Das Karaoke-Portal hat Verträge mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und CELAS über die Nutzung von Musik für Online-Karaoke abgeschlossen. Deutsche Karaoke-Fans erhalten damit kostenlos Zugriff auf ausgewählte Musikstücke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaften.
Die Gema-Lizengebühren für Klingeltöne und Musik-Downloads wurden nun zwischen der Gema und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) neu ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaft hatte die erst im Januar 2007 getroffene Vereinbarung gekündigt - doch nun werden die damals vereinbarten Konditionen im Wesentlichen verlängert, teilte der Bitkom mit.
Das Oberlandesgericht Köln hat am 21. September 2007 das Urteil des Landgerichts Köln gegen die Rapidshare AG in weiten Teilen aufgehoben, teilte das Unternehmen mit. Die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden vom OLG eingegrenzt. Rapidshare muss nur noch Dateien löschen, die auf einer vom Link definierten Website veröffentlicht werden. Die GEMA interpretiert das Urteil derweil gegensätzlich und macht einen "bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber" aus.
Um einen langwierigen Rechtsstreit mit der GEMA zu vermeiden, hat der UseNet-Dienst Usepirat zum 31. Juli 2007 seinen Dienst freiwillig eingestellt. Während sich die GEMA über den Rückzug freut, heißt es seitens Usepirat allerdings nur, dass es sich um einen temporären Zustand handle.
Mit einer einstweiligen Verfügung gegen VideoTube will die GEMA einmal mehr ihr Vorgehen gegen "Internetpiraterie" demonstrieren. VideoTube-Geschäftsführer Rudi Singer hat das Gefühl, die GEMA wolle an seinem Unternehmen eine Exempel statuieren, schließlich habe man sich immer bemüht den Forderungen der GEMA nachzukommen aber nicht die Mittel zur Verfügung wie die Google-Tochter YouTube.
Nachdem die seit Jahren offenen Tarif- und Abrechnungsfragen rund um Klingeltöne sowie Download und Streaming von Musik nicht wie geplant im ersten Halbjahr 2007 geklärt werden können, hat die GEMA dem Verband BITKOM nun mit Wirkung zum 30. Juni 2007 die Verträge gekündigt.
Zwar hat die GEMA im Jahr 2006 nach eigener Einschätzung trotz einer negativen Entwicklung der Musikwirtschaft ein zufrieden stellendes wirtschaftliches Ergebnisse erzielt, kritisiert aber eine "mangelnde Entlohnung der Musikautoren im Millionengeschäft Internet".
Nachdem die GEMA wiederholt erfolgreich vor Gericht gegen das so genannte Shared-Hosting-Angebot von RapidShare vorgegangen ist, will das Unternehmen den Spieß nun umdrehen und verklagt seinerseits die GEMA. Mit der Klage will RapidShare Rechtssicherheit für den Betrieb des eigenen Dienstes schaffen.
Die GEMA verkündet wieder einmal einen juristischen Erfolg gegen den so genannten "Share-Hoster" Rapidshare. Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Köln seine einstweiligen Verfügungen vom 11. und 15. Januar 2007 gegen die Betreiber bestätigt.
Die GEMA versucht derzeit, den Dienst Mp3flat.com auf rechtlichem Wege abschalten zu lassen und hatte im Dezember 2006 bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Dienst erwirkt. Mp3flat.com reagierte daraufhin, stellte sein Angebot um und machte weiter. Doch auch der neue Dienst ist nach Ansicht der GEMA illegal und so erwirkte sie eine weitere einstweilige Verfügung.
Die GEMA konnte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirken, die dem Newsgroup-Zugangsanbieter UseNeXT nach Angaben der Organisation nun die Werbung für und den Betrieb des Dienstes untersagt. UseNeXT hatte in der Vergangenheit aggressiv dafür geworben, dass es über Binary-Newsgroups leicht möglich ist, MP3-Musikstücke in hoher Geschwindigkeit zu beziehen.
