Der One-Click-Sharehoster Rapidshare will sich nicht zwingen lassen, nach rechtsverletzenden Downloadlinks zu suchen. Das Unternehmen geht im Streit mit der Gema in die Revision.
"Das Internet ist nicht der Untergang der Kreativen", will Christian Hufgard, Vorsitzender des Vereins Musikpiraten, in einer Studie herausgefunden haben - aber die hat methodische Schwächen.
Rapidshare ist laut einem Urteil als Sharehoster für Urheberrechtsverstöße auf seiner Plattform haftbar. Aber nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken ist rechtswidrig.
Spotify ist mit seiner kostenlosen, werbefinanzierten Streamingmusik ohne einen Vertrag mit der Gema gestartet. Doch die Verwertungsgesellschaft hofft auf eine schnelle Einigung. Auch zu Youtube gibt es bald Neuigkeiten.
Die Hamburger Hip-Hop- und Electro-Band Deichkind protestiert auf ihrem Facebook-Profil gegen die Sperrung ihres Musikvideos zum Song "Leider geil" auf Youtube. Der Eintrag wurde bereits mehr als 20.000 mal geliked.
Sony Music will, dass die Gema seine Musikvideos auf Youtube nicht mehr sperrt. Der Chef von Sony Music International sieht für die Musikindustrie großes Potenzial im Internet: "Das Internet ist für uns ein Segen."
Öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender, Gema und Musikindustrie fordern eine schnelle Unterzeichnung von Acta durch die Bundesregierung. Eine Generation "ohne jedes Unrechtsbewusstsein für digitalen Diebstahl" verlange nach viel Aufklärung.
Nach den weltweiten Demonstrationen gegen Acta stiftet eine einzelne Kopie des bekannten Anonymous-Videos "Was ist Acta?" Verwirrung. Sie wurde mit dem üblichen Gema-Hinweis gesperrt. Laut dem Produzenten dieser Fassung, Bruno Kramm, und Youtube war das ein Irrtum.
Die Gema hat das erste Mal seit längerer Zeit eine schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben, ob sie Creative Commons als eine Option für ihre eigenen Mitglieder sieht. Die kurze Antwort lautet: Nein. Die Langversion erklärt John Weitzmann von iRights.info.
Die Musik-Streaming-Plattform Grooveshark zieht sich aus Deutschland zurück und meckert dabei über die Gema. In den USA muss sich das Unternehmen mit Klagen der Musikindustrie auseinandersetzen.
Die Gema hat einen Tarif für die Musiknutzung in werbefinanzierten Streamingdiensten veröffentlicht. Anders als der Tarif für kostenpflichtige Onlinemusik ist er nicht mit dem Branchenverband Bitkom abgestimmt.
Eine Einigung zwischen Bitkom und Gema erlaubt es Anbietern von Musik im Internet, längere Hörproben zur Verfügung zu stellen. Für Streaming-Angebote wurde ein Lizenzvertrag geschlossen. In wesentlichen Punkten geht der Streit aber weiter.
Bis zu 36 Euro Abgabe wollen die Verwertungsgesellschaften künftig für Smartphones. Das Geld ist für legale Kopien geschützter Inhalte und soll von den Herstellern und Importeuren kommen. Die legen die Abgabe aber lieber auf den Kunden um.
Wer illegal urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen zum Download anbietet, muss Schadensersatz zahlen. Umstritten ist, wie dieser berechnet werden soll. Das OLG Köln will den Downloadtarif der Gema zugrundelegen.
Bevor Apple iTunes mit Cloud-Unterstützung in Deutschland anbieten darf, bitten die Verwertungsgesellschaften erst einmal an den Verhandlungstisch. Apple hat noch nicht einmal versucht, mit der Gema zu reden.
Der Buchhandel und die Verleger wollen Internet Service Provider zum Versenden von Warnhinweisen an Filesharer zwingen. Dafür müssten die Gesetze geändert werden. Doch das ist noch nicht alles.
Der demokratische Senator Richard Blumenthal hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf eingebracht, um Datensicherheit und Datenschutz bei Unternehmen zu verbessern. Wer nachlässig mit Kundendaten umgeht, muss mit hohen Strafen rechnen.
