Apple ist mit dem Versuch gescheitert, Samsung per einstweiliger Verfügung den Verkauf des Android-Tablets Galaxy Tab 10.1N in Deutschland zu verbieten. Das zuständige Gericht hat entschieden, dass sich das Galaxy Tab 10.1N ausreichend vom iPad unterscheidet.
Motorola hat gegen Apple in einem Patentprozess um den iCloud-Dienst und die zugehörigen Geräte gewonnen. Apple hat heute die 3G-Modelle des iPads und ältere iPhones aus seinem Onlineshop entfernt - aufgrund eines früheren Urteils. Sie sollen aber bald wieder verfügbar sein.
Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus weiter in Deutschland verkaufen. Apple wollte mit einer einstweiligen Verfügung den Verkauf des Android-Tablets und des Android-Smartphones verbieten, scheiterte damit aber in München.
In einem Gerichtsverfahren hat ein US-Richter HP des Vorwurfs der Trickserei bei der Einigung zum Wechsel von CEO Hurd freigesprochen. Oracle hatte HP vorgeworfen, die Ernennung von Léo Apotheker geheimgehalten zu haben.
Samsung darf die beiden Android-Tablets Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Denn Samsung verstößt mit seinen Tablets gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. In anderen Punkten wurden Apples Vorwürfe gegen Samsung nicht bestätigt.
Ein Markenrechtsstreit zwischen Arctic Cooling und AMD trifft nun auch Händler und Distributoren. Arctic hat den Handel gewarnt und wirft AMD vor, sich aus der Affäre zu ziehen.
Weil die Grafikprozessoren zu heiß geworden sein sollen, klagt Quanta, größter Auftragshersteller von Notebooks, gegen AMD. Der Chiphersteller weist die Vorwürfe zurück.
Immer öfter treffen sich Mitarbeiter und ihre Ex-Arbeitgeber vor Gericht, um Streitigkeiten über Social-Media-Kontakte schlichten zu lassen. Die Firmen wollen Geld für die im Job gesammelten Freunde und Follower.
Wegen illegaler Preisabsprachen zahlen Displayhersteller aus Japan, Korea und Taiwan rund 538 Millionen US-Dollar Strafe. Eine entsprechende Einigung verkündete der Generalstaatsanwalt von New York, Eric Schneiderman.
Der Smartphonehersteller HTC verzögert die Veröffentlichung des Android-Sourcecodes für seine Geräte über Monate. Die Zeitabstände zwischen den Veröffentlichungen würden immer länger, kritisiert Entwickler Harald Welte.
Der Patentrechtsverwalter IPCom hat Klage gegen Händler von HTC-Smartphones eingereicht. Damit will IPCom das Verkausfverbot für HTC-Smartphones durchsetzen.
Nutzer von Streamingplattformen laden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunter. Diese Ansicht vertrat der Richter bei der vierten Verurteilung von Beschäftigten von Kino.to.
Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N weiterhin in Deutschland verkaufen. Apple wollte ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N erwirken, scheiterte damit aber. Das Gericht wird seine Entscheidung im Februar 2012 bekanntgeben.
Am 31. Januar 2012 will das Oberlandesgericht Düsseldorf verkünden, ob das Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 aufrechterhalten oder aufgehoben wird. Seit August 2011 besteht in Deutschland ein Verkaufsverbot für Samsungs aktuelle Android-Tablets.
Motorola verletzt mit seinen Android-Geräten nur ein und nicht sieben Patente von Microsoft, zu diesem Schluss kommt Richter Theodore Essex der US-Handelskommission ITC. Die zweite Niederlage für das Android-Lager in zwei Tagen, die dort aber als Sieg verstanden wird.
Novell wirft Microsoft unlauteren Wettbewerb bei der Verbreitung von Word Perfect vor, eine Forderung nach Schadensersatz hat ein US-Gericht aber abgewiesen.
Die US-Handelskommission (ITC) hat auf Antrag von Apple ein Importverbot für Smartphones und Tablets von HTC mit Android verhängt. HTC sieht sich dennoch als Sieger und will das Importverbot mit einer kleinen Anpassung des User Interface umgehen.
