Ein Onlineredakteur muss in Beugehaft, weil er die Identität eines Nutzers nicht preisgeben will, der auf dem Portal seines Arbeitgebers diffamierend über eine Ärztin geschrieben hat.
Yelp kauft den Konkurrenten Qype, um sein Wachstum in Europa zu beschleunigen. Firmenchef Ian Brotherston verneigte sich vor der weltweit führenden Empfehlungsplattform Yelp.
IDF Intel sieht ein weiteres Feld für die günstigen Atom-Prozessoren. Der Atom bietet sich für das sogenannte Micro Digital Signage an. Im Supermarktregal gibt es leuchtende Touchscreen-Preisschilder mit Bewertungsfunktion.
Bewertungsportale müssen beanstandete Bewertungen sorgfältig prüfen, so heißt es in einem vorläufigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Ein Zahnarzt hatte einen Webseitenbetreiber wegen einer schlechten Bewertung verklagt.
Qype bekommt Konkurrenz: Das Such-und Bewertungsportal Yelp kommt nach Deutschland. Zunächst bietet Yelp Informationen zu Berlin und München. Weitere Städte sollen folgen.
Das Datenschutzrecht "ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit" und muss "angepasst und generalüberholt" werden, meint Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose.
Verbraucherschützer bewerten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Onlinebenotung von Lehrern zuzulassen, positiv. Vor allem für Ärzte, Handwerker und Gastronomen sei das Urteil ein Signal, dass sie mit Verbraucherbewertungen im Internet rechnen müssen.
Ein weiterer Sieg für die Betreiber von Bewertungsportalen: Regensburger Richter haben die Klage eines Hochschullehrers gegen die Beurteilung seiner Lehrveranstaltungen abgewiesen. Der Hochschullehrer hatte die Löschung seiner Daten aus dem Portal MeinProf gefordert.
Lehrer, Professoren, Arbeitgeber - sie alle müssen sich im Internet bewerten lassen. In Großbritannien kommt eine neue Gruppe hinzu: Dort hat jetzt ein Bewertungsportal für Ärzte, iWantGreatCare.org, aufgemacht - und gleich für Empörung gesorgt.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz hat ein Bußgeld gegen die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform MeinProf verhängt. Doch das MeinProf-Team will sich gegen den Datenschützer zur Wehr setzen.
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft haben Leitlinien für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet formuliert. Demnach müssen sich Nutzer von StudiVZ & Co. keine personalisierte Werbung gefallen lassen und haben das Recht, ein Pseudonym zu nutzen.
Es zwitschert und grunzt was im All: Rovio Entertainment schickt Vögel und Schweine in den Weltraum. Angry Birds Space bietet aber deutlich mehr als ein neues Grafikset, nämlich frische Ideen rund um die Schwerkraft von Planeten.
(Angry Birds Space)
AVM hat eine Labor-Firmware für seine Fritzboxen 7390 und 7270 veröffentlicht. Sie beseitigt einen Zeitumstellungsfehler und stellt damit korrekt auf die Sommerzeit um.
(Fritzbox 7390)
Simyo bietet ab sofort die All Net Flatrate auch ohne Vertragslaufzeit an. Dabei handelt es sich um eine Telefonflatrate in alle deutschen Netze samt gedrosselter Datenflatrate für monatlich 24,90 Euro - ab Juni auch für Bestandskunden.
(Simyo)
Eine japanische Website hat das Foto einer unbekannten Kamera von Canon veröffentlicht. Bei der EOS M könnte es sich um eine spiegellose Systemkamera handeln. Eine Ankündigung soll am Montag erfolgen.
(Canon Eos M)
Samsungs SSD 840 Pro soll die erfolgreiche Serie 830 ablösen, dazu bietet sie nicht nur sehr viel Tempo, sondern auch AES-Verschlüsselung mit 256 Bit. Möglich macht das ein neuer Controller, der nicht von Sandforce stammt. Ein Kurztest.
(Ssd Test)
Einige Käufer eines Nexus 7 mit 16 GByte erhalten von Google eine Preisdifferenz, nachdem der Preis für das 16-GByte-Modell um 50 Euro gesenkt wurde. Für Besitzer des 7-Zoll-Tablets mit 8 GByte fehlt eine vergleichbare Option.
(Google Nexus 7 Kaufen)
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