Über die Verknüpfung des Filesharing-Tools BitTorrent mit RSS-Newsfeeds wird bereits seit Ende 2003 nachgedacht, da somit Nutzern automatische Download-Kanäle für beliebige Daten geboten werden könnten - Scott Raymond schlug dafür den Begriff "Broadcatching" vor. Zu den ersten Umsetzungen der Idee zählt das kürzlich vom freien Progammierer Andrew Grumet veröffentlichte Plug-In für die Internet-Radio-Funktion der Webdesign- und Blogging-Software "Radio UserLand".
Die Filesharing-Software BitTorrent ist jetzt in der neuen Version 3.4.1 für Windows erschienen. Für MacOS X und Linux sollten aber in Kürze neue Versionen folgen, steht die Software doch unter einer Open-Source-Lizenz und liegt im Quelltext vor. Die neue Version soll sich vor allem mit weniger Bandbreite zufrieden geben.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Vorschläge zu Legalisierung von File-Sharing über Peer-to-Peer-Netze veröffentlicht. Den Bürgerrechtlern schwebt eine freiwillige Gebühr von 5,- US-Dollar pro Monat für Nutzer von File-Sharing-Diensten vor. Im Gegenzug soll das Herunterladen von Musik über Tauschbörsen erlaubt werden.
Der Streit zwischen den Entwicklern der freien Filesharing-Software eMule und der Firstway Medien GmbH scheint beigelegt zu sein: Wie auf Freemule.net zu lesen ist, konnte man sich nach Verhandlungen auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen - Firstway erklärte sich bereit, die eingetragene Marke "eMule" unentgeltlich an die eMule-Entwickler von emule-project.net zu übertragen.
Die eMule-Gemeinschaft hatte Anfang Februar 2004 die Website freemule.net ins Leben gerufen, um Spenden gegen eine - mittlerweile zurückgezogene - Abmahnung und die Anfechtung der eingetragenen Wortmarke "eMule" eines Mandanten der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus zu sammeln. Ausgerechnet die wüsten Kommentare der Spender sorgen nun dafür, dass nicht nur dem Freemule.net-Betreiber eine Klage wegen Beleidigung ins Haus flattern wird.
Wie auf Freemule.net zu lesen ist, läuft seit dem 17. Februar 2004 eine Distributed-Denial-of-Service-Attacke gegen die Server von Freemule.net, emule-project.net, eMule.de, emuleforum.net und andere eMule-Seiten. Als Quelle des Angriffes konnte eine von Eselfilme verbreitete, modifizierte Version der Filesharing-Software eMule entlarvt werden - pikanterweise ist die administrative Verwalterin von Eselfilme.de eben die Firma, die auch über die Kanzlei Gravenreuth & Syndikus versucht hatte, eMule.de abzumahnen.
EMule zählt zu den am häufigsten genutzten, nichtkommerziellen Filesharing-Clients für P2P-Netzwerke und verfügt über mehrere Millionen Nutzer. Nachdem der eMule-Gemeinschaft durch die Kanzlei Günter Freiherr von Gravenreuth & Bernhard Syndikus Ungemacht drohte, wurde kurzerhand die Spenden-Aufruf-Website freemule.net ins Leben gerufen, um die am 8. Januar 2004 beim Deutschen Patentamt eingetragene Wortmarke "eMule" des Gravenreuth-Mandanten Firstway Medien GmbH anzufechten - nun wurde die Abmahnung plötzlich zurückgezogen.
EMule gehört derzeit zu den bekanntesten nichtkommerziellen Filesharing-Clients für P2P-Netzwerke und verfügt über mehrere Millionen User. Der eMule-Community steht nun allerdings großer Ärger ins Haus: Im Auftrag der Firstway Medien GmbH hat die Kanzlei Günter Frhr. von Gravenreuth & Bernhard Syndikus "eMule" als Wortmarke angemeldet und am 08. Januar 2004 beim Deutschen Patentamt eintragen lassen.
Laut eines Berichts von ZDNet Australien hat die Urheberrechts-Abteilung des australischen Musikindustrie-Verbandes ARIA unter anderem Hausdurchsuchungen bei Sharman Networks und Brilliant Digital veranlasst. Dabei soll es dem ARIA-Ableger MIPI (Music Industry Piracy Investigations) um das Sammeln von Beweisen im Kampf gegen Tauschbörsen-Betreiber gehen, mittels deren Software auch Raubkopien verbreitet werden.
