Apples mobile Geräte mit Touchscreen lassen sich nur bedienen, wenn das Display eingeschaltet wird - auch wenn nur ein Lied übersprungen werden soll. Das könnte sich jedoch ändern, wenn ein Patent in die Tat umgesetzt wird, das Apple zugesprochen wurde.




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Die spanische Linux-Gruppe Hispalinux hat gegen Microsoft Klage bei der EU-Kommission eingereicht. Der für UEFIs Secure Boot benötigte Microsoft-Schlüssel sperre die Hardware für Linux und andere Betriebssysteme, so der Vorwurf.
Die Schadsoftware Stuxnet gegen iranische Atomanlagen einzusetzen, war für die Autoren des Tallinn Manual ein Akt der Gewalt und damit ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Ein US-Experte hält das für falsch.
Wenn ein Telefon-DSL-Anschluss nicht aus dem Netz des früheren Betreibers zu erreichen ist, darf der Nutzer fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Chaos Computer Club unterstützt einen Aufruf von 94 Gruppen und Organisationen, die sich gegen Kampfdrohnen in Deutschland einsetzen. Sie streben die völkerrechtliche Ächtung dieser Waffen an.
86 Patente besitzt Nokia, die für Googles freien Videocodec VP8 benötigt werden. Aber Nokia hat keine Pläne, Google diese Patente kostenlos oder fair, vernünftig und diskriminierungsfrei (FRAND) zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesnachrichtendienst hat eine spezielle Abteilung zur Abwehr von Hackerangriffen gegründet. Sie soll Computerattacken auf Behörden und die deutsche Industrie bekämpfen. Aber die Personalsuche gestaltet sich schwierig.
Zivile Hacker sollen im Krieg als Kombattanten eingestuft und dürften in der Folge auch physisch angegriffen und sogar getötet werden. Das steht in einem Strategiepapier für die Nato, das die künftigen Regeln im Cyberkrieg definieren soll.
Das Leistungsschutzrecht hat den Bundesrat passiert und kann in Kraft treten. Volker Beck von den Grünen gibt der SPD die Schuld daran und nennt das Gesetz ein Geschenk an Springer und einen Verlust für die Pressevielfalt.
Der Bundestag hat das Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet. Patrick Breyer klagte erfolgreich gegen das erste Gesetz dazu. Er will nun auch gegen das neue klagen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Vodafone nicht verpflichtet ist, die IP-Adressen von Kunden zu erheben, um Filesharing-Nutzer zu verfolgen.
Der Hauptmieter einer Studenten-WG ist nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitbewohner. Er muss sie auch nicht über die Gefahren des illegalen Filesharings belehren. Das ergab ein Urteil des Landgerichts Köln.
Samsung soll auf seinem aktuellen Smartphone Galaxy S4 Patente von LG verletzt haben. Die beanstandete Funktion pausiert Videos, wenn der Anwender nicht auf den Bildschirm sieht.
Im Streit um die Zukunft von Servern mit Itanium-Prozessoren fordert Hewlett-Packard von Oracle einen hohen Schadensersatz. Die beiden IT-Konzerne haben umfassende Verschwörungstheorien entwickelt.
Vor dem Landgericht in Mannheim hat Nokia ein Verkaufsverbot für Smartphones von HTC durchgesetzt. Damit erhöht Nokia den Druck auf seinen Konkurrenten bei Lizenzverhandlungen.
Aus dem Streit um die Wortmarke "Python" geht der Betreuer der quelloffenen Programmiersprache als Sieger hervor. Das britische Unternehmen Veber zieht seinen Antrag auf die Wortmarke Python zurück und wird seine Produkte unter einem anderen Namen vermarkten.
Auch der Kompromiss der Regierung zum Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sieht massive Eingriffe in die Grundrechte vor. "Schlichte Ordnungswidrigkeiten dürfen nicht den Zugriff auf Telekommunikationsdaten eröffnen", meint dazu Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der Grünen.
