Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Für diese "verdeckte Online-Durchsuchungen" fehle es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage, entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Januar 2007 (Az StB 18/06).
Auf Anfragen der FDP und der Linksfraktion zur Rechtmäßigkeit von "Online-Durchsuchungen" auf PCs ohne Unterrichtung des Besitzers kann die Bundesregierung derzeit noch keine eindeutigen Aussagen machen. In einer Mitteilung vom 10. Januar 2007 heißt es dazu, dass die Regierung selbst bis zu einer noch ausstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) keine Stellungnahme abgeben wolle.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat Plänen der Bundesregierung widersprochen, die unbemerkte Durchsuchung von privaten PCs über das Internet zu legalisieren. In einem Interview hatte zuvor Innenminister Schäuble erneut ein entsprechendes Gesetz gefordert.
Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Demnach dürfen die Behörden auch mit rechtlicher Deckung private Computer unerkannt überwachen.
Einem Bericht der taz zufolge hat der Bundesgerichtshof die bisher bereits mehrfach eingesetzte Praxis für illegal erklärt, die Festplatte eines Verdächtigen über seine Internetverbindung zu durchsuchen. Die Bundesregierung plant jedoch, die bisherige Gesetzeslage zu ändern, um die Online-Durchsuchungen legal zu machen.
Das BKA soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig verdächtige Computer über das Internet ausspähen dürfen. Die Ermittler sollen online auf Rechner zugreifen und die Festplatte durchsuchen dürfen, beispielsweise bei Verdacht auf Landesverrat. Die Polizei mache dies schon heute, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
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