Die von der Free Software Foundation (FSF) und deren Gründer Richard Stallman geschriebene "GNU General Public License" (GPL) ist die wohl am weitesten verbreitete Lizenz für freie Software und Open Source. Zu den prominentesten Projekten unter der GPL zählen GNU und Linux. Die GPL hat einen "viralen" Charakter, da Code, der mit GPL-Code verbunden wird, wieder unter der GPL veröffentlicht werden muss. Damit wird das Ziel verfolgt, die Freiheit der Software zu schützen. Anfang 2006 hat die FSF einen ersten Entwurf für eine überarbeitete Lizenz der GPL v3 vorgelegt, um die Lizenz den veränderten Bedingungen anzupassen und in bestimmten Bereichen zu konkretisieren.
Aus Angst vor Klagen zur Einhaltung der GPL forderte Sony-Entwickler Tim Bird eine Busybox-Alternative - jetzt hat ihn Bradley Kuhn von der Freedom Software Conservacy überzeugt, dass seine Sorge unbegründet ist.
Der Distributor Axxaro hat sich die Markenrechte an NeutrinoHD, einem GPL-lizenzierten GUI für Digitalreceiver, ohne Wissen der freien Entwickler gesichert. Erste Abmahnungen an Onlinehändler wurden bereits erteilt.
Der Streit um den Busybox-Ersatz zeigt, dass immer weniger Firmen gewillt sind, Copyleft-Lizenzen wie die GPL einzusetzen. Aus Furcht vor Klagen ziehen sie andere Lizenzen vor. Die Freiheiten der Nutzer sind gefährdet - und kaum einer merkt's!
Ein Sony-Entwickler will einen Ersatz für Busybox entwickeln und unter eine BSD-ähnliche Lizenz stellen. Der Grund: Verstöße gegen die GPL, unter der Busybox steht, werden zu streng geahndet und verunsichern damit die Hersteller.
In der Diskussion um Creative Commons 4.0 stehen mehrere Ziele zur Debatte. Die Lizenzmodule sollen wieder vereinheitlicht werden und weltweit gelten, ferner sollen sie vor allem an die Bedürfnisse von öffentlichen Einrichtungen angepasst werden.
Im Streit zwischen Fritz!Box-Hersteller AVM und Cybits hat das Berliner Landgericht überwiegend gegen AVM geurteilt. Modifikationen der auf dem Linux-Kernel basierenden AVM-Firmware sind demnach grundsätzlich zulässig.
Über das Urteil des Landgerichts Berlin im Rechtsstreit zwischen AVM und Cybits zeigen sich alle Beteiligten zufrieden - auch Linux-Entwickler Harald Welte, der als Streithelfer mitwirkte. Die offizielle Urteilsbegründung steht noch aus.
Laut Richard Stallman ist das Android-Betriebssystem keine freie Software. Nicht nur Googles Ablehnung, den kompletten Quellcode zu veröffentlichen, sondern auch die proprietären Treiber der Hersteller und gesperrte Bootloader verstoßen gegen die Grundsätze freier Software.
Das VLC-Team versucht derzeit, sämtliche Entwickler zu erreichen, die Code zu dem Projekt beigetragen haben. Ziel ist es, VLC künftig unter der LGPL zu veröffentlichen.
Das Schweizerische Bundesgericht will eine Dokumentenverwaltung unter der GPLv3 veröffentlichen. Anbieter proprietärer Software sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung.
Die Free Software Foundation rät dazu, von der GPLv2 auf die GPLv3 zu wechseln. Denn in der aktuellen Version der freien Lizenz werden Lizenznehmer wegen Verstößen nicht gleich ausgeschlossen.
Mit der Behauptung, Android-Hersteller verstießen gegen die GPL, sät Edward Naughton nur Furcht, Ungewissheit und Zweifel (FUD), sagt Free-Software-Aktivist Bradley Kuhn. Konkrete Beispiele spare er aus.
Eine Klausel in der GPLv2 könnte weitreichende Konsequenzen vor allem für Hersteller von Android-Geräten haben. Danach verfallen die Rechte eines Lizenznehmers, sobald er gegen die GPLv2 verstößt.
