Ein Pariser Berufungsgericht hat die Firma Edu4 wegen Verletzung der GNU General Public License (GPL) verurteilt. Edu4 hatte Lizenzhinweise aus der Software VNC entfernt.
Ob die von Microsoft unter der GPL veröffentlichten Hyper-V-Treiber tatsächlich in den Linux-Kernel gelangen, ist derzeit ungewiss. Laut Greg Kroah-Hartman kümmert sich niemand um den Code.
Der Linux-Entwickler Rasmus Rohde will den Satellitenfernsehenanbieter Viasat aufgrund einer GPL-Verletzung verklagen. Auch Klagen gegen zwei weitere dänische Firmen seien möglich, heißt es von Rohde.
Erst vor wenigen Tagen hat Microsoft Linux-Treiber unter der GPL veröffentlicht. Offenbar kam es zu dem Schritt, weil Microsoft mit dem Treiberpaket zuvor die Lizenz für freie Software verletzt hatte.
Microsoft hat ein Plug-in für die Lernplattform Moodle veröffentlicht und es unter die GPLv2 gestellt. Damit ist das Plug-in unter denselben Bedingungen verfügbar wie Moodle selbst.
Microsoft hat eine Reihe von Linux-Treibern unter der GPL veröffentlicht. Durch die Treiber wird der Linux-Kernel als Gastsystem für Microsofts Hypervisor Hyper-V optimiert.
Die freie Community Edition der Dokumentenmanagementsoftware Alfresco ist in der Version 3.2 erschienen. Ein Smartphone-Client ermöglicht den Zugriff über mobile Geräte. Die neue Version ist kompatibel zu Amazons Cloud-Service.
Gegenüber 2008 hat sich die Zahl der Projekte, die ihre Software unter der GNU General Public License v3 (GPLv3) lizenzieren, vervierfacht. Allgemein wird die Wahl der Open-Source-Lizenzen vielfältiger. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des US-Unternehmens Black Duck.
Die Entwickler der Software ScummVM haben sich mit den Spieleprogrammierern von Mistic Software in einem GPL-Streit geeinigt. Mistic hatte ScummVM in drei Spielen genutzt, ohne sich an die Bedingungen der GPL zu halten.
Palm hat den Quelltext seines auf Linux basierenden WebOS veröffentlicht. Das System läuft auf dem Palm Pre. Zuvor gab es Kritik, Palm beachte die GPL nicht.
Der Linux-Entwickler Harald Welte kritisiert, dass Palm bei der Auslieferung des Palm Pre die GPL nicht beachtet. Palm arbeitet aber daran, die nötigen Quelltexte zu veröffentlichen.
Die Free Software Foundation (FSF) und der Netzwerkspezialist Cisco haben ihren Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Cisco zahlt unter anderem eine ungenannte Summe an die FSF.
GPL-lizenzierte Projekte sollten von der GPLv2 auf die GPLv3 wechseln. Das empfiehlt das Software Freedom Law Center (SFLC) anlässlich der Einigung zwischen TomTom und Microsoft. Durch klare Formulierungen schütze die Lizenz Entwickler besser.
Open-Source-Guru Eric S. Raymond hat sich in einem Vortrag bei der Long Island Linux User Group zur GPL geäußert. Seiner Ansicht nach wird die GPL mittlerweile nicht mehr benötigt, da der Markt Unternehmen bestraft, die freien Code in ein Closed-Source-Produkt integrieren. Daher müsse nicht eine Lizenz diese Rolle übernehmen.
Mehrere Linux-Firmen sollen Microsofts FAT-Patente lizenziert haben. Wer diese Firmen sind, bleibt geheim. Ein solches Abkommen ist ein Verstoß gegen die GNU General Public License (GPL).
Der freie Flash-Player Gnash steht jetzt in der Version 0.8.5 bereit. Die für Linux und BSDs verfügbare Software enthält neue Codecs und kann Flash-Inhalte abspeichern.
Alfresco hat die Verfügbarkeit von Alfresco Labs 3 Stable bekanntgegeben. Das Enterprise-Content-Management-System implementiert das Microsoft-Sharepoint-Protokoll und bietet weitere Funktionen zur Zusammenarbeit in Teams.
Pünktlich zu Beginn des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation wirbt die EU-Kommission für den Schutz geistigen Eigentums. Als Beleg für die Vorteile wird auch die GPL angeführt.
Nokia ändert die Lizenz für das C++-Framework Qt in die LGPL. Damit ändert sich das duale Lizenzierungsmodell: Entwickler proprietärer Software müssen keine kostenpflichtige Qt-Lizenz mehr erwerben. Zudem soll die Qt-Entwicklung selbst offener gestaltet werden.
