Mitte August sorgte Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher für Aufregung, als er durch seinen Anwalt Dr. Nils Harder die Domain michas-formel1-site.de abmahnen ließ. Durch diese Adresse, unter der von Michael Stanka, einem 18-jährigen Schüler aus der Nähe von Stuttgart, ein Portal rund um die Formel 1 betrieben wird, sah Schumacher seine Namensrechte verletzt. Die Kosten für einen nach Meinung der Beklagten ohne ersichtlichen Grund angestrengten Rechsstreit muss der Ferrari-Pilot nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 25.10.2001 nun selbst tragen.
Im Juli flatterte dem Dienstleister für Autoren "My favourite book" eine Abmahnung der Telekom ins Haus, denn im Fond einer Anzeige des Unternehmens hatte man die Farbe Magenta verwendet, eine der vier Grundfarben des Vierfarbdruckes, aber auch die Farbe der Deutschen Telekom. Nun schlägt "My favourite book" zurück und veröffentlicht ein Buch unter dem Titel "Deutschland lacht über die Telekom".
Die Deutsche Telekom AG (DTAG) muss ihren Wettbewerbern die so genannten Carrier-Festverbindungen (CFV-Mietleitungen) künftig binnen einer Frist von acht Wochen bis maximal sechs Monaten zur Verfügung stellen. Basis der neuen Lieferbedingungen ist ein dreistufiges Modell, das je nach Aufwand für die Umstellung eine maximale Bereitstellungszeit von acht Wochen (ohne technisch und baulich notwendige Maßnahmen), vier Monaten (bei geringem Aufwand) beziehungsweise sechs Monaten (bei größerem Aufwand) vorsieht.
Michael "Micha" Stanka betreibt eine Motorsport-Website, die vor zwei Jahren aus einer Praktikumsarbeit heraus entstand. Er bekam jetzt indirekt Post von Michael Schumacher, berichtete advograf.de. Schumi ließ dem 18-jährigen Schüler aus Waiblingen mitteilen, dass die Domain michas-formel1-site.de die Namensrechte des Rennsportfahrers verletze.
Im andauernden Streit um die Links auf die US-Software FTP-Explorer, durch die sich das Unternehmen Symicron GmbH in seinen Rechten an der Marke Explorer verletzt fühlt und bereits zahlreiche Abmahnungen durch die Kanzlei Gravenreuth hat zustellen lassen, hat sich etwas Neues getan: Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zu Gunsten der Fachhochschule Oldenburg, die auf Grund einer Abmahnung durch die Symicron GmbH eine negative Feststellungsklage angestrengt hatte und damit in erster Instanz noch unterlegen war.
Obwohl die "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V." (GSDI) in der letzten Woche wegen ihrer Newsletter-Abmahnungen in allen Fällen die Anwaltsgebühren übernehmen will, ist der Konflikt noch lange nicht ausgestanden.
Nachdem die "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V." (GSDI) in der letzten Woche diverse Newsletter-Anbieter abgemahnt hatte, verbunden mit einer entsprechenden Anwaltsrechung, lenkt man nun offenbar ein. Um die Diskussion auf das eigentliche Anliegen zu lenken, will die GSDI nun in allen Fällen die Anwaltsgebühren übernehmen, die Abgemahnten bräuchten nicht zu bezahlen.
Die Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI) hat laut eines Berichts von Akademie.de den Newsletter-Anbieter Thorsten Bosse abgemahnt. Der Betreiber der momentan nicht erreichbaren Site Producerworld.de hatte es Neuabonnenten nicht ermöglicht, sich ohne Angabe ihres Names für seinen Marketing-Newsletter einzutragen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung in Sachen der Marke Explorer zurückgewiesen. Das Gericht nahm zur markenrechtlichen Argumentationen keine Stellung, sondern entschied nach kurzer Beratung, die Berufung der Symicron GmbH, die durch den Anwalt von Gravenreuth vertreten wird, abzuweisen.
Die Speedlink GmbH hat heute, nach eigener Aussage, im Verfahren gegen die durch den Rechtanwalt Freiherr von Gravenreuth vertretete Symicron GmbH einen Sieg verbuchen können. Das Landgericht Berlin habe nach nur zwölfminütiger Verhandlung der negativen Feststellungsklage von Speedlink gegen Symicron in Sachen FTP-Explorer-Abmahnung stattgegeben.
Die Software-Firma AIST benannte heute seine beiden kürzlich erschienenen Videoschnitt-Produkte aus der Software-Reihe MovieExplorer in MovieXone um. Grund dafür war eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 7. Dezember, die sie heute per Fax erhalten haben. Die Firma Symicron sieht durch die Verwendung des Namens "MovieExplorer" ihre Namensrechte an der Marke "Explorer" verletzt.
Nicht nur nach Ansicht des auch für die Jugendpolitik des Landes Baden-Württemberg zuständigen Sozialministers Dr. Friedhelm Repnik hat das Internet auch seine Schattenseiten. Die Zahl jugendgefährdender Inhalte nehme zu und müsse bekämpft werden - notfalls auch durch Bußgelder.
Rund 135 Millionen DM im Jahr kostet nach Expertenschätzung die Moorhuhnjagd in deutschen Büros - Peanuts, wie der Düsseldorfer IT-Dienstleister Sterling Commerce ausgerechnet hat. Danach kostet das private Surfvergnügen jährlich 104 Milliarden DM, schreibt das Wirtschaftsmagazin Bizz in seiner neuen Ausgabe.
