Im Internet dienen Tauschbörsen meist dem Austausch von Dateien über Peer-to-Peer-Netze, was auch als Filesharing bezeichnet wird. Der Musik- und Filmindustrie ist diese Art des Tauschens von Dateien ein Dorn um Auge, werden hierbei mitunter doch Urheberrechte verletzt und Dateien eher kopiert und somit vermehrt.
Wenn die Autocomplete-Funktion in der Google-Suche Persönlichkeitsrechte verletzt, muss Google die entsprechende Wortkombination löschen. Das hat der Bundesgerichtshof soeben entschieden.






Die Störerhaftung bremst nach Ansicht von Experten den Ausbau von freien WLAN-Zugängen. Private Betreiber sollten von der Haftung befreit werden, hieß es in einer Anhörung des Bundestages.
Svartholm Warg will mit dem Steuerdaten-Hack auf den IT-Dienstleister Logica nichts zu tun haben. Die Beweise auf seinem Rechner seien ihm über das Internet untergeschoben worden. Namen nennt der Pirate Bay-Gründer nicht.
Eine neue Software für Internet Provider von McAfee soll Urheberrechtsverletzungen im Internet aufspüren und blockieren. Statt illegaler Filesharing-Angebote bekommt der Nutzer Links auf Downloadshops bereitgestellt.
Gegen Gottfrid Svartholm Warg (Anakata) von Pirate Bay gibt es in Schweden eine neue Anklage. Er soll Konten bei der Nordea Bank gehackt haben.
Eine alte Frau, die zur Tatzeit weder Router noch Computer besessen hat, muss nicht für eine Urheberrechtsverletzung zahlen, die angeblich unter ihrer IP-Adresse begangen worden ist.
Der Bundesgerichtshof sieht es als berechtigt an, dass ein Internetprovider die Daten eines Tauschbörsennutzers herausgeben muss. Dies gilt, selbst wenn der Nutzer lediglich ein Hörbuch privat angeboten hat.
Eine Torrent-Datei ist nicht mit einer illegalen Filmkopie gleichzusetzen. Der Torrent "stellt für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere kein öffentliches Zugänglichmachen dar", so das Amtsgericht München.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Vodafone nicht verpflichtet ist, die IP-Adressen von Kunden zu erheben, um Filesharing-Nutzer zu verfolgen.
Der Hauptmieter einer Studenten-WG ist nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitbewohner. Er muss sie auch nicht über die Gefahren des illegalen Filesharings belehren. Das ergab ein Urteil des Landgerichts Köln.
Durch die Vermarktung seiner Songs mit so vielen digitalen Partnern wie möglich habe Universal Music erreicht, dass Konsumenten die Musik nicht mehr "klauen", sagt dessen Europachef Frank Briegmann. Streaming sei dabei eine wichtige Komponente.
Die Opposition hat kritisiert, dass der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht weit genug gehe. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt dagegen ihre eigene Vorlage zu Abmahnungen.
Wer wegen Filesharings abgemahnt wurde, befürchet Abmahnungen weiterer Musikverlage. Daher verschicken viele ungefragt Unterlassungserklärungen an Rechteinhaber und versprechen, deren Musikstücke nicht zu teilen. Ein Empfänger fühlte sich davon "belästigt" - zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
Nach Razzien der Kriminalpolizei Bielefeld und Flensburg ist das Portal Drei.bz offline. Die vollständigen Datenbanken liegen bei der Polizei. Drei.bz hatte Links auf illegale Filmkopien bei File- und Streamhostern angeboten.
The Pirate Bay sei nach Nordkorea umgezogen, das Land wolle sich damit öffnen und habe sie eingeladen, "unsere Schlacht aus ihrem Netzwerk zu führen", behaupten die Betreiber in einer Pressemitteilung. Wahr ist das nicht.
Der US-Provider Comcast hat angekündigt, was seinen Filesharing-Nutzern droht, die Warnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ignorieren. Seit dieser Woche ist in den USA das Six-Strikes-Anti-Piraterie-System aktiv, das den teilnehmenden Providern einen gewissen Freiraum lässt.
Weil die Unterhaltungsindustrie der schwedischen Piratenpartei mit einer Klage droht, hat diese sich entschlossen, das Angebot The Pirate Bay nicht mehr zu unterstützen. Das übernehmen jetzt Piratenparteien in Norwegen und Spanien.
Mit Kauder hat sich ein führender Unionspolitiker heute in einem ausführlichen Beitrag gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen.
Paper Bay ist eine Plattform, über die Nutzer wissenschaftliche Aufsätze tauschen können. Das Angebot ist ein Protest gegen die Fachverlage, denen die Initiatoren vorwerfen, mit der Arbeit anderer gute Geschäfte zu machen.
Am 8. Februar 2013 hatte der Dokumentarfilm The Pirate Bay - Away From Keyboard von Simon Klose auf der Berlinale Premiere. Gleichzeitig hat der schwedische Filmemacher sein Werk kostenlos über das Internet zugänglich gemacht. Golem.de hat den Film gesehen.
