Zensur Vereinigte Arabische Emirate erlassen neues Internetgesetz

Wer sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten online über die Regierung lustig macht oder Karikaturen veröffentlicht, kann dafür ins Gefängnis kommen. Die Emirate haben ein neues Internetgesetz erlassen, das solche Zensurmaßnahmen definiert.

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Ein neues Internetgesetz, das die freie Meinungsäußerung einschränkt, haben die Vereinigten Arabische Emirate (VAE) erlassen. Danach drohen Internetnutzern Gefängnisstrafen für Kritik an Regierung und Religion. Bis dato galten die VAE im Vergleich mit anderen arabischen Staaten als eher moderat.

Die Regierung bezeichnet die neuen Regeln als Gesetze gegen Cyberverbrechen. Sie seien eine Ergänzung zum Gesetz aus dem Jahr 2006 und sollen dem Schutz der Nutzer und ihrer Daten dienen, berichtet die Nachrichtenagentur WAM. So werde beispielsweise die Privatsphäre geschützt, indem das Abhören oder das unwissentliche Aufzeichnen von Kommunikation verboten werden.

Online-Straftaten

Zu Straftaten erklärt werden die Nutzung von IT für Betrug, Drogen-, Organ- und Waffenhandel sowie für Aktivitäten, die mit Terrorismus zu tun haben. Gefängnis riskieren Internetnutzer aber schon für weit weniger, etwa für das Veröffentlichen oder Verbreiten von Pornografie, Glücksspiel sowie weiterem unmoralischen Material.

Das Gesetz stellt es unter Strafe, dem Ansehen des Staates, seiner Institutionen, Symbole und Repräsentanten sowie der Herrscherhäuser der Emirate zu schaden. Es dürfen keine Nachrichten, Bilder oder gar Karikaturen online veröffentlicht werden, die die Sicherheit des Staates oder die öffentliche Ordnung gefährden. Auch der Aufruf zu einer Demonstration kann bestraft werden.

Religion ist sakrosankt

Auch die Religion ist unantastbar: Wer online religiöse Symbole, Rituale oder Bräuche verunglimpft sowie zu sündigem Tun aufruft, kann ebenfalls mit Gefängnis bestraft werden. Das gilt für den Islam, explizit aber auch für alle anderen Glaubensrichtungen und Religionen.

Neben Geld- und Haftstrafen sieht das Gesetz vor, dass Computer und Software, die für die aufgeführten Vergehen genutzt wurden, eingezogen werden können. Websites, auf denen die inkriminierten Inhalte veröffentlicht wurden, können zeitweise oder dauerhaft geschlossen werden. Werden die Vergehen von Ausländern begangen, können diese des Landes verwiesen werden.


Regimekritiker 17. Nov 2012

Wenige Beispiele bzw. Zeugenaussagen: Geächtet wird bereits, wer für Toleranz oder für...

IT.Gnom 15. Nov 2012

Ich mach da gar nichts, ich gebe die Botschaft nur weiter. Ja, Tunnelblick kriegt man davon.

azeu 15. Nov 2012

wir sind ja nicht blöd ;-)

7hyrael 15. Nov 2012

ich würde mich auch sofort für ein praktizierendes religionsverbot für unter-18 jährige...

hairetic 15. Nov 2012

Wenn das nicht nur Islam sondern explizit auch alle anderen Religionen betrifft, sollte...

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