Kino.to war eine deutschsprachige Plattform für das Streaming von illegalen Filmkopien mit etwa vier Millionen Nutzern täglich. Im Juni 2011 durchsuchten Ermittler Wohnungen, Geschäftsräume und genutzte Rechenzentren der mutmaßlichen Kino.to-Betreiber und nahmen das Portal offline. Gegen die Verdächtigen wurde Anklage erhoben.
Der als Chef von Kino.to angeklagte Dirk B. hat sich heute vor Gericht mit dem forensischen Experten angelegt. Er schilderte sein Leben und versuchte, Angebot, Reichweite, Streamingkapazität und Qualität von Kino.to herunterzuspielen.
Durch eine Sicherheitslücke im Nameserver ist die Adresse Kino.to von Hackern übernommen worden. Kino.to gehört weiterhin dem Gründer von Kino.to, Dirk B., dessen Prozess am 22. Mai 2012 weitergeht.
Zu Beginn des Prozesses gegen den Chef von Kino.to hat heute nur die Anklage gesprochen. Der Staatsanwalt nannte die Streamingplattform ein neues Massenmedium für Urheberrechtsverletzungen.
Zwei Personen, die Kino.to mit Werbung versorgt haben sollen, sind festgenommen worden. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung.
Die Aktivisten von Anonymous wollen die Server der Justiz in Leipzig und das Bundesjustizministerium wegen des jüngsten Kino.to-Urteils angreifen. Schuld an allem sei zudem nur die FDP.
In der hitzigen Debatte um das Urheberrecht und Schutzfristenverlängerungen ärgert sich der Filmemacher Dietrich Brüggemann vor allem über eins: Alle reden nur über andere. Deshalb spricht er jetzt von sich.
Trotz seines umfassenden Geständnisses und seiner Kronzeugenrolle hat Bastian P. heute eine Haftstrafe erhalten. Die Anklage nannte ihn den "Programmiergott" von Kino.to.
Bastian P. hat heute vor dem Landgericht Leipzig umfassend ausgesagt und den Kopf der Gruppe schwer belastet. P. war über Jahre fast rund um die Uhr für die Verfügbarkeit und den Betrieb von Kino.to verantwortlich.
Der mutmaßliche technische Leiter des illegalen Filmportals Kino.to, Bastian P., hat zu Beginn seiner Verhandlung ein umfassendes Geständnis angekündigt. Der 29-Jährige soll auch dafür verantwortlich sein, dass Kino.to abgeschaltet wurde.
Der Prozess gegen einen der Hauptbeschuldigten von Kino.to beginnt noch im März 2012. Bastian P. wartet in Untersuchungshaft auf seine Verhandlung.
Die eigentlich von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmte Domain Kino.to stellte bisher eine Webseite dar, die bei Amazon zum Kauf von Musik einlädt. Die Dresdner Behörden haben inzwischen wieder ihren Beschlagnahmehinweis angebracht.
Nach zwei weiteren Festnahmen in Verbindung mit dem Fall Kino.to hat die GVU nun die Vorwürfe gegen die beiden Männer erläutert. Sie sollen wie nach dem Modell von Megaupload einen Sharehoster betrieben und bis zuletzt kassiert haben.
Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.
Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU sieht die US-Gesetzesvorschläge Sopa und Pipa als richtungsweisend an - obwohl es dagegen massiven Widerstand in den USA gibt. Der Fall Megaupload soll als Beleg dienen, durch falsches Zitieren aus Wikipedia scheitert die Fraktion aber kläglich.
Nach außen stellte sich Megaupload als legaler Anbieter dar, der lediglich eine technische Dienstleistung erbrachte und sich an die Vorgaben des DMCA hielt. Das aber war der Anklageschrift zufolge nur Fassade: Die Macher sollen mit absichtlichen Urheberrechtsverletzungen Millionen verdient und diese gefördert haben.
Nutzer von Streamingplattformen laden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunter. Diese Ansicht vertrat der Richter bei der vierten Verurteilung von Beschäftigten von Kino.to.
Ein Gericht in Leipzig soll das Bereitstellen der Links bei Kino.to als öffentliches Zugänglichmachen von illegalen Kopien bezeichnet haben. Martin S. erhielt drei Jahre Gefängnis.
Bei mutmaßlichen Mitgliedern der Release-Gruppen Inspired und Crucial in mehreren deutschen Städten hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt. Die Gruppe soll unter anderem für illegale Kopien eines Harry-Potter-Films verantwortlich sein.
Das Amtsgericht Leipzig hat einen 33-jährigen Webdesigner im Fall Kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll in mehr als 1,1 Millionen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt haben.
Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft klagt einen Mann aus Zwickau an, der die Server der Streamingplattform Kino.to betreut haben soll.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) will illegalen Streaming-Portalen den Geldhahn zudrehen. Dazu sollen Unternehmen keine Werbeanzeigen mehr auf den Portal-Websites schalten.
Ein weiterer mutmaßlicher Betreiber von Kino.to ist gefasst. Er soll auch Nachfolgeportale der Streamingplattform aufgebaut haben.
Die Urheberrechtsorganisation GVU will mit Zahlen von Media-Control beweisen, dass durch die Streamingplattformen Kino.to und Kinox.to der Betrieb in Videotheken direkt zurückgeht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen der mutmaßlichen Betreiber von Kino.to Anklage erhoben. In den nächsten Tagen soll die Entscheidung über weitere Anklagen fallen, auch gegen den als Chef von Kino.to Beschuldigten.
Legale Streamingangebote sind bei den Deutschen beliebter als Angebote wie Kino.to. Gerne sehen sich die Menschen TV-Serien auch auf den Webseiten der Fernsehsender an.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ist derzeit hauptsächlich mit Kino.to und den beschlagnahmten 1 Petabyte Daten beschäftigt. Um die Nachfolger von Kino.to können sich die Ermittler nicht kümmern.
Das von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltete Filmportal Kino.to meldet sich unter KinoX.to zurück. Die GVU reagiert mit einer Kampfansage und warnt Nutzer.
Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen plant auch gegen die ehemaligen Werbepartner von Kino.to vorzugehen. Das Portal soll in den letzten zwölf Monaten einen zweistelligen Millionenbetrag durch Werbung verdient haben.
Die Betreiber der abgeschalteten Webseite Kino.to haben mutmaßlich weitere Videostreamingplattformen betrieben. Die anderen Portale sollen movie2k.to und neu.to heißen. Zudem soll die Gruppe für die Inhalte auf Dateihostern verantwortlich sein.
Da er die Ermittlungen nachhaltig unterstützt hat, wurde ein Beschuldigter im Fall Kino.to aus der Haft entlassen. Auch Angaben zu mutmaßlichen Mittätern sollen von dem Beschuldigten gemacht worden sein.
Die sogenannte Antipiraterie-Organisation GVU ist auf einen Nachfolger von Kino.to aufmerksam geworden und hat die Staatsanwaltschaft informiert. Video2k.tv soll von früheren Kino.to-Beschäftigten betrieben werden.
Der Chef der Betreiber von Kino.to soll sich über die Plattform ein Luxusleben finanziert haben. "Der war kein Robin Hood", sagte ein Fahnder.
Das Kulturmagazin Cineastentreff hat das sächsische Innenministerium wegen der Abschaltung von Kino.to abgemahnt. Dort prangt derzeit nur ein Hinweis der Kriminalpolizei und ein Impressum fehlt, lautet die Begründung.
Nach Kino.to ist mit Movie2K ein weiteres Filmportal offline. Ähnlich wie Kino.to verweist auch Movie2K auf die bei diversen Anbietern gehosteten Streams.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vertritt die Auffassung, dass auch das Nutzen der Kino.to-Streams strafbar ist. Die GVU betont aber, dass eine höchstrichterliche Entscheidung dazu aussteht. Der Kino.to-Fall wäre jedoch eine gute Gelegenheit zur Klärung.
Als Reaktion auf die Schließung von Kino.to hat Anonymous die Seite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen angegriffen. Außerdem hat die Gruppe aus Protest gegen geplante Zensurmaßnahmen die Website einer türkischen Behörde lahmgelegt. Inzwischen befasst sich auch die Nato mit der Gruppe.
Lange versuchte die Industrie vergeblich, der Streamingsite habhaft zu werden. Als sie einen Hinweis auf einen Betreiber bekam, ging die Abschaltung der Server von Kino.to schnell.
Statt Millionen potenzieller Kunden zu verschrecken, sollte die Filmindustrie von Angeboten wie Kino.to lernen, empfiehlt die Piratenpartei.
Die Schließung von Kino.to macht viele Nutzer nervös. Zu Unrecht, meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Er hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat das Filmportal Kino.to abgeschaltet und die Domain beschlagnahmt. In mehreren Ländern gab es Durchsuchungen. 13 Personen wurden bereits verhaftet.
Mit einer einstweiligen Verfügung hat die österreichische Filmwirtschaft erreicht, dass Kunden eines Providers der Zugriff auf das Filmportal kino.to gesperrt werden muss. Das Gericht nahm den Provider in die Pflicht, weil sich die Seite selbst nicht direkt abschalten lässt.
Das Galaxy S2 von Samsung zeigt, was moderne Android-Smartphones können sollten: Das große Amoled-Display bildet satte Farben ab und der Zwei-Kern-Prozessor sorgt für reichlich Geschwindigkeit. Das Gehäuse hingegen ist Geschmackssache.
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Mit dem Velocity 4G veröffentlicht HTC eines der ersten Smartphones für das LTE-Netz in Deutschland. Das bringt Daten schnell auf das Gerät, strapaziert aber den Akku. Bis auf einige Macken macht das Smartphone einen ordentlichen Eindruck.
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