Rapidshare entlässt die meisten seiner 60 Mitarbeiter. Laut einem Medienbericht ist das Überleben der Firma unsicher, die einmal als weltgrößter Filehoster galt.
Wenn die Autocomplete-Funktion in der Google-Suche Persönlichkeitsrechte verletzt, muss Google die entsprechende Wortkombination löschen. Das hat der Bundesgerichtshof soeben entschieden.
Ein Rapidshare-Nutzer hat sich einen Anwalt genommen. Er will die Zusage auf "unlimitierten Speicherplatz" durchsetzen. Doch der Sharehoster will seine Daten löschen.
Wer Rapidshare kostenlos nutzt, muss sich auf 5 GByte beschränken. Wer mehr Daten abgelegt hat, verliert diese ab dem 3. April 2013.
Rapidshare bietet seinen Cloud-Speicherdienst Rapiddrive nun auch in einer Gratisversion an. Zugleich wird die kostenpflichtige Version eingeschränkt.
Der Filehoster Rapidshare muss gegen Urheberrechtsverletzungen Wortfilter installieren und Linksammlungen überprüfen. Rechtsanwalt Thomas Stadler bezweifelt, dass das mit europäischem Recht vereinbar ist.
Kim Dotcom startet nach dem umstritten Megaupload einen neuen Internetspeicherdienst. Der Rivale Rapidshare bemüht sich derweil um Seriosität. Gar nicht so leicht, wenn der Ruf schon ruiniert ist.
Der Filehoster Rapidshare hat seine Software Rapiddrive in der Version 1.0 veröffentlicht, mit der sich der Cloud-Speicher des Anbieters einfacher nutzen lassen soll. Rapidshare orientiert sich dabei an Dropbox und nutzt den Schritt auch, um sich vom Images des Sharehosters zu entfernen.
Rapidshare limitiert künftig den ausgehenden Public Traffic seiner Kunden. Das trifft ab sofort die nichtzahlenden Nutzer und ab Ende November 2012 auch Rapidshare-Pro-Account-Inhaber.
Der Filehoster Rapidshare hat ein Verfahren gegen Constantin Film verloren. Jetzt warten die beiden Schweizer Unternehmen auf die Urteilsbegründung.
Google zeigt Webseiten, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, künftig weiter unten in den Trefferlisten seiner Suchmaschine an. Die US-Film- und Musikindustrie hat sich bedankt.
Schutz der Privatsphäre, Zusammenarbeit mit Regierungsstellen, Copyright auf Nutzerinhalte: Die Website tos-dr.info sieht sich die gesamten AGB von Twitter, Facebook, Google, Apple oder Dropbox an und spürt versteckte Fallen auf.
Die Drosselung auf 100 KBit/s oder die Begrenzung von 10 GByte pro Tag betreffen nicht nur Neukunden von Kabel Deutschland. Ein Firmensprecher sagte: "Wir können jedoch nicht ausschließen, dass auch Bestandskunden betroffen sein werden."
Google muss Filesharing-Begriffe ausfiltern, um der Öffentlichkeit das Auffinden illegaler Inhalte zu erschweren, hat das höchste Gericht Frankreichs geurteilt. Doch Google wehrt sich und geht in die Berufung.
Rapidshare ist enttäuscht, vom Bundesgerichtshof nicht recht bekommen zu haben. Das Verfahren um Urheberrechtsverletzungen zwischen Atari und dem Sharehoster geht nach fünf Jahren weiter.
Mit Rapiddrive wandelt der Filehoster Rapidshare auf den Spuren von Dropbox: Mit dem neuen Verwaltungswerkzeug lässt sich Rapidshare nahtlos in die Ordnerstruktur von Windows einbinden. Doch es gibt einen großen Unterschied.
Der One-Click-Sharehoster Rapidshare will sich nicht zwingen lassen, nach rechtsverletzenden Downloadlinks zu suchen. Das Unternehmen geht im Streit mit der Gema in die Revision.
Rapidshare ist laut einem Urteil als Sharehoster für Urheberrechtsverstöße auf seiner Plattform haftbar. Aber nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken ist rechtswidrig.
Der Europäische Gerichtshof hat Internetfilter bei Hosting-Providern für unzulässig erklärt. Eine Verwertungsgesellschaft wollte Netlog damit zur Überwachung von Urheberrechtsverletzungen zwingen.
Nach der spektakulären Schließung des Filehosters Megaupload sind einige Konkurrenten vorsichtig geworden und schränken ihr Angebot teils drastisch ein oder schließen ganz. Andere hingegen, wie Rapidshare und Mediafire, bauen ihr Angebot aus.
