Der Anwalt von Jammie Thomas hat angekündigt, nach der Verurteilung seiner Mandantin durch ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Minnesota dagegen in Berufung gehen zu wollen. Das Gericht hatte die Nutzerin der Tauschbörse KaZaA wegen der Bereitstellung von 24 Songs verpflichtet, eine Geldstrafe von 222.000 US-Dollar zu zahlen.






Eine Nutzerin der Tauschbörse KaZaA ist von der Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat Minnesota wegen der Bereitstellung von 24 Songs zu einer Rekordstrafe in Höhe von 220.000 US-Dollar verurteilt worden. Die Geschworenen im Fall Capitol Records v. Jammie Thomas sahen, alleine in der Bereitstellung der digitalen Musikdateien, einen Verstoß gegen die US-Copyright-Gesetze.
US-Wissenschaftler kommen in einer neuen Studie über Filesharing zu interessanten Resultaten. Während der Marktanteil der großen Musikkonzerne sinkt, gewinnen kleine, unabhängige Plattenfirmen hinzu. Zu den Verlierern gehören auch Bands und Solo-Sänger, während Solo-Sängerinnen gestärkt dastehen. Zugleich hat sich die Verweildauer von Alben in den Charts deutlich verkürzt.
Heute hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle zugestimmt. Damit werden Rechte der Verwerter weiter gestärkt, die der Urheber und die legale Privatkopie weiter eingeschränkt. Die Novelle könnte zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die Musikindustrie verkündet einen großen Erfolg gegen einen Betreiber von eDonkey-Servern. Nach mehreren einstweiligen Verfügungen der Landgerichte Hamburg, Köln, Düsseldorf, Leipzig und Frankfurt habe dieser seine Server vom Netz genommen.
Im Anschluss an eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "P2P-Tauschbörsen - wie eine Lobby pauschal eine Generation kriminalisiert" in Wien hat der österreichische Landtagsabgeordnete Siegi Lindenmayr gefordert, "das Downloaden für den Privatgebrauch [müsse] unverändert straffrei bleiben".
Das britische Marktforschungsunternehmen Entertainment Media Research hat zusammen mit der Anwaltskanzlei Olswang eine aktuelle Studie zur illegalen und legalen Musiknutzung in Großbritannien erstellt. Illegale Downloads haben demnach einen neuen Höchststand erreicht. Zugleich erleben soziale Netzwerke und Live-Musik einen Boom.
Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 20. Juli einen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Identifizierung eines Tauschbörsennutzers mit Hilfe von Providerdaten "wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit abgelehnt". Beim Upload von nur wenigen, urheberrechtlich geschützten Dateien sei kein "strafrechtlich relevanter materieller Schaden [...] eingetreten", heißt es im Beschluss.
Verlag und Autorin waren schockiert und kündigten rechtliche Schritte an, als eine abfotografierte Version des siebten Harry-Potter-Bandes ("Harry Potter and the Deathly Hallows") der Erfolgsreihe vorab schon im Internet zu finden waren. Wer die Bilder machte, ist nicht bekannt. Nun will sich ein Kamera-Hersteller mit forensischen Mitteln an der Jagd auf den Schwarzkopierer beteiligen.
In einem Verfahren zwischen dem Verband der spanischen Musikproduzenten (Promusicae) und dem Telekomkonzern Telefonica hat Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, erklärt, dass es keine europäische Rechtsgrundlage für die Herausgabe personenbezogener Daten an Rechteinhaber gibt. Solche Daten dürfen nach ihrer Auffassung wenn überhaupt nur an staatliche Ermittlungsbehörden weitergegeben werden.
Wenige Tage nach dem offiziellen Kinostart von "Harry Potter und der Orden des Phönix" hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mehrere Strafanträge gegen Erstverbreiter von Raubkopien des Films gestellt. Dabei betont die GVU, gezielt gegen diejenigen vorgehen zu wollen, die am Beginn der Verbreitungskette stehen.
Wie erwartet, hat der Bundestag heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung des so genannten "zweiten Korbs" der Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Rechteverwerter aus der Film- und Verlagsbranche gehören zu den großen Gewinnern, die Nutzer geschützter Werke zu den Verlierern. Für Urheber gibt es sowohl geringfügige Verbesserungen als auch deutliche Verschlechterungen. Neben Kritik von vielen Seiten gibt es aus den Parteien bereits Forderungen nach einem "dritten Korb".
Ein Bundesrichter in New Mexico hat dem Verband der US-Musikindustrie (RIAA) in ihrer Kampagne gegen Filesharing einen Dämpfer verpasst. Richter Lorenzo F. Garcia verwehrte der RIAA den Wunsch, im Geheimen gegen Studenten zu ermitteln und sie anschließend zu außergerichtlichen Einigungen zu drängen. Den Studenten steht das Recht auf "ein faires und vernünftiges Verfahren" zu, so der Richter.