Neben Freenet gibt es mit Mute seit Dezember 2003 ein zweites Filesharing-Netz, das anonymes Filesharing ermöglichen soll. Im Gegensatz zu beliebten Filesharing-Netzen wie Gnutella, Fasttrack und eDonkey bzw. Overnet oder Alternativ-Konzepten wie Bittorrent werden hier direkte Kontakte und unverschlüsselte Dateitransfers beim Up- und Download vermieden.
Der deutsche Phonoverband will im Rahmen einer von der GFK durchgeführten Studie herausgefunden haben, dass laut Meinung von 74 Prozent der Deutschen die Musikangebote in Tauschbörsen praktisch immer illegal sind. Allerdings würde ein Großteil von ihnen Peer-to-Peer-Netzwerke dennoch nutzen, da man nicht damit rechne, erwischt zu werden.
Seitdem die Recording Industry Association of America (RIAA) im September 2003 in großem Umfang damit begonnen hat, private Nutzer von Tauschbörsen zu verklagen, scheint die Begeisterung für P2P-Software drastisch abgenommen zu haben: Eine vom "Pew Internet and American Life Project" durchgeführte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Tauschbörsen-Nutzer in den letzten Monaten halbiert hat. Kritiker von der Electronic Frontier Foundation (EFF) bezweifeln allerdings, dass die Musikindustrie diese Zahlen wirklich als Erfolg werten sollte.
Einmal mehr hat KaZaa einen Rechtsstreit in den Niederlanden gewonnen: Der so genannte "Hoge Raad" lehnte es ab, einen bereits im März 2002 entschiedenen Prozess gegen die Tauschbörse neu aufzunehmen.
Der Ulmer Softwarehersteller S.A.D. verbringt derzeit viel Zeit vor Gericht: Einerseits geht man aggressiv gegen das neue Urheberrechtsgesetz vor und nahm kürzlich ein neues Rechtsgutachten zum Anlass, die eigene Kopiersoftware wie MovieJack, DCS und CDRWIN trotz gesetzlichem Verbot in vollem Umfang wieder auf den Markt zu bringen. Andererseits versteht man nur wenig Spaß, wenn die eigene Software kopiert wird, was die Betreiber der Website Eselreiter.de jetzt zu spüren bekamen.
Die im Sommer gestartete Tauschbörse Earth Station 5 (ES5) verspricht Tauschwilligen Schutz vor Urheberrechtsschützern und Behörden. Doch handelt es sich bei ES5 zum einen um ein Trojanisches Pferd, zum anderen scheint hinter der Tauschbörse ein zwielichtiges Firmenkonglomerat zu stehen, berichtete das Computermagazin c't.
Im August 2003 haben die deutschen Phono-Verbände damit begonnen, Mails bzw. Instant Messages an Tauschbörsen-Benutzer zu verschicken, die laut Verband "illegal Musik im Internet anbieten". Eifrigen File-Sharing-Nutzern droht man dabei mit dem Staatsanwalt.
Laut einer News-Meldung auf der Website PeerGuardian hat Sharman Networks, der Rechteinhaber der populären P2P-Software Kazaa, die Entwickler von Kazaa Lite zur Aufgabe gezwungen. Die Software steht daher auch nicht mehr unter www.kazaalite.tk zum Download bereit.
Die Liste der Unternehmen, die 2004 einen neuen Musik-Download-Service starten wollen, wird immer länger: Laut einem Bericht des Wall Street Journal plant nun auch Hewlett-Packard (HP), ab dem ersten Quartal 2004 einzelne Songs und Alben gegen Bezahlung zum Download anzubieten.
Das wiederbelebte Napster und die amerikanische Penn State University haben eine Kooperation bekannt gegeben, durch die Studenten der Universität zukünftig die Möglichkeit haben, den Musik-Download-Dienst mit Einschränkungen kostenlos zu nutzen. Auf diese Weise will man das Problem in den Griff bekommen, dass vor allem auf dem Campus die Nutzung von Tauschbörsen weiterhin Hochkonjunktur hat.
