In einer gemeinsamen Aktion beauftragen Samba, Wine, Entwickler des Linux-Kernels und weitere Projekte die Software Freedom Conservancy mit der Durchsetzung der GPL für ihre Projekte.
Aus Angst vor Klagen zur Einhaltung der GPL forderte Sony-Entwickler Tim Bird eine Busybox-Alternative - jetzt hat ihn Bradley Kuhn von der Freedom Software Conservacy überzeugt, dass seine Sorge unbegründet ist.
Der Streit um den Busybox-Ersatz zeigt, dass immer weniger Firmen gewillt sind, Copyleft-Lizenzen wie die GPL einzusetzen. Aus Furcht vor Klagen ziehen sie andere Lizenzen vor. Die Freiheiten der Nutzer sind gefährdet - und kaum einer merkt's!
Ein Sony-Entwickler will einen Ersatz für Busybox entwickeln und unter eine BSD-ähnliche Lizenz stellen. Der Grund: Verstöße gegen die GPL, unter der Busybox steht, werden zu streng geahndet und verunsichern damit die Hersteller.
Eine Bezirksrichterin im US-Bundesstaat New York hat die Gültigkeit der GPL in einem Rechtsstreit um die freie Werkzeugsammlung Busybox bestätigt. Der angeklagte Elektronikkonzern Westinghouse wurde dazu verurteilt, die beanstandeten Geräte an den Kläger auszuliefern.
Der Urheber der Busybox-Software Bruce Perens hat die Klage der Software Freedom Law Center (SFLC) gegen namhafte Hersteller als kontraproduktiv bezeichnet. Diese Klage schrecke potenzielle Kunden ab.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat 14 Unternehmen wegen der Verletzung der GPL verklagt, darunter Best Buy, Samsung, Westinghouse und JVC. Sie alle sollen die Software Busybox in Geräten einsetzen, ohne die damit verbundenen Lizenzbedinungen zu beachten.
Der Linux-Entwickler Rasmus Rohde will den Satellitenfernsehenanbieter Viasat aufgrund einer GPL-Verletzung verklagen. Auch Klagen gegen zwei weitere dänische Firmen seien möglich, heißt es von Rohde.
Die Programmierer der Software Busybox haben sich mit Super Micro Computer geeinigt. Sie hatten dem Unternehmen vorgeworfen, die GPL zu verletzen. Super Micro will sich künftig an die Vorgaben der Lizenz für freie Software halten.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler die Firma Extreme Networks verklagt. Wie auch andere Unternehmen, die zuvor schon verklagt wurden, setzt Extreme Networks Busybox in seinen Produkten ein, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Das verstößt gegen die GNU General Public License (GPL).
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler zwei weitere Klagen gegen Firmen eingereicht. Diese vertreiben Busybox, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Dies aber schreibt die GNU General Public License (GPL) vor.
Die Programmierer der Software Busybox haben sich nun auch außergerichtlich mit der Firma Verizon geeinigt und eine GPL-Klage gegen das Unternehmen fallenlassen. Wie schon bei den vorangegangenen Übereinkünften mit anderen beschuldigten Firmen, erklärte sich Verizon bereit, sich künftig an die Vorgaben der Lizenz für freie Software zu halten.
Nun wurde auch die GPL-Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen High-Gain Antennas fallengelassen. Wie bei den zuvor erfolgten Einigungen mit anderen beschuldigten Firmen, hat sich auch High-Gain Antennas bereiterklärt, künftig GPL-konform vorzugehen.
Die GPL-Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen Xterasys wird fallen gelassen, da sich dieses bereit erklärt hat, die Probleme zu lösen. So wird Xterasys keine Binärdistributionen von Busybox mehr vertreiben, bis der Rechtsbeistand des Busybox-Projektes, das Software Freedom Law Center (SFLC), bestätigt hat, dass nun alle Quelltexte verfügbar sind.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler eine Klage gegen Verizon Communications eingereicht. Das Telekommunikationsunternehmen soll Busybox in einem Router vertreiben, ohne den entsprechenden Quellcode anzubieten, wie es die GNU General Public License (GPL) vorschreibt.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler Erik Andersen und Rob Landley Klage gegen die Unternehmen Xterasys und High-Gain Antennas eingereicht. Produkte beider Firmen sollen gegen die Auflagen der GPL und damit die Urheberrechte der Busybox-Entwickler verstoßen.
Die Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen Monsoon wegen einer GPL-Verletzung wird zurückgezogen. Das Software Freedom Law Center (SFLC) als rechtlicher Vertreter des Busybox-Projektes erzielte eine Einigung mit dem Multimedia-Anbieter.
Als das Software Freedom Law Center (SFLC) Klage wegen einer GPL-Verletzung gegen das Unternehmen Monsoon einreichte, erklärte dieses bald darauf, den Forderungen nachzukommen und mit den Entwicklern zu verhandeln. Dies bedeute aber noch nicht, dass die Klage zurückgezogen wird, heißt es nun vom SFLC.
Als Reaktion auf die im Namen der Busybox-Entwickler eingereichte Klage gegen das Unternehmen Monsoon versprach dieses nun, den entsprechenden Quelltext zu veröffentlichen. Das Busybox-Team hatte dem Unternehmen eine GPL-Verletzung vorgeworfen.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Auftrag der Busybox-Entwickler Klage gegen die Firma Monsoon Multimedia eingereicht. Diese soll in einem ihrer Produkte eine geänderte Busybox-Version verwenden, ohne die Quellen offen zu legen.
Wenige Wochen vor dem Galaxy Tab 10.1 hat Samsung das Galaxy Tab 10.1V auf den Markt gebracht. Der Zeitpunkt für die V-Version ist schlecht gewählt - schade, denn das Tablet zeigt im Test einige Stärken.
(Samsung Tablet)
Apple hat in San Francisco das iPad 3 vorgestellt, dessen herausragendes Merkmal eine vierfach höhere Bildschirmauflösung ist. Der 9,7 Zoll große Bildschirm stellt 2.048 x 1.536 Pixel beziehungsweise 3,1 Megapixel dar. Darüber hinaus unterstützt das Tablet den schnellen Datenfunk LTE, allerdings nicht in Deutschland.
(Lte)
Apple hat zum Auftakt seiner Entwicklerkonferenz WWDC wie erwartet iOS 6 vorgestellt. Die neue Version von Apples Betriebssystem enthält unter anderem eine verbesserte Version von Siri, die Integration von Facebook und eine Apple-eigene Karten-App mit 3D-Darstellung, die Google Maps ersetzt.
(Ios 6)
Motorola hat mit dem Razr I sein erstes Android-Smartphone mit Intels Atom-Prozessor vorgestellt. Der Prozessor läuft mit einer Taktrate von 2 GHz und das Android-4-Smartphone hat ein 4,3 Zoll großes Display.
(Motorola Razr I)
Apple nutzt bei seinem Lightning-Kabel einen Chip im Stecker, um die Übersetzung von acht Adern auf andere Protokolle zu ermöglichen. Dieser Chip dient gleichzeitig als Schutz, der nun geknackt wurde. Es gibt dadurch das erste nichtautorisierte Dock für das iPhone 5.
(Apple Lightning)
Microsoft liefert nicht nur Office 365, sondern auch Office 2013 nur noch mit einer Product Key Card aus. Diese PKC-Lizenzen verlangen vom Anwender den Download der Software.
(Office 2013)
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