Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Es geht bei der Klage um Inhalte auf einer Plattform von ProSiebenSat.1.
Die Gema sagt, sie habe kein Interesse daran, dass weitere Youtube-Videos gesperrt werden. Doch bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden jetzt neue Verstöße bei Tausenden Videos gemeldet.
Der Deutsche Journalisten-Verband nennt die Sperrung einer Aufnahme des Meteoritenschauers in Tscheljabinsk bei Youtube eine Einschränkung der Pressefreiheit. Zudem soll es eine neue Klage der Gema gegen Youtube geben.
Dass Google in seiner Bildersuche nicht mehr nur Thumbnails anzeigt, regt die Bildjournalisten in Deutschland auf. Doch wie das neue Layout hierzulande aussehen soll, steht noch gar nicht fest.
Ein IT-Rechtsanwalt hält die Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen einen Retroshare-Nutzer für fragwürdig. Unklar bleibt, wie das Gericht von der mit OpenSSL verschlüsselten Kommunikation des P2P-Filesharingclients erfahren haben will.
Auch wer bei illegalem Filesharing Daten von anderen nur durchleitet, kann dafür verfolgt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Ein Urteil besagt, dass kostenlose WLAN-Hotspots in Cafés, Einkaufzentren und Hotels ihre Nutzer nicht zur Identifizierung zwingen müssen. Doch das Urteil betrifft nur die Speicherpflicht, nicht die Störerhaftung, meint ein Rechtsanwalt.
Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa für ein via Youtube eingebettetes ZDF-Video als Verbreiter haftet. Geklagt hat ein umstrittener Arzt aus München, der zuvor erfolgreich gegen den Bericht der ZDF-Sendung Wiso vorgegangen war.
Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Gema und Youtube fühlten sich beide Seite als Gewinner. Doch der Gema geht die Entscheidung nicht weit genug, sie legt nun Berufung ein.
Youtube muss mehrere Musiktitel aus seinem Angebot nehmen. Das urteilte das Landgericht Hamburg. Das Urteil sollte Bewegung in die stockenden Verhandlungen zwischen der Google-Tochter und der Musikverwertungsgesellschaft bringen.
Am Freitag wird vor dem Landgericht Hamburg das Urteil in Sachen Gema gegen Youtube verkündet. Ein Rechtsexperte erwartet nichts Gutes für die Nutzer der Videoplattform.
Warum können sich Youtube und Gema nicht einigen, wie und in welcher Höhe Komponisten und Textdichter für Musikinhalte auf der Videoplattform zu entlohnen sind? Ein Überblick.
Das Landgericht Hamburg hat sieben Angeklagte wegen Betrugs in Verbindung mit Abofallen verurteilt. Sie hatten unter anderem die Seite online-downloaden.de betrieben und rund 65.000 Nutzer geschädigt. Unter den Verurteilten ist auch ein Rechtsanwalt.
Rapidshare ist laut einem Urteil als Sharehoster für Urheberrechtsverstöße auf seiner Plattform haftbar. Aber nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken ist rechtswidrig.
Spotify ist mit seiner kostenlosen, werbefinanzierten Streamingmusik ohne einen Vertrag mit der Gema gestartet. Doch die Verwertungsgesellschaft hofft auf eine schnelle Einigung. Auch zu Youtube gibt es bald Neuigkeiten.
Erneut hat der Bundesgerichtshof einen Streit über die Veröffentlichung von Thumbnails in Googles Bildersuche für den Suchmaschinenbetreiber entschieden. Google darf Thumbnails von Bildern zeigen, die mit Zustimmung des Urhebers ins Netz gestellt wurden.
Im Verfahren zwischen der Düsseldorfer Gruppe Kraftwerk und den Produzenten Moses Pelham und Martin Haas über die Urheberrechte am Song "Nur mir" von Sabrina Setlur hat das Oberlandesgericht Hamburg den weiteren Verkauf des Musikstücks verboten.
Nordkorea verdient angeblich am internationalen Geschäft mit dem Goldfarming in Onlinerollenspielen. Mit den Erlösen soll das Regime sein Nuklearprogramm finanzieren und Luxusgüter für das Militär kaufen. Nordkorea bestreitet das jedoch.
Welche Cheats und Bots sind in Onlinerollenspielen gegen den Willen des Betreibers erlaubt? Mit derartigen Fragen müssen sich Gerichte immer wieder beschäftigen. Jetzt klagt Activision Blizzard gegen das Zwickauer Unternehmen Bossland, den Vermarkter der WoW-Bots Honorbuddy und Gatherbuddy.
Entscheidung am Landgericht Hamburg: Nach Auffassung der Richter ist es unzulässig, dass ein Forum kommerzielle Gold-Angebote für ein Onlinerollenspiel wie Runes of Magic toleriert, wenn dessen Betreiber damit nicht einverstanden ist.