Wir werden ständig überwacht, ob wir wollen oder nicht. Schlimm genug, doch einen Ausweg daraus gebe es nicht, sagt der Sicherheitsforscher Bruce Schneier.
Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU hat vor einem Berufungsgericht Recht gegen den US-Geheimdienst CIA bekommen. Die CIA muss Aufzeichnungen zu Drohnenangriffen vorlegen. Es ist aber nicht gesagt, dass diese auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
Die Schallkanäle in besonders flachen Apple-Geräten, die den Klang der kleinen Lautsprecher nach außen transportieren, verletzten nach Ansicht von THX seine Patente. Eine entsprechende Klage hat der Soundspezialist nun in den USA eingereicht.
Wer an Bahn.Bonus teilnimmt, dessen Start- und Zielbahnhof, Wagenklasse und Fahrkartenpreis werden gespeichert. Diese persönlichen Daten will die Bahn nun Werbepartnern anbieten, doch "ohne Kundendaten weiterzugeben", beteuert das Verkehrsunternehmen.
Einem Social-Media-Redakteur bei Reuters drohen zehn Jahre Haft. Er soll Anonymous die Zugangsdaten für das Content Management System der Los Angeles Times gegeben haben.
Für die Lizenzierung von Musikdateien bietet die Gema ab dem 1. April für Discjockeys in Diskotheken eine Flatrate an: Statt der bisher geforderten 13 Cent pro Musikstück kann auch pauschal bezahlt werden. iTunes-Käufe und Backups sind davon nicht betroffen.
Vor rund zwei Jahren hat der Ex-Sony-Angestellte Seijiro Tomita wegen einer Patentverletzung beim 3DS geklagt - nun hat ein Gericht Nintendo zur Zahlung von 30,2 Millionen US-Dollar verurteilt.
Google muss wegen der Erfassung von Daten aus offenen WLANs eine Geldstrafe in Höhe von 7 Millionen US-Dollar zahlen und eine öffentliche Aufklärungskampagne zum Datenschutz machen. Darauf haben sich Anklagevertreter von 38 US-Bundesstaaten und das Unternehmen geeinigt.
Eine Studie belegt die starke Verbreitung des umstrittenen Zahlungsabwicklers Paypal in Deutschland. Knapp 70 Prozent der Befragten haben Paypal bereits zum Bezahlen im Internet genutzt.
Die Opposition hat kritisiert, dass der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht weit genug gehe. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt dagegen ihre eigene Vorlage zu Abmahnungen.
WLAN-Betreiber können nicht darauf hoffen, von der Bundesregierung aus der Störerhaftung genommen zu werden. Eine "gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für WLAN-Betreiber" sei weder "geeignet" noch "erforderlich", teilte sie dem Bundesrat mit.
Dotcom hat sich in einer Videoansprache in den USA siegessicher gezeigt, dass er nicht in die USA ausgeliefert und verurteilt wird. Er sagte weiter, Megaupload sei zwei Milliarden US-Dollar wert gewesen, bevor das FBI den Sharehoster zerstört habe.
Erstmals hat ein Vertreter der US-Regierung China der Cyberspionage bezichtigt und deren Ende gefordert. Die Reaktion aus Peking ist überraschend.
Mit der morgigen Anhörung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hoffen die Kläger, die Verwendung von Biometrie in Reisepässen abschaffen zu können.
Wer wegen Filesharings abgemahnt wurde, befürchet Abmahnungen weiterer Musikverlage. Daher verschicken viele ungefragt Unterlassungserklärungen an Rechteinhaber und versprechen, deren Musikstücke nicht zu teilen. Ein Empfänger fühlte sich davon "belästigt" - zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
Eine Anzahl von Unternehmen soll für flächendeckende Überwachung des Internets, Erstellung von Nutzerprofilen, Blockade von Webseiten und die Suche nach einzelnen Stichwörtern verantwortlich sein. Andere setzen auf Trojaner, um Einzelne gezielt zu überwachen. Reporter ohne Grenzen nennt Namen der beschuldigten Firmen.