Roxio will den neuen Musik-Download-Service Napster 2.0 am 29. Oktober 2003 offiziell starten. Im Vergleich zu anderen ähnlichen Diensten wird es hier dann auch möglich sein, Songs herunterzuladen, ohne im Besitz einer Kreditkarte zu sein.
Wie Real Networks gegenüber Golem.de jetzt bestätigt hat, soll der in den USA im Mai 2003 recht erfolgreich gestartete Musik-Download-Service Rhapsody ab 2004 auch in Europa eingeführt werden. Derzeit verhandelt man noch mit diversen Musiklabels über die hierfür benötigten Rechte.
In Kooperation mit Microsoft hat der Zeitbild-Verlag vor einigen Monaten ein RERUM Unterrichtspaket zum Thema Urheberrecht veröffentlicht. Der Schüler Thomas Schiller hat jetzt eine detaillierte Analyse der Unterrichtsmaterialien veröffentlicht, die nach seiner Ansicht einseitig und mitunter falsch sind.
Wie Roxio jetzt bekannt gab, soll der neue Musik-Service Napster 2.0 am 29. Oktober 2003 in Betrieb gehen. Bei Napster 2.0 handelt es sich allerdings nicht mehr wie beim populären Vorgänger Napster um eine Tauschbörse, sondern um einen kommerziellen Musik-Download-Dienst, der zunächst nur US-Bürgern zur Verfügung steht.
Am 4. November 2003 veröffentlicht Atlantic Records das neue Album der auch in Deutschland erfolgreichen amerikanischen Rockband P.O.D. mit dem Titel "Payable On Death". Als besonderes Extra liegt der ersten Million der CDs eine PlayStation-2-DVD bei, auf der sich eine Spezialversion des Videospiels Amplitude befindet.
Unter dem Namen P2P United haben sich zahlreiche bekannte Tauschbörsen - unter anderem Morpheus, Grokster, Lime Wire und eDonkey 2000, allerdings nicht Kazaa - zusammengeschlossen, um gemeinsam die eigenen Interessen besser vertreten zu können. P2P-United-Chef Adam Eisgrau fordert in einer offiziellen Stellungnahme, die Klagen gegen Tauschbörsenbenutzer sofort einzustellen und vergleicht die Musikindustrie mit schwerfälligen und mittlerweile ausgestorbenen Dinosauriern.
Die Filesharing-Software BitTorrent ist seit dem gestrigen 24. September 2003 in der Version 3.3 für Windows erschienen, für MacOS X und Linux soll die neue Version noch folgen. Laut Bram Cohen, dem Programmierer der für schnelle, verteilte Downloads ersonnenen Software, bringt BitTorrent 3.3 wichtige Verbesserungen mit sich.
Aktuelle Kinofilme finden sich heute ebenso in Tauschbörsen wie Musik oder Software; Schuld daran sind die Filmstudios aber meist selbst, das berichtet die New York Times unter Berufung auf eine aktuelle Studie der AT&T Labs. Demnach stammen die meisten Kopien, die ihren Weg in die Tauschbörsen finden, von Insidern der Filmunternehmen und keineswegs von Konsumenten.
Während etwa die Recording Industriy Association of America (RIAA) Tauschbörsen wie Kazaa weiterhin nur als Quelle unzähliger Urheberrechtsverletzungen ansieht zeigen andere, wie sich durch Tauschbörsen generierte Informationen auch positiv für die Musikindustrie nutzen lassen. Das amerikanische Unternehmen BigChampagne fertigt Statistiken über häufig heruntergeladene Musik an - und hilft so Plattenfirmen, mehr CDs zu verkaufen.
Zeitgleich mit der Klage gegen 261 private Nutzer von Tauschbörsen hat die Recording Industry Association of America (RIAA) auch eine Art "Amnestie-Programm" für Nutzer von Kazaa und Co. aufgelegt: Wer verspricht, nie wieder Filesharing-Programme für Urheberrechtsverletzungen zu nutzen, soll straffrei ausgehen. Unterzeichnet man diese Erklärung, muss man unter Umständen allerdings zukünftig noch mit Problemen ganz anderer Art rechnen.
Angekündigt hatte es die Recording Industry Association of America (RIAA) schon mehrmals, nun hat sie es auch in die Tat umgesetzt: In den USA wurden am Montag, dem 8. September 2003, Klagen gegen insgesamt 261 private Benutzer von Tauschbörsen eingereicht. Ihnen werden von der RIAA massive Urhebrechtsverletzungen vorgeworfen.
