach Darstellung eines Gema-Vertreters ist die von Youtube geforderte Geheimhaltung eines Tarifs für Streams das größte Problem der Auseinandersetzung. Das, so die Gema, sei nach deutschem Recht aber nicht möglich.
Für die Lizenzierung von Musikdateien bietet die Gema ab dem 1. April für Discjockeys in Diskotheken eine Flatrate an: Statt der bisher geforderten 13 Cent pro Musikstück kann auch pauschal bezahlt werden. iTunes-Käufe und Backups sind davon nicht betroffen.
Die Opposition hat kritisiert, dass der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht weit genug gehe. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt dagegen ihre eigene Vorlage zu Abmahnungen.
Dotcom hat sich in einer Videoansprache in den USA siegessicher gezeigt, dass er nicht in die USA ausgeliefert und verurteilt wird. Er sagte weiter, Megaupload sei zwei Milliarden US-Dollar wert gewesen, bevor das FBI den Sharehoster zerstört habe.
Kristian Høgsberg und andere Entwickler des Wayland-Teams wehren sich gegen die von Canonical erhobenen Vorwürfe gegen ihren Displayserver. Sie seien schlichtweg falsch. Inzwischen wurde die Canonical-Webseite geändert.
Kaum geht das offene Datenportal Govdata.de der Bundesregierung online, mauern Kommunen mit der Freigabe ihrer Daten. Sie befürchten Einnahmeeinbußen. Zu Unrecht.
The Pirate Bay sei nach Nordkorea umgezogen, das Land wolle sich damit öffnen und habe sie eingeladen, "unsere Schlacht aus ihrem Netzwerk zu führen", behaupten die Betreiber in einer Pressemitteilung. Wahr ist das nicht.
Das Leistungsschutzrecht stellt viele Akteure der digitalen Welt vor Probleme. Besonders betroffen sind Onlinedienste und Startups - auch solche, die sich nicht mit der Aggregation von Verlagsinhalten befassen. Zahlreiche Services sehen sich zur Limitierung ihres Angebots gezwungen.
Der Anwalt Christian Solmecke hält die geplanten Gema-Abgaben, die DJs bezahlen sollen, für kaum praktikabel. Dass das Kopieren einer Musikdatei aber eine Vervielfältigung darstelle, wie dies auch die Gema beurteilt, bestätigt der Jurist.
Das Leistungsschutzrecht ist verabschiedet. Es stärkt Starke und schwächt Schwache. Und statt um digitalen Wandel ging es wieder nur um Geschäftsmodelle.
Wäre damals bekannt gewesen, dass Java keinen Copyrightschutz erhalten hätte, hätte Sun niemals so viel Zeit und Geld in die Entwicklung der Programmiersprache gesteckt. Das schreibt Scott McNealy an das Gericht, vor dem der Berufungsprozess zwischen Oracle und Google verhandelt wird.
Der US-Provider Comcast hat angekündigt, was seinen Filesharing-Nutzern droht, die Warnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ignorieren. Seit dieser Woche ist in den USA das Six-Strikes-Anti-Piraterie-System aktiv, das den teilnehmenden Providern einen gewissen Freiraum lässt.
Ab dem 1. April 2013 fällt der sogenannte Laptopzuschlag von 30 Prozent für die Gema-Abgaben von Diskotheken weg. Stattdessen müssen sich nun die DJs selbst um die Lizenzierung ihrer Musiksammlung kümmern, und das ist alles andere als einfach.
Das Buch von Piratin Marina Weisband soll Mitte März veröffentlicht werden. Jetzt steht eine unredigierte Fassung von "Wir nennen es Politik - Ideen für eine zeitgemäße Demokratie" im Netz.
Weil die Unterhaltungsindustrie der schwedischen Piratenpartei mit einer Klage droht, hat diese sich entschlossen, das Angebot The Pirate Bay nicht mehr zu unterstützen. Das übernehmen jetzt Piratenparteien in Norwegen und Spanien.
Mit Kauder hat sich ein führender Unionspolitiker heute in einem ausführlichen Beitrag gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen.
Das Leistungsschutzrecht ist von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden. Doch die Verleger rufen weiter nach einer schnellen Verabschiedung und dementieren Verhandlungen mit Google über einen Verzicht. Eine Studie nennt das Gesetz verfassungswidrig.