Die Free Software Foundation (FSF) wirft Netzwerkspezialist Cisco vor, in den unter der Marke Linksys vertriebenen Geräten GPL-Software einzusetzen, ohne sich an die Lizenz zu halten - und klagt. Vertreten wird die FSF vom Software Freedom Law Center, das schon für die Busybox-Entwickler GPL-Klagen auf den Weg gebracht hat.
Das US-Unternehmen Black Duck räumt auf - mit fünf Mythen, die rund um die Entwicklung freier Software entstanden sind. Die Erkenntnisse bezieht Black Duck aus eigenen Untersuchungen. Das Unternehmen bietet Lizenz-Management-Software an.
Die Freedom Task Force der Free Software Foundation Europe erklärt in einer Anleitung, wie potenzielle GPL-Verletzungen gemeldet werden können. Wer einen Lizenzverstoß melden will, sollte sich an diese Anleitung halten, denn das erleichtert die Bearbeitung.
Die Entwickler des PDF-Interpreters Ghostscript werfen dem Wahlmaschinenhersteller Diebold vor, die GNU General Public License (GPL) zu verletzen. Diebold soll demnach keine kommerzielle Lizenz für Ghostscript besitzen, sich aber auch nicht an die Bedingungen der GPL halten.
Alfresco hat das gleichnamige Enterprise-Content-Mangement-System in der Version 3.0 vorgestellt. Die Software ist als Alternative zum Microsoft Office Sharepoint Server positioniert und unterstützt unter anderem die Bildung virtueller Gruppen, die gemeinsam an einem Dokument arbeiten.
Armijn Hemel hat eine Anleitung veröffentlicht, wie elektronische Geräte untersucht werden können, um eine mögliche GPL-Verletzung festzustellen. In seiner Anleitung geht Hemel hauptsächlich auf Linux-Geräte ein.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat einen Leitfaden zur Einhaltung der GPL veröffentlicht. Dieser richtet sich vor allem an Unternehmen. In den vergangenen Monaten reichte das SFLC mehrmals Klagen wegen GPL-Verstößen ein.
Alfresco Labs 3 soll eine freie Alternative zu Microsofts Sharepoint-Server sein. Die Software ist nun als Beta verfügbar. Da Alfresco das Sharepoint-Protokoll versteht, ist keine weitere Installation auf den Clients erforderlich.
Die Programmierer der Software Busybox haben sich mit Super Micro Computer geeinigt. Sie hatten dem Unternehmen vorgeworfen, die GPL zu verletzen. Super Micro will sich künftig an die Vorgaben der Lizenz für freie Software halten.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler die Firma Extreme Networks verklagt. Wie auch andere Unternehmen, die zuvor schon verklagt wurden, setzt Extreme Networks Busybox in seinen Produkten ein, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Das verstößt gegen die GNU General Public License (GPL).
Der E-Mail-Client Evolution wird künftig unter der GNU Lesser General Public License (LGPL) entwickelt. Außerdem entfällt das Copyright Assignment, das Entwickler bisher unterschreiben mussten.
Auch in Zukunft soll es keine Open-Source-Treiber von Nvidia geben. Es bestehe kein Bedarf, teilte der Grafikkartenhersteller ZDnet mit, nachdem über 150 Linux-Entwickler erneut Stellung gegen proprietäre Treiber bezogen hatten.
HP hat eine Referenzimplementierung des Advanced File System (AdvFS) für Linux veröffentlicht. Der Quelltext wurde unter die GPLv2 gestellt, so dass das Unix-Dateisystem in den Linux-Kernel gelangen kann.
Über 2.000 Open-Source-Projekte nutzen die GNU General Public License (GPL) in der Version 3. Diese Zahlen legte das US-Unternehmen Black Duck vor, das die Veränderungen in der Lizenzierung zwischen dem Juni 2007 und Juni 2008 beobachtet hat.
Einige Linux-Kernel-Entwickler haben eine Stellungnahme zu Closed-Source-Modulen veröffentlicht. Darin bitten sie Hersteller, freie Module anzubieten, um den Anwendern nicht die Vorteile freier Software zu nehmen. Linus Torvalds hat nicht unterzeichnet.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler zwei weitere Klagen gegen Firmen eingereicht. Diese vertreiben Busybox, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Dies aber schreibt die GNU General Public License (GPL) vor.
Einst gründete Ian Murdock das Debian-Projekt - eine Community, die eine komplette Linux-Distribution erstellt. Seit Anfang 2007 ist er bei Sun und brachte dort die erste OpenSolaris-Binärdistribution auf den Weg. Golem.de sprach mit ihm über das Betriebssystem und Lizenzfragen.