Die Reaktionen auf die Schließung von Megaupload könnten nicht unterschiedlicher ausfallen als die der GVU auf der einen und der Piratenpartei auf der anderen Seite. Mit welchen Konsequenzen aber müssen die Nutzer rechnen?
Vom Filesharing zum Filehosting: Die Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde und Fredrik Neij haben ein neues Webangebot ins Leben gerufen, über das Dateien unter Wahrung der Urheberrechte getauscht werden können. Langfristig soll Bayfiles zu einem Dropbox-Konkurrenten ausgebaut werden.
Internetsperren, Deep Packet Inspection gegen unerlaubte Downloads und Anschlusssperren gegen Internetnutzer stehen offenbar auf der Wunschliste von Rechteinhabern. Das geht aus einem von der Gema veröffentlichten Dokument mit Vorschlägen an das Bundeswirtschaftsministerium hervor.
Wer Bittorrent-Filesharing über das Tor-Netzwerk betreibt, riskiert seine Anonymität - und wird auch bei Zugriffen auf andere Dienste nachverfolgbar. Französische Forscher haben IP-Adressen von Tor-Nutzern gesammelt und analysiert, was diese suchen - von Software bis Pornos.
Das Hamburger Landgericht hat entschieden, dass der Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften muss. Nach Auffassung der Richter hat Rapidshare seine Prüfpflichten verletzt.
Nutzer müssen Namen von Tauschbörsen bei Google künftig selbst eingeben - diese werden nicht mehr automatisch vervollständigt. Google betrachtet das als Beitrag zum Schutz des Urheberrechts.
Der Sharehoster Rapidshare hat sich im Streit mit Atari um die Verbreitung unerlaubter Kopien des Spiels Alone in the Dark vor dem Oberlandesgericht durchgesetzt.
Rapidshare kann nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftbar gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Auch muss der Sharehoster keine Dateinamen filtern, um illegale Uploads zu verhindern.
Der Schweizer Webhoster Rapidshare steht weiter unter rechtlichem Beschuss - und trennt sich mit sofortiger Wirkung von seinem langjährigen Geschäftsführer Bobby Chang. Neuer Chef ist vorübergehend Firmengründer Christian Schmid.
Der Fonera 2.0n ist nun in den USA und Europa lieferbar. Der neue 802.11b/g/n-kompatible Router des WLAN-Dienstes Fon bietet einen automatischen Up- und Downloader für verschiedene Onlinedienste; heruntergeladen werden kann etwa von Rapidshare und Megaupload.
Der WLAN-Dienst Fon wird in Zukunft auch 802.11 Pre-N mit einem eigenen Router unterstützen. Er wurde nun unter dem Namen Fonera 2.0n für die USA angekündigt.
Der Onlinedienst Droprecord.com verteilt hochgeladene Dateien auf mehrere Hostingdienste wie RapidShare, MegaUpload und EasyShare. Die Mirrors können zum Beispiel zur Softwaredistribution genutzt werden.
Der Sharehoster Rapidshare hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hält technische Restriktionen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht für erfolgversprechend und fordert eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung von Musik.
Die GEMA feiert ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Share-Hoster Rapidshare als Durchbruch im Kampf gegen die Onlinepiraterie. Das Gericht untersagte Rapidshare, 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Ab 21. April 2009 will Fon seinen Router Fonera 2.0 verkaufen. Er kann unter anderem Videos automatisch zu Youtube hochladen und kommt mit direkter Unterstützung von BitTorrent und Rapidshare.
Der Filehoster Rapidshare hat mit deutlichen Worten klargestellt, dass das Unternehmen nicht gedenkt, Uploads seiner Nutzer vorab zu kontrollieren. Dies sei technisch nicht möglich, argumentiert das Unternehmen.
Bei einer Veranstaltung des Entwicklerverbandes GAME ging es um "Games für lau". Also darum, welche Auswirkungen Schwarzkopien auf die Produzenten, Entwickler und Publisher haben, welche Strategien im Umgang mit dem Diebstahl geistigen Eigentums funktionieren - und was sich aktuell tut in der Szene.
Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.
Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel seien unzureichend, stellte das Gericht fest.
In einem vom internationalen Verband der Tonträgerhersteller (IFPI) angestrengten Prozess gegen den dänischen Internetprovider Tele2 hat das Gericht zugunsten der IFPI entschieden. Tele2 muss ab sofort den Zugang zum BitTorrent-Tracker The Pirate Bay blockieren.
Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.
Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".