Am heutigen Mittwoch, dem 20. September 2000, findet am Landgericht Düsseldorf die Gerichtsverhandlung um eine negative Feststellungsklage von Stefan Münz gegen die Ratinger Symicron GmbH statt. Münz betreibt die Website SELFHTML und wurde zuvor von Symicrons Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth abgemahnt, da er ein FTP-Programm verlinkt hat, das in Deutschland das Markenrecht der Ratinger Firma Symicron verletzen soll. Der Verein Freedom for Links will deshalb heute mit Hilfe eines Streikaufrufs auf den Fall aufmerksam machen.
Für die Moorhuhnjagd im Büro riskieren mehr als 40 Prozent der Spiele-Fans ihren Job oder nehmen arbeitsrechtliche Konsequenzen in Kauf, ist das Ergebnis einer Internet-Umfrage mit mehr als 5.000 Teilnehmern, die bei der Erhebung des Computer Channels teilgenommen haben.
Die AddCom AG muss auf Grund einer Abmahnung durch einen Konkurrenten seine "Flatrate-Private" zum 30. September 2000 einstellen, da diese nur zu bestimmten Uhrzeiten galt und der Begriff Flatrate somit nicht angemessen war. Daher bietet AddCom den bestehenden 10.000 Nutzern der Flatrate-Private einen Umstieg auf eine neue "24-Stunden-Flatrate" für 79 Mark pro Monat.
Wer freien Internet-Zugang im Büro hat und die falschen Seiten im World Wide Web aufruft, riskiert seinen Job, warnt die E-Business-Beratungsgesellschaft CMG. Nach Recherchen des Unternehmens gewähren ca. 60 Prozent der Unternehmen ihren Mitarbeitern am Arbeitsplatz freien Zugang zum Web.
Nachdem gestern einige Newsdienste von einer "Abmahnwelle gegen Open-Source-Netzsoftware Samba" durch die Beratungs-, Softwareentwicklungs- und Systemintegrationsgesellschaft CMG berichteten, nimmt die CMG Deutschland GmbH nun heute offiziell zu dem Sachverhalt Stellung.
Unternehmen im ASP-Bereich erhielten in den vergangenen Wochen ein Schreiben durch den "Besitzer" der Marke "ASP" das ihnen die Nutzung des Kürzels "ASP" untersagt, erklärte das ASP-Konsortium. Daher will der Zusammenschluss von ASP-Anbietern nun zum Schutz der freien Verfügbarkeit des Begriffs ASP die Löschung des Begriffs "ASP" beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragen.
Offenbar hat die deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) versucht, die kurzzeitig gültige einstweilige Verfügung gegen Napster zu nutzen, um auch hier zu Lande aufzuräumen. So erhielten die Betreiber mehrerer deutscher Websites (u.a. gnutella.de, mpex.net, zdnet.de, mp3-world.net) am letzten Freitag die Aufforderung von Clemens Rasch, dem Justiziar der IFPI Deutschland, alle Links auf napster.com bis zum Sonnabend dem 29.07 um 17.00 Uhr zu löschen. Sollte dies nicht geschehen, droht die IFPI in ihrem Schreiben weitere rechtliche Schritte an.
Das Landgericht Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen LetsBuyIt.com in Deutschland bestätigt. Damit gerät das Stufenpreismodell von LetsBuyIt.com hier zu Lande in dieser Form in Gefahr. Wird die jetzt bestätigte einstweilige Verfügung zugestellt, was bisher nicht geschehen ist, "könnte es notwendig werden, die Online-Dienste ganz oder teilweise, zumindest zeitweilig, möglicherweise sogar dauerhaft, zu verändern, einzuschränken oder einzustellen", darauf verweist LetsBuyIt.com bereits in seinem 'Unvollständigen Verkaufsprospekt'.
Mittlerweile ist die bereits gestern von Freiherrn von Gravenreuth angekündigte einstweilige Verfügung der Symicron GmbH gegen den Heise-Verlag zugegangen. Demnach ist es dem Verlag in Zukunft untersagt, "die Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer' im geschäftlichen Verkehr für eine Software auf einer CD-ROM als Beilage zur Zeitschrift zu benutzen". Der Verlag nimmt dies bis zu einer gerichtlichen Klärung gelassen hin, erscheint doch die nächste Ausgabe bereits am Montag.
Das Computermagazin c't legte der aktuellen Ausgabe 14/00 eine CD-ROM bei, auf der sich unter mehr als 350 Programmen auch die beiden Systemtools "HFVExplorer" und "Explore2fs" befanden. Nachdem die Ratinger Firma Symicron GmbH eine Marke auf den Namen Explorer angemeldet hat, versuchte nun der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth eine Lizenzvereinbarung durchzusetzen.
Nach der Strafanzeige wegen der "FTP-Explorer"-Abmahnwelle per Serienbrief hat die Speedlink GmbH heute beim Landgericht Berlin auch eine negative Feststellungsklage eingereicht. Damit soll nun zivilrechtlich festgestellt werden, dass die "FTP-Explorer"-Abmahnungen rechtsmissbräuchlich erfolgten.
Nachdem Speedlink am 18.4.2000 bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gegen Freiherrn von Gravenreuth wegen versuchten Betruges gestellt und diese mit einer Gegenstrafenazeige wegen "falscher Verdächtigung" und "übler Nachrede" gestellt hat, erweitert Speedlink die eigene Anzeige nun auf "Verdacht des vollendeten Betruges und der Gebührenüberhöhung".
Am 18.04.2000 hat der Berliner Provider Speedlink bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gegen einen unbenannten aber wohl weitläufig bekannten Rechtsanwalt wegen des Verdachts des versuchten Betruges gestellt.
Der Unmut über Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen im Web ist bei vielen Internetnutzern groß. Insbesondere der Fall FTP-Explorer hat die Gemüter hochkochen lassen und geht jetzt in die nächste Runde.
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