Am 24. September 2008 debattiert das Europa-Parlament über das "Telekom-Paket". Datenschützer kritisieren, dass einige Änderungsanträge den Nationalstaaten erlauben werden, Filesharing durch Internetsperrungen zu unterbinden. Diese Regelung stamme direkt von der französischen Filmlobby.
Pünktlich zum Jahrestag der blutig niedergeschlagenen Proteste im südostasiatischen Staat Myanmar melden mehrere von Dissidenten betriebene Websites, dass sie durch Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS) lahmgelegt wurden. Im Land haben die Behörden die Kontrolle des Internets verschärft.
Bayerische Polizeibeamte haben die Privaträume des Sprechers der "Piratenpartei Deutschland", Ralph Hunderlach, durchsucht. Sie fahndeten nach einem Informanten aus dem bayerischen Justizministerium, der den Datenschützern und Computerexperten Informationen über einen vermutlich illegal eingesetzten staatlichen Trojaner zum Abhören von Skype-Telefonaten zugespielt hatte.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat Änderungen an dem neuen BKA-Gesetz gefordert, das die Machtbefugnisse für die Bundesbehörde stark erweitert und auch Onlinedurchsuchungen vorsieht. Schäuble wolle um jeden Preis eine "allmächtige Bundespolizei" schaffen. Eine "Mammutbehörde" aber werde nicht gebraucht.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplante Ausweitung der Machtbefugnisse des Bundeskriminalamts durch ein umstrittenes neues Gesetz kritisiert. "Der Kernbereich der Privatsphäre wird nicht ausreichend geschützt", sagte er. Ob das BKA-Gesetz auch eine Ermächtigung zum Eindringen in private Wohnungen erhält, um Onlinedurchsuchungen vorzubereiten, ist noch ungeklärt.
Die freie Antivirensoftware ClamAV enthält in der neuen Version 0.9.4 zwei zusätzliche Mechanismen, um Schädlinge aufzuspüren. Außerdem sucht die Software nun nach persönlichen Daten, um einen Identitätsdiebstahl zu verhindern.
Die Hotelkette Best Western bestreitet den Bericht einer Wochenzeitung über einen massiven Datendiebstahl. Nur der Computer eines Hotels in Deutschland sei von einem Trojaner befallen gewesen. Der Angreifer habe nur Zugriff auf zehn Datensätze gehabt. Der schottische Sunday Herald bleibt dagegen bei seiner Darstellung.
Ein indischer Hacker hat offenbar einen Zugang zu den Kunden- und Bezahldaten aller Gäste in europäischen Best Western-Hotels, seit dem Jahr 2007, gefunden und die Daten an die russische Mafia verkauft. Bis zu 8 Millionen Menschen müssten nun bangen, dass ihre Kreditkartendaten missbraucht werden. Der Schwarzmarktwert der Beute liegt bei 3,6 Milliarden Euro.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich im aktuellen Skandal um Datenhandel und illegale Kontoabbuchungen gegen Gesetzesänderungen gewandt. In den Händen des Staates seien Daten sicher, beschwichtigte er zugleich.
Anlässlich der heutigen Debatte über die BKA-Novelle im Bundesrat hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) bekräftigt, dass er die Onlinedurchsuchung und die Erweiterung des großen Lauschangriffs strikt ablehnt. Nach dem am 4. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf erhalte das Bundeskriminalamt Befugnisse, die bislang nicht einmal die Landespolizeibehörden hätten, sagen die Kritiker.
Der Bayerische Landtag hat die Einführung der Onlinedurchsuchung beschlossen. Anders als der Bund erlaubt Bayern auch das heimliche Betreten der Wohnung von Verdächtigen.
Der innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, hat sich grundsätzlich gegen die geplante Einführung von Onlinedurchsuchungen gewandt. Die Erfahrung zeige, dass sich potenzielle Täter einem Zugriff leicht entziehen könnten, wenn sie ihre Mails von Internetcafés aus verschickten.
In der mutmaßlichen Lotto-Spitzelaffäre in Bayern prüft die Staatsanwaltschaft Ansbach, ob ein privater Ermittler versucht hat, in die Computer des Betreibers einer Lotto-Annahmestelle in Schwabach einzudringen, meldet die Süddeutsche Zeitung. In einem Fall soll der Schnüffelangriff auch gelungen sein. Computerattacken durch private Ermittler sind in Deutschland verboten.
Die Bundesregierung hat heute die Einführung von Onlinedurchsuchungen beschlossen, die Teil des neuen BKA-Gesetzes sind. Damit werden dem Bundeskriminalamt neue Kompetenzen eingeräumt, damit dieses den internationalen Terrorismus besser bekämpfen kann, begründet die Bundesregierung ihre Pläne. Die Opposition spricht von "Stasi 2.0 in der Multimedia-Version" und benennt das BKA schon einmal in "Super-Spitzel-Behörde" um.