Der größte Teil des Internet-Traffics geht auf P2P-Systeme zurück, zwischen 49 und 95 Prozent des gesamten Datenverkehrs entfallen auf entsprechende Filesharing-Systeme. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Leipziger Unternehmens ipoque, das Lösungen für Internet-Traffic-Management anbietet und im August und September 2007 den Internetverkehr in fünf Regionen der Welt untersuchte.
Wuala soll einen persönlichen, persistenten Onlinespeicher auf Basis eines Peer-to-Peer-Systems bieten. Die eigenen Daten werden dabei verschlüsselt und auf eine Vielzahl von anderen Computern verteilt, der Zugriff erfolgt aber wie auf lokale Dateien, wobei auch Freunden der Zugriff erlaubt werden kann. Dabei ist der Dienst für Nutzer kostenlos und je mehr Speicher ein Nutzer auf seiner eigenen Festplatte für Wuala freigibt und je länger er online ist, desto mehr Onlinespeicher steht zur Verfügung. Golem.de sprach mit Dominik Grolimund, der Wuala zusammen mit Luzius Meisser an der ETH Zürich entwickelt hat.
Das Oberlandesgericht Köln hat am 21. September 2007 das Urteil des Landgerichts Köln gegen die Rapidshare AG in weiten Teilen aufgehoben, teilte das Unternehmen mit. Die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden vom OLG eingegrenzt. Rapidshare muss nur noch Dateien löschen, die auf einer vom Link definierten Website veröffentlicht werden. Die GEMA interpretiert das Urteil derweil gegensätzlich und macht einen "bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber" aus.
Seit dem Verkaufsstart des iPhone in den USA bemühen sich zahlreiche Programmierer, auf dem geschlossenen System auch eigene Programme für die Benutzeroberfläche zu schreiben. Von Apple ist das nur für Web-Anwendungen im integrierten Safari-Browser vorgesehen. Nun steht ein erstes Programm zum Download zur Verfügung, die Werkzeuge dafür sollen bald folgen.
Nachdem die GEMA wiederholt erfolgreich vor Gericht gegen das so genannte Shared-Hosting-Angebot von RapidShare vorgegangen ist, will das Unternehmen den Spieß nun umdrehen und verklagt seinerseits die GEMA. Mit der Klage will RapidShare Rechtssicherheit für den Betrieb des eigenen Dienstes schaffen.
Die GEMA verkündet wieder einmal einen juristischen Erfolg gegen den so genannten "Share-Hoster" Rapidshare. Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Köln seine einstweiligen Verfügungen vom 11. und 15. Januar 2007 gegen die Betreiber bestätigt.
Während Hacker versuchen, den AACS-Kopierschutz von Blu-ray Disc und HD-DVD Stück für Stück auszuhebeln, bleibt auch die Filmindustrie nicht untätig: Sourceforge.net hat den Quellcode für das Tool BackupHDDVD wieder offline genommen.
Die GEMA hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen rapidshare.de und rapidshare.com erwirkt. Der so genannte "Share-Hoster" habe GEMA-Werke rechtswidrig genutzt.
Nintendos US-Chef Reggie Fils-Aime hat in einer Episode von Nintendo-Direct eine größere Version vom 3DS mit dem Namenszusatz XL sowie neue Spieleentwicklungen für das Handheld angekündigt.
(3ds Xl)
Mit Verspätung verkündet Samsung die Verfügbarkeit des Galaxy Y Duos. Das Android-Smartphone mit Dual-SIM-Technik soll im GSM-Betrieb mit einer Akkuladung eine vergleichsweise lange Sprechzeit von knapp 18 Stunden erreichen.
(Dual Sim Smartphone)
Googles Brillen der ersten Generation werden nur ein einfaches, aber dafür ein unaufdringliches Interface bieten. Von dem Konzeptvideo, das Google veröffentlicht hat und das sich um Augmented Reality dreht, sind sie damit noch weit entfernt.
(Google Brille)
Nach anfänglichem Erfolg herrscht bei Smava.de und Auxmoney.de Stillstand. Jetzt sollen neue Produkte helfen.
(Smava)
Mit dem Xperia T hat Sony ein Smartphone mit Android 4 vorgestellt. Es hat eine 13-Megapixel-Kamera und läuft mit dem neuen Krait-Dual-Core-Prozessor von Qualcomm.
(Sony Xperia T)
Mit dem Lumia 520 bringt Nokia ein neues Smartphone mit Windows Phone 8, das sich mit einem Preis von 200 Euro vor allem an Einsteiger richtet. Damit ist es noch günstiger als das Lumia 620, das bisher das günstigste Lumia-Smartphone war. Mit dem Lumia 720 gibt es ein neues Mittelklassemodell.
(Windows 8 Phone)
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