Die GEMA hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen rapidshare.de und rapidshare.com erwirkt. Der so genannte "Share-Hoster" habe GEMA-Werke rechtswidrig genutzt.
Die GEMA hat den Betreiber der Plattform Mp3flat.com abgemahnt. Der Radiorekorder-Dienst hatte nach Angaben der Organisation Radiomitschnitte im MP3-Format angeboten, ohne die Lizenz für die Nutzung der Urheberrechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlegern einzuholen. Die Betreiber von MP3Flat.com haben daraufhin ihren Dienst umgestellt, machen aber weiter.
Die GEMA fordert von Google Lizenzgebühren für dessen Videotauschbörse YouTube und mahnt zudem Urheberrechtsverstöße bei YouTube ab, berichtet das Handelsblatt.
Zusammen mit dem Deutschen Tonkünstlerverband protestiert die GEMA gegen den Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes (2. Korb), über den am 8. November der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wird. Dem Branchenverband der IT-Industrie (BITKOM) wirft die GEMA vor, mit falschen Zahlen zu operieren.
Die GEMA öffnet sich nun auch dem Thema Podcasting. Nachdem zunächst die Regeln für Webradios und das Streaming eigener Stücke gelockert wurden, gibt es nun auch für Podcaster, die GEMA-lizenzierte Musik nutzen wollen, eine spezielle Regelung. Allerdings schnürt die GEMA dabei ein enges Korsett von Regeln, was die Nutzung von GEMA-Musik trotz günstiger Preise wohl kaum attraktiv macht.
Die Musikplattform BeSonic hat mit der GEMA eine Pilotvereinbarung geschlossen, dank der nun auch GEMA-Künstler die Musik-Promotion-Plattform nutzen können, ohne zusätzliche Kosten oder Einschränkungen für Downloads und Streams. Die anfallenden Gebühren trägt BeSonic.
Auch die Verwertungsgesellschaft für Musiker, GEMA, muss mit der Zeit gehen und erlaubt ihren Mitglieder ab sofort, eigene Musikstücke kostenlos auf ihrer Homepage bereitzustellen - bisher kostete dies 25 Euro im Jahr. Allerdings ist nur ein Streaming erlaubt, Musik-Downloads bleiben teuer.
In Anbetracht der geplanten Deckelung von pauschalen Urheberrechtsabgaben schlagen die Verwertungsgesellschaften in den letzten Wochen zunehmend Alarm. Mit den Plänen greife die Bundesregierung Autoren, Künstlern und anderen Urhebern in die Tasche. Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms hält das für Panikmache, sein Verband vertritt vor allem Gerätehersteller, die von der Deckelung profitieren.
Die in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textautoren und Musikverleger greifen die geplanten Änderungen im Urheberrecht scharf an, unterstützt vom Deutschen Musikrat. Insbesondere die Pauschalabgaben stehen im Zentrum der Kritik, denn die Musikautoren fürchten massive Einkommenseinbußen für Musikautoren in Deutschland.
Die Musikplattform BeSonic soll wiederbelebt werden. Auf der Website sollen Künstler Songs einstellen und Hörer sich einen Überblick über die "freie" Musikszene verschaffen können. Um das Ganze auf rechtlich sichere Beine zu stellen, laufen derzeit Verhandlungen mit der GEMA über eine spezielle Lizenz für die Promotion-Plattform.
Musikautoren profitieren nur in sehr geringem Maße vom rasanten Anstieg der Musiknutzungen in allen Bereichen. Auch am prosperierenden Geschäft der Musikdistribution im Internet nehmen die Musikautoren bislang nicht teil, beklagt die GEMA auf ihrer Jahrespressekonferenz.
Die GEMA will für kleine Webradios die Lizenzierung von Musik vereinfachen. Ein neuer Dienst soll es Betreibern erlauben, rund um die Uhr per Internet ihren Obolus zu entrichten. Für Hobby-Webradios gibt es eine spezielle Lizenz.
