VGs versus CC-Lizenzen Doppelt überkreuz - die Gema und Creative Commons

Die Gema hat das erste Mal seit längerer Zeit eine schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben, ob sie Creative Commons als eine Option für ihre eigenen Mitglieder sieht. Die kurze Antwort lautet: Nein. Die Langversion erklärt John Weitzmann von iRights.info.

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In letzter Zeit gab es Bewegung beim Thema Creative Commons und Verwertungsgesellschaften. Nicht nur wird in Deutschland an einer neuen Verwertungsgesellschaft speziell für CC-Inhalte getüftelt, auch zwischen Creative Commons als Organisation und bestehenden Verwertungsgesellschaften gab und gibt es Gespräche und Pilotprojekte. Allerdings profilierte sich die Gema in diesem Feld bisher als konservative Festung. Das hat sie nun in einer offiziellen Stellungnahme erneut gezeigt. Die Redaktion von Telemedicus.info hatte angesichts des kürzlich gestarteten Pilotprojekts von Creative Commons und der französischen SACEM bei der Gema angefragt, ob eine ähnliche Kooperationen auch für Deutschland denkbar sei. Die Antwort fällt ernüchternd aus.

Sie reiht sich relativ nahtlos ein in die bisherigen Stellungnahmen der Gema zur Frage, ob ihre Mitglieder nicht die Möglichkeit erhalten sollten, selbst unter CC-Lizenzen zu veröffentlichen. Kurz gefasst lautet sie: Nein. Die Langfassung kann hier nachgelesen werden (ausdrücklich nochmal Dank an das Team von Telemedicus für die Weiterleitung) und soll in diesem Beitrag eingehend behandelt werden.

Der Konflikt zwischen Verwertungsgesellschaften und CC

Begonnen hat die offizielle Haltung der Gema zu CC schon 2006 mit dem berüchtigten Gema-Brief Nr. 59, in dem die Gema ausdrücklich vor CC warnte. Dann gab es 2008 - auf eine offizielle Anfrage von CC DE hin - erneut eine ablehnende Stellungnahme. Später kam es zwar immer mal wieder zu freundlichen Gesprächen zwischen CC DE und Gema, aber nie zu nennenswerten Änderungen des Gema-Standpunkts. Zuletzt ließ die Gema in einem Reuters-Beitrag wissen, sie könne gar nicht anders, alles liege am Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.

Manch einer mag sich fragen, warum es denn überhaupt Gespräche und Pilotprojekte braucht, schließlich sind CC-Lizenzen inzwischen weithin bekannt und als rechtliches Werkzeug zumindest online gut etabliert. Hintergrund und Hauptaspekt der Schwierigkeiten zwischen Creative Commons und den Verwertungsgesellschaften (kurz VGs) ist, dass die Mitglieder der meisten europäischen VGs aus rechtlichen Gründen keine CC-Lizenzen vergeben können. Sie dürfen ihre Werke also nicht unter CC stellen und verbreiten.

Das liegt daran, dass die kontinental-europäischen VGs traditionell von ihren Mitgliedern eine exklusive Übertragung von Rechten fordern, um ihre Werke möglichst umfassend verwerten zu können. Besonders konsequent ist diese Praxis im Bereich der Musikrechte zu finden, in Deutschland also bei den VGs Gema und GVL.

Bands müssen für Streams der eigenen Songs zahlen

Eine der Folgen ist, dass VG-Mitglieder überhaupt nicht mehr unmittelbar über die Rechte an ihren Werken verfügen. Selbst wenn sie ihre Tracks oder Alben unter einer CC-Lizenz (kurz CCPL) freigeben wollen - und besonders unter den Newcomern wollen das einige -, können sie das nicht, denn die Nutzungsrechte verwaltet ausschließlich ihre VG. Nicht einmal auf der eigenen Homepage darf eine Band ihre Musik ohne Weiteres online stellen. Sie muss entweder für die Streams ihrer eigenen Songs an die Gema zahlen (und bekommt das Geld nach Abzug der Verwaltungskosten dann wieder ausgeschüttet) oder muss sich eine gesonderte Erlaubnis von der Gema geben lassen. Diese wurde allerdings erst im Nachhinein, angesichts der Absurdität der oben genannten Zahlungspflicht für eigene Werke, eingeführt.

Um eine ähnliche Ausnahme geht es auch bei den Pilotprojekten von CC und Buma/Stemra (Niederlande), KODA (Dänemark) und nun SACEM (Frankreich). Die Mitglieder dieser VGs erhalten zeitlich befristet die Möglichkeit, ihre Musik unter den CCPL BY-NC, BY-NC-SA oder BY-NC-ND selbst zu veröffentlichen, also nur für nicht-kommerzielle Nutzungen freizugeben (Einschränkung "NC"). Dazu wird eine genauere Definition ausgehandelt, was unter "nicht-kommerziell" zu verstehen sein soll.

Der Gema fehlt der gute Wille 

Trockenobst 02. Feb 2012

20% der Künstler bekommen 80% der Ausschüttungen.Davon sind sehr viele nicht Deutsch...

original... 01. Feb 2012

es ist vor allem die praxis, die uns hier im wege steht. gerade die ganz kleine urheber...

tingelchen 01. Feb 2012

Eine Überlegung die es wert wäre ;) Eine Redis Datenbank z.B. kann auf meinem Heim-PC...

Accolade 01. Feb 2012

Is das nicht toll, da verdienen die großen richtig gut wenn ihr Song im Radio kommt...

nonameHBN 01. Feb 2012

Die wollen ihren eigenen Stuhl nