Der Beirat der Bundesnetzagentur will den Ausbau der Internetversorgung auf dem Land durch regionale Regulierung stimulieren. Konkurrenten der Telekom sollen die Möglichkeit bekommen, gemeinsam ein Netz zu bauen oder zu nutzen. Ihre Investitionen soll die Behörde durch eine Preisgarantie schützen, heißt es aus dem Gremium.
Die Deutsche Telekom soll sich für die Bespitzelung von unliebsamen Journalisten auch die Kundendaten anderer Mobilfunkbetreiber besorgt haben. So soll ein Pressevertreter, der Opfer der illegalen Praktiken wurde, Kunde bei E-Plus gewesen sein. Zu Abrechnungszwecken muss E-Plus täglich millionenfach Daten liefern, da ein Großteil der Telefonate in Deutschland mit den Netzen der Telekom in Verbindung steht.
Im aktuellen Überwachungsskandal muss die Deutsche Telekom den Zugriff auf die Kundendaten einschränken. "Wir werden unsere Mitarbeiter schulen und die Zugriffsberechtigungen auf die Daten begrenzen", so Konzernchef René Obermann.
Das Verbot von älteren, strahlungsarmen CT1+- und CT2-Schnurlostelefonen, das die Bundesnetzagentur gestern verkündet hat, hätte abgewendet werden können. Wie das ARD-Magazin Plusminus meldet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aus Unkenntnis nichts unternommen. "Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft", so Michael Bobrowksi vom VZBV.
Die Bundesnetzagentur ist gegen drei österreichische Firmen der Marke "Friedrich Müller" vorgegangen, die man des Telefon-Spammings beschuldigt. Durch Geschäftsmodelluntersagungen soll dem mutmaßlichen Rufnummernmissbrauch durch unerwünschte Werbeanrufe ein Riegel vorgeschoben werden.
Für einen reinen DSL-Anschluss auf Basis des "IP Bitstrom Zugangs" darf die Telekom ihren Konkurrenten zwischen 19,05 und 20,05 Euro berechnen. Das entschied die Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat ihre Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom wegen "missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)" für Wettbewerber heute eingestellt. Die Telekom hat ihren Auftragsrückstau abgebaut.
Die Bundesnetzagentur greift wieder einmal in einem besonders drastischen Fall von Telefon-Spam durch. Sie hat in der letzten Woche die Abschaltung einiger 0137er-Rufnummern wegen Rufnummern-Spam angeordnet und die Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen zu diesen Rufnummern untersagt.
Die Telekom muss ihren Konkurrenten Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern gewähren, entschied am 23. April 2008 das Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht wies eine Klage der Telekom gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur ab.
Ein Frequenzspektrum von 270 MHz soll im kommenden Jahr unter den Hammer kommen. Die Bundesnetzagentur versteigert die Frequenzen, die unter anderem für UMTS, GSM und mobile Datendienste wie WiMAX genutzt werden können.
Deutsche-Telekom-Chef René Obermann beklagt sich über eine vermeintlich ungerechte Behandlung durch den Regulierer Bundesnetzagentur. Die Telekom sei eines der wenigen Unternehmen, "wo sehr genau hingeguckt wird, wie wir unsere Produkte und Preise gestalten, damit unsere Wettbewerber möglichst bevorteilt werden", so Obermann in der N24-Sendung "Was erlauben Strunz".
Die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 sind mit ihrer Klage gegen die Bundesnetzagentur vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Die Mobilfunker wehrten sich gegen die vom Regulierer festgelegten Obergrenzen für Terminierungsentgelte.
Auf Drängen der Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom nun erstmals ein Angebot für einen IP-Bitstream-Access vorgelegt und die Entgelte zur Genehmigung bei der Behörde eingereicht. Mit dem zusätzlichen DSL-Vorleistungsprodukt können Anbieter Breitbandangebote machen, ohne eigene Anschluss- und Zuführungsnetze zu benötigen.
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung einer (0)900er-Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet, um gegen einen Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch vorzugehen. Dem betroffenen Unternehmen wurde untersagt, das betriebene Geschäftsmodell fortzusetzen. Ansonsten wurde die Zahlung von Zwangsgeldern angedroht.