Wer bei der Suchmaschine Google den Begriff Kazaa eingibt, wird sich eventuell über das Ergebnis wundern - abgesehen von der offiziellen Betreiber-Seite von Sharman Networks bekommt man kaum noch relevante Ergebnisse angezeigt. Grund dafür ist eine von Sharman Networks eingereichte Klage, die zur Folge hat, dass Google eine Reihe von Suchergebnissen nicht mehr anzeigt.
Die Deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) will ab sofort Teilnehmer von Tauschbörsen per Instant-Messaging Nachrichten zusenden, die Warnungen enthalten, die das Anbieten von urheberrechtlich geschützter Musik betreffen.
Prof. Dr. Jürgen Becker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GEMA, hat die Popkomm 2003 eröffnet und forderte mit einem drastischen Vergleich dazu auf, beim Kampf gegen die Musikpiraterie im Internet die Provider als Zugangsvermittler in die Verantwortung zu nehmen.
Laut einem Bericht des Wall Street Journals plant Roxio, beim Neustart des Napster-Services verschiedene Bezahlmöglichkeiten anzubieten. Neben der Option, wie beim erfolgreichen Apple-iTunes-Store einzelne Songs gegen Gebühr herunterzuladen, wird es wohl auch Abonnements geben, für die man monatlich eine bestimmte Summe entrichtet und dann eine Vielzahl von Songs "mieten" kann.
Bertelsmann dürfen die in den USA eingereichten Schadensersatzklagen im Streit um Bertelsmanns Unterstützung von Napster vorerst nicht zugestellt werden, das entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer einstweiligen Verfügung. Demnach ist es der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde oder aber für maximal sechs Monate untersagt, die vor einem US-amerikanischen Gericht eingereichte Schadensersatzklage einer Gruppe US-amerikanischer Musikautoren- und Verlage der Bertelsmann AG in Deutschland zustellen zu lassen.
Die Musikindustrie gibt Web-Tauschbörsen die Schuld an dramatisch gesunkenen Umsätzen. "Wir haben im vergangenen Jahr 165 Millionen CD-Alben absetzen können, im selben Zeitraum sind 260 Millionen Rohlinge mit Musik bespielt worden", kritisierte der Chef des Bundes der Phonographischen Wirtschaft, Gerd Gebhardt, im Nachrichtenmagazin Focus. 2002 hätten Tonträgerhersteller 800 Arbeitsplätze abbauen müssen, der Handel weitere rund 500.
Die Bertelsmann AG will nach Informationen des Spiegel am Donnerstag, den 17. Juli 2003, beim zuständigen New Yorker Bundesgericht einen Antrag auf Abweisung der gegen den Medienkonzern laufenden Schadensersatz-Klagen über mehr als 17 Milliarden US-Dollar einreichen. Die Klagen stammen unter anderem von EMI und Universal, die hinter dem Napster-Kauf durch Bertelsmann eine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung der Tauschbörsen-User vermuten.
Kaum einer Person werden die Umsatzeinbrüche der Musikindustrie so sehr zugeschrieben wie Shawn Fanning - der junge Amerikaner hatte durch die Entwicklung der Tauschbörsen-Software Napster praktisch die Ära des Filesharing in großem Umfang eingeleitet. Jetzt meldet er sich mit einer neuen Entwicklung zurück, die diesmal allerdings vor allem den Interessen der Musikindustrie dienen soll.
Die deutsche Musikindustrie will Raubkopierer künftig deutlich härter verfolgen, wenn im Herbst 2003 das neue Urheberrecht in Kraft tritt. Der Urheberrechtsexperte Bernhard Knies sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, bald drohten denjenigen Schadenersatzklagen, die ihre Festplatten mit urheberrechtlich geschützten Liedern zum Herunterladen öffneten.
Sharman Networks hat eine neue Version der beliebten Filesharing-Software Kazaa veröffentlicht: Kazaa 2.5 bringt spezielle Bereiche mit urheberrechtlich geschützten und zu erwerbenden Inhalten mit sich, zum anderen sollen Nutzer durch Verbreitung der entsprechenden Daten Bonuspunkte sammeln und später einlösen können. Auch die Sicherheit der Nutzer soll verbessert worden sein.