VPNs dürfen im Iran nur noch mit Genehmigung betrieben werden: Nicht registrierte VPNs werden gesperrt. Internetnutzer hatten über VPN zensierte Webseiten besuchen können.
Das europäische Patentamt muss ein Patent von IPCom erneut prüfen. Es wurde im April 2012 für ungültig erklärt. Der Patentverwerter hatte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Nokia hat sich im Streit zwischen Apple und Samsung auf die Seite Apples gestellt. Richterin Koh habe ein Verkaufsverbot für Samsungs Geräte nicht konsequent durchgesetzt.
Microsoft wird in der EU wegen fehlender Browserauswahl in Windows 7 Service Pack 1 zahlen müssen. Die EU hat dazu jetzt einen Beschluss gefasst.
Nach Razzien der Kriminalpolizei Bielefeld und Flensburg ist das Portal Drei.bz offline. Die vollständigen Datenbanken liegen bei der Polizei. Drei.bz hatte Links auf illegale Filmkopien bei File- und Streamhostern angeboten.
Ein Smartphone durch Berührungen zu bedienen ist nichts Besonderes. Bislang reduzierte sich das aber auf Berührungen des Bildschirms. Laut einem Patent von Apple könnten künftige iPhones zusätzlich auch durch Quetschen des Gehäuses bedient werden.
Die Nutzer wollen langlebige Tablets und Smartphones, deren Komponenten sich austauschen lassen. Das ergab eine Forsa-Umfrage für den BUND. Auch der Energieverbrauch sollte beim Kauf klar ausgewiesen werden.
Kaum geht das offene Datenportal Govdata.de der Bundesregierung online, mauern Kommunen mit der Freigabe ihrer Daten. Sie befürchten Einnahmeeinbußen. Zu Unrecht.
Kabel Deutschland gibt ab April 2013 seinen Widerstand gegen die Aufhebung der Grundverschlüsselung auf. Von einer Klage ist nun keine Rede mehr.
The Pirate Bay sei nach Nordkorea umgezogen, das Land wolle sich damit öffnen und habe sie eingeladen, "unsere Schlacht aus ihrem Netzwerk zu führen", behaupten die Betreiber in einer Pressemitteilung. Wahr ist das nicht.
Cebit 2013 Der erste Geldautomat, der mit dem elektronischen Personalausweis über ein Online-Ausweis-Interface arbeitet, ist in Betrieb. Nutzen könne ihn jeder Bankkunde, so die Bundesdruckerei. Sie erwartet weitere Partnerschaften.
Seitdem der Bundestag dem Leistungsschutzrecht zugestimmt hat, sind viele verunsichert: Sind Snippets noch erlaubt? Unsere Antwort darauf ist klar: von Golem.de ja!
Mega will an die Börse. Laut Firmengründer Kim Dotcom soll eine Finanzabteilung neu aufgebaut werden, denn der Sharehoster habe "umfassende Wachstumspläne".
Der Bundesinnenminister will Facebook mit der europäischen Datenschutzgrundordnung zum Handeln zwingen. Mit strengen Auflagen müsse Profilbildung verhindert werden.
Richterin Lucy Koh hat Samsungs Entschädigungszahlung an Apple um die Hälfte reduziert. Die Geschworenen hätten die Instruktionen des Gerichts missachtet und Fehler bei der Berechnung gemacht, so die Begründung.
Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger sieht das neue Leistungsschutzrecht als Waffe gegen Google und die Internetnutzer. Trotz der Änderung im Gesetzestext dürfe Google in seiner Suche Inhalte von Verlagsseiten nicht mehr wie bisher anzeigen.
Der Anwalt Christian Solmecke hält die geplanten Gema-Abgaben, die DJs bezahlen sollen, für kaum praktikabel. Dass das Kopieren einer Musikdatei aber eine Vervielfältigung darstelle, wie dies auch die Gema beurteilt, bestätigt der Jurist.
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