Die Musikindustrie macht erste Schritte auf dem Weg zu einer europaweiten Online-Lizenzierung von Musik. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und ihr britisches Pendant, die MCPS-PRS Alliance, arbeiten dabei mit der Plattenfirma EMI zusammen.
Ende letzter Woche hat die GEMA Sperraufforderungen an 42 deutsche Internet Provider versandt. Diese sollen ihren Kunden den Zugriff auf P2P-Webseiten sperren, um so illegale Musik-Downloads über Tauschbörsen wie eDonkey zu verhindern. Gegenüber der Kritik von Providern verteidigt die GEMA ihre Sperrverfügung, diese unterstreiche die Verantwortung für Urheber- und Verbraucherschutz.
Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass die GEMA einige Internet Provider aufgefordert hatte, den Zugang zu bestimmten Webseiten zu sperren, da über diese angeblich Links zur Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Musik per Tauschbörsen verteilt würden. Die Provider wollen sich dem - vertreten durch den Verband der deutschen Internetwirtschaft eco - nicht beugen.
Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat der GEMA im Streit um Tonträgerlizenzen mit den Plattenfirmen den Rücken gestärkt. Die Vergütung von 9,009 Prozent des Händlerabgabepreises sei angemessen und dürfe nicht unterschritten werden, so die Schiedsstelle.
Eine neue Rekordmarke in der Jagd auf Raubkopierer setzen die italienischen Behörden. Ein professioneller DJ soll dort aus dem Internet heruntergeladene Songs aufgelegt haben, ohne die nötigen Lizenzgebühren zu bezahlen.
Im Streit mit der GEMA um die Höhe der Abgaben für Musikangebote im Internet machen die Phonoverbände (IFPI) jetzt einen kleinen Schritt auf die GEMA zu. Der Streit um die Höhe der Abgaben war zum Start des Online-Musik-Dienstes der Phonoverbände, PhonoLine, eskaliert.
Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft GEMA plant die deutsche Landesgruppe der Phono-Verbände IFPI, den Vergütungssatz für Autoren deutlich zu kürzen. Die IFPI habe bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts den Antrag gestellt, die Vergütung von derzeit noch 9 Prozent des Herstellerabgabepreises von Tonträgern auf nur noch 5,6 Prozent zu senken.
Während die Musikindustrie weiter über rückläufige Umsätze und böse Raubkopierer jammert, geht es der musikalischen Urheberrechtsgesellschaft GEMA besser denn je: Laut dem jetzt vorgelegten Bericht für das Geschäftsjahr 2002 konnte die GEMA die Erträge des Geschäftsjahres 2001 noch einmal um 2,0 Millionen Euro (0,24 Prozent) steigern.
Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) hält nach eigener Darstellung die "grenzenlose Ausweitung" der Rechte der Musikindustrie zum Nachteil des Datenschutzes für inakzteptabel. Zur Eröffnung der Musikmesse Popkomm 2003 forderte GEMA-Vorstand Jürgen Becker, die Zugangs-Provider zur Unterstützung der Musikindustrie gesetzlich in die Pflicht zu nehmen.
Prof. Dr. Jürgen Becker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GEMA, hat die Popkomm 2003 eröffnet und forderte mit einem drastischen Vergleich dazu auf, beim Kampf gegen die Musikpiraterie im Internet die Provider als Zugangsvermittler in die Verantwortung zu nehmen.
Anlässlich des 100. Geburtstages der GEMA fordert der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, und der Obmann der Unionsfraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Steffen Kampeter, den Respekt vor geistigem Eigentum durch eine nationale Offensive zu stärken.