Auch weiterhin kommt es zu Verzögerungen bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen durch die Deutsche Telekom. Weiterhin würden 100.000 Kunden auf die Umschaltung durch die Deutsche Telekom warten, kritisiert der VATM, in dem zahlreiche Telekom-Konkurrenten organisiert sind. Die Telekom beteuert unterdessen, sie setze die Vorgaben der Bundesnetzagentur diesbezüglich um und habe im Januar 2008 deutlich mehr TALs zur Verfügung gestellt. Die Schuld für Verzögerungen sieht die Telekom bei den jeweiligen Anbietern.
O2 wirft wie auch diverse andere Telekommunikationsanbieter der Deutschen Telekom vor, dass das Unternehmen seinen Konkurrenten zu langsam seine Leitungskapazität auf der letzten Meile zur Verfügung stellt. Die Konkurrenz habe dadurch deutliche Wettbewerbsnachteile hinzunehmen.
Die Deutsche Telekom muss ihre Leerrohre für Wettbewerber öffnen und diesen so den Aufbau einer eigenen VDSL-Infrastruktur ermöglichen. Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigte jetzt das Verwaltungsgericht Köln und wies einen Eilantrag der Telekom gegen diese Entscheidung des Regulierers ab.
Wer bei Konkurrenten der Telekom einen DSL-Anschluss bestellt, muss deutlich länger auf die Schaltung warten als Kunden bei der Telekom, berichtet der Focus. Mitunter dauere es mehrere Wochen, bis die Telekom Anschlüsse umschaltet.
Nach nur einer Woche beenden die Datenschützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung den Tausch von SIM-Karten. Dennoch werten sie die Aktion als Erfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Die Bundesnetzagentur macht den Weg für Ultra-Wideband (UWB) frei, indem sie Frequenzen im Bereich von 30 MHz bis 10,6 GHz im Rahmen einer Allgemeinzuteilung dem Markt zur Verfügung stellt. Damit kann jeder die Frequenzen für UWB kostenlos und ohne Antrag nutzen.
Bisher hatte die Deutsche Telekom nicht eingestanden, dass es einen Auftragsstau bei der Schaltung von Anschlüssen für andere Anbieter gibt. Nun hat der Konzern das nachgeholt und dementiert dies nicht weiter. Ganz im Gegenteil hat die Telekom versprochen, den Auftragsstau frühzeitiger abzubauen, als die Bundesnetzagentur gefordert hatte.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will eine kreative Möglichkeit gefunden haben, die Vorratsdatenspeicherung auszutricksen: Ein Mobiltelefonierer tauscht einfach seine SIM-Karte gegen die eines beliebigen anderen Mobiltelefonierers aus.
Mit finanziellen Sanktionen will die Bundesnetzagentur den Auftragsstau bei DSL-Wechselkunden auflösen. In den vergangenen Monaten hatten die Beschwerden von Konkurrenten der Telekom zugenommen, die Telekom verzögere die Umschaltung von Kunden, die zu ihren Wettbewerbern wechseln wollen.
Wie die Bundesnetzagentur bestätigte, kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Schaltung von DSL-Anschlüssen, wenn diese nicht bei der Deutschen Telekom bestellt wurden. Daher leiden darunter vor allem Kunden, die der Deutschen Telekom den Rücken kehren und zu einem alternativen Anbieter wechseln. Sie müssen zum Teil sehr lange auf die Freischaltung ihrer Anschlüsse warten.
Ende November 2007 wurde der Vorwurf bekannt, die Deutsche Telekom würde Wettbewerber behindern, weil der Ex-Monopolist die Umstellung von Telefonanschlüssen bewusst verzögere. Nun erwägt die Bundesnetzagentur Vertragsstrafen, falls ungerechtfertigte Verzögerungen in solchen Fällen auftreten.
Einen direkten Draht zu den Behörden will die Bundesregierug einrichten. Unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 sollen die Bürger in Zukunft die Behörde ihrer Kommune erreichen. Die Bundesnetzagentur wird in den kommenden Tagen die Telefonnummer freischalten.