Seit März 2007 ist die Bittorrent- und Dateitransfer-Erweiterung AllPeers für Firefox Open Source, nun erschien die Software in der Version 0.60. Diese soll den Austausch mit anderen vereinfachen, ist doch nicht länger eine AllPeers ID notwendig, um mit einem anderen Nutzer in Kontakt zu treten.
Der Dachverband der internationalen Musikindustrie, die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), hat Ende Mai auf seiner Website "zehn unbequeme Wahrheiten" zum Thema Musikpiraterie veröffentlicht. Diese zielen darauf ab, auf Hintergründe hinzuweisen, die in der Debatte zu wenig Beachtung finden. Dabei werden zum Teil altbekannte Stereotypen wiederholt. Mangels Quellenangaben lässt sich über den tatsächlichen Gehalt mancher Thesen kein Urteil fällen.
Ein Berufungsgericht in Kalifornien hat in dem seit 2001 andauernden Rechtsstreit zwischen Google und dem Erotik-Anbieter "Perfect 10" das vorausgegangene Urteil des Bezirksgerichts aufgehoben. Es geht um die Frage, ob die Anzeige von Thumbnails und Links in Ergebnissen der Google-Bildersuche gegen das Urheberrecht verstößt.
Napster will künftig auf Motorola-Handys seine Musik-Flatrate "Napster TO GO" anbieten. Dazu wurde jetzt eine Marketing-Kooperation geschlossen. Künftig soll Napster TO GO auf portablen Motorola-Endgeräten wie dem ROKR Z6 laufen, das im Sommer 2007 erscheinen soll.
Bertelsmann legt den Streit mit Warner Music um Urheberrechtsverletzungen durch die 2002 geschlossene Napster-Plattform gegen die Zahlung von 110 Millionen US-Dollar Schadensersatz bei. Das Geld soll zwischen Warner Music und den von dem Unternehmen vertretenen Musikern aufgeteilt werden. Zur gleichen Zeit sieht sich Warner-Chef Bronfman von Klagen bedroht.
Norwegens liberale Partei "Venstre" hat sich unter dem Motto "Culture wants to be free!" die Legalisierung von Filesharing, das teilweise Verbot von digitalem Rechte-Management (DRM) und die Modernisierung des Urheberrechts auf die Fahnen geschrieben.
Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat einen Ratgeber über das legale Brennen von CDs/DVDs und die Nutzung von P2P-Tauschbörsen veröffentlicht. Im Gegensatz zu den Bürgern in den meisten europäischen Ländern haben die eidgenössischen Nutzer bislang viele Freiheiten und profitieren von einer liberalen Ausgestaltung des Urheberrechts.
Azureus, der Entwickler der gleichnamigen P2P-Software, hat seinen Video-Download-Dienst Zuedo umbenannt in Vuze. Die Plattform bietet neben selbst gedrehten Videos der Nutzer auch britische Serien in Standard-Fernsehauflösung an. Die BBC-Serie "Sorted" soll auch in HD erhältlich sein.
Die Deutschen Phonoverbände wollen mit den Schadensersatzgeldern aus Verfahren gegen Tauschbörsennutzer Unterricht an Schulen finanzieren. Das FairSharing-Netzwerk warnt vor diesen Plänen, eine "Indoktrination von Kindern" dürfe nicht zugelassen werden.
Im Streit um sein Napster-Engagement hat sich Bertelsmann nun auch mit der Plattenfirma EMI geeinigt, berichtet die New York Times. Dabei zahlt Bertelsmann eine nicht genannte Summe an EMI. Einst hatte Bertelsmann der damaligen Tauschbörse Napster mit Krediten unter die Arme gegriffen und war deshalb von einigen Plattenfirmen verklagt worden.
Das US-Patentamt hat jetzt einen Bericht aus dem vergangenen Jahr veröffentlicht, der vor den Risiken einer versehentlichen Freigabe von Dateien bei der Benutzung fünf populärer Filesharing-Programme warnt. Die Nutzer können durch die P2P-Programme dazu verleitet werden, Dateien unbewusst zum Tausch freizugeben. So könne es zu unabsichtlichen Urheberrechtsverletzungen bis hin zu Risiken für die nationale Sicherheit kommen.
Der Verband der US-Musikindustrie, RIAA, hat eine Website freigeschaltet, auf der man gegen Zahlung einer Entschädigung ein Verfahren wegen illegaler Nutzung von P2P-Netzwerken einstellen lassen kann. Die Zahlung kann "mit Scheck oder Kreditkarte (MasterCard, Visa und Discovery)" vorgenommen werden.
