T-DSL-Bestandskunden, die einen Zeit- oder Volumentarif von T-Online nutzen, haben vor einiger Zeit per E-Mail eine Ankündigung zur Vertragsänderung von T-Online erhalten, wonach die Kündigungsfristen ab Juli auf ein Jahr verlängert werden sollen. Dieses Verhalten wurde von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zum Anlass genommen, T-Online abzumahnen.
Kurz nachdem Valve offiziell die erste offizielle Erweiterung für den erfolgreichen Shooter Half-Life 2 angekündigt hat, gibt es das erste Bild von "Half-Life 2: Aftermath". In Aftermath, das zumindest über Steam zu einem noch nicht genannten Preis kommen soll, gilt es, aus der "City 17" zu flüchten, die nach der Zerstörung der Zitadelle durch den vom Spieler gesteuerten Gordon Freeman in die Luft zu fliegen droht.
Nur Intel darf etwas "inside" haben, zumindest solange es kein anderslautendes gerichtliches Urteil um Intels im September 2004 erfolgte Abmahnung von Websites mit Namenskomponente inside gibt. Darius Metzner, der private Betreiber der Webseiten DVD-inside und Movieinside, konnte sich nun zwar mit Intel außergerichtlich einigen, muss jedoch seine Film-Communitys umbenennen.
Die deutschen Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben mit ihrer im Januar 2005 eingereichten Abmahnung gegen den Publisher des Spiels Half-Life 2 zumindest teilweise Erfolg gehabt.
Das Landgericht München hat dem Heise Zeitschriften Verlag jetzt untersagt, "den Bezug der Software 'AnyDVD' durch das Setzen eines Hyperlinks auf einen Internetauftritt der Herstellerfirma, auf dem diese Software zum Download angeboten wird, zu ermöglichen". Damit muss Heise den entsprechenden Link in dem Artikel zwar entfernen, den deutlich weiter gehenden Wünschen der Musikindustrie erteilte das Gericht aber eine Absage, meldet der Verlag.
Nach einem Urteil des Landgerichts Bonn (AZ 5S197/04) kann auch der administrative Ansprechpartner einer Domain, der Admin-C, für wettbewerbswidrige Inhalte einer Webseite haften. Im vorliegenden Fall wurde der Admin-C wegen wettbewerbswidriger Werbung auf einer Webseite verklagt.
In Deutschland wurden zahlreiche Gmail-Nutzer abgemahnt, die Gmail-Einladungen auf eBay zum Kauf angeboten haben. Den Nutzern wird eine Markenrechtsverletzung gegen die Marke G-mail vorgeworfen, die nichts mit Googles Gmail-Dienst zu tun hat. Mit entsprechenden Unterlassungserklärungen will der Markeninhaber von G-mail einen weiteren Handel mit Gmail-Einladungen unterbinden.
Der Hersteller von Kopiersoftware für CDs und DVDs, SlySoft, hat den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und die Deutsche Landesgruppe der IFPI als Vertreter der deutschen Musikindustrie abgemahnt. SlySoft wirft IFPI-Pressesprecher Dr. Hartmut Spiesecke vor, in einer Presseerklärung unwahre Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Dabei geht es um die Pressemitteilung, in der die IFPI ihrerseits die Abmahnung von Heise angekündigt hat.
Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software. Doch genau dies werfen die deutschen Phonoverbände dem Heise-Verlag vor. In einem Online-Beitrag habe der Verlag ausführlich dargestellt, wie man sogar neue Kopierschutzsysteme "knacken" kann.
Die Zwangskoppelung von Half-Life 2 an den Online-Dienst Steam, die zumindest zur ersten Installation benötigte Internet-Verbindung und die Verhinderung des Weiterverkaufs haben nicht nur Spieler auf die Palme gebracht. Der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen und verbraucherorientierten Verbände, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat nun sowohl den Publisher Vivendi als auch den Spieleentwickler Valve abgemahnt.
Dialerschutz.de hat vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Münchner Unternehmen Universal Boards GmbH & Co KG und dessen Geschäftsführer erwirkt. Damit geht Dialerschutz.de nach eigenen Angaben gegen den Versuch eines Trittbrettfahrers vor, mit dem guten Ruf von Dialerschutz.de Geld zu verdienen und Verbraucher in die Irre zu führen.