Der GNU-Text-Editor Emacs verstößt offenbar seit längerem gegen die GPL. GNU-Gründer Richard Stallman, der einst die erste Version von Emacs schrieb, spricht von einem ernsthaften Problem.
In seinem Blog bekräftigt Canonical-Gründer Mark Shuttleworth die Notwendigkeit von "Contributor License Agreements" für Open-Source-Projekte. Die Ausführungen sind eine Antwort auf die Kritik des Harmony-Projekts, das von Canonical initiiert wurde.
Vor dem Obersten Gerichtshof von Mauritius behauptet eine Firma, aus GPL-Software abgeleitete Werke würden in ihr alleiniges Eigentum übergehen. Das berichtet Entwickler Harald Welte.
In Rechtsstreit zwischen AVM und Cybits soll es nicht um GPL-Software gehen. So argumentierte der Fritzbox-Hersteller vor dem Landesgericht in Berlin. Tatsächlich verändere Cybits mit seiner Software "Surf-Sitter DSL" proprietäre Bestandteile der Fritzbox-Firmware.
Darf AVM anderen Unternehmen die Veränderung der auf Linux basierenden Firmware seiner Fritzbox-Router untersagen oder verstößt der Hersteller damit gegen die General Public License? Dieser Frage geht ab dem morgigen Dienstag das Landgericht Berlin nach.
Pathscale stellt Ekopath 4 unter die GPLv3. Bisher war die Compiler-Suite ein proprietäres Produkt. Der ebenfalls erhältliche Debugger PathDB steht unter der CDDL.
Linuxtag 2011 Auch in proprietären Produkten kann Open-Source-Software genutzt werden. Das meint Hendrik Schöttle, Fachanwalt für IT-Recht. Dabei müssen nur die jeweiligen Bedingungen genau beachtet werden, was aber nicht immer ganz einfach ist.
Mit seiner Boxee Box soll D-Link gegen die GPLv3 verstoßen haben. Anwendern gelang die Installation der als Basis für D-Links dienenden Software XBMC nicht. Womöglich steht erstmals die Durchsetzung der GPLv3 bevor.
Im Web zählen Googles Crawler inzwischen über 31 Millionen Open-Source-Projekte. Fast die Hälfte davon verwenden die GPL. Google selbst bevorzugt die Apache-Lizenz.
Googles Betriebssystem Android hat ein Problem in Sachen Urheberrecht. Das zumindest meint Florian Müller, der unter anderem durch seine Kampagne gegen Softwarepatente bekannt wurde. Müller stützt sich auf eine eigene Analyse und verweist auf eine ähnliche Einschätzung zweier US-Experten.
Laut Lizenzbestimmungen darf in Microsofts Market Place keine unter der GPLv3 lizenzierte Software für Windows Phone 7 oder Xbox angeboten werden. Das Verbot könnte auch für Microsofts eigene MS-Public-License gelten.
Die Mehrheit der bislang veröffentlichten Tablets mit dem Android-Betriebssystem verstößt gegen die GPL. Bei den meisten Verstößen handelt es sich um unveröffentlichten Quellcode.
Dell hat den Android-Code für das Smartphone Streak veröffentlicht. Zuvor hatten sich Anwender beschwert, dass der Quellcode trotz GPL noch nicht öffentlich verfügbar war.
Das jahrelange Ringen um die Freigabe von Sun-RPC hat ein Ende: Oracle hat die Lizenz für die Remote Procedure Calls auch für Glibc und Krb5 freigegeben. Sie werden unter die BSD-Lizenz gestellt. Damit ist die C-Klassen-Bibliothek Glibc vollständig GPL-kompatibel.
Benutzer des Android-Smartphones Dell Streak haben sich beschwert, dass Teile des Quellcodes des angepassten Android-Kernels nicht veröffentlicht worden sind. Dell will die Vorwürfe prüfen und sich bald äußern.
Das Entwicklerteam des freien Strategiespiels The Battle for Wesnoth diskutiert, ob das Spiel als kostenpflichtige iPhone-App angeboten werden darf. Einige sind der Meinung, Apples Lizenzbedingungen seien nicht mit der GPL kompatibel, unter der das Spiel veröffentlicht wird.