Wenn Youtube bei der Schiedsstelle einfach eine bestimmte Summe hinterlegt hätte, wäre keine neue Sperrung von Tausenden Videos nötig geworden, verteidigt sich die Gema. Und bezeichnet das Sperren und Entsperren als Trick, um die öffentliche Meinung gegen die Gema aufzubringen.
Die Gema sagt, sie habe kein Interesse daran, dass weitere Youtube-Videos gesperrt werden. Doch bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden jetzt neue Verstöße bei Tausenden Videos gemeldet.
Der Rechtsstreit zwischen Oracle und Google um Java eskaliert. Der Berufung von Oracle wollen sich nun Microsoft, EMC und Netapp anschließen. Als noch nicht direkt Betroffene berufen sie sich dabei auf eine Besonderheit des US-Rechtssystems.
Die Zeit wird knapp. Noch vor den Wahlen will die Bundesregierung Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverstößen im Internet deckeln. Von einem Scheitern will man in der Koalition nichts wissen.
Der Streit um Java und Googles Dalvik-Engine ist für Oracle noch nicht beendet. Oracle hat beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Oracle wirft Google nach wie vor Copyrightverletzungen vor. Patente spielen keine Rolle mehr.
Union und FDP streiten um einen Gesetzentwurf, der Abmahnungen bei Filesharing deckeln soll. Er war fertig, gefiel aber der Industrie nicht. Nun wird der Schutz gesenkt.
Am 8. Februar 2013 hatte der Dokumentarfilm The Pirate Bay - Away From Keyboard von Simon Klose auf der Berlinale Premiere. Gleichzeitig hat der schwedische Filmemacher sein Werk kostenlos über das Internet zugänglich gemacht. Golem.de hat den Film gesehen.
Der schwedische Dokumentarfilmer Simon Klose hat die Macher der weltbekannten Filesharing-Plattform Pirate Bay jahrelang mit der Kamera begleitet. Auf der Berlinale und im Netz zeigt er ihren Kampf mit Hollywood-Anwälten und Behörden. Es sei falsch, sie einfach zu kriminalisieren, sagt Klose im Interview mit iRights.
Der Rechtsstreit zwischen Nintendo und einem Händler von Slot-1-Karten vor dem Bundesgerichtshof endet vorerst ohne Ergebnis. Der Europäische Gerichtshof soll einen Aspekt aus dem Verfahren grundsätzlich klären.
Wenn das neue Anti-Abzock-Gesetz verabschiedet wird, lohnt sich das Geschäft für Abmahnanwälte mit Tauschbörsennutzern nicht mehr. Das meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch die Verbraucherzentralen und die Digitale Gesellschaft sehen das anders.
Der Filehoster Rapidshare muss gegen Urheberrechtsverletzungen Wortfilter installieren und Linksammlungen überprüfen. Rechtsanwalt Thomas Stadler bezweifelt, dass das mit europäischem Recht vereinbar ist.
Martin Kretschmer ist Professor für Informationsrecht an der Universität Bournemouth in Großbritannien. Zusammen mit seinem Kollegen Philip Hardwick, Professor für Ökonomie an derselben Universität, hat er in einer umfangreichen Studie untersucht, welche Einkommen Autoren aus dem Verkauf ihrer urheberrechtlich geschützten Werke beziehen und welche aus anderen Quellen. Die Ergebnisse der Studie hat er am vergangenen Freitag auf der Jahrestagung der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin vorgestellt. Robert A. Gehring sprach mit Kretschmer über die Ergebnisse seiner Untersuchung.
Internetfreiheit und Politikzwang, geht das zusammen? Ja - findet Julia Seeliger, Netzaktivistin und im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen. Maik Söhler sprach mit der grünen Bloggerin.
Freie Software und Open Source auf der einen Seite sowie Closed-Source-Software auf der andren werden oft als Gegensätze behandelt. Auf der Jahrestagung der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin wurden die Voraussetzungen und Konsequenzen ihres Erfolges diskutiert. Zugleich wurde die Übertragbarkeit der freien Lizenzmodelle auf andere Bereiche der Urheberrechtsökonomie mit Skepsis betrachtet.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Der Frage nach der richtigen Balance gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.
Wie lang sollte ein optimaler Urheberrechtsschutz dauern? Welche Rolle spielen Verwertungsgesellschaften? Mit diesen und weiteren Fragen befassen sich die in Berlin versammelten Mitglieder der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) auf ihrer Jahrtestagung 2007. Zur Eröffnung überwiegen die skeptischen Töne.