Die in der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben mit dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) eine einvernehmliche Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen für DVD-Rohlinge (DVD-R/RW, DVD+R/RW und DVD-RAM) mit einer nominellen Speicherkapazität von 4,7 GByte getroffen. Demnach sind je Rohling 0,174 Euro abzuführen.
Der Hardware-Hersteller Hewlett-Packard (HP) hat sich erneut gegen den Versuch der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) geäußert, Einnahmeausfälle der Unterhaltungsindustrie durch drastische Erhöhungen von Geräteabgaben auf CD-Rohlinge auszugleichen.
Wirtschaftlich unverantwortlich nennt Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer Hewlett-Packard Deutschland, die Äußerungen des GEMA-Vorstandsvorsitzenden und Geschäftsführers der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), Reinhold Kreile, in der Presse.
Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und andere Verbände der Musikindustrie sowie des Buchhandels haben Vorschläge für neues Urheberrecht vorgelegt, das auf Grund der "EU-Info-Richtlinie" bald in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Lobbyverband fordert vor allem für die Rechtssituation in Bezug auf neue technologische Entwicklungen wie das Internet deutliche Rahmenrichtlinien, die unter anderem ein Verbot von Kopiertools fordern, mit der Kopierschutzeinrichtungen umgangen werden sollen.
Keine Einigung konnte der Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. in den Verhandlungen mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über CD-Brenner erzielen. Die Verwertungsgesellschaften haben sich nicht bereit erklärt, einen gemeinsamen Gesamtvertrag mit der Industrie abzuschließen, mit dem alle vermeintlichen Vergütungsansprüche für CD-Brenner abgegolten werden.
Die Verwertungsgesellschaften versuchen derzeit, pauschale Urheberrechtsabgaben auf PCs, Drucker und IT-Geräte auszudehnen. Eine von Hewlett-Packard, IBM, Compaq, Dell, Apple, Fujitsu-Siemens und dem Dachverband der IT-, Telekommunikations- und Medienindustrie BITKOM in Auftrag gegebene Umfrage zeigt nun, dass die Forderungen der deutschen Verwertungsgesellschaften bei Verbrauchern und Managern auf großes Unverständnis stoßen.
Die RIAA (Revording Industry Association of America) gab jetzt den Startschuss für SoundExchange, eine Art Lizenzprogramm, das Künstlern, Labels und Plattenfirmen Einnahmen aus Online-Musik bescheren soll. Die Gründung von SoundExchange war bereits vor einiger Zeit angekündigt worden, doch es scheint, als mache die RIAA jetzt Ernst.
Die Initiative D21 unterstützt die Forderungen des Dachverbands der deutschen IT- und Telekommunikationsindustrie, BITKOM, und dem D21-Mitglied Hewlett-Packard (HP), anstelle einer pauschalen Gebührenabgabe für IT-Geräte die Urheberrechte mit innovativen Lösungen zu schützen.
Der Computerhersteller Hewlett-Packard und die Gema haben sich laut einem Bericht der Zeitung "Die Welt" auf eine Urheberabgabe für CD-Brenner geeinigt. Demnach werde HP in Zukunft für jeden verkauften Brenner 12,- DM zahlen.
Auf die Hersteller und Importeure von modernen Datenträgern und Speichermedien wie PCs und Modems kommt eine Abgabenpflicht zu, zumindest wenn es nach der GEMA geht, die nun 41,- DM pro verkauftem PC verlangt. Die Verwertungsgesellschaft reagiert damit auf einen bislang noch unveröffentlichten Vergütungsbericht der Bundesregierung, der sich mit den weitreichenden digitalen Möglichkeiten der Verletzung von Urheberrechten befasst.
Die in einem Schiedsverfahren zwischen den Verwertungsgesellschaften, die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengefasst sind, und HP als Hersteller von CD-Brennern, am 5. Mai 2000 gefasste Entscheidung, dass für CD-Brenner eine Abgabe in Höhe von 17,- DM pro Gerät zu zahlen sind, will HP so nicht hinnehmen.
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