Ein Sharehoster hat die illegale Verbreitung von Titeln der "Ärzte" und der "Böhsen Onkelz" nicht ausreichend bekämpft, entschied das Hamburger Landgericht. Er löschte auf Hinweise hin zwar die Titel und setzte Filterlisten ein - doch das war nicht genug.
Das Hamburger Landgericht hat entschieden, dass der Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften muss. Nach Auffassung der Richter hat Rapidshare seine Prüfpflichten verletzt.
Sony Computer Entertainment geht verstärkt gegen Hacker und Heimbastler vor, die Schutzmechanismen der Playstation 3 umgehen. Nachdem es ersten Berichten zufolge in Deutschland zu einer Durchsuchung bei Hacker "Graf_Chokolo" kam, gibt es jetzt weitere Details.
Das Landgericht Hamburg hat einen kommerziellen WLAN-Betreiber dazu verurteilt, für Filesharingaktivitäten seiner Kunden zu haften. Er muss entsprechende Ports sperren. Rechtsanwalt Christian Solmecke kritisiert das Urteil.
Vor dem Landgericht Hamburg hat Mozilla eine Klage gegen Anbieter gewonnen, die Firefox und Thunderbird gegen Bezahlung angeboten hatten. Den Anbietern wurde untersagt, die beiden Open-Source-Applikationen gegen Gebühr zu verbreiten.
Das Landgericht Hamburg hat mit einem Filesharing-Urteil Ende Oktober nicht nur den Schadensersatz für die abmahnenden Plattenfirmen deutlich beschränkt, sondern zugleich den abmahnenden Anwälten ihre Gebühren versagt, wie aus dem jetzt vorliegenden Urteil hervorgeht.
Das Hamburger Landgericht hat in einem Verfahren um den Schadenersatz für den illegalen Upload zweier älterer Musikstücke entschieden, dass pro Titel 15 Euro angemessen sind, wenn nicht mehr als 100 Downloads erfolgten.
Die Gema treibt ihre Klage gegen Youtube weiter voran. Doch mit einem der internationalen Partner der Verwertungsgesellschaft hatte sich Youtube jetzt in Frankreich geeinigt. Diese wollen an den Werbeeinnahmen der Videoplattform beteiligt werden.
Die Gema ist mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen Google wegen Musik in Youtube-Videos zu erwirken. Google und Gema können sich seit 2009 nicht auf einen neuen Vertrag einigen, die Vorstellung bezüglich Urheberabgaben auf in Youtube-Videos genutzte Musik gehen zu weit auseinander.
Der Verband der US-Filmwirtschaft hat in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen den Provider Cyberbunker erwirkt. Danach darf Cyberbunker keine Anfragen mehr an den Bittorrent-Tracker The Pirate Bay weiterleiten.
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 26. März 2010 (325 O 321/08) eine Verantwortlichkeit des Vereins Wikimedia Deutschland für einen Wikipedia-Artikel verneint. Ähnlich hatte zuvor auch das Landgericht Köln entschieden.
Die Betreiber des Videoportals Youtube haften als Störer, wenn ein die Persönlichkeitsrechte verletzendes Video trotz Anzeige über das eigene Flagging-System nicht sofort entfernt wird. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang März entschieden.
Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft Gema hat wieder eine einstweilige Verfügung gegen den kostenpflichtigen Usenet-Zugangsdienst Usenext erwirkt. Dabei geht es um 100 Werke des Gema-Repertoires, die über Usenext illegal abgerufen werden konnten.
Das Hamburger Landgericht vertritt die Auffassung, dass Abmahnungen grundsätzlich auch per E-Mail zugesandt werden können. Bleibt die E-Mail in der Firewall oder dem Spamfilter hängen, soll sie laut Gericht trotzdem als zugestellt gelten.
Der Betreiber des Blogs gez-abschaffen.de, das sich gegen die Rundfunkgebührenpflicht und die GEZ richtet, muss große Teil seiner Inhalte offline nehmen oder 50.000 Euro Strafe bezahlen. Das hat ein Anwalt des Norddeutschen Rundfunks (NDR) durchgesetzt.
Vor dem Landgericht Hamburg konnte Sipgate einen gerichtlichen Erfolg gegen T-Mobile verbuchen. Das Gericht konnte nicht erkennen, wie die damals nur für entsperrte iPhones angebotene Sipgate-Software das Mobilfunknetz von T-Mobile beeinträchtigen kann. T-Mobile will gegen das Urteil in Berufung gehen.
