Die technischen Hürden einer Linux-Installation auf UEFI-Geräten werden sich überwinden lassen. Nutzerfreundlich wird das wohl aber nicht, befürchtet Entwickler Matthew Garrett.
Auf ARM-basierten Geräten mit Windows 8 soll es nach den Vorgaben von Microsoft nicht möglich sein, Secure Boot auszuschalten. Damit ließe sich ein alternatives Betriebssystem nur dann installieren, wenn der Hersteller einen Schlüssel mitliefert.
Das Samba-Team lockert die Bedingungen, unter denen das Projekt Sourcecode akzeptiert. Künftig dürfen auch Firmen als Copyrighthalter ihre Arbeit dem Projekt beisteuern. Bislang durften das nur Einzelpersonen.
Eine Klausel in der GPLv2 könnte weitreichende Konsequenzen vor allem für Hersteller von Android-Geräten haben. Danach verfallen die Rechte eines Lizenznehmers, sobald er gegen die GPLv2 verstößt.
Das Debian-Projekt hat einen Ratgeber zu Softwarepatenten veröffentlicht. Die zusammen mit dem Software Freedom Law Center erarbeitete FAQ soll aufklären und helfen, Risiken einzuschätzen.
Die Rechtsanwältin Karen Sandler übernimmt als Executive Director die Geschäftsführung der Gnome Foundation. Sandler ist davon überzeugt, dass sich Gnome 3 vor allem auf mobilen Geräten, aber auch auf Computern durchsetzen wird.
Die Webseite Groklaw wird nicht eingestellt, obwohl sich Pamela Jones wie angekündigt zurückzieht. Die Nachfolge übernimmt der Juraprofessor und ehemalige Chefjurist von Red Hat Mark Webbink.
Sprachen wie Java und C# sind gefährlich, denn sie wurden von einem Unternehmen entwickelt, das eine Vielzahl von Patenten an der Technik hält, meint der technische Direktor des Software Freedom Law Center, Bradley Kuhn.
Black Duck Software wurde in den USA ein Patent auf die "Auflösung von Lizenzabhängigkeiten für Aggregationen von rechtlich geschützten Inhalten" zugesprochen. Es soll die Software von Black Duck schützen, die Lizenzverstöße in Software findet.
Der Urheber der Busybox-Software Bruce Perens hat die Klage der Software Freedom Law Center (SFLC) gegen namhafte Hersteller als kontraproduktiv bezeichnet. Diese Klage schrecke potenzielle Kunden ab.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat 14 Unternehmen wegen der Verletzung der GPL verklagt, darunter Best Buy, Samsung, Westinghouse und JVC. Sie alle sollen die Software Busybox in Geräten einsetzen, ohne die damit verbundenen Lizenzbedinungen zu beachten.
Der technische Direktor des Software Freedom Law Centers (SFLC), Bradley Kuhn, moniert, seine Organisation entdecke fast täglich Verletzungen der GNU General Public License (GPL). Und er macht Vorschläge, was dagegen zu tun ist.
Die Free Software Foundation (FSF) und der Netzwerkspezialist Cisco haben ihren Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Cisco zahlt unter anderem eine ungenannte Summe an die FSF.
GPL-lizenzierte Projekte sollten von der GPLv2 auf die GPLv3 wechseln. Das empfiehlt das Software Freedom Law Center (SFLC) anlässlich der Einigung zwischen TomTom und Microsoft. Durch klare Formulierungen schütze die Lizenz Entwickler besser.
Microsoft und TomTom haben ihren Patentstreit beigelegt - doch für die Open-Source-Community ist das Thema FAT-Patente noch nicht vom Tisch.
Prominente Mitglieder der Open-Source-Szene äußern Sorge angesichts der Klage von Microsoft gegen den Navigationsgerätehersteller TomTom. Microsoft hingegen sagt, die Klage sei keine neue Salve gegen Linux.
Die Free Software Foundation (FSF) hat einige von SGI entwickelte OpenGL-Teile neu lizenziert. Damit sind alle von SGI entwickelten 3D-Grafiktechniken für Linux nun freie Software.
Die Free Software Foundation (FSF) wirft Netzwerkspezialist Cisco vor, in den unter der Marke Linksys vertriebenen Geräten GPL-Software einzusetzen, ohne sich an die Lizenz zu halten - und klagt. Vertreten wird die FSF vom Software Freedom Law Center, das schon für die Busybox-Entwickler GPL-Klagen auf den Weg gebracht hat.
Das Open Invention Network (OIN) hat die Initiative Linux Defenders ins Leben gerufen, die Entwickler freier Software vor Patenttrollen schützen soll. Dafür werden sogenannte "Defensive Publications" gesammelt, um Patentanmeldungen auf bereits entwickelte Techniken zu verhindern.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat einen Leitfaden zur Einhaltung der GPL veröffentlicht. Dieser richtet sich vor allem an Unternehmen. In den vergangenen Monaten reichte das SFLC mehrmals Klagen wegen GPL-Verstößen ein.