Eine Bezirksrichterin im US-Bundesstaat New York hat die Gültigkeit der GPL in einem Rechtsstreit um die freie Werkzeugsammlung Busybox bestätigt. Der angeklagte Elektronikkonzern Westinghouse wurde dazu verurteilt, die beanstandeten Geräte an den Kläger auszuliefern.
Die Initiative OpenSource Software Collaboration Counseling (OSSCC) will Entwickler freier Software bei der Auswahl einer freien Lizenz beratend zur Seite stehen. So soll die optimale Lizenz für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten gefunden werden.
Die freien Lizenzen schützen Software nicht überall gleich. Diese Auffassung vertritt Richard Fontana, Lizenz- und Patentanwalt bei Red Hat. Er überlegt, wie die legalen Rahmenbedingungen des Open-Source-Systems verbessert werden können.
Der Urheber der Busybox-Software Bruce Perens hat die Klage der Software Freedom Law Center (SFLC) gegen namhafte Hersteller als kontraproduktiv bezeichnet. Diese Klage schrecke potenzielle Kunden ab.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat 14 Unternehmen wegen der Verletzung der GPL verklagt, darunter Best Buy, Samsung, Westinghouse und JVC. Sie alle sollen die Software Busybox in Geräten einsetzen, ohne die damit verbundenen Lizenzbedinungen zu beachten.
Microsoft hat die Software Windows 7 USB/DVD Download Tool unter der GPL freigegeben. In dem Werkzeug war zuvor Code entdeckt worden, der bereits unter der quelloffenen Lizenz stand.
Die Firma Smart Projects Snc vertreibt unter dem Namen Arduino ein I/O-Board mit Microcontroller samt API und IDE als Open-Source-Projekt. Die Platine darf nachgebaut und für eigene Zwecke entfremdet werden.
Die Firma Thinkmeta Software UG hat den Open-Source-Audio-Encoder Flac so erweitert, dass er mehr als nur einen Prozessor nutzen kann. Fpflac ist mehrkernfähig und soll einzelne Kerne besser auslasten. Thinkmeta hat Fpflac unter die GPL gestellt.
Kritiker werfen Sun vor, Teile der Vorabversion des Java Developer Kit (JDK) seien nicht als freie Software erschienen. Entwickler Mark Wielaard wurde die Einsicht in den Quellcode des von Sun veröffentlichen Entwicklerpakets verwehrt.
Microsoft hat bestätigt, dass es widerrechtlich fremden GPL-Code in einem eigenen Programm verwendet hat. Quellcode eines unter der GPL stehenden Projekts sei in das kostenlose Programm Windows 7 USB/DVD Download Tool geflossen. Künftig werden der gesamte Quellcode und die Binärdateien des Microsoft-Tools unter die GPL gestellt.
Der technische Direktor des Software Freedom Law Centers (SFLC), Bradley Kuhn, moniert, seine Organisation entdecke fast täglich Verletzungen der GNU General Public License (GPL). Und er macht Vorschläge, was dagegen zu tun ist.
Ein Pariser Berufungsgericht hat die Firma Edu4 wegen Verletzung der GNU General Public License (GPL) verurteilt. Edu4 hatte Lizenzhinweise aus der Software VNC entfernt.
Ob die von Microsoft unter der GPL veröffentlichten Hyper-V-Treiber tatsächlich in den Linux-Kernel gelangen, ist derzeit ungewiss. Laut Greg Kroah-Hartman kümmert sich niemand um den Code.
Der Linux-Entwickler Rasmus Rohde will den Satellitenfernsehenanbieter Viasat aufgrund einer GPL-Verletzung verklagen. Auch Klagen gegen zwei weitere dänische Firmen seien möglich, heißt es von Rohde.
Erst vor wenigen Tagen hat Microsoft Linux-Treiber unter der GPL veröffentlicht. Offenbar kam es zu dem Schritt, weil Microsoft mit dem Treiberpaket zuvor die Lizenz für freie Software verletzt hatte.
Microsoft hat ein Plug-in für die Lernplattform Moodle veröffentlicht und es unter die GPLv2 gestellt. Damit ist das Plug-in unter denselben Bedingungen verfügbar wie Moodle selbst.
Microsoft hat eine Reihe von Linux-Treibern unter der GPL veröffentlicht. Durch die Treiber wird der Linux-Kernel als Gastsystem für Microsofts Hypervisor Hyper-V optimiert.