Laut GVU liegt Movie2k in Deutschland bei der Nutzung und der Breite des illegalen Streaming-Angebots derzeit an der Spitze. Die Seite ist auf Servern in Rumänien gehostet.
Der schwedische Dokumentarfilmer Simon Klose hat die Macher der weltbekannten Filesharing-Plattform Pirate Bay jahrelang mit der Kamera begleitet. Auf der Berlinale und im Netz zeigt er ihren Kampf mit Hollywood-Anwälten und Behörden. Es sei falsch, sie einfach zu kriminalisieren, sagt Klose im Interview mit iRights.
Wenn das neue Anti-Abzock-Gesetz verabschiedet wird, lohnt sich das Geschäft für Abmahnanwälte mit Tauschbörsennutzern nicht mehr. Das meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch die Verbraucherzentralen und die Digitale Gesellschaft sehen das anders.
Silent Circle bringt in wenigen Tagen eine App für verschlüsseltes Filesharing in den App Store. Die Dateien können auch auf Selbstzerstörung programmiert werden, so die Firma des PGP-Entwicklers.
Die Wahrheitspflicht eines wegen illegalen Filesharings Beschuldigten reicht nicht so weit, dass er sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung aussetzen muss. So hat das Landgericht Frankfurt geurteilt.
Die Redaktion von TorrentFreak will Beschäftigte der US-Filmindustrie beim illegalen Filesharing über Bittorrent erwischt haben und listet Titel und IP-Adressen auf.
Dropbox hat mit Snapjoy ein Unternehmen übernommen, das sich auf die Zusammenführung der Fotos des Anwenders aus Onlinediensten spezialisiert hat. In der vergangenen Woche übernahm Dropbox bereits einen Musik-Streaming-Anbieter.
Die Haftbedingungen des Pirate-Bay-Gründers Gottfrid Svartholm Warg werden gelockert. Falls keine Anklage wegen des Angriffs auf Steuerdaten in Schweden erhoben wird, dürfte er bald entlassen werden.
Im Jahr 2000 sorgte Metallica für weltweites Aufsehen, weil sie ihre Musik nicht bei Napster sehen wollte, und klagte - seitdem galt die US-Band als großer Onlineverweigerer. Nun stehen die Alben der Band ganz offiziell bei Spotify, und dafür gibt es gleich mehrere Gründe.
"Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf." Ein Vertrag, der so beginnt, soll Eltern nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vor kostenpflichtigen Abmahnungen der Medienindustrie schützen.
Ein Anwalt der Musikindustrie findet die heutigen Erziehungsmethoden zu locker, weshalb Kinder nicht aufhörten, illegales Filesharing zu betreiben. Früher hätte "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet."
Eltern müssen ihren Kindern zwar illegales Filesharing verbieten, sie aber nicht überwachen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Tausende von Filesharing Abmahnungen - auch aus der Vergangenheit - dürften mit diesem Urteil hinfällig sein.
Das sichere Peer-to-Peer-Framework GNUnet ist in Version 0.9.4 um eine dezentrale Alternative zum Domain-Name-System erweitert worden, dem GNU Alternative Domain System.
Einer der Betreiber von "The Independence Tracker" muss 3.000 Euro zahlen. Als das Betreiberteam von der GVU aufgespürt wurde, erreichte die Nutzer die Mitteilung, dass der Absender "alle Adressen verraten" würde, um nicht in den Knast zu kommen.
Ein US-Gericht hat einen Nutzer wegen der unrechtmäßigen Verbreitung von Filmen über Bittorrent verurteilt. Er soll Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar bezahlen.
Der Programmierer Gottfrid Svartholm Warg wird in Schweden 23 Stunden am Tag in Isolationshaft gehalten. Die Haftbedingungen verhängte der Staat nicht wegen Pirate Bay, sondern wegen Vorwürfen zu Angriffen auf die Daten der Steuerbehörde des Landes.
Erst vor fünf Monaten mit viel Prominenz und Medienecho gestartet und heute schon fast vergessen. Laut einem Bericht hat Airtime kaum Nutzer und kaum noch Beschäftigte.
Die Filesharing-Website The Pirate Bay (TPB) ist in die Cloud umgezogen - und will sich damit besser gegen Polizeidurchsuchungen und Serverbeschlagnahmungen schützen können.
Eine schwedische Tageszeitung berichtet, dass Pirate-Bay-Mitbegründer Gottfried Svartholm Warg (Anakata) nicht wegen früherer Vergehen nach Schweden gebracht werden soll. Er soll den IT-Dienstleister Logica gehackt und Steuerdaten von mehreren Personen kopiert haben.
Kurz nachdem Kambodscha die Vereinbarung für die Abschiebung des Pirate-Bay-Mitbegründers Gottfrid Svartholm Warg mit Schweden ausgehandelt hat, fließen jetzt 57 Millionen US-Dollar.
Schweden hat durchgesetzt, dass der Pirate-Bay-Mitbegründer Gottfrid Svartholm Warg aus Kambodscha abgeschoben wird. In Schweden erwartet ihn eine Haftstrafe.
