Vorratsdatenspeicherung BKA bekommt fast immer die gewünschten Telefondaten

Eine Studie des BKA zeigt: Die Behörde hat Probleme, Kundendaten zu IP-Adressen zu bekommen. Telefonverkehrsdaten dagegen erhält sie auch ohne Vorratsdatenspeicherung.

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Auch ohne Vorratsdatenspeicherung bekommt die Polizei fast immer die Telefondaten, die sie benötigt. Das belegt eine Studie des Bundeskriminalamtes (BKA). Nur bei Internetverbindungsdaten wie IP-Adressen haben die Fahnder Probleme: Diese Daten werden oft gar nicht oder für ihre Zwecke nicht lange genug gespeichert.

Diese Ergebnisse hat das Bundesinnenministerium am 27. Januar veröffentlicht. Am selben Tag veröffentlichten Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht eine Untersuchung zur Vorratsdatenspeicherung, die sie im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt hatten. Das Ergebnis ihrer 200 Seiten starken Studie: Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung kann nicht als Ursache für Veränderungen bei der Aufklärungsquote gelten. Insgesamt "ergeben sich keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären". Die Datenbasis, auf die sie zurückgreifen konnten, sei allerdings unsicher und lückenhaft, räumten die Strafrechtsforscher ein. Ihre Ergebnisse seien deshalb lediglich eine "Momentaufnahme".

Die BKA-Studie vom selben Tag ist bislang kaum beachtet worden. Sie besteht aus einer statistischen Datenerhebung von Auskunftsersuchen des BKA an die Telekommunikationsanbieter im Zeitraum zwischen März 2010 und April 2011. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig erklärt und damit gestoppt.

Die Daten aus der Zeit bis April 2011 "bekräftigen" nach Darstellung des Innenministeriums "die Notwendigkeit der Speicherung von Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr". Denn die dazu benötigten Verkehrsdaten seien "bei den Providern oftmals bereits gelöscht, wenn bei den zuständigen Behörden entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden". Etwa 85 Prozent der Auskunftsersuche aus dem untersuchten Zeitraum wurden von den Providern nicht beantwortet, da die entsprechenden Daten nicht oder nicht mehr vorhanden waren. Das Fazit des Innenministeriums: "Hinsichtlich der Beauskunftung von IP-Adressen hat dies im Ergebnis dazu geführt, dass von diesem Ermittlungsansatz wegen Aussichtslosigkeit kaum noch Gebrauch gemacht wird."

Ein Blick auf die Details zeigt jedoch, dass diese Aussagen differenzierter betrachtet werden müssen: Erfasst wurden 5.082 Auskunftsersuche. Darunter waren zum einen Erhebungen von "retrograden Verkehrsdaten", also etwa ein- und ausgehende Telefonnummern, Standortdaten sowie Beginn und Ende der Verbindung.

Den mit Abstand größten Anteil aber machten Versuche aus, die hinter einer IP-Adresse stehenden Kundendaten zu ermitteln. 90,2 Prozent der Fälle bezogen sich auf solche Auskunftsersuche. Nur 9,2 Prozent bezogen sich auf retrograde Verkehrsdaten.

In absoluten Zahlen: Bei den 5.082 Auskunftsersuchen ging es in 4.584 Fällen um IP-Adressen und nur in 467 Fällen um Telefonverbindungsdaten. Von diesen 467 wiederum wurden 380 von den Providern beantwortet. Größtenteils unbeantwortet blieben nur die Anfragen nach Daten zu IP-Adressen, nämlich in 4.195 Fällen. Von allen unbeantworteten Anfragen des BKA bezogen sich also nur etwas mehr als zwei Prozent auf Telefondaten, die Behörde bekommt diese demnach fast immer. Die Telekom etwa kopiert alle Verkehrsdaten ihrer Kunden für 30 Tage in eine Datenbank, die nur für polizeiliche Anfragen gepflegt wird.

BKA benötigt Speicherfrist von sechs Monaten 

Youssarian 07. Feb 2012

Hier sollte man bedenken, dass die Polizei ohnehin nur dann Täter fasst, wenn diese...

omo 07. Feb 2012

"Arbeitnehmer" sind keine Staatsbürger sondern "die kleinen Leute". Wieso benötigen die...

elgooG 07. Feb 2012

Ist niemand zuvor von denen auch nur mal auf die Idee gekommen zu fragen ob sie das...

DY 07. Feb 2012

Da es mit keinem Wort erwähnt wurde und man als aufmerksamer Beobachter die Situation...

omo 06. Feb 2012

Angie in der Warteschleife ;-)

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