Das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD will auf der CeBIT 2007 seine Peer-to-Peer-Lösung Confuoco vorstellen. Sie soll es erlauben, digitale Inhalte sicher, legal und unter Kontrolle der Rechteinhaber über Peer-to-Peer-Netze zu tauschen.
Für ihre Magisterarbeit hatte Beatrix Deiß eine Studie zur Nutzung von P2P-Musiktauschbörsen durchgeführt. An der Onlinebefragung beteiligten sich 639 Personen. Das Durchschnittsalter lag bei 27 Jahren. Die Teilnehmer waren fast ausschließlich männlich und hatten zu drei Vierteln als höchsten Bildungsabschluss mindestens Abitur.
Das Landgericht Mannheim ist, anders als das Landgericht Hamburg, nicht der Meinung, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße haften, wenn ihre Kinder unerlaubt Dateien in Tauschbörsen anbieten. Bei volljährigen Kindern sehen die Mannheimer Richter keinerlei Überwachungs- und Belehrungspflichten der Eltern, minderjährige Kinder sollten dem Alter entsprechend belehrt werden.
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie beschlossen. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und damit das geistige Eigentum stärken. Zudem soll das Gesetz die Abmahngebühren gegen Verbraucher bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 50,- Euro begrenzen.
Zudeo, so heißt die kommerzielle Version 3.0 des Bittorrent-Clients Azureus. Zugleich startet unter dem neuen Namen eine digitale Medienplattform, die nicht nur hochauflösende Video-Downloads verspricht, sondern es auch jedermann erlaubt, entsprechende Inhalte kostenlos einzustellen.
In einer schriftlichen Stellungnahme gibt Microsoft an, die derzeit im Internet kursierenden Versionen von Windows Vista bald unbrauchbar machen zu wollen. Zudem handele es sich nicht um die Verkaufsversion.
Die Peer-to-Peer-Dateitransfer-Software Bittorrent startete 2001 als Hobby-Projekt des Entwicklers Bram Cohen, mittlerweile ist daraus ein Unternehmen geworden, das mit den vielen musik- und videoliebenden Bittorrent-Nutzern sowie mit Softwarelizenznehmern Geld verdienen will. In einem Interview mit dem britischen Guardian zeigte sich Cohens Geschäftspartner Ashwin Navin wenig erfreut darüber, dass die Software kostenlos zur Verfügung gestellt wurde - obwohl dies sicherlich auch ein Grund für ihren Erfolg war.
Der durch Internettauschbörsen verursachte P2P-Traffic in Deutschland steigt weiter an, meldet die ipoque GmbH, die das Nutzerverhalten in den populärsten Tauschbörsen während der vergangenen sechs Monate beobachtet und ausgewertet hat. P2P-Traffic macht je nach Tageszeit laut ipoque 30 bis 70 Prozent des Gesamt-Traffics aus. BitTorrent hat dabei eDonkey überholt.
Die Musikindustrie meldet sich mit einer neuen internationalen Verfolgungswelle gegen Filesharing zu Wort. Im Fokus der Aktion stehen diesmal Eltern, deren Sprösslinge Musik über das Internet tauschen.
Im bisher einzigen schwedischen Fall einer Verurteilung wegen illegalen Dateitausches hob ein Berufungsgericht das Urteil auf, wie die schwedische Zeitung The Local berichtet. Dem 29-jährigen bleibt damit die Zahlung einer Strafgebühr in Höhe von 16.000 schwedischen Kronen - das entspricht etwa 1.640 Euro - erspart.
Auch Warner Music will Musik werbefinanziert und damit einen für den Nutzer kostenlosen Download anbieten. Anders als Konkurrent Universal Music setzt Warner Music aber nicht auf SpiralFrog, sondern kooperiert mit Brilliant Technologies und deren Peer-to-Peer-Musiknetzwerk Qtrax.
Um sein Abo-Geschäft anzukurbeln, verschenkt Napster nun passende MP3-Player. Kunden, die ein Abo für Napster To Go abschließen, erhalten einen kostenlosen MP3-Player, können sich aber auch für ein größeres Modell entscheiden, das dann wie in der Mobilfunk-Branche subventioniert wird.
Am Sonntag, den 10.9.2006, wurde in Berlin eine deutschen Piratenpartei gegründet. Sie orientiert sich am schwedischen Original, will sich aber inhaltlich differenzierter und vielfältiger aufstellen. Die Partei fordert unter anderem eine grundlegende Reform des Urheber- und Patentrechts, aber auch Themen wie Schutz der Privatsphäre und die Transparenz des Staatswesens stehen im Programm.