Der Mitbegründer des bekannten Kazaa-Netzwerks, der Schwede Niklas Zennström, will mit seiner neuen Firma Joltid Peer-to-Peer-Technik für Unternehmen interessanter machen: Die Software Joltit PeerEnabler erlaubt u.a. die sichere Software- und Videostream-Distribution, wobei sie dank des dahinter stehenden eigenen Filesharing-Netzwerks zentrale Download-Server entlastet und somit Kosten einsparen soll. Die Netzwerksoftware lässt sich in Web-Installer und auch in Webseiten integrieren.
Nachdem bereits Universal Music und eine Gruppe von Musikproduzenten Klage gegen Bertelsmann auf Grund des Betreibens der Musiktauschbörse Napster eingereicht haben, folgt nun auch EMI mit einem ähnlichen Schritt. Bertelsmann wird vorgeworfen, durch die Einbringung von technischem Know-how und finanziellen Investitionen den Betrieb von Napster aufrecht erhalten und so den illegalen Tausch von Musik über das Internet gefördert zu haben.
Justin Frankel, Erfinder der populären MP3-Software Winamp, hat auf seiner privaten Homepage angekündigt, die Zusammenarbeit mit Nullsoft zu beenden. Der Grund ist die neue Filesharing-Software "Waste", die vorübergehend über die Website von Nullsoft heruntergeladen werden konnte, offensichtlich auf Bestrebungen des Nullsoft-Besitzers AOL aber wieder von der Site entfernt wurde.
Wie die Mailingliste Full Disclosure berichtet, weist das P2P-Netzwerk FastTrack ein Sicherheitsleck auf, das einem Angreifer die Einspeisung von beliebigem Programmcode oder den Absturz der Clients ermöglicht. Auf das FastTrack-Netzwerk greifen Nutzer über Client-Lösungen wie KaZaA, iMesh oder Grokster zu. Von KaZaA steht mittlerweile eine fehlerbereinigte Version zum Download bereit.
Die Nachfrage nach der Filesharing-Software Kazaa ist ungebrochen groß. Wie Sharman Networks jetzt bekannt gab, wurde das Programm mittlerweile über 230 Millionen Mal heruntergeladen und hat damit sogar das Messaging-Tool ICQ überholt, das sich bisher rühmen durfte, die am häufigsten heruntergeladene Software zu sein.
Immer mehr Deutsche laden nach Ansicht der Filmindustrie illegal Filme aus dem Internet auf ihre Computer. Die Hamburger Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist überzeugt, dass der deutschen Videobranche dadurch im vergangenen Jahr 15 Prozent der Umsätze wegbrachen.
Roxio übernimmt mit Pressplay den gemeinsamen Online-Musikdienst von Sony und Universal. Damit erwirbt Roxio eine legale Infrastruktur für die Distribution digitaler Musik sowie Katalogrechte an den Titeln der fünf größten Musiklabels. Pressplay soll dabei als Grundlage für den Neustart von Roxios neuem legalem Online-Musikservice unter der Marke Napster dienen.
Die deutsche Abteilung der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen einen Informatikstudenten aus dem Landkreis Fürth eingereicht. Der Grund: Er soll eine Musiktauschbörse betrieben haben, über die mehrere Millionen Musikdateien angeboten worden waren.
StreamCast Networks, Betreiber der Musik-Website MusicCity.com, hat am 1. Mai 2003 eine neue Version der Filesharing-Software Morpheus für Windows veröffentlicht. Morpheus 3.0 basiert auf der Open-Source-Peer-to-Peer-Engine GnucDNA und greift, wie die Version 2.0, auf das Gnutella-Netzwerk zu.
In der letzten Woche (KW 17/2003) hat die US-Film- und Musikindustrie eine Schlappe hinnehmen müssen, als ein US-Gericht in einer Sammelklage von 29 Film- und Musikunternehmen zu Gunsten von StreamCast (MusicCity.com) und Grokster sowie in einer weiteren Klage zu Gunsten von Consumer Empowerment (ehemals FastTrack BV) entschied. Grokster und StreamCast betreiben Filesharing-Netzwerke, sind allerdings laut dem zuständigen kalifornischen Bezirksgericht im Gegensatz zu Napster nicht für die Aktionen ihrer Nutzer verantwortlich.
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