Das Verfahren zwischen Shift.TV, Save.TV sowie RTL und Sat.1 wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof lässt nun prüfen, ob die Sender wie mit TV-Kabelunternehmen zu einem Vertrag gezwungen werden können.




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Wegen Lizenzproblemen erwägen die Kernel-Entwickler, den Floating-Point-Code für ARM-CPUs aus dem Linux-Kernel zu entfernen. Das würde die Leistungsfähigkeit des Linux-Kernels deutlich senken. Linus Torvalds ist dagegen.
Auf Wunsch von Strafverfolgern wird bald jeder überprüft, der eine Webadresse will. Das soll Betrüger treffen, schadet aber Regierungskritikern.
Wenn sich der Urheber eines geistigen Werks wie eines Buches nicht mehr ermitteln lässt, darf es bald durch öffentliche Einrichtungen kostenlos zugänglich gemacht werden. Das sieht ein nun beschlossener Gesetzesentwurf vor, der auch Zweitveröffentlichungen von wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt.
Microsoft, Nokia und Oracle rufen die EU-Kommission an, weil Google mit Android seinen eigenen Apps wettbewerbswidrig Vorteile verschaffe.
Eine alte Frau, die zur Tatzeit weder Router noch Computer besessen hat, muss nicht für eine Urheberrechtsverletzung zahlen, die angeblich unter ihrer IP-Adresse begangen worden ist.
Am 14. April 2013 wird es in vielen Städten Demonstrationen gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft geben. Dieses Überwachungsgesetz soll im Bundesrat gestoppt werden.
Hacker versuchen, mit Malware fremde Rechner zur Erzeugung von Bitcoins zu missbrauchen. Die Schadsoftware wird bislang über Skype verbreitet. Sehr subtil gehen die Hacker dabei aber nicht vor.
TV-Kabelfernsehnutzer sollten die Zusatzverträge für bisher verschlüsselte SD-Programme bei Kabel Deutschland loswerden, raten Verbraucherschützer und bieten dafür Hilfe an.
Der Patentverwalter Lodsys macht seine Patente jetzt auch bei Herstellern mobiler Spiele geltend. Betroffen sind unter anderem Gameloft und das aus Südkorea stammende Gamevil.
Der Bundesgerichtshof sieht es als berechtigt an, dass ein Internetprovider die Daten eines Tauschbörsennutzers herausgeben muss. Dies gilt, selbst wenn der Nutzer lediglich ein Hörbuch privat angeboten hat.
Die wirtschaftliche und technische Seite von Computerspielen steht im Mittelpunkt der 2. Politiker-LAN, die Mitte Mai 2013 im Bundestag stattfindet.
Den Zugriff auf - auch bezahlte - Inhalte verlieren Spieler von Die Siedler Online, die neuen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen. Verbraucherschützer haben deshalb den Betreiber Ubisoft abgemahnt.
Das Bundespatentgericht hat Apples Patent zum Entsperren des Bildschirms für nichtig erklärt. Das Patent stelle keine technische Lösung dar, begründete das Gericht seine Entscheidung. Apple hatte wegen des Patents unter anderem Motorola und Samsung verklagt.
Welche Daten hat ein Unternehmen gespeichert? An wen wurden die Daten weitergegeben? Ein neues Transparenzgesetz in Kalifornien soll Bürgern des US-Bundesstaates ermöglichen, Auskunft darüber einzufordern.
Die europäischen Datenschutzbeauftragten wollen sich genauer ansehen, wie Google mit Nutzerdaten umgeht. Sie haben dazu eine Task Force gegründet, der auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar angehört.
Das gemeinsame Forschungszentrum von Polizei und Geheimdiensten, SFZ TK, untersucht detailliert die Verschlüsselung beim Cloud Computing. Die Ergebnisse werden laut Bundesregierung nicht veröffentlicht.
Zum Ende der SD-Grundverschlüsselung bietet Kabel Deutschland ein HD-Paket für 3,90 Euro im Monat an. Dazu gehören 16 Sender in HD-Qualität.