Nachdem Microsoft überraschend schnell auf das Programm "FairUse4WM" reagiert und dessen Funktion mit neuen Kopierschutz-Mechanismen außer Kraft gesetzt hatte, legen die Entwickler der Gegenseite jetzt nach. Die Version 1.2 von FairUse4WM kann aus gekauften Mediendateien auch den Kopierschutz von Microsofts neuen Rechteverwaltungsversionen entfernen.
Als Reaktion auf das Software-Tool FairUse4WM zum Entfernen des DRM-Schutzes aus Windows-Media-Dateien hat Microsoft seine Software aktualisiert. Um das Entschlüsseln beispielsweise von Mietmusik zu verhindern, muss auf den Rechner der Kunden aber neue Software installiert werden.
Das Programm "FairUse4WM" sorgt derzeit in einschlägigen Internetforen für Furore. Es stellt eine grafische Benutzeroberfläche für das schon länger kursierende "drmdbg" zur Verfügung und macht somit das Entfernen des Abspielschutzes von Windows-Media-Dateien besonders einfach.
Im Fall der am 23. August 2006 von einem US-Distriktgericht im US-Bundesstaat Texas wegen Beweisvernichtung zu Schadensersatz verurteilten Delina Tschirhart sind neue Details bekannt geworden. Ursprünglich wurde berichtet, Tschirhart habe ihre komplette Festplatte vor der Übergabe an einen Experten der Klägerseite gelöscht. Tatsächlich wurden aber nicht alle, sondern nur einige Dateien gelöscht und Tschirhart bestreitet, dies getan zu haben.
Ein Distriktgericht im US-Bundesstaat Texas hat am 23. August 2006 eine Tauschbörsennutzerin wegen Beweisvernichtung zu Schadensersatz verurteilt. Die Plattenfirma Arista Records hatte die Beklagte Tschirhart wegen Urheberrechtsverletzungen in einem Zivilprozess vor Gericht gebracht. Durch Löschen der Festplatte hatte Tschirhart verhindern wollen, dass die Kläger Beweise gegen sie in die Hand bekommen.
Mit einigen kleineren Neuerungen wartet der BitTorrent-Client Azureus in der Version 2.5.0 auf. Die hinter dem Open-Source-Projekt stehende Firma erhielt erst kürzlich eine Finanzspritze und will eigentlich noch im Sommer 2006 mit Azureus 3.0 einen großen Schritt nach vorn machen.
Die Hacker-Gruppe "The Digital Douwd" will mit einem neuen Peer-to-Peer-System Klagen der Musikindustrie verhindern. Das vorläufig unter dem Namen "Owner-Free File System", kurz OFF-System, firmierende Programm soll konzeptionelle Schwächen des Urheberrechts ausnutzen und so Verletzungsklagen ausschließen. Die Entwickler rufen schon mal das Ende der traditionellen Inhalteanbieter aus.
Ein Umsatzplus von 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr meldet der Online-Musik-Anbieter Napster. Das Unternehmen setzt im ersten Quartal seines Geschäftsjahres 2006/2007 28,1 Millionen US-Dollar um. Im vorangegangenen Quartal waren es 26,8 Millionen US-Dollar.
Sharman Networks, Betreiber der Tauschbörse Kazaa, hat sich mit der Musikindustrie geeinigt und alle Rechtsstreitigkeiten beilgelegt. Das Unternehmen spricht von einem historischen Wendepunkt.
Software, die analoge Aufnahmen von digital geschützten Musikstücken ermöglicht, ist nicht grundsätzlich verboten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 31. Mai 2006 im Verfahren von Napster gegen die Franzis Verlag GmbH. Die von Franzis vertriebene Software zum analogen Aufnehmen, "Napster DirectCut", verstößt dennoch gegen das Wettbewerbsrecht und muss daher vom Markt genommen werden.
Ein US-Distriktgericht in Oklahoma hat jetzt eine Klage unter anderem durch die Plattenfirma Capitol Records gegen Deborah Foster und ihre Tochter Amanda wegen Filesharing abgewiesen. Die Kläger hatten die Abweisung der Klage selbst beantragt. Zugleich wurde damit die Klage von Deborah Foster hinfällig. Die Kosten des Verfahrens müssen die Kläger tragen.
Der Verband der britischen Musikindustrie (British Phonographic Industry, BPI) hat eigenen Angaben zufolge die beiden Internetprovider Tiscali sowie Cable & Wireless aufgefordert, knapp 60 Kundenaccounts zu sperren. Die Begründung: Über die Zugänge sei urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen verteilt worden.
E-Mail an news@golem.de