Zwischen dem Leipziger IT-Unternehmen Nutzwerk und Heise Online zeichnet sich ein bizarrer Streit ab: Nutzwerk wirft Heise Online vor zu lügen, nachdem diese kritisch über das Unternehmen berichtet hatten. Die Anschuldigungen fasst Nutzwerk unter heiseluegt.de zusammen.
Die Kanzlei Waldorf geht im Auftrag einiger Plattenfirmen gegen Anbieter von Software vor, die das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen erlaubt. Nun melden die Phonoverbände in diesem Zusammenhang einen besonderen Erfolg, hatte ein 39-jähriger Mann aus Paderborn doch eine entsprechende Software angeboten, obwohl er zuvor eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hatte.
Agon S. Buchholz, Betreiber des Kefk Network, erhielt am 7. Oktober 2004 eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf im Auftrag einiger Plattenfirmen. Buchholz wird vorgeworfen, dass er es zugelassen habe, dass Nutzer auf seiner Website die Startseiten externer Websites verlinken, über die wiederum der Download illegaler Programme möglich sein soll. Im Kern geht es dabei offenbar wieder einmal um die Frage, wann Website-Betreiber für Hyperlinks haften.
Wegen einer vergleichenden Zeitschriftenanzeige hat Mitbewerber Symantec das deutsche Software-Haus G Data abgemahnt und fordert Schadensersatz. In einer in mehreren Fachmagazinen veröffentlichten Annonce wurden G Datas AntiVirenKit und Symantecs Norton AntiVirus miteinander verglichen. Besonders die Schlagzeilen "Der König ist tot. Es lebe der König" sowie "Da können andere ruhig Gelb vor Neid bleiben" und eine umgefallene Norton-AntiVirus-Packung sorgten bei Symantec für Verärgerung.
Die Hardware-Site TweakPC hat eine Abmahnung der ungewöhnlichen Art erhalten: Die Website soll mit der Veröffentlichung eines Artikels unerlaubt ein Produkt "anbieten", das hier zu Lande wahrscheinlich nicht einmal zu kaufen ist.
Ashampoo bekommt einmal mehr Ärger mit seinen Domains. Ende September 2004 hatte Intel das Unternehmen abgemahnt, da Ashampoos Dienst fotoinside.de gegen Intels Markenrechte verstoßen soll. Nun bekommt Ashampoos Musik-Download-Service Ärger - diesmal mit Apple.
Neben DVD-Inside.de geht Intel offenbar auch gegen den Software-Hersteller Ashampoo wegen dessen Online-Foto-Dienst fotoinside.de vor. Wie auch DVD-Inside.de erhielt Ashampoo eine entsprechende Abmahnung.
Unter Snakecity.de hat sich eine Plattform für geprellte Kunden etabliert, die versucht, mit gemeinsamen Initiativen und schwarzen Listen gegen Händler vorzugehen. Vor allem Bestellungen auf Vorkasse, auf die erst sehr spät oder auch gar keine Warenlieferung erfolgt, sind Snakecity ein Dorn im Auge. Seit Montagabend sind die Betreiber nun ihre Haupt-Domain los, die laut Denic jetzt auf den Anwalt von zwei Online-Shops angemeldet ist.
Das LG Frankfurt am Main hat Arcor untersagt, an die Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth unaufgefordert mit Telefonwerbung heranzutreten "oder solche Handlungen vornehmen zu lassen".
Rammsteinfan.de, eine seit dem Jahr 2000 bestehende Rammstein-Fansite, wurde auf Druck des Rammstein-Managements geschlossen. Bedenklich stimmt dabei, dass in einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für die Fansite-Betreiber nicht nur Rammsteinfan.de, sondern Fansites allgemein in Frage gestellt worden seien.
Der Bundegerichtshof hat die Haftung von Presseorganen für Hyperlinks mit einem Urteil vom 7. Juni 2004 (ZR 317/01) eingeschränkt. Demnach müssen Presseorgane nur dann für Hyperlinks, die das redaktionelle Angebot ergänzen und ohne Wettbewerbsabsicht platziert werden, haften, wenn der Inhalt der verlinkten Webseiten eindeutig als strafbar zu erkennen ist.