Die bayerische Datenschutzbehörde hat die Landesregierung wegen ihrer Pläne kritisiert, in Bayern das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Vorbereitung der Onlinedurchsuchung zu erlauben. Die Datenschützer halten diese Pläne für verfassungsrechtlich bedenklich.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat beim Deutschen Bundestag eine Petition gegen die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) eingereicht. Bürger können sich nun daran beteiligen. Mit dem Gesetz soll eine Grundlage für Onlinedurchsuchungen durch das BKA geschaffen werden.
Die deutsche rechtsextremistische Szene nutzt zunehmend die Möglichkeit, auf populären Web 2.0-Videoplattformen eigene Videoclips einzustellen. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2007 hervor, den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorstellte.
FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hat sich gegen die Forderung des Verfassungsschutzes gewandt, künftig Onlinedurchsuchungen durchführen zu dürfen.
Bayern gibt sich mit dem Berliner Kompromiss zu Onlinedurchsuchungen nicht zufrieden. Bayerns Justizministerin Beate Merk kündigte eine Ausweitung der Onlinedurchsuchung auf weitere Bereiche an. Auch in die Wohnung sollen Strafverfolger "selbstverständlich" eindringen dürfen.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) wehrt sich gegen Pläne, Onlinedurchsuchungen auf Seiten der Provider durchzuführen. Der Verband fürchtet einen Imageschaden für Provider sowie deren Geschäftskunden. Zugleich betont der Verband die Bereitschaft, mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich distanziert zur Einigung der Großen Koalition auf das BKA-Gesetz geäußert. Der SPD-Angeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy, schließt derweil Änderungen an dem Gesetzestext zu Onlinerazzien im Bundestag nicht aus.
Die Bundesminister Schäuble (CDU) und Zypries (SPD) haben den anhaltenden Streit zwischen dem Bundesinnen- und dem -justizministerium über die Vorgehensweise bei Onlinedurchsuchungen beigelegt. Die im geplanten BKA-Gesetz enthaltenen Regelungen sollen dem Vernehmen nach nun aber ein heimliches Betreten der Wohnung ausschließen.
Die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Onlinedurchsuchung soll offenbar auch Daten von internetfähigen Mobilgeräten wie BlackBerry, PDA und iPhone erfassen. Das hat die Bundesregierung nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post jetzt erstmals offiziell bestätigt.
Wenn in letzter Zeit von Polizei im Zusammenhang mit dem Internet die Rede war, dann ging es meist um Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Auf der re:publica 2008 stellte Guido Karl Onlineaktivitäten der nordrhein-westfälischen Polizei vor.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungerichts in Sachen Onlinedurchsuchung wollte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble diese eigentlich recht schnell gesetzlich umsetzen. Doch Union und SPD sind sich bei der konkreten Umsetzung offenbar nicht einig. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz lehnt es ab, für die Onlinedurchsuchung in die Wohnung eines Verdächtigen einzudringen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 dem Gesetzgeber strikte Regeln für Onlinedurchsuchungen auferlegt. Zu deren Einhaltung drängt nun der Deutsche Anwaltverein (DAV), der befürchtet, dass diese im geplanten BKA-Gesetz nicht ausreichend gewürdigt werden. Dort wird befürchtet, dass Berufsgeheimnisträger wie Pfarrer und Anwälte und ihre Gesprächspartner nicht mehr ausreichend vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt werden könnten.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, das wegen seiner Regelungen zur Online-Durchsuchung für nichtig erklärt wurde, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Online-Durchsuchungen nun "so rasch wie möglich" über das neue BKA-Gesetz einführen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen, führt aber zugleich ein neues Grundrecht ein.
Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, dem 27. Februar 2008, sein Urteil über die umstrittene Online-Durchsuchung fällen, die es im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz gibt. Die SPD geht davon aus, dass es kein grundsätzliches Nein gibt - und dann die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben.
Sicherheitslücken lauern überall. Nicht nur versteckte Hintertüren, Viren oder Trojaner gefährden die Sicherheit der Daten auf dem Computer. Auch der Nutzer stellt ein Einfallstor für Spione und Datendiebe dar. Und das nicht etwa, weil er sie ausplaudert, sondern weil sich der Bildschirminhalt in seiner Brille, der Teekanne oder in seinen Augen spiegelt.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Es sieht die Möglichkeit einer Online-Durchsuchung vor. Das Gesetz ist jedoch nach den Worten Herrmanns enger gefasst als das nordrhein-westfälische.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 27. Februar 2008 das Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden. Das teilte das Gericht heute mit. Die Urteilsverkündung ist für 10:00 Uhr angesetzt.
Aus Dokumenten, die der Website Wikileaks zugespielt wurden, geht hervor, was sich der Freistaat Bayern das Abhören von Skype-Telefonaten und das Ausspionieren der Skype-Buddy-Liste kosten lässt.