Die Bundesnetzagentur hat die Terminierungsentgelte für Gespräche aus dem Festnetz aufs Handy um rund 10 Prozent gesenkt, Anrufe vom Festnetz auf das Handy könnten demnächst also etwas billiger werden. Dem Verband Breko, in dem fast alle Festnetzbetreiber, die mit der Telekom konkurrieren, organisiert sind, gehen die Preissenkungen der Behörde aber nicht weit genug.
Am gestrigen 27. November 2007 hat Debitel erste Details zum geplanten iPhone-Tarif bekannt gegeben. Noch ließen die bereitgestellten Informationen aber viele Fragen offen. Gegenüber Golem.de erklärte Debitel die Tarifstruktur des iPhone-Tarifs, der ab sofort in den Shops des Anbieters zu bekommen sein soll.
Nachdem T-Mobile das iPhone ohne Vertrag und SIM-Lock anbietet, will Debitel mit in die iPhone-Vermarktung einsteigen, hieß es gegenüber Golem.de. Der Mobilfunkkonzern muss noch technische und juristische Fragen klären, bis es das iPhone auch bei Debitel geben wird. Dazu soll ein spezieller iPhone-Tarif aufgesetzt werden.
Ohne Vertragsbindung und ohne SIM-Lock gibt es das iPhone bei T-Mobile ab sofort für 999,- Euro. Damit erfüllt T-Mobile die Auflagen einer einstweiligen Verfügung, die Vodafone erwirkt hatte. Weiterhin wird es das iPhone einzig und allein bei T-Mobile geben und es kann ohne Vertrag nur in T-Mobile-Shops gekauft werden.
Die Preise für Anrufe auf dem Handy könnten weiter sinken. Das zumindest meint der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) im Vorfeld einer am Dienstag bei der Bundesnetzagentur stattfindenden Anhörung zur Höhe der Entgelte für die Terminierung von Gesprächen in die Mobilfunknetze.
T-Systems hat sich bei der Vergabe der DVB-H-Frequenzen durchgesetzt und im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Vergabe von Frequenzen für ein bundesweites DVB-H-Angebot von der Bundesnetzagentur den Zuschlag erhalten. Demnach erhält T-Systems Media&Broadcast die für den technischen Sendebetrieb benötigten Frequenzen.
Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat sich in einem Interview mit der Wirtschaftswoche dafür ausgesprochen, dass auch die Konkurrenten der Deutschen Telekom am Glasfasernetz, das weitaus höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als das DSL-Netz bietet, beteiligen soll. Er verwies auf ein regionales Beispiel aus Köln, wo ein privater Anbieter schon Glasfaseranschlüsse bis zu Endkunden verlegt.
Die Bundesnetzagentur will den Kampf gegen Rufnummernmissbrauch mit Hilfe neuer Maßnahmen verstärken, die das Telekommunikationsgesetz (TKG) ab 1. September 2007 bietet. Neben erweiterten Transparenzverpflichtungen gelten auch neue Preishöchstgrenzen für 0900er-Rufnummern.
Die Zahl der in Deutschland versandten SMS-Nachrichten ist 2006 auf 22,4 Milliarden gestiegen. Im Durchschnitt versendete jeder Handy-Nutzer rund 350 SMS im Jahr 2006.
Die Bundesnetzagentur erwägt der Telekom die Genehmigung zum Betrieb ihrer Zertifizierungsstelle TeleSec zu entziehen. Die Telekom hat Teile ihres akkreditierten Zertifizierungsdienstes örtlich verlagert und an anderem Standort neu in Betrieb genommen - ohne dies der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Rufnummern im Bereich 0180 stehen für so genannte "Geteilte-Kosten-Dienste" ("Shared-Cost-Dienste") zur Verfügung, der Angerufene und der Anrufer teilen sich hierbei die Kosten, so die Idee. Angesichts der in den letzten Jahren deutlich gesunkenen Ferngesprächsgebühren sind Anrufe auf 0180er-Nummer heute aber oft teurer als ein einfaches Ferngespräch, von einer Kostenteilung kann eigentlich keine Rede mehr sein. Das meint auch die Bundesnetzagentur und stellt die Frage, ob die "Geteilte-Kosten-Dienste" überhaupt nicht benötigt werden oder zumindest die Gebühren gesenkt werden sollten.
