41 Länder, darunter die USA, Schweden und Neuseeland, unterstützen in einer Stellungnahme den UN-Bericht zum Schutz der Meinungsfreiheit im Internet - Deutschland ist nicht dabei. Auch Großbritannien und Frankreich verweigern ihre Unterstützung.









Verbände von Rechteinhabern und Verwertern verlangen in einem Brief an die EU-Kommission eine rasche Umsetzung des Antipiraterieabkommens Acta. Die von den grünen EU-Abgeordneten geforderte Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof lehnen sie ab.
Erst widersprachen Acta-Gegner der EU-Kommission, dann wies die Kommission die Kritik zurück, nun wirft der Förderverein Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) ihr vor, nicht lesen zu können. Er hält eine Acta-Passage weiterhin nicht für vereinbar mit EU-Recht.
Der Text des internationalen Antipiraterie-Abkommens Acta ist endgültig fertig. Nun müssen die Regierungen und Parlamente der Verhandlungsparteien Details der konkreten Umsetzung klären.
Heute hat das EU-Parlament eine Entschließung zum geplanten Anti-Piraterie-Abkommen Acta verabschiedet, in der die erzielten Verhandlungsergebnisse überwiegend begrüßt werden. Die Zustimmung des Parlaments zum Abkommen wird damit wahrscheinlicher.
Ende November wird es eine weitere, als "technisches Treffen" bezeichnete Verhandlungsrunde für das internationale Anti-Piraterie-Abkommen Acta geben. Eine interfraktionelle Gruppe von EU-Parlamentariern bereitet derweil öffentlich eine Resolution vor und bittet um Kommentare.
Das seit Jahren im Geheimen verhandelte Anti-Piraterie-Abkommen Acta liegt nach Abschluss der letzten Verhandlungsrunde in Japan nun in einer fast endgültigen Fassung vor. Die noch verbliebenen Unstimmigkeiten sollen zwischen den Verhandlungsparteien per E-Mail geklärt werden.
Laut Bitkom sieht das Anti-Piraterie-Abkommen Acta tatsächlich vor, Datenspeicher am Grenzübergang auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Tauschbörsennutzer müssen mit Zwangsabschaltung ihres Internetzugangs rechnen. Das geht dem deutschen IT-Branchenverband zu weit.
Zum wiederholten Mal ist ein aktueller Vertragstext für das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen Acta durchgesickert. Das von Knowledge Economy International (KEI) veröffentlichte Dokument zeigt weiterhin große Differenzen unter den Verhandlungspartnern.
Am Montag hatte die EU-Kommission den Mitgliedern des Europäischen Parlaments verboten, Informationen über den Stand der Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen Acta zu verbreiten. Der aktuelle Stand des Vertragstextes hat dennoch seinen Weg ins Internet gefunden.
Unterhändler, die von der EU-Kommission zu den Verhandlungen für das geplante Anti-Piraterie-Abkommen Acta entsandt worden waren, haben das EU-Parlament informiert. Den Parlamentariern war zuvor verboten worden, davon zu berichten.
Morgen wird der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über den Entwurf des sogenannten Gallo-Reports abstimmen. In dem nach ihr benannten Report fordert die französische EU-Abgeordnete Marielle Gallo, dass die EU die Verletzungen geistiger Eigentumsrechte stärker verfolgt.
Der Bundesrat hat in einer Ende vergangener Woche auf Antrag Hamburgs verabschiedeten Entschließung Kritik an der Vorgehensweise der EU-Kommission und der Bundesregierung bei den Verhandlungen zum geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA geäußert.
Es wurde auch Zeit: Die EU-Kommission hat heute eine konsolidierte Fassung des aktuellen Verhandlungstextes für das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA veröffentlicht. Was darin steht, dürfte Kritiker nicht gerade beruhigen.
Der verhandelte Vertragstext für das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA soll am Mittwoch offiziell veröffentlicht werden. Das teilte die EU-Kommission mit.
re:publica 2010 "Jede Beschränkung des Internets aus wirtschaftlichen Gründen ist falsch", sagt Jérémie Zimmermann, Mitbegründer der französischen Bürgerrechtsorganisation La quadrature du net. Deren Strategie zur Erhaltung von Netzneutralität: Licht ins Dunkel bringen.