Wahrscheinlich das erste Mal wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften müssen. Ein 13-Jähriger hatte die Kinderschutzfilter umgangen, 1.147 Musikdateien fanden sich auf seinem Rechner.
Der Programmierer Gottfrid Svartholm Warg wurde auf Druck der schwedischen Regierung in Phnom Penh verhaftet, wo er seit vier Jahren lebt. Obwohl es kein Auslieferungsabkommen gibt, soll der Pirate-Bay-Mitbegründer nach Schweden gebracht werden.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum illegalen Tausch des Songs "Bitte hör nicht auf zu träumen" von Xavier Naidoo dürfte für viele Internetnutzer üble Folgen haben, auch wenn sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.
Internetprovider müssen Rechteinhabern wie Plattenfirmen den Namen und die Anschrift der zu einer IP gehörenden Filesharing-Nutzer herausgeben, entschied der Bundesgerichtshofs.
Für den freien Onlinespeicher Owncloud stehen nun auch offiziell Apps für Android und iOS zur Verfügung. Die Nutzung des Servers per Smartphone oder Tablet sollte damit einfacher werden.
Entertainment-Industrie und Internetprovider halten in den USA an einem neuen Warnsystem gegen Urheberechtsverstöße fest. Doch der Start verzögert sich. Internetsperren soll es nicht geben.
Die Klage gegen Napster hat der Musikbranche mehr geschadet als genutzt, urteilt eine neue Studie: Sie hat weitere Klagen gefördert und so Geschäftsmodelle verhindert.
Die Sperrung eine Angebots wie Pirate Bay ist kein dauerhaftes Mittel gegen den Dateitausch über das Internet. Das zeigt ein Beispiel aus Großbritannien. Die Musikindustrie findet dennoch einen Dreh, aus dem Urteil einen Erfolg zu machen.
Rob Reid, Gründer des Streamingdienstes Rhapsody, hat einen Roman über Außerirdische und das Urheberrecht geschrieben. Technik werde Filesharing sinnlos machen, sagt er.
Rund 130 Hausdurchsuchungen wurden im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Tauschbörsennutzer heute zeitgleich im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Die federführende Staatsanwaltschaft Köln spricht vom <em>"größten Schlag gegen ein Tauschbörsennetzwerk in Deutschland"</em>, bei dem zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt wurden.
Mit einer neuen Klagewelle gegen Nutzer von Tauschbörsen in zehn Ländern will die Musikindustrie ihren Kampf gegen unerlaubte Musikkopien auf eine neue Stufe stellen - vor allem Eltern einen Warnschuss versetzen. Diese sollen darauf achten, was ihre Kinder mit dem Computer treiben oder die Zeche zahlen, die ihre Kinder anrichten. Einigen Tauschbörsennutzern wurde sogar der Internetzugang gekappt.
Tauschbörsen und Anbieter von Peer-to-Peer-Software können zur Verantwortung gezogen werden, wenn mit ihrer Software Urheberrechtsverletzungen begangen werden, das entschied jetzt der US-Supreme-Court, der oberste Gerichtshof der USA, wie diverse US-Medien übereinstimmend berichten. In der Berufungsinstanz waren die beteiligten Filmstudios und Plattenfirmen noch mit ihrer Klage gegen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com gescheitert.
Eine verschwundene Prinzessin, ein Held mit Schwert und Schild sowie zahllose Dungeons mit mächtigen Monstern: Auf den ersten Blick scheint im Zelda-Universum alles beim Alten zu sein. Trotzdem ist Skyward Sword keine einfache Fortsetzung, sondern macht vieles anders - und nur manches besser.
(Zelda Skyward Sword)
Mit dem Xperia U hat Sony das dritte neue Xperia-Modell vorgestellt. Der Neuling stellt den künftigen Einstieg in die Xperia-Welt dar. Das Smartphone erscheint zunächst mit Android 2.3 alias Gingerbread, erhält aber später ein Update auf Android 4.0 alias Ice Cream Sandwich.
(Xperia U)
Europäische Kartendienste werfen dem Bundesamt für Kartographie vor, wertvolle Daten zu Dumpingpreisen an Google zu verramschen. Dem Steuerzahler entstünden Hunderte Millionen Euro Schaden.
(Maps)
Die deutschlandweite Computerhandelskette K&M Elektronik ist 20 Jahre nach ihrer Gründung zahlungsunfähig und hat beim Amtsgericht Stuttgart Insolvenzantrag gestellt.
(K&m Elektronik)
Einige Käufer eines Nexus 7 mit 16 GByte erhalten von Google eine Preisdifferenz, nachdem der Preis für das 16-GByte-Modell um 50 Euro gesenkt wurde. Für Besitzer des 7-Zoll-Tablets mit 8 GByte fehlt eine vergleichbare Option.
(Nexus 7 Kaufen)
Mit dem Galaxy S4 will Samsung nicht nur aktuelle Technik zeigen, sondern auch neue Softwareentwicklungen präsentieren. So soll der Galaxy-S3-Nachfolger die Möglichkeit bieten, nur mit Augenbewegungen durch Webseiten zu scrollen.
(Samsung S4)
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