Die Programmierer der Software Busybox haben sich mit Super Micro Computer geeinigt. Sie hatten dem Unternehmen vorgeworfen, die GPL zu verletzen. Super Micro will sich künftig an die Vorgaben der Lizenz für freie Software halten.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler die Firma Extreme Networks verklagt. Wie auch andere Unternehmen, die zuvor schon verklagt wurden, setzt Extreme Networks Busybox in seinen Produkten ein, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Das verstößt gegen die GNU General Public License (GPL).
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler zwei weitere Klagen gegen Firmen eingereicht. Diese vertreiben Busybox, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Dies aber schreibt die GNU General Public License (GPL) vor.
In der seit 2006 andauernden Auseinandersetzung um ein der Firma Blackboard erteiltes US-Patent über E-Learning-Methoden hat das US-Patentamt nach einer Überprüfung alle Patentansprüche zurückgewiesen.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat eine Tochter ins Leben gerufen, um auch Organisationen aus dem Open-Source-Umfeld zu vertreten, die gewinnorientiert arbeiten und damit keinen Anspruch auf die kostenlose Beratung durch die Organisation haben.
Die Programmierer der Software Busybox haben sich nun auch außergerichtlich mit der Firma Verizon geeinigt und eine GPL-Klage gegen das Unternehmen fallenlassen. Wie schon bei den vorangegangenen Übereinkünften mit anderen beschuldigten Firmen, erklärte sich Verizon bereit, sich künftig an die Vorgaben der Lizenz für freie Software zu halten.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat Microsofts "Open Specification Promise" näher untersucht, um herauszufinden, ob dieses Versprechen auch GPL-lizenzierter Software zugute kommt. Microsoft veröffentlicht im Rahmen dieses Programms verschiedene Spezifikation und gibt diese inklusive eventuell zutreffender Patente zur Nutzung frei. Für Entwickler freier Software ist es nach Ansicht des SFLC dennoch keine Hilfe.
Nun wurde auch die GPL-Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen High-Gain Antennas fallengelassen. Wie bei den zuvor erfolgten Einigungen mit anderen beschuldigten Firmen, hat sich auch High-Gain Antennas bereiterklärt, künftig GPL-konform vorzugehen.
In den USA haben die Free Software Foundation (FSF), die Public Patent Foundation (PUBPAT) und das Software Freedom Law Center (SFLC) eine neue Initiative zum Kampf gegen Software-Patente gegründet.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Open-Source-Entwicklung behandelt. Das Dokument fußt dabei auf den Erfahrungen des SFLC und wurde in den letzten Monaten noch erweitert.
Trend Micro, Hersteller von Firewall- und Antivirus-Produkten, verklagt den Konkurrenten Barracuda Networks vor der US-amerikanischen International Trade Commission (ITC) wegen der Verletzung des US-Patentes 5,623,600. Trend Micro wirft Barracuda Networks vor, mit dem Vertrieb der Open-Source-Software ClamAV das Patent zu verletzen. Barracuda Networks wehrt sich gegen den Angriff.
Die Protocol Freedom Information Foundation hat stellvertretend für das Samba-Projekt einen Vertrag mit Microsoft unterzeichnet, um die Spezifikationen des SMB-Protokolls zu erhalten. Dafür wird eine einmalige Summe von 10.000 Euro gezahlt. Dass Microsoft Schnittstellen im Gegenzug für diese Gebühr offen legen muss, hatte der Europäische Gerichtshof im September 2007 entschieden.
Die GPL-Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen Xterasys wird fallen gelassen, da sich dieses bereit erklärt hat, die Probleme zu lösen. So wird Xterasys keine Binärdistributionen von Busybox mehr vertreiben, bis der Rechtsbeistand des Busybox-Projektes, das Software Freedom Law Center (SFLC), bestätigt hat, dass nun alle Quelltexte verfügbar sind.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler eine Klage gegen Verizon Communications eingereicht. Das Telekommunikationsunternehmen soll Busybox in einem Router vertreiben, ohne den entsprechenden Quellcode anzubieten, wie es die GNU General Public License (GPL) vorschreibt.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler Erik Andersen und Rob Landley Klage gegen die Unternehmen Xterasys und High-Gain Antennas eingereicht. Produkte beider Firmen sollen gegen die Auflagen der GPL und damit die Urheberrechte der Busybox-Entwickler verstoßen.
Die Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen Monsoon wegen einer GPL-Verletzung wird zurückgezogen. Das Software Freedom Law Center (SFLC) als rechtlicher Vertreter des Busybox-Projektes erzielte eine Einigung mit dem Multimedia-Anbieter.
Die von Microsoft versprochene Interoperabilitäts-Lizenz, um an Protokollspezifikationen zu gelangen, könnte für Linux-Anbieter nutzlos sein. Davon gehen jedenfalls Open-Source-Experten aus. Microsoft und die Europäische Kommission hatten Anfang der Woche verkündet, dass das Softwareunternehmen von nun an den Forderungen der Kommission nachkommen würde.