Der Webserver der Gema stand im Intranet; nachdem sie ihn gehackt hatten, konnten Anonymous-Aktivisten nach eigener Darstellung von System zu System springen. Durch die Verwendung von Standardpasswörtern bei kritischen Systemen hatten sie leichtes Spiel.
Angriff auf die Gema: Das Anonymous-Kollektiv ist in die Systeme der Musikverwertungsgesellschaft eingedrungen und hat die Seite zeitweise unter seine Kontrolle gebracht. Besucher wurden auf eine modifizierte Seite umgeleitet. Aktuell ist die Gema-Website nicht erreichbar.
Nachdem die US-Künstlerin Nina Paley mit einer Videobotschaft gegen die Sperrung ihres Animationsfilms Sita Sings The Blues protestiert hat, ist dieser jetzt über das Videoportal Youtube abrufbar.
Die US-Künstlerin Nina Paley hat die Gema aufgerufen, den von ihr produzierten Trickfilm Sita Sings The Blues freizugeben. Die Gema hat den Film wegen fehlender Rechte in Deutschland sperren lassen. Paley hingegen sagt, sie habe diese erworben.
Internetsperren, Deep Packet Inspection gegen unerlaubte Downloads und Anschlusssperren gegen Internetnutzer stehen offenbar auf der Wunschliste von Rechteinhabern. Das geht aus einem von der Gema veröffentlichten Dokument mit Vorschlägen an das Bundeswirtschaftsministerium hervor.
Die Gema verteidigt sich wütend gegen DDoS-Angriffe von Hackern und Kritiken von Youtube und aus der Musikindustrie. Von "reiner Willkür" und "Stimmungsmache" ist die Rede.
Anonymous macht die Gema dafür verantwortlich, dass Nutzer in Deutschland einige Musikvideos bei Youtube nicht abrufen können. Die Gruppe hat offenbar bereits einen DDos-Angriff gegen die Gema gestartet.
Der Streit um eine Lizenzzahlung für Musikvideos auf Youtube schwelt schon eine Weile. Jetzt haben sich die Chefs von zwei Plattenfirmen zu Wort gemeldet - und kritisieren die Verwertungsgesellschaft Gema.
Youtube erklärt seinen Nutzern, wer für zahlreiche Sperrungen in Deutschland verantwortlich ist. Doch die Verwertungsgesellschaft Gema betont, Musikvideos nicht aktiv zu blockieren.
Internetsperren sind ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Das hat der zuständige EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen im Fall C-70/10 Scarlet Extended deutlich gemacht. In dem Verfahren geht es um einen Rechtsstreit zwischen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam und dem Internetprovider Scarlet.
Öffentlich-rechtliche und private Medienunternehmen haben sich zur Deutschen Content Allianz zusammengeschlossen. Sie fordern von der Politik, die Interessen von Medienunternehmen besser im Internet durchzusetzen und von ihrer "einseitigen Fokussierung auf die technischen Infrastrukturen" abzurücken.
Drei französische Verwertungsgesellschaften haben sich mit Google über die Zahlung von Tantiemen bei Abrufen von Youtube-Videos geeinigt. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2007.
Die Gema treibt ihre Klage gegen Youtube weiter voran. Doch mit einem der internationalen Partner der Verwertungsgesellschaft hatte sich Youtube jetzt in Frankreich geeinigt. Diese wollen an den Werbeeinnahmen der Videoplattform beteiligt werden.
Die Gema ist mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen Google wegen Musik in Youtube-Videos zu erwirken. Google und Gema können sich seit 2009 nicht auf einen neuen Vertrag einigen, die Vorstellung bezüglich Urheberabgaben auf in Youtube-Videos genutzte Musik gehen zu weit auseinander.
Die Gema hat ihre seit rund einem Jahr laufenden Verhandlungen mit Youtube abgebrochen. Sie fordert die Löschung von Musikvideos. Die beiden können sich nicht über die Bedingungen eines neuen Lizenzvertrags zur Musiknutzung auf Googles Videowebsite einigen.
Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft Gema hat wieder eine einstweilige Verfügung gegen den kostenpflichtigen Usenet-Zugangsdienst Usenext erwirkt. Dabei geht es um 100 Werke des Gema-Repertoires, die über Usenext illegal abgerufen werden konnten.