Google soll mit mehreren Angeboten Patente von British Telecom (BT) verletzen, unter anderem mit dem mobilen Betriebssystem Android. BT hat in den USA auf Schadensersatz geklagt.
HTC hat gegen den Patentrechtsverwalter IPCom eine einstweilige Verfügung erwirkt. IPCom darf nun keine Abmahnungen mehr an HTC-Händler verschicken.
Mit Schleswig-Holstein hat der letzte Landtag der Umwandlung der GEZ-Gebühr in die Haushaltsabgabe zugestimmt. Damit tritt die Änderung am 1. Januar 2013 in Kraft.
Im Patentrechtsstreit mit Motorola hat Apple vor Gericht verloren. Das Landgericht Mannheim sieht es als erwiesen an, dass Apple ohne Genehmigung ein GPRS-Patent von Motorola im iPhone und iPad nutzt.
Ab sofort darf Samsung in Australien das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 verkaufen. Gerade rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft hat ein Gericht das durch Apple erwirkte Verkaufsverbot aufgehoben.
In Frankreich kann Apple das iPhone 4S weiterhin anbieten. Samsungs Versuch, ein Verkaufsverbot für Apples Smartphone zu erwirken, ist gescheitert. Nächste Woche wird in Italien erneut darüber verhandelt.
Ein Gericht in Leipzig soll das Bereitstellen der Links bei Kino.to als öffentliches Zugänglichmachen von illegalen Kopien bezeichnet haben. Martin S. erhielt drei Jahre Gefängnis.
Apple hat nach einem Urteil in China keine Rechte an der Marke iPad. Markeninhaber Proview will nun ein Verkaufsverbot erreichen und klagt auf 1,17 Milliarden Euro Schadensersatz.
Der Patentrechtsverwalter IPCom hat Abmahnungen an Händler in Deutschland geschickt. Darin werden sie aufgefordert, keine HTC-Smartphones mit UMTS-Technik mehr zu verkaufen. Damit will IPCom das Verkaufsverbot durchsetzen, das HTC seit Ende November 2011 ignoriert.
In den USA hat Samsung im Rechtsstreit mit Apple einen Punktsieg errungen. Das Gericht entschied gegen ein Verkaufsverbot für einige Galaxy-Geräte von Samsung. Dazu zählt auch der iPad-Konkurrent Galaxy Tab 10.1.
Die neue Haushaltsabgabe, die die GEZ-Gebühr ablösen soll, stellt laut dem früheren Hamburger Wissenschaftssenator einen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar.
Bei mutmaßlichen Mitgliedern der Release-Gruppen Inspired und Crucial in mehreren deutschen Städten hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt. Die Gruppe soll unter anderem für illegale Kopien eines Harry-Potter-Films verantwortlich sein.
Das Amtsgericht Leipzig hat einen 33-jährigen Webdesigner im Fall Kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll in mehr als 1,1 Millionen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt haben.
Das eigentlich aufgehobene Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 in Australien ist wieder in Kraft. Ein Gericht folgte einem Einspruch Apples und verlängerte das Verkaufsverbot für das Android-Tablet um eine Woche.
Apple geht auch gegen Samsungs modifiziertes Galaxy Tab 10.1N in Deutschland vor, berichtet Dow Jones Newswire. Samsung hat das Galaxy Tab 10.1 modifiziert, um das vom Landgericht Düsseldorf verhängte Verkaufsverbot zu umgehen.
Samsung war mit seiner Berufung gegen ein auf Antrag von Apple verhängtes Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 erfolgreich. Verkaufen darf Samsung die Galaxy Tabs dennoch nicht.
Der Rechtsstreit zwischen IPCom und HTC spitzt sich weiter zu. HTC sieht alle Forderungen von IPCom als gegenstandslos, während IPCom HTC mit einem Zwangsgeldverfahren droht und das Verkaufsverbot von HTC-Smartphones durchsetzen will.
Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft klagt einen Mann aus Zwickau an, der die Server der Streamingplattform Kino.to betreut haben soll.
Der Münchner UMTS-Patenverwerter IPCom könnte dafür sorgen, dass HTC mitten im wichtigen Weihnachtsgeschäft keine Smartphones mehr in Deutschland verkaufen darf. Auch Nokia könnte betroffen sein.
Auch ohne formelle Beschwerde durch Dritte will die EU die Nutzung von Patenten im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung überprüfen. Dazu werden beide Seiten zunächst befragt.
Wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen durch einen von Seagate zu Western Digital gewechselten Mitarbeiter soll WD über eine halbe Milliarde US-Dollar Strafe zahlen. Das Unternehmen will den Entscheid anfechten.
HP hält Intels 64-Bit-Prozessor künstlich am Leben, wirft Oracle seinem Partner und Konkurrenten vor. Laut Oracle bezahlt HP Intel dafür, dass der Chiphersteller noch zwei Generationen des Itanium herstellt.
Der zuständige Bezirksrichter im Patentstreit zwischen Oracle und Google hat einen zweiten Sachverständigen von Oracle im Rechtsstreit verboten. Dieser darf nicht als Zeuge in der Verhandlung gehört werden.
Der Speicherentwickler Rambus hat einen jahrelangen Rechtsstreit gegen Hynix und Micron verloren. Statt vier Milliarden US-Dollar Schadensersatz gab es die Quittung an der Börse: Die Rambus-Aktie stürzte um fast 60 Prozent ab.
Ravensburger will alle Spiele aus dem iTunes App Store entfernen lassen, die unerlaubt den Begriff Memory benutzen. Um das zu erreichen, klagt der deutsche Hersteller von Gesellschaftsspielen und Lernspielen nun vor dem Landgericht München.
In seiner Beschwerde beim US-Justizministerium bezeichnet Barnes and Noble die von Microsoft gegen Android angeführten Patente als "trivial und ungültig". Der US-Buchhändler will den von Microsoft geforderten Lizenzforderungen nicht nachkommen.
Barnes and Noble, Hersteller von Android-Geräten und gleichzeitig Buchhandelskette, will Microsofts Lizenzforderungen für Android weiterhin nicht akzeptieren. Das Unternehmen hat das US-Justizministerium aufgefordert, sich damit zu befassen.
Über das Urteil des Landgerichts Berlin im Rechtsstreit zwischen AVM und Cybits zeigen sich alle Beteiligten zufrieden - auch Linux-Entwickler Harald Welte, der als Streithelfer mitwirkte. Die offizielle Urteilsbegründung steht noch aus.
Für die Musikindustrie ist es wieder an der Zeit, den Presserat anzurufen. Grund sind Überschriften in PC-Magazinen, die mit Titeln wie "Filme, Musik, Software: Die verbotensten Quellen" nach Käufern suchen.
Ein weiterer mutmaßlicher Betreiber von Kino.to ist gefasst. Er soll auch Nachfolgeportale der Streamingplattform aufgebaut haben.
Die Deutsche Telekom arbeitet nicht mehr mit der Drillisch AG und ihrem Tochterunternehmen Simply zusammen. Zudem wurde laut Telekom wegen des Verdachts auf Provisionsbetrug mit Mobilfunkanschlüssen Strafanzeige gegen den Serviceprovider erstattet.
Das Landgericht Mannheim hat im Patentrechtsstreit zwischen Motorola Mobility und Apple ein Verkaufsverbot verhängt. Auch wenn sich das Urteil gegen die Konzernzentrale in Kalifornien richtet, könnten Apples deutscher Onlineshop und die Warenlieferungen aus den USA betroffen sein.
Bis zu 36 Euro Abgabe wollen die Verwertungsgesellschaften künftig für Smartphones. Das Geld ist für legale Kopien geschützter Inhalte und soll von den Herstellern und Importeuren kommen. Die legen die Abgabe aber lieber auf den Kunden um.
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