Aus aktuellem Anlass hat Prof. Dr. Maximilian Herberger vom Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes jetzt die Abmahnung von Website-Betreibern wegen unerlaubter Rechtsberatung kritisiert. Am Freitag, dem 28. Mai 2004, war bekannt geworden, dass der Münchner Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dialer-Firma Global Netcom, Bernhard Syndikus, die Betreiber der Websites Dialerschutz.de und Computerbetrug.de wegen unerlaubter Rechtsberatung abgemahnt hat.
Der Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dialer-Firma Global Netcom, Bernhard Syndikus, geht gegen die Betreiber der Websites Computerbetrug.de und Dialerschutz.de vor. Nach Ansicht von Syndikus gebe es in den Diskussionsforen der beiden Sites "permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz". Er fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Betreibern.
Die deutsche Wettbewerbszentrale hat ein kürzlich verbreitetes Werbe-Mailing von Sony Computer Entertainment Deutschland abgemahnt. Die Werbepost, die laut Aussagen der Wettbewerbszentrale auch zu massiven Verbraucherbeschwerden geführt hat, bestand aus einem bräunlichen Umschlag mit einem Stempel "US Army Postal Service" und enthielt einen blutgetränkten Stofffetzen mit der Aufschrift "Wir stecken in der Scheisse - hol uns hier raus".
Der Dialer-Anbieter "Online Ideas" hat eine einstweilige Verfügung gegen den Antiviren-Anbieter H+BEDV beantragt. Dem Dialer-Anbieter ist es ein Dorn im Auge, dass die Antiviren-Software von H+BEDV, Antivir, bei Benutzung kostenpflichtiger Einwahlsoftware nicht nur eine Warnmeldung anzeigt, sondern die Dialer auch als "gefährlich" bezeichnet. H+BEDV zeigt sich davon unbeeindruckt.
Die Freenet.de AG hatte ihren Call-by-Call-Nutzern zwischenzeitlich den Zugriff auf einige Websites gesperrt, die sich kritisch zum Geschäftsgebaren des Internet-Providers äußern. Seit Aufhebung der Sperre, die dem Unternehmens-Image vermutlich eher schadete, versucht Freenet die Angelegenheit auf rechtlichem Weg zu klären - wie es scheint mit gemischtem Erfolg.
Der Streit zwischen den Entwicklern der freien Filesharing-Software eMule und der Firstway Medien GmbH scheint beigelegt zu sein: Wie auf Freemule.net zu lesen ist, konnte man sich nach Verhandlungen auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen - Firstway erklärte sich bereit, die eingetragene Marke "eMule" unentgeltlich an die eMule-Entwickler von emule-project.net zu übertragen.
Die eMule-Gemeinschaft hatte Anfang Februar 2004 die Website freemule.net ins Leben gerufen, um Spenden gegen eine - mittlerweile zurückgezogene - Abmahnung und die Anfechtung der eingetragenen Wortmarke "eMule" eines Mandanten der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus zu sammeln. Ausgerechnet die wüsten Kommentare der Spender sorgen nun dafür, dass nicht nur dem Freemule.net-Betreiber eine Klage wegen Beleidigung ins Haus flattern wird.
Wie auf Freemule.net zu lesen ist, läuft seit dem 17. Februar 2004 eine Distributed-Denial-of-Service-Attacke gegen die Server von Freemule.net, emule-project.net, eMule.de, emuleforum.net und andere eMule-Seiten. Als Quelle des Angriffes konnte eine von Eselfilme verbreitete, modifizierte Version der Filesharing-Software eMule entlarvt werden - pikanterweise ist die administrative Verwalterin von Eselfilme.de eben die Firma, die auch über die Kanzlei Gravenreuth & Syndikus versucht hatte, eMule.de abzumahnen.