Die US-Regierung will den Schutz des geistigen Eigentums weiter stärken. Dazu hat sie einen 24-seitigen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem den Versuch einer Urheberrechtsverletzung zur Straftat erklärt, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das US-Justizministerium soll demnach mehr Zuständigkeiten erhalten und die Bundespolizei FBI eine eigene Urheberrechtseinheit aufstellen. Der von Wissenschaftlern und Bürgerrechtlern seit Jahren massiv kritisierte Digital Millennium Copyright Act (DMCA) soll ebenfalls verschärft werden.
Mit Gründung der "Canadian Music Creator Coalition" (CMCC) melden sich kanadische Musiker, Songschreiber und Produzenten im Lobbykampf um ein schärferes Urheberrecht und Tauschbörsen zu Wort, denn, so die Künstler, die Lobbyisten der großen Plattenfirmen würden ihre Interessen eben nicht vertreten. Die CMCC lehnt Klagen gegen Fans sowie die zunehmende Kopierschutz- und DRM-Systeme ab, sie seien eben nicht in ihrem Interesse.
Die schwedische Piratenpartei wirft der Regierung vor, 20 Prozent der Bevölkerung zu kriminalisieren. Sie will das Urheberrecht auf kommerzielle Aspekte beschränken. In einem Interview mit der Website LinuxP2P sagte Parteigründer Rick Falkvinge, das Recht bevorzuge inzwischen einseitig die Interessen der großen Film- und Musikkonzerne.
Das derzeit gültige Copyright treibt schon seltsame Blüten: Während man seit Jahrhunderten beliebig und frei aus Texten zitieren darf, macht man sich heute sofort strafbar, wenn man auch nur eine Sekunde Filmmaterial ohne Erlaubnis des Urhebers benutzt. Eltern müssen Angst haben, dass ihre Kinder ein Micky-Maus-Bild auf ihre Homepage packen - auch das verstößt gegen geltendes Recht. Einer der vehementesten Kritiker an dieser Rechtssituation ist Lawrence Lessig, Professor für Jura an der Stanford Universität und Vorstandsmitglied der Free Software Foundation. Golem.de sprach mit ihm am Rande der Konferenz Wizards of OS 3 über seinen Kampf gegen das Copyright und sein neues Buch Free Culture.
Im Bundestag wird derzeit eine Gesetzesnovelle verhandelt, mit der das Urheberrecht an die digitale Informationsgesellschaft angepasst und somit nach Vorbild des amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe gestellt werden soll. Damit würde allerdings auch das Recht auf die Privatkopie faktisch abgeschafft werden. Im Interview mit Golem.de warnt John Perry Barlow, Frontmann der Band Grateful Dead und Mitbegründer der Electronic Frontier Foundation (EFF), vor den Folgen einer derartigen Gesetzesänderung.
Der Ur-Gameboy wurde häufig mit Super Mario Land im Modulschacht weitergegeben - so beliebt war das Jump 'n' Run. Erwartet den neuen Super Mario 3D Land im Nintendo 3DS ein ähnliches Schicksal? Unser Test verrät es.
(Mario)
App-Entwickler können über den iTunes App Store immer noch mit teils deutlich höheren Einnahmen als beim Android Market rechnen. Die Analysten von Distimo haben dazu jeweils die 200 umsatzstärksten Apps in den USA verglichen.
(App Store Oder Android Market)
Die Veröffentlichung des Echtwelt-MMORPGs The Secret World verschiebt sich laut Funcom um zwei Wochen. Gleichzeitig gibt das Entwicklerstudio seine Pläne für weitere Beta-Wochenenden bekannt.
(Secret World)
Bei der Fertigung des iPhone 5 gibt es wohl gehäuft Qualitätsprobleme. Käufer beklagen deutlich sichtbare Kratzer am Gehäuse und Verarbeitungsfehler. Einige Modelle haben Probleme bei der WLAN-Nutzung.
(Iphone 5 Kratzer)
Jetzt ist klar, warum die Angry Birds so sauer sind: Sie haben Bad Piggies gespielt. Das neue Programm von Rovio Entertainment ist zwar clever gemacht - aber weit vom unkomplizierten Charme der Hauptserie entfernt.
(Bad Piggies)
Mit dem Xperia Z hat Sony ein neues Topmodell der Xperia-Reihe vorgestellt. Das Android-Smartphone unterstützt LTE, hat einen 5 Zoll großen Full-HD-Touchscreen und eine 13-Megapixel-Kamera. Zudem ist es gegen Staub und Wasser geschützt.
(Sony Xperia Z)
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