Mark Webbink, bis vor wenigen Monaten noch bei Red Hat, ist nun Mitglied im Vorstand des Software Freedom Law Centers (SFLC). Webbink gilt als Experte für Open-Source-Lizenzierung sowie Patente und wird sein Wissen nun dem SFLC und dessen Klienten zur Verfügung stellen.
Als das Software Freedom Law Center (SFLC) Klage wegen einer GPL-Verletzung gegen das Unternehmen Monsoon einreichte, erklärte dieses bald darauf, den Forderungen nachzukommen und mit den Entwicklern zu verhandeln. Dies bedeute aber noch nicht, dass die Klage zurückgezogen wird, heißt es nun vom SFLC.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat seine Untersuchung des Linux-WLAN-Treibers Ath5k für Atheros-Chips abgeschlossen und die Lizenzprobleme ausgeräumt. Gemeinsam mit den Copyright-Inhabern hat das SFLC sichergestellt, dass Änderungen an das OpenBSD-Projekt zurückgegeben werden können.
Als Reaktion auf die im Namen der Busybox-Entwickler eingereichte Klage gegen das Unternehmen Monsoon versprach dieses nun, den entsprechenden Quelltext zu veröffentlichen. Das Busybox-Team hatte dem Unternehmen eine GPL-Verletzung vorgeworfen.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Auftrag der Busybox-Entwickler Klage gegen die Firma Monsoon Multimedia eingereicht. Diese soll in einem ihrer Produkte eine geänderte Busybox-Version verwenden, ohne die Quellen offen zu legen.
Bisher verwendet der Linux-Treiber Madwifi für WLAN-Chips von Atheros noch eine proprietäre Softwareschicht, die nun aber durch ein komplett freies Modul ersetzt werden soll. Dadurch kann der Treiber langfristig auch in den Linux-Kernel gelangen.
OpenHAL ist eine offene Version des Hardware Abstraction Layer (HAL) für den Madwifi-Treiber, mit dem sich unter Linux Atheros-WLAN-Chips nutzen lassen. Das Software Freedom Law Center hat den Entwicklern nun bestätigt, dass sie nicht gegen Atheros' Rechte verstoßen.
Die Entwickler des Content-Management-Systems Joomla wollen, dass auch Erweiterungen künftig unter der GNU General Public License (GPL) lizenziert werden. Dabei war in Diskussionen zuvor noch entschieden worden, dass proprietäre Erweiterungen auch in Zukunft erlaubt bleiben. Die Vereinigung der kommerziellen Entwickler zeigt sich enttäuscht.
Eben Moglen ist Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Columbia Law School in New York und hat für die Free Software Foundation (FSF) mit an der GNU General Public License v3 (GPLv3) gearbeitet. Sobald die Lizenz fertig ist, will sich Moglen aus dem Vorstand der FSF zurückziehen und sich seinem Software Freedom Law Center (FSLC) widmen, das freien Projekten Rechtsunterstützung bietet. Auf dem Red Hat Summit 2007 Anfang Mai in San Diego sprach Golem.de mit ihm über die GPLv3, über Digital Rights Management (DRM) und Softwarepatente.
Im Verkaufspreis jedes Windows-PCs sind über 20,- US-Dollar Lizenzgebühren für Patente enthalten, die Microsoft an Patentinhaber zahlen muss. Das hat das Software Freedom Law Center jetzt errechnet.
Das Gnome-Projekt erhält künftig rechtlichen Beistand durch das Software Freedom Law Center. Die von Eben Moglen gegründete Institution wird die Entwickler der Unix- und Linux-Desktop-Oberfläche in rechtlichen Fragen beraten, auch wenn es beispielsweise um Patente geht.
Der E-Learning-Anbieter Blackboard hat ein Versprechen abgegeben, seine Patente nicht gegen Open-Source-Projekte einzusetzen. Dabei geht es besonders um ein Patent, dessen Neuüberprüfung das Software Freedom Law Center kürzlich beim US-Patentamt erreichte. Blackboard hat diverse Klagen gegen Mitbewerber laufen.
Das US-Patentamt führt die vom Software Freedom Law Center (SFLC) beantragte Überprüfung des so genannten Blackboard-Patentes durch. Dieses behandelt internetbasierte Lehrmethoden. Laut dem SLFC gibt es jedoch Beweise, dass die Techniken schon vor deren Patentierung im Einsatz waren.
Gandalf zaubert weiter: Der erste Trailer zu Peter Jacksons Verfilmung von Der Hobbit ist erschienen. Er zeigt eine Welt, die noch stärker als erwartet der Tolkien-Filmtrilogie Der Herr der Ringe ähnelt.
(Der Kleine Hobbit Trailer)
Dem Actionspiel Dead Island droht nach Auffassung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) doch keine Beschlagnahmung - deshalb steht es nicht mehr im B-Teil der Index-Liste.
(Dead Island)
E-Mail an news@golem.de