EMule zählt zu den am häufigsten genutzten, nichtkommerziellen Filesharing-Clients für P2P-Netzwerke und verfügt über mehrere Millionen Nutzer. Nachdem der eMule-Gemeinschaft durch die Kanzlei Günter Freiherr von Gravenreuth & Bernhard Syndikus Ungemacht drohte, wurde kurzerhand die Spenden-Aufruf-Website freemule.net ins Leben gerufen, um die am 8. Januar 2004 beim Deutschen Patentamt eingetragene Wortmarke "eMule" des Gravenreuth-Mandanten Firstway Medien GmbH anzufechten - nun wurde die Abmahnung plötzlich zurückgezogen.
Das Softwarehaus G-Data Software AG wurde wegen vergleichender Werbung vom amerikanischen Mitbewerber Symantec abgemahnt. G-Data hatte nach eigener Darstellung in verschiedenen Fachmagazinen für seine neue Anti-Viren-Software "AntiVirenKit 2004" geworben. Insbesondere Headlines wie "Schluss mit Gelbsucht" und die Darstellung eines "Norton AntiVirus", dessen Verpackung von einem darauf fallenden AntiVirenKit 2004 zerknautscht wird, möchte Symantec nicht wiederholt sehen.
Die Hamburger Kanzlei Kai Kähler geht jetzt im Auftrag mehrerer Abmahnopfer gegen Trivialpatent vor, das als Grundlage der bundesweit versandten Abmahnungen des Biberacher Michael Hermann diente.
Viel Aufregung gibt es derzeit über einen potenziellen Betrugsfall: Viele Betreiber von .de-Domains, in denen die Kürzel von Kfz-Kennzeichen auftauchten, erhielten am 17. Oktober 2003 Abmahnungen mit der Aufforderung, bis zum 20. Oktober eine Unterlassungserklärung abzugeben und 1.114,50 Euro an einen Nürnberger Anwalt zu überweisen. Sowohl die IHK Karlsruhe als auch die Polizeidirektion Braunschweig warnten Betroffene davor, die Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen.
Der Inhaber der Marke "Webspace" mahnte am 29.07.1999 einen Wettbewerber ab. Dieser lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab und machte seinerseits Anwaltskosten in Höhe von 1.286,21 DM geltend.
Der LinuxTag e.V. hat am vergangenen Freitag, dem 23. Mai 2003, die Firma SCO Group GmbH wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens anwaltlich abgemahnt. Ziel der Abmahnung ist es, der Verunsicherung der GNU/Linux-Anwender und der Community entgegen zu wirken, nachdem SCO zunächst IBM verklagt und anschließend angekündigt hatte, in Zukunft auch gegen Linux-Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu wollen.
Ob persönliche E-Mails oder Onlinebanking im Büro: Die meisten Arbeitgeber ärgert die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Daher verbietet mehr als die Hälfte von ihnen ihren Angestellten, den Online-Zugang im Büro für private Zwecke zu nutzen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins Capital (Ausgabe 11/2003) unter den 250 größten Unternehmen in Deutschland. Wer sich nicht an das Verbot hält, so Capital, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die meisten Verstöße werden mit Versetzung an einen Arbeitsplatz ohne Internet geahndet, schlimmstenfalls drohen Abmahnung oder Entlassung.
Wie Alvar Freude und Dragan Espenschied, die Entwickler und Betreiber des Assoziations-Blaster, berichten, erhielten sie eine Abmahnung der Deutschen Bahn, wonach angeblich ein Link auf den umstrittenen Text "Kleiner Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art" auf dem Angebot zu finden ist. In einer Unterlassungserklärung fordert die Deutsche Bahn die Entfernung des Links; bei Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro.
Derzeit rollt offenbar einmal mehr eine Welle von Massenabmahnungen durchs Land. Diese richten sich gegen Webseiten, die auf Glücksspiele verweisen, welche in Deutschland nicht erlaubt sind.
Nachdem Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth zunächst gegen die E-Cards der Grünen vorging und eine einstweilige Verfügung erwirkte, ging er nun auch gegen die SPD und die Republikaner vor. Gravenreuth beanstandet dabei, dass ihn unaufgefordert so genannte E-Cards der Parteien erreicht hätten, die jeder über die entsprechenden Webseiten versenden kann.
