Der Chef einer US-Release-Gruppe muss wegen Verletzung des Urheberrechts für längere Zeit ins Gefängnis. Alle Imaging-Mitglieder hatten ein Geständnis abgelegt.
"Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf." Ein Vertrag, der so beginnt, soll Eltern nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vor kostenpflichtigen Abmahnungen der Medienindustrie schützen.
Der Shoppingclub Justfab Deutschland muss Kunden ihr Geld zurückgeben. Das Unternehmen hatte sich bisher geweigert, Käufer, die ungewollt eine monatliche Klubmitgliedschaft abgeschlossen hatten, auszuzahlen.
Modische Schuhe für 19,97 Euro und eine "kostenlose Mitgliedschaft" verspricht der Onlineshop Justfab Deutschland aus Berlin-Kreuzberg. Doch wer nicht einmal im Monat einen Button drückt, dem werden 39,95 Euro vom Konto abgebucht.
Nachdem vor rund einem Monat der Gründer und Chef von Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, geht die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun auch gegen diejenigen vor, die für Werbeschaltungen auf dem Portal gesorgt haben.
Zum 1. August 2012 wird die sogenannte "Button-Lösung" für Onlineshops verpflichtend, mit der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden sollen. Der BVDW erklärt, worauf Shopbetreiber achten müssen.
Gegen Dirk B. ist vom Landgericht Leipzig ein mildes Urteil gesprochen worden. Der Chef von Kino.to hätte im schlimmsten Fall mit 15 Jahren Haft bestraft werden können.
Zu Beginn des Prozesses gegen den Chef von Kino.to hat heute nur die Anklage gesprochen. Der Staatsanwalt nannte die Streamingplattform ein neues Massenmedium für Urheberrechtsverletzungen.
Zwei Personen, die Kino.to mit Werbung versorgt haben sollen, sind festgenommen worden. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung.
Das Landgericht Hamburg hat sieben Angeklagte wegen Betrugs in Verbindung mit Abofallen verurteilt. Sie hatten unter anderem die Seite online-downloaden.de betrieben und rund 65.000 Nutzer geschädigt. Unter den Verurteilten ist auch ein Rechtsanwalt.
Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen, um den Schutz vor Kostenfallen im Internet zu verbessern.
Nach zwei weiteren Festnahmen in Verbindung mit dem Fall Kino.to hat die GVU nun die Vorwürfe gegen die beiden Männer erläutert. Sie sollen wie nach dem Modell von Megaupload einen Sharehoster betrieben und bis zuletzt kassiert haben.
Der schon wegen Abofallen in Erscheinung getretene Onlineunternehmer Michael Burat ist vom Landgericht Osnabrück zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er soll Versender von Grußkarten mit Abmahnungen betrogen haben.
Für Anfang 2012 hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine Initiative gegen den Missbrauch des Abmahnwesens, gegen Abofallen am Telefon und unseriöse Inkassounternehmen angekündigt.
Nutzer von Streamingplattformen laden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunter. Diese Ansicht vertrat der Richter bei der vierten Verurteilung von Beschäftigten von Kino.to.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, ihren Anwalt Olaf Tank und Alexander Varin erhoben. Die vier sollen hinter den Abofallen opendownload.de und softwaresammler.de stecken.
Der Gesetzentwurf gegen Abofallenbetreiber ist endlich fertig. Laut Verbraucherschützern sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer in Abofallen getappt.
Die Firma Deutsche Zentral Inkasso verbreitet, dass ein junger Mann, der eine Rechnung der Abofalle My-Download.de nicht bezahlt hat, im Gefängnis sitzt. Verbraucherschützer vermuten eine geschickte Irreführung.
Eine neue EU-Richtlinie soll Abofallenbetreibern mit einer Buttonlösung ein Ende bereiten. Verbraucherschützer fordern die Regierung nun zu einer schnellen Umsetzung auf.
Zwei Männer, die die Abofalle online-downloaden.de betrieben haben sollen, sitzen wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug in Untersuchungshaft. Sie sollen von 65.000 Menschen mit versteckten Preisen fünf Millionen Euro erbeutet haben.
Das Betreiben von sogenannten Abofallen im Internet kann als Betrug gewertet werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Ein entsprechendes Urteil würde Strafverfolgungsbehörden das Vorgehen gegen die Betreiber solcher Webseiten erleichtern.
Vor dem Landgericht Hamburg hat Mozilla eine Klage gegen Anbieter gewonnen, die Firefox und Thunderbird gegen Bezahlung angeboten hatten. Den Anbietern wurde untersagt, die beiden Open-Source-Applikationen gegen Gebühr zu verbreiten.
Die TV-Woche vom 25. bis 31. Oktober endet mit Halloween. Die Begeisterung des deutschen Fernsehens für den Tag hält sich mittlerweile aber in Grenzen im Vergleich zu den letzten Jahren. Allein Pro7 hält tapfer mit dem üblichen Simpsons-Special durch.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mit einem neuen Gesetz gegen Abofallen im Internet vorgehen, die nach ihrer Ansicht zu einer "Plage geworden" sind.
"Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", kommentiert Martin Madej den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen im Internet. Madej kümmert sich beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Rechtsexperte um das Thema.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat wegen Verdacht auf versuchten Betrug Strafanzeige gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Der Verband fürchtet um den guten Ruf von Inkassounternehmen.
Die mit Abofallen im Internet erzielten Gewinne können zu Gunsten des Bundeshaushalts abgeschöpft werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Internetnutzer vor sogenannten Abofallen schützen. Sie setzt auf eine europaweite Regelung, die klare Hinweisschilder vorschreibt, die anzeigen, wenn Kosten entstehen.
Openoffice.org 3.2.1 für Windows, Linux und Mac OS ist ab sofort kostenlos zu haben. Mit dem Update werden vor allem Programmfehler korrigiert, neue Funktionen wurden nicht integriert.
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Kontokündigung einer Sparkasse gegen eine nicht namentlich genannte "Mahnanwältin" zulässig war. Das Gericht hat die Klage der Rechtsanwältin dagegen abgewiesen, diese hat die Berufung zurückgenommen. Laut Stadtsparkasse München war die Klägerin die Rechtsanwältin Katja Günther.
Privaten Haushalten entsteht durch Abofallen im Internet jährlich ein Millionenschaden. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb die Regierung auf, ihr Versprechen zu halten und eine Bestätigungslösung einzuführen.
Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will gegen Abofallen im Internet vorgehen. Internetanbieter sollen verpflichtet werden, dem Kunden den Preis vorzulegen und sich die Angaben per Klick bestätigen zu lassen.
Das Projekt Openoffice.org startet eine Kampagne gegen sogenannte Download-Abofallen. Es geht um Anbieter, die eigentlich kostenfreie Software gegen Geld anbieten und die Kosten dabei wenig auffällig auf ihren Webseiten aufführen.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat einen Prozess gegen den Online-Abofallen-Betreiber Connects 2 Content verloren. Das Geltendmachen von vermeintlich unberechtigten Forderungen sei nicht unlauter, so das Landgericht Düsseldorf. Die Verbraucherschützer finden das unfassbar.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Firma Content Service Ltd geklagt, die unter anderem hinter dem kostenpflichtigen Downloadangebot opendownload.de steht. Die Firma darf keine Klausel verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das entschied das Landgericht Mannheim.
Terratec hat mit dem Noxon iRadio Cube ein Hardware-Internetradio vorgestellt, das mit Napster-Zugriff ausgerüstet auch deren Musikflatrate nutzen kann. Außerdem können Podcasts und Internet-Radiostreams abgespielt werden. Auch ein UKW-Radio für den Empfang konventioneller Sendungen wurde nicht vergessen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor der Website opendownload.de. Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben, so die Verbraucherschützer.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) vermeldet einen Etappensieg beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss seine Gewinne offenlegen, die er mit Abofallen erzielt hat. Auch gegen Web.de gingen die Verbraucherschützer erfolgreich vor.
Der CDU-Mann Ansgar Heveling schimpft über die breite Opposition gegen die Internetsperrgesetze Sopa und Pipa in den USA. Unter #hevelingfacts wird er bei Twitter dafür verhöhnt, seine Seite wurde gehackt.
(Ansgar Heveling)
Kabel Deutschland hat bei Cisco Hardware für den Netzwerkausbau bestellt. Dabei geht es um höhere Datenübertragungsraten für die Internetzugänge und Video-on-Demand. Technisch ist eine höhere Datenrate schon lange möglich, diese wird von Kabel Deutschland aber nicht angeboten.
(Kabel Deutschland)
Microsoft hat neue Anwendungen für seinen Cloud-Speicherdienst Skydrive vorgestellt, die nicht nur mit Windows, sondern auch unter Mac OS X Lion laufen. Gleichzeitig wird Neueinsteigern nur noch 7 GByte kostenloser Speicherplatz geschenkt. Vormals waren es 25 GByte.
(Skydrive)
Ein von Apple sogenanntes Retina-Display wird nun auch im Macbook Pro verbaut. Golem.de gefällt sowohl die scharfe Bilddarstellung als auch der Wechsel der virtuell nutzbaren Auflösungen. Nur der Energiebedarf des Displays mit 2.880 x 1.800 Pixeln ist enorm.
(Macbook)
Die Filesharing-Website The Pirate Bay (TPB) ist in die Cloud umgezogen - und will sich damit besser gegen Polizeidurchsuchungen und Serverbeschlagnahmungen schützen können.
(Pirate Bay)
Velo 2G ist eine neue Roboterhand für den von Willow Garage entwickelten Roboter PR2. Die Hand passt sich an einen Gegenstand an, was einen besseren Griff ermöglichen soll.
(Roboter)
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