Bis zum Freitag findet in Neuseeland die jüngste Verhandlungsrunde für das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA statt. Die Teilnehmer der ACTA-kritischen PublicACTA-Konferenz fordern in einer Erklärung von Wellington den Schutz von Bürger- und Verbraucherrechten.
Trotz aller Geheimhaltung ist eine EU-Fassung des Vertragsentwurfs zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA jetzt veröffentlicht worden. Das 56-Seiten-Dokument belegt, wie hart die Verhandlungsparteien um einzelne Formulierungen ringen.
In einer wirtschaftspolitischen Rede hat US-Präsident Barack Obama Kreativität und Erfindungsgabe als wichtigen Wirtschaftsfaktor der USA bezeichnet, der helfen könne, das Land aus der Krise zu holen. Um diesen Wettbewerbsvorteil zu sichern, sei es entscheidend, das geistige Eigentum zu schützen. Das will er unter anderem über das Acta-Abkommen durchsetzen.
Das EU-Parlament verlangt von der EU-Kommission, die Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen Acta offenzulegen. Mit überwältigender Mehrheit nahm das Parlament eine entsprechende Resolution an, in der es mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht.
Die Verhandlungsführer der EU wollen das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA so ausgestalten, dass Urheberrechtsverletzer in jedem Fall mit hohen Schadensersatzzahlungen rechnen müssen. Diensteanbieter sollen auch ohne vorherige Anhörung nach Gerichtsbeschluss den Zugang zu Inhalten sperren müssen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist klar gegen die Einführung von Internetsperren, die derzeit im Rahmen der ACTA-Verhandlungen diskutiert werden. Die Verhandlungstexte sollten zudem möglichst bald veröffentlicht werden, um für mehr Transparenz zu sorgen.
Das EU-Parlament will von der EU-Kommission mehr Transparenz bei den Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. ACTA dürfe nicht dazu benutzt werden, Grundrechte der EU-Bürger zu beschneiden. Die Europäischen Internetprovider warnen vor neuen Sanktionsmöglichkeiten gegen Internetnutzer.
Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich kritisch zum Ablauf der Verhandlungen über das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA geäußert. Seiner Meinung nach verletzen Internetsperren den Datenschutz.
Erneut ist ein wichtiger Teil des geheim verhandelten, internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA an die Öffentlichkeit gelangt. Der laut Computerworld authentische Text dokumentiert, dass Internetprovider in Zukunft aktiv Urheberrechtsverletzungen durch Kunden vorbeugen sollen.
Seit Jahren verhandelt eine Reihe von Staaten mit der EU im Geheimen über ein neues Abkommen zur Bekämpfung von kommerziellen Produktfälschungen. Bedenken, dass davon auch Endnutzer betroffen sein könnten, erhalten durch eine Erklärung der EU-Kommission neue Nahrung.
Der Kandidat für das Binnenmarktressort der künftigen EU-Kommission, Michel Barnier, hat sich dafür ausgesprochen, die Verhandlungen zum ACTA-Abkommen und die Schaffung eines EU-Patents voranzutreiben.
In den Geheimverhandlungen zum internationalen Anti-Piraterie-Vertrag ACTA stehen heute in Südkorea Fragen der Durchsetzungen des Urheberrechts im Internet auf der Tagesordnung. Die EFF warnt davor, dass mit dem Vertrag Internetsperren nach dem Three-Strikes-Modell und Haftung für Internet-Diensteanbieter eingeführt werden sollen.
Der Trans Atlantic Consumer Dialogue (TACD) fordert, die Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA so lange auszusetzen, bis der Vertragstext öffentlich einsehbar gemacht wird. Bei weiteren Verhandlungen sollten die Verbraucherrechte angemessen berücksichtigt werden.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft, BVDW, in dem Contentanbieter und Onlinewerbefirmen zusammengeschlossen sind, warnt vor dem umstrittenen Telekompaket der EU. Die darin festgelegte Richtlinie zur Privatsphäre würde die Verwendung von Cookies und damit den Betrieb moderner Web-2.0-Technologien unmöglich machen.