Über die Domain von Joschka Fischer "joschka.de" wird für den Spitzenkandidaten der Grünen geworben. Man hat hier unter anderem die Möglichkeit, eine elektronische Postkarte in Form einer E-Mail an Freunde und Bekannte zu versenden. Die Aktion wurde nun durch den Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth mit einer einstweiligen Verfügung "bedacht".
Der Betreiber der Nachrichten-Suchmaschine NewsClub, Christian Kohlschütter, befindet sich derzeit in zweiter Instanz im Rechtsstreit mit einem nicht genannten großen Zeitungsverlag. Dieser sieht in den einzelnen Nachrichtenartikel gelegten direkten Links (so genannte "Deep Links") offenbar gar nicht gerne - laut Kohlschütter besteht die Gefahr, dass das Oberlandesgericht München sich dieser Ansicht anschließt.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco Electronic Commerce Forum e.V. (Köln), hat mehrere Hinweise darauf erhalten, dass derzeit eine Abmahnwelle gegen Webseitenbetreiber im Gange ist, die keinen Jugendschutzbeauftragten ihm Rahmen ihres Angebotes namentlich benennen. Bereits vor knapp zwei Wochen hatte das Adultwebmaster Network berichtet, dass die Krefelder Anwaltskanzlei Pils und Neuber im Namen ihrer Mandantin, Reckless-Media GmbH, eine Serienabmahnung gegen Erotikwebmaster gestartet hat, die auf ihren Webseiten keinen Jugendschutzbeauftragten benannt haben.
Für die Rechtsprechung ist die Frage der Zulässigkeit des privaten Surfens am Arbeitsplatz Neuland, da es bisher nur vereinzelt arbeitsgerichtliche Entscheidungen gibt. Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen für mehr Klarheit gesorgt. Das Berufungsgericht bestätigte abschließend die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers, der während der Arbeitszeit Dateien mit pornografischem Inhalt auf die Festplatte seines Dienst-PC heruntergeladen hatte.
Das Bundeskartellamt hat jetzt offiziell bestätigt, der Übernahme des Telekom-Kabelnetzes durch Liberty Media eine Abmahnung zu erteilen. Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes führt das Zusammenschlussvorhaben Liberty Media/KDG (Breitbandkabelnetze der Deutsche Telekom AG u.a.) zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf dem Endkundenmarkt Kabelfernsehen, dem Einspeisemarkt sowie dem Signallieferungsmarkt.
Falls der amerikanische Großinvestor John Malone tatsächlich von seinen Plänen Abstand nehmen sollte, einen großen Teil des Kabelnetzes der Deutschen Telekom zu kaufen, sollte der Bund einspringen, empfielt der Telekomexperte Franz Arnold in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit.
Wer ein Microsoft-Office-Dokument weiterreicht, gibt eventuell unabsichtlich vertrauliche Informationen preis. Versteckt in der Datei finden sich nicht nur Angaben zur Entstehungsgeschichte, sondern womöglich auch heikle Firmeninterna, warnt das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe.
Der Kölner Reseller TeleDiscount will sich gegen die Deutsche Telekom wehren. Nur zwei Tage, nachdem TeleDiscount auch Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über die Einwahlnummer 0190-035 anbietet, hatte sich die DTAG mit einer Abmahnung gemeldet.
Mitte August sorgte Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher für Aufregung, als er durch seinen Anwalt Dr. Nils Harder die Domain michas-formel1-site.de abmahnen ließ. Durch diese Adresse, unter der von Michael Stanka, einem 18-jährigen Schüler aus der Nähe von Stuttgart, ein Portal rund um die Formel 1 betrieben wird, sah Schumacher seine Namensrechte verletzt. Die Kosten für einen nach Meinung der Beklagten ohne ersichtlichen Grund angestrengten Rechsstreit muss der Ferrari-Pilot nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 25.10.2001 nun selbst tragen.
Im Juli flatterte dem Dienstleister für Autoren "My favourite book" eine Abmahnung der Telekom ins Haus, denn im Fond einer Anzeige des Unternehmens hatte man die Farbe Magenta verwendet, eine der vier Grundfarben des Vierfarbdruckes, aber auch die Farbe der Deutschen Telekom. Nun schlägt "My favourite book" zurück und veröffentlicht ein Buch unter dem Titel "Deutschland lacht über die Telekom".
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