Verbraucherschützer haben einen juristischen Erfolg gegen Google erzielt. Zehn Klauseln aus früheren Nutzungsbedingungen sind unzulässig, urteilte das Landgericht Hamburg. "Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Das Landgericht Hamburg hat geurteilt, dass Zusatzgebühren beim Onlineticketkauf klar erkennbar sein müssen. Das gab die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bekannt, die die Klage gegen Stage Entertainment, einen großen Produzenten von Musicals und Shows, angestrengt hatte.
Der Sharehoster Rapidshare hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hält technische Restriktionen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht für erfolgversprechend und fordert eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung von Musik.
Die GEMA feiert ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Share-Hoster Rapidshare als Durchbruch im Kampf gegen die Onlinepiraterie. Das Gericht untersagte Rapidshare, 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Die zum Teil merkwürdig anmutenden Urteile des Hamburger Landgerichts zum Thema Forenhaftung könnten ein Ende haben, denn das Oberlandesgericht schränkte die Haftung von Forenbetreibern ein und kassierte ein erstes Urteil des LG Hamburg. Dazu liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.
Das OLG Hamburg hat der Rechtsprechung des LG Hamburg in Sachen "Störerhaftung" von Forenbetreibern eine deutliche Abfuhr erteilt. Im konkreten Fall ging es um zwei Klagen des Kochbuch-Betreibers Folkert Knieper.
Der Suchmaschinenbetreiber Google und der Internetprovider-Verband Eco sehen durch Hamburger Richter die Bildersuche im Web bedroht. Zwei Künstler hatten Google, die Deutsche Telekom, Freenet und AOL/HanseNet verklagt: Ihrer Ansicht nach stellt die Anzeige von Thumbnails in der Bildersuche einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.
Der Mobilfunkbetreiber T-Mobile hat dem VoIP-Anbieter Sipgate per einstweilige Verfügung untersagen lassen, Werbung für seine VoIP-Software für das iPhone zu machen. In einem anderen Fall konnte sich T-Mobile nicht gegen Sipgate durchsetzen, ein Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung von Sipgate wurde abgewiesen.
Das Hamburger Landgericht hat dem Mobilfunkanbieter T-Mobile verboten, die iPhone-Complete-Tarife weiter damit zu werben, dass Nutzer einen Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate bekämen. Entgegen dieser Ankündigung schränkt T-Mobile die Internetnutzung über das iPhone ein. Dagegen klagte der VoIP-Anbieter Sipgate und hatte Erfolg.
Freenet haftet nicht für die auf seinen Seiten eingebundenen Inhalte der Wikipedia, entschied das Landgericht Hamburg. Geklagt wurde gegen eine Passage in einem Wikipedia-Artikel, die Freenet nach Kenntnisnahme gelöscht hatte.
Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel seien unzureichend, stellte das Gericht fest.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Journalisten Stefan Niggemeier schlägt hohe Wellen. Das Gericht bestand darauf, dass der Beklagte Kommentare zu seinen Blog-Einträgen nicht automatisch freischaltet, sondern vorher überprüft. Der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, äußerte sich besorgt wegen des Urteils, das seiner Meinung nach die Presse- und Meinungsfreiheit gefährdet.
Die russische Webseite Mobile Review ist in den Besitz eines N8-Prototyps gekommen und hat einen Testbericht geschrieben. Darin kommt Nokias erstes Symbian-3-Smartphone nicht gut weg.
(Nokia N8)
Tempo rausnehmen, auf die Lücke im Abwehrriegel warten und dann schnell zuschlagen: Was im echten Leben oft zu langatmigem Rasenschach führt, ist eine der wichtigsten Neuerungen in Pro Evolution Soccer 2013 - und macht die ohnehin realistische Simulation noch ein ganzes Stück vielseitiger.
(Pes 2013)
Unter dem Namen HMP7001 bringt Philips im April 2012 einen Netzwerkplayer auf den Markt, der sich durch Unterstützung von vielen Onlinediensten und Dateiformaten auszeichnen soll. Bedient werden kann das Gerät per Fernbedienung oder eine App für Android oder iOS.
(Philips Hmp 7001)
Die Webversion von Googles Play Store wurde erweitert. Damit wird das Aktualisieren von Android-Anwendungen bequemer. Auch das Deinstallieren von Anwendungen kann nun am Desktop vorgenommen werden.
(Play Store)
Wie fühlt es sich an, in einer engen Stahlröhre vom Kommandostand zu den Torpedoschächten zu rennen, während der Tiefenzähler tickt und Explosionen zu hören sind? Silent Hunter 5 möchte das mit einer richtig guten Idee erzählen - nimmt aber nur halbe Fahrt auf.
(Silent Hunter 5)
Tesla Motors hat nach eigenen Angaben die Massenproduktion des Elektroautos Model S aufgenommen. Diese Nachricht hat den Aktienkurs trotz eines negativen Ergebnisses im dritten Quartal nach oben getrieben.
(Tesla)
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