Zum 1. Juli 2007 sinken die Entgelte, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bzw. deren Rückgabe jeweils einmalig an die DT AG entrichten müssen. Auch das Line-Sharing wird billiger.
Die Telekom muss ihren Konkurrenten auch in den nächsten zwei Jahren Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), also der so genannten "letzten Meile" gewähren, entschied die Bundesnetzagentur. Ihr VDSL-Netz muss die Telekom allerdings nicht öffnen, sondern lediglich ihre Kabelkanäle zur Verfügung stellen, damit Wettbewerber ebenfalls glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Angebote aufbauen können.
Die Europäische Kommission hat die Bundesnetzagentur (BnetzA) aufgefordert, beim Übergang zum Breitbandnetz der nächsten Generation einen angemessenen Netzzugang und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu gewährleisten - also Wettbewerbern einen Zugang zum VDSL-Netz der Telekom einzuräumen. Gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz mit seiner Telekom-Klausel zieht die EU derweil vor Gericht.
Die Bundesnetzagentur nähert sich langsam einer Regulierungsverfügung, mit der die Deutschen Telekom dazu verpflichtet werden soll, Wettbewerbern den Zugang zu ihren Kabelkanälen zwischen den Kabelverzweigern (KVz) und den Hauptverteilern (HVt) zu gewähren. Damit sollen auch die Konkurrenten der Telekom VDSL anbieten können.
Während die Europäische Union um Obergrenzen für die Regulierung der Roaming-Gebühren feilscht, fordert die Bundesnetzagentur eine einfache Regelung. Für die effiziente Kontrolle der neuen Tarifgrenzen ist Matthias Kurth, Präsident der deutschen Regulierungsstelle, eine europäische Regulierungsbehörde ein Dorn im Auge.
Bisher gab es nur Feldversuche für das mobile Handyfernsehen nach dem DVB-H-Standard. Damit der Regelbetrieb 2008 endlich losgehen kann, hat die Bundesnetzagentur nun das entsprechende Frequenzzuteilungsverfahren für das bundesweite Angebot von mobilen, multimedialen Rundfunkdiensten gestartet.
Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf zur Marktdefinition und -analyse für den Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) veröffentlicht. Damit deutet sich ein erster Schritt hin zu einer Öffnung des VDSL-Netzes der Telekom für Wettbewerber an.
Die Bundesnetzagentur senkt mit Wirkung zum 1. April 2007 die Monatsmiete für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) um 15 Cent auf 10,50 Euro. Telekomunikationsanbieter mit eigener Infrastruktur wie Arcor, Hansenet (Alice) und Versatel zahlen diese Gebühr an die Telekom, um die letzte Meile auf dem Weg zum Kunden zu überbrücken.
Ende dieser Woche entscheidet die Bundesnetzagentur (BNetzA) über die Höhe der neuen Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), voraussichtlich am Mittwoch findet die Abstimmung mit dem Kartellamt statt. Derweil macht die Telekom-Konkurrenz wieder einmal die eigene Position deutlich und fordert eine TAL-Miete von unter 9 Euro.
Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer Datenbank zur Sperrung von R-Gesprächen, also Anrufen, die der Angerufene zu bezahlen hat. Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes haben Endkunden die Möglichkeit, ihre Rufnummer für die Annahme von R-Gesprächen sperren zu lassen, wozu nun Details veröffentlicht wurden.
Die Bundesnetzagentur ist dem Aktionsbündnis gegen Spam beigetreten und hofft durch die Zusammenarbeit auf eine Signalwirkung für Spammer. Das Anti-Spam-Bündnis besteht aus dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) und jetzt auch der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat bei vier (0)900er-Rufnummern wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und heute ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen.
Die Bundesnetzagentur will die Telekom zwingen, ihren Konkurrenten einen ATM-Bitstromzugang zur Verfügung zu stellen, ein Vorleistungsprodukt auf dessen Basis hochwertige DSL-Anschlüsse für Geschäftskunden realisiert werden können. Eine entsprechende Regulierungsverfügung wurde der Telekom heute bekannt gegeben.
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