U2 überträgt ein Konzert am Sonntag in Kalifornien live über das Internet. Auf dem Youtube-Kanal der Band können Nutzer auf vier Kontinenten das Konzert verfolgen. Aus musikrechtlichen Gründen sind deutsche Fans jedoch ausgeschlossen.
Zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP bringt sich die Gema in Stellung. Die Verwertungsgesellschaft drängt unter anderem auf freiwillige Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern zur Bekämpfung von Internetpiraterie.
Der Sharehoster Rapidshare hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hält technische Restriktionen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht für erfolgversprechend und fordert eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung von Musik.
Die GEMA feiert ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Share-Hoster Rapidshare als Durchbruch im Kampf gegen die Onlinepiraterie. Das Gericht untersagte Rapidshare, 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Kleine Konzertveranstalter sehen sich durch Gema-Gebühren in ihrer Existenz bedroht. Die Betreiberin der Sonthofener Kulturwerkstatt, Monika Bestle, hat deshalb eine Onlinepetition gestartet. Darin wird der Bundestag aufgefordert, die Geschäftspraktiken der Gema untersuchen zu lassen.
Im Jahr 2009 wird es keinen Open Music Contest mehr geben. Die mittlerweile zu groß gewordene Veranstaltung hat bei den Künstlern einiges bewegt, da die Nachfrage nach freien Kulturlizenzen steigt, auch wenn die Verwertungsgesellschaft GEMA den Veranstaltern einige Steine in den Weg gelegt hat. Ganz am Ende ist der Wettbewerb aber nicht: Die Veranstalter suchen neue Träger.
GEMA-Chef Harald Heker hat kritisiert, dass Youtube gemachte Sperrzusagen nicht einhält. Am 31. März 2009 war eine Vereinbarung zwischen dem Youtube-Eigner Google und der GEMA über die Vergütung musikalischer Inhalte auf der Videoplattform ausgelaufen. Die Verhandlungen über eine Fortsetzung gestalten sich schwierig.
Der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten (VUT) wirft Google im Streit mit der GEMA gezielte Fehlinformationen vor, nachdem Google unter Verweis auf überhöhte Lizenzgebühren der GEMA begonnen hat, Musikvideos zu sperren.
Deutsche Nutzer werden demnächst deutlich weniger Musikvideos auf Youtube ansehen können, denn Google streitet mit der GEMA um die dafür fälligen Lizenzgebühren. Die Forderungen der GEMA seien deutlich zu hoch, so Google.
Mit einem ungewöhnlichen Konzept will BeamDVD DVDs verleihen, stieß damit bei der GEMA aber auf Ablehnung. Die Verwertungsgesellschaft erwirkte bereits im Februar 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Onlinevideothek.
Die GEMA ist mit einem Eilantrag gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gericht in erster Instanz gescheitert. Die GEMA war gegen eine Entscheidung der EU-Kommission vorgegangen, die Wahrnehmungsverträge zu verbieten, die den Verwertungsgesellschaften die Hoheit in ihren jeweiligen Ländern sichern, aber dadurch auch einen Wettbewerb untereinander unterbinden.
Am 12. September 2008 will der Komponist Johannes Kreidler bei der GEMA sein neues Stück anmelden. Für die gerade mal eine halbe Minute lange Komposition will der Musiker entsprechend den Anforderungen der GEMA über 70.000 Formulare abgeben. Kreidler will mit der Aktion gegen das bestehende Urheberrecht protestieren.
Die EU-Kommission hat den europäischen Verwertungsgesellschaften wettbewerbsverzerrende Praktiken untersagt. Das nationale Monopol der Verwertungsgesellschaften wird damit gebrochen. Die Initiative zu diesem Schritt ging von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes aus.
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat heute mit dem Musikverlag Sony/ATV Music Publishing einen Vertrag zur Vermarktung von Rechten in Europa geschlossen. Ab 1. Juli kann die GEMA Urheberrechte aus dem anglo-amerikanischen Repertoire von Sony/ATV europaweit lizenzieren.
Die GEMA hat ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2007 vorgelegt. Gegenüber dem Vorjahr sind die Einnahmen leicht gesunken. Gesteigerte Einnahmen aus dem Onlinegeschäft mit Musik konnten den Rückgang aus dem Tonträgergeschäft nicht ausgleichen.
Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.
Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".
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