Apple hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, der ein iPhone beschreibt, dessen Touchscreen-Display nicht an den Gehäuserändern endet, sondern um sie herumläuft und auch die Rückseite bedeckt. Damit könnten Knöpfe durch den Touchscreen ersetzt werden.
Der DDoS-Angriff auf die Spamhaus-Server soll so massiv gewesen sein, dass das weltweite Internet davon betroffen war. Tatsächlich waren die Angriffe zwar grafisch sichtbar, Ausfälle dürfte es aber kaum gegeben haben.
Einen massiven DDoS-Angriff auf das Spamhaus-Projekt hat Cloudflare mit Hilfe von Anycast abgewehrt. Die Umverteilung der DNS-Anfragen soll jedoch Dienste wie Netflix beeinträchtigt haben. Grund des Angriffs war das Blacklisting des Webhosters Cyberbunker durch Spamhaus.
Berlins Landesdatenschützer hat betont, dass es in der öffentlichen Verwaltung weiter verboten ist, sein eigenes mobiles Gerät zu nutzen. Es gibt Tipps für Betriebsvereinbarungen für "Bring your own device", die bei Verlust des Gerätes auch die Fernlöschung einschließen.
Eine Torrent-Datei ist nicht mit einer illegalen Filmkopie gleichzusetzen. Der Torrent "stellt für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere kein öffentliches Zugänglichmachen dar", so das Amtsgericht München.
Die Bestandsdatenabfrage ist bald Gesetz. PIN und Mail-Passwörter erfahren Ermittler damit gar nicht, das ist technisch unmöglich. Harmlos ist das Gesetz aber keineswegs.
Apples mobile Geräte mit Touchscreen lassen sich nur bedienen, wenn das Display eingeschaltet wird - auch wenn nur ein Lied übersprungen werden soll. Das könnte sich jedoch ändern, wenn ein Patent in die Tat umgesetzt wird, das Apple zugesprochen wurde.
Die spanische Linux-Gruppe Hispalinux hat gegen Microsoft Klage bei der EU-Kommission eingereicht. Der für UEFIs Secure Boot benötigte Microsoft-Schlüssel sperre die Hardware für Linux und andere Betriebssysteme, so der Vorwurf.
Die Schadsoftware Stuxnet gegen iranische Atomanlagen einzusetzen, war für die Autoren des Tallinn Manual ein Akt der Gewalt und damit ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Ein US-Experte hält das für falsch.
Wenn ein Telefon-DSL-Anschluss nicht aus dem Netz des früheren Betreibers zu erreichen ist, darf der Nutzer fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Chaos Computer Club unterstützt einen Aufruf von 94 Gruppen und Organisationen, die sich gegen Kampfdrohnen in Deutschland einsetzen. Sie streben die völkerrechtliche Ächtung dieser Waffen an.
86 Patente besitzt Nokia, die für Googles freien Videocodec VP8 benötigt werden. Aber Nokia hat keine Pläne, Google diese Patente kostenlos oder fair, vernünftig und diskriminierungsfrei (FRAND) zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesnachrichtendienst hat eine spezielle Abteilung zur Abwehr von Hackerangriffen gegründet. Sie soll Computerattacken auf Behörden und die deutsche Industrie bekämpfen. Aber die Personalsuche gestaltet sich schwierig.
Zivile Hacker sollen im Krieg als Kombattanten eingestuft und dürften in der Folge auch physisch angegriffen und sogar getötet werden. Das steht in einem Strategiepapier für die Nato, das die künftigen Regeln im Cyberkrieg definieren soll.
Das Leistungsschutzrecht hat den Bundesrat passiert und kann in Kraft treten. Volker Beck von den Grünen gibt der SPD die Schuld daran und nennt das Gesetz ein Geschenk an Springer und einen Verlust für die Pressevielfalt.