In der Debatte um das Telekom-Paket hat sich das EU-Parlament gestern für die Bürgerrechte im Internet stark gemacht. In einer Erklärung wird überbordenden Überwachungsmaßnahmen ebenso eine Absage erteilt wie dem exzessiven Schutz geistiger Eigentumsrechte.
Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission zu mehr Transparenz im Umgang mit EU-Dokumenten auf. Mit Blick auf die geheimen Verhandlungen zum geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA verlangt das Parlament eine Offenlegung "aller Dokumente".
Im Vorfeld der für März 2009 in Marokko angesetzten nächsten Verhandlungsrunde sind neue Informationen über das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA an die Öffentlichkeit gedrungen. Bei Verabschiedung von ACTA könnten Dateitauschern in Zukunft Haftstrafen drohen.
Vom 15. bis zum 17. Dezember gab es in Paris neue Verhandlungen zum geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Das EU-Parlament beklagt die Geheimniskrämerei der Verhandlungspartner und fordert mehr Informationen.
Die Internetnutzung wird im kommenden Jahrzehnt mobiler, Organisationen und Personen werden durchschaubarer und Spracherkennung wird häufiger eingesetzt. Das sagten Internetexperten voraus, die vom Pew-Internet-Projekt befragt wurden.
Befürchtungen in Bezug auf das geheim verhandelte Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) seien übertrieben, meint die EU-Kommission. Auf keinen Fall sei geplant, "iPods an der Grenze nach ein paar illegal kopierten Musikstücken zu durchsuchen".
Anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA haben US-Unternehmen aus der IT- und Internetbranche, Bibliotheksverbände und Bürgerrechtsorganisationen vor zu vagen Formulierungen und zu weitreichender Regulierung gewarnt.
Seit im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass über das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA verhandelt wird, wurde die Geheimhaltung der Inhalte des Abkommens kritisiert. Jetzt fordern mehr als 100 Organisationen aus aller Welt die Offenlegung des verhandelten Vertragstextes.
In einem von IP Justice veröffentlichten Brief warnen große US-Unternehmen und -Unternehmensverbände davor, das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA voreilig zu verabschieden. Sie befürchten Wettbewerbsnachteile in Europa.
Pünktlich zu den vom 29. bis 31. Juli in Washington stattfindenden Verhandlungen über das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA hat Wikileaks eine neue Wunschliste von Unternehmen veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen an Grenzen und zur zivilen Durchsetzung von Ansprüchen.
Interessenverbände aus der Medienindustrie dürfen bei den Verhandlungen über das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA mitreden, nicht aber Verbände aus der IT-Industrie, Internetprovider oder Bürgerrechtler. Das belegen Dokumente aus Kanada.
Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen sollen auf europäischer Ebene eilig verstärkt werden. Ein Sprecher der französischen Regierung verkündete eine straffe Agenda für die Zeit der französischen Ratspräsidentschaft. Ein Schwerpunkt: Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA.
Dem ORF ist ein Papier des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zugespielt worden, in dem Vorschläge für das geheim verhandelte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA diskutiert werden. Geht es nach dem BDI, sollte die Verletzung von Urheber-, Patent- und Markenrechten wie physischer Diebstahl bestraft werden.
Diese Woche finden in Genf hinter verschlossenen Türen Verhandlungen über ein Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) zwischen den USA, Japan, der EU und einigen weiteren Staaten statt. Googles Urheberrechtsspezialisten William Patry wurden Informationen zugespielt, dass es dabei auch um Zwangsfilter für Internetprovider gehen soll.
Die USA und Japan wollen eine neue Initiative zur Verschärfung des Schutzes für Immaterialgüterrechte. Nun wurde bekannt, was die Verhandlungspartner, zu denen auch die EU gehört, hinter verschlossenen Türen planen. Es geht unter anderem darum, die Zollbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten.
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