Die freie Community Edition der Dokumentenmanagementsoftware Alfresco ist in der Version 3.2 erschienen. Ein Smartphone-Client ermöglicht den Zugriff über mobile Geräte. Die neue Version ist kompatibel zu Amazons Cloud-Service.
Gegenüber 2008 hat sich die Zahl der Projekte, die ihre Software unter der GNU General Public License v3 (GPLv3) lizenzieren, vervierfacht. Allgemein wird die Wahl der Open-Source-Lizenzen vielfältiger. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des US-Unternehmens Black Duck.
Die Entwickler der Software ScummVM haben sich mit den Spieleprogrammierern von Mistic Software in einem GPL-Streit geeinigt. Mistic hatte ScummVM in drei Spielen genutzt, ohne sich an die Bedingungen der GPL zu halten.
Palm hat den Quelltext seines auf Linux basierenden WebOS veröffentlicht. Das System läuft auf dem Palm Pre. Zuvor gab es Kritik, Palm beachte die GPL nicht.
Wie mit dem letzten Entwurf angekündigt, hat die Free Software Foundation (FSF) die neue Fassung der GNU General Public License (GPL) veröffentlicht. Diese wurde in einigen Kernpunkten an heutige Rahmenbedingungen angepasst, um auch künftig sicherzustellen, dass freie Software frei bleibt.
Netfilter-Entwickler Harald Welte geht im Rahmen seines Projekts gpl-violations.org zunehmend in die Öffentlichkeit, um so den Druck vor allem auf Hardware-Hersteller zu erhöhen, die sich mit den Pflichten der GPL schwer tun. Zuletzt betraf dies Medion/Aldi, AOpen, Acer und iriver.
Ende März 2005 ist im Verlag O'Reilly ein Kommentar zur GPL erschienen, der vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) herausgegeben wurde. Auf 198 Seiten erläutern die fünf Autoren die Bestimmungen der GPL in der Form eines juristischen Kommentars, d.h., die Vertragsbestimmungen der GPL werden jeweils im Einzelnen erläutert.
Das Landgericht München hatte am 19. Mai 2004 bestätigt, dass die GNU General Public License (GPL) wirksamer Vertragsinhalt werden kann und vor deutschen Gerichten auch durchsetzbar ist und hat auf dieser Basis eine einstweilige Verfügung gegen den Routerhersteller Sitecom erlassen. Nun liegt mit der Urteilsbegründung (AZ 21 0 6123/04) die weltweit erste Gerichtsentscheidung auf Basis der GPL auch schriftlich vor.
Mitte April 2004 errang Harald Welte weltweit das erste Urteil auf Basis der GPL. Der Entwickler der Linux-Firewall Netfilter hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Router-Hersteller Sitecom vor dem Landgericht München durchgesetzt. Sitecom nutzt in seinen Geräten Linux, veröffentlichte aber nicht wie von der GPL verlangt den Quelltext der eingesetzten Software. Golem.de sprach mit Harald Welte über das Verfahren gegen Sitecom und den Schutz freier Software.
Eben Moglen ist Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Columbia Law School in New York und hat für die Free Software Foundation (FSF) mit an der GNU General Public License v3 (GPLv3) gearbeitet. Sobald die Lizenz fertig ist, will sich Moglen aus dem Vorstand der FSF zurückziehen und sich seinem Software Freedom Law Center (FSLC) widmen, das freien Projekten Rechtsunterstützung bietet. Auf dem Red Hat Summit 2007 Anfang Mai in San Diego sprach Golem.de mit ihm über die GPLv3, über Digital Rights Management (DRM) und Softwarepatente.
Preiswert ist es nicht, den neuen Mac Mini auf 16 GByte Hauptspeicherkapazität zu bringen. Aber Other World Computing hofft dennoch, mit seinem Angebot Kunden zu gewinnen.
(16 Gb Ram Mac Mini)
Kunstflug im ersten Einsatz, Wasserlandung in der zweiten Mission: MS Flight schickt PC-Piloten ab sofort in den Himmel über Hawaii und auf den Boden. Der inoffizielle Nachfolger des legendären Flugsimulators ist betont einsteigerfreundlich - und bietet Erfolge für Unfälle.
(Microsoft Flight)
E-Mail an news@golem.de