Der Bundestag hat das Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet. Patrick Breyer klagte erfolgreich gegen das erste Gesetz dazu. Er will nun auch gegen das neue klagen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Vodafone nicht verpflichtet ist, die IP-Adressen von Kunden zu erheben, um Filesharing-Nutzer zu verfolgen.
Der Hauptmieter einer Studenten-WG ist nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitbewohner. Er muss sie auch nicht über die Gefahren des illegalen Filesharings belehren. Das ergab ein Urteil des Landgerichts Köln.
Samsung soll auf seinem aktuellen Smartphone Galaxy S4 Patente von LG verletzt haben. Die beanstandete Funktion pausiert Videos, wenn der Anwender nicht auf den Bildschirm sieht.
Im Streit um die Zukunft von Servern mit Itanium-Prozessoren fordert Hewlett-Packard von Oracle einen hohen Schadensersatz. Die beiden IT-Konzerne haben umfassende Verschwörungstheorien entwickelt.
Vor dem Landgericht in Mannheim hat Nokia ein Verkaufsverbot für Smartphones von HTC durchgesetzt. Damit erhöht Nokia den Druck auf seinen Konkurrenten bei Lizenzverhandlungen.
Aus dem Streit um die Wortmarke "Python" geht der Betreuer der quelloffenen Programmiersprache als Sieger hervor. Das britische Unternehmen Veber zieht seinen Antrag auf die Wortmarke Python zurück und wird seine Produkte unter einem anderen Namen vermarkten.
Auch der Kompromiss der Regierung zum Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sieht massive Eingriffe in die Grundrechte vor. "Schlichte Ordnungswidrigkeiten dürfen nicht den Zugriff auf Telekommunikationsdaten eröffnen", meint dazu Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der Grünen.
Wir werden ständig überwacht, ob wir wollen oder nicht. Schlimm genug, doch einen Ausweg daraus gebe es nicht, sagt der Sicherheitsforscher Bruce Schneier.
Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU hat vor einem Berufungsgericht Recht gegen den US-Geheimdienst CIA bekommen. Die CIA muss Aufzeichnungen zu Drohnenangriffen vorlegen. Es ist aber nicht gesagt, dass diese auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
Die Schallkanäle in besonders flachen Apple-Geräten, die den Klang der kleinen Lautsprecher nach außen transportieren, verletzten nach Ansicht von THX seine Patente. Eine entsprechende Klage hat der Soundspezialist nun in den USA eingereicht.
Wer an Bahn.Bonus teilnimmt, dessen Start- und Zielbahnhof, Wagenklasse und Fahrkartenpreis werden gespeichert. Diese persönlichen Daten will die Bahn nun Werbepartnern anbieten, doch "ohne Kundendaten weiterzugeben", beteuert das Verkehrsunternehmen.
Einem Social-Media-Redakteur bei Reuters drohen zehn Jahre Haft. Er soll Anonymous die Zugangsdaten für das Content Management System der Los Angeles Times gegeben haben.
Für die Lizenzierung von Musikdateien bietet die Gema ab dem 1. April für Discjockeys in Diskotheken eine Flatrate an: Statt der bisher geforderten 13 Cent pro Musikstück kann auch pauschal bezahlt werden. iTunes-Käufe und Backups sind davon nicht betroffen.
Vor rund zwei Jahren hat der Ex-Sony-Angestellte Seijiro Tomita wegen einer Patentverletzung beim 3DS geklagt - nun hat ein Gericht Nintendo zur Zahlung von 30,2 Millionen US-Dollar verurteilt.
Google muss wegen der Erfassung von Daten aus offenen WLANs eine Geldstrafe in Höhe von 7 Millionen US-Dollar zahlen und eine öffentliche Aufklärungskampagne zum Datenschutz machen. Darauf haben sich Anklagevertreter von 38 US-Bundesstaaten und das Unternehmen geeinigt.
Eine Studie belegt die starke Verbreitung des umstrittenen Zahlungsabwicklers Paypal in Deutschland. Knapp 70 Prozent der Befragten haben Paypal bereits zum Bezahlen im Internet genutzt.
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