Der Freistaat Bayern will seinem Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will dazu schon im Februar 2008 einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.
Innenpolitiker fordern immer mehr Kompetenzen, um die Bürger zu überwachen. Viele Bürger wollen sich das nicht gefallen lassen: Manche demonstrieren, andere klagen - und wieder andere überwachen die Überwacher.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im Frühjahr 2006 einen Trojaner auf dem Rechner des Berliner Islamisten Reda Seyam installiert. Das Einfallstor war eine E-Mail, deren Anhang den Trojaner enthielt. Reda Seyam fiel offensichtlich auf den Trick herein und öffnete ihn.
Bei der SPD scheint sich die Einstellung zu Online-Durchsuchungen zu ändern. In einem Interview mit dem Stern erklärte SPD-Fraktionschef Peter Struck, er sei für die Online-Durchsuchung, wenn rechtsstaatliche Bedingungen wie erhebliche Verdachtsmomente und ein Richtervorbehalt eingehalten würden.
Im Internet wurde ein Schädling ausgemacht, der den Inhalt von Googles Textanzeigen durch eigene Text-Annoncen ersetzt. Dadurch können Opfer auf Webseiten geleitet werden, die Schadcode bereitstellen. Auch Webseiten-Betreiber können die Leidtragenden sein, weil ihre gebuchte Werbung nicht mehr angeklickt wird.
Während die Regierungskoalition weiterhin auf die umstrittene Online-Durchsuchung setzt, hält der stellvertretende Generalbundesanwalt sie für kein Wundermittel zur Terrorismusbekämpfung. Er empfiehlt, traditionelle Methoden effektiver einzusetzen.
Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.
In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse. Schäuble zitierte dabei das Bundesverfassungsgericht, dass einen geschützten Raum der persönlichen Lebensführung betonte.
Ungeachtet der Widerstände, die der Online-Durchsuchung aus fast allen Lagern entgegenschlagen, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sein Lieblingsprojekt nach Informationen des Spiegel jetzt wiederbelebt und den Entwicklungsstopp für den "Bundestrojaner" aufgehoben.
Im Internet wurde ein neues Trojanisches Pferd entdeckt, das es auf Mac-Systeme absieht und sich über verschiedene Porno-Seiten verbreitet. Zwar ist es keine Neuheit, dass auch für MacOS X Viren und Würmer im Umlauf sind, aber der aktuelle Fall zeigt, dass Malware-Banden auch Mac-Systeme ins Visier nehmen.
Im Internet wurde eine Schadsoftware entdeckt, die auf perfide Weise extra errichtete Bot-Sperren umgeht. Diese Bot-Sperren sollen eigentlich den automatisierten Versand von Werbebotschaften verhindern. Der jüngst entdeckte Schädling nutzt menschliche Hilfe, um diese Hürden zu umgehen und sich automatisiert E-Mail-Konten zum Spam-Versand anzulegen.
Am 24. Februar 2008 soll in Hamburg mit dem neuen "Digitalen Wahlstift" gewählt werden. Doch dies birgt Risiken, wie der Chaos Computer Club (CCC) mit der Demonstration eines Wahlstift-Trojaners zeigt.
Der IT-Branchenverband Bitkom erwartet, dass die Vorratsdatenspeicherung kommt und damit auch eine Menge Probleme für Provider und Dienste-Anbieter entstehen. Denn bei den geplanten Gesetzen zur Verbindungs-Überwachung von Telefon und Internet ist längst noch nicht alles geklärt. Auf der Systems forderte Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf, dass die Regelungen praxisgerecht sein müssen und nicht übers Ziel hinausschießen dürfen.
Skype hat in seinem eigenen Blog vor einer Schadsoftware gewarnt, die sich als Schutzprogramm für das Internet-Telefonieprogramm aus gleichem Hause ausgibt, in Wahrheit aber ein Datendieb ist und den ahnungslosen Benutzer ausspioniert und Nutzerdaten raubt.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl, hat wegen der massiven Vorbehalte in der Bevölkerung, aber auch in der Politik gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen eine parlamentarische Kontrolle ins Spiel gebracht. Diese soll zusätzlich zum Richtervorbehalt dafür sorgen, dass von der Online-Durchsuchung nicht unverhältnismäßig Gebrauch gemacht wird.
In Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über eine Beschwerde zum Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen begonnen. Der Prozess gilt als Testlauf für die Rechtmäßigkeit der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderten "Online-Durchsuchung" von privaten Computern über das Internet.
Kurz bevor sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch dieser Woche mit dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz und damit erstmals mit den Online-Durchsuchungen befassen wird, droht der Großen Koalition im Streit um das Fahndungsinstrument eine neue Front: Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervorgeht, setzt der Zollfahndungsdienst derzeit in zwei Fällen die gleiche umstrittene Technik ein.
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