Das Unternehmen Skype hat seine Berufung gegen seine Verurteilung wegen Verletzung der GNU General Public License (GPL) zurückgezogen und das Urteil angenommen. 2007 war Skype verurteilt worden, da es ein mit Linux betriebenes Voice-over-IP-Telefon ohne die entsprechenden Quelltexte ausliefert.
Die stetig von Palamida gepflegte Übersicht über Open-Source-Projekte, die explizit auf die GPLv3 setzen, zählt mittlerweile über 2.000 Einträge. Während die Zahl der LGPLv3-Projekte stagniert, gibt es auch immer noch viele Entwickler, die sich für die GPLv2 entscheiden.
Die Programmierer der Software Busybox haben sich nun auch außergerichtlich mit der Firma Verizon geeinigt und eine GPL-Klage gegen das Unternehmen fallenlassen. Wie schon bei den vorangegangenen Übereinkünften mit anderen beschuldigten Firmen, erklärte sich Verizon bereit, sich künftig an die Vorgaben der Lizenz für freie Software zu halten.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat Microsofts "Open Specification Promise" näher untersucht, um herauszufinden, ob dieses Versprechen auch GPL-lizenzierter Software zugute kommt. Microsoft veröffentlicht im Rahmen dieses Programms verschiedene Spezifikation und gibt diese inklusive eventuell zutreffender Patente zur Nutzung frei. Für Entwickler freier Software ist es nach Ansicht des SFLC dennoch keine Hilfe.
Der freie Flash-Player Gnash hat die Version 0.8.2 erreicht, womit die Entwickler ihre Software nun erstmals als Beta einstufen. Das derzeit für Linux und BSD verfügbare Programm soll die meisten Flash-7-Inhalte bereits wiedergeben können.
Nun wurde auch die GPL-Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen High-Gain Antennas fallengelassen. Wie bei den zuvor erfolgten Einigungen mit anderen beschuldigten Firmen, hat sich auch High-Gain Antennas bereiterklärt, künftig GPL-konform vorzugehen.
Sun hat nun auch den Quelltext der Java-3D-Bibliothek als Open Source veröffentlicht. Die Kernkomponenten sind dabei unter der GPL erhältlich, die zusätzlichen Werkzeuge wurden unter die BSD-Lizenz gestellt. Aus markenrechtlichen Gründen hat Sun für die freie Version jedoch einen anderen Namen gewählt.
Schon vor zwei Jahren sorgte ein Kernel-Patch des Entwicklers Greg Kroah-Hartman für Aufregung, da dieser nur noch GPL-Treibern erlaubt, das Linux-USB-System anzusprechen. Damals wurde der Patch nicht in den Linux-Kernel integriert, doch nun gelangte er in den Entwicklungszweig, der zum Kernel 2.6.25 führen wird.
Das C++-Framework Qt der Firma Trolltech darf ab sofort auch unter der GPLv3 lizenziert werden. Damit können Entwickler Qt in Projekten einsetzen, die die neue Variante der Lizenz für freie Software verwendet.
Die Unix-Audio-Architektur Open Sound System ist ab sofort auch in einer Fassung unter den Bedingungen der BSD-Lizenz erhältlich. Im Sommer 2007 hatte das Unternehmen 4Front Technologies den Quelltext zuerst unter der GPL und der CDDL veröffentlicht.
Die GPL-Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen Xterasys wird fallen gelassen, da sich dieses bereit erklärt hat, die Probleme zu lösen. So wird Xterasys keine Binärdistributionen von Busybox mehr vertreiben, bis der Rechtsbeistand des Busybox-Projektes, das Software Freedom Law Center (SFLC), bestätigt hat, dass nun alle Quelltexte verfügbar sind.
Sun hat nun auch das Prozessor-Design seines UltraSPARC T2 unter der GPLv2 veröffentlicht. Bereits im August hatte Sun angekündigt, den "OpenSPARC T2 RTL" (Register Transfer Level) als Open Source zur Verfügung zu stellen, ähnlich wie schon mit dem UltraSPARC T1. Der T2 verfügt über acht CPU-Kerne, die jeweils bis zu acht Threads gleichzeitig ausführen können.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler eine Klage gegen Verizon Communications eingereicht. Das Telekommunikationsunternehmen soll Busybox in einem Router vertreiben, ohne den entsprechenden Quellcode anzubieten, wie es die GNU General Public License (GPL) vorschreibt.
Die amerikanischen Filmwirtschaft verfolgt Anwender, die Filme illegal über das Netz tauschen. Die Mittel sind jedoch dabei nicht immer einwandfrei. Der Branchenverband MPAA sieht sich nun dem Vorwurf ausgesetzt, seinerseits das Urheberrecht verletzt zu haben. Der Verband hatte ein Softwarepaket entwickeln lassen und dabei die Lizenz verletzt, unter der das Paket steht. Der Provider musste deshalb die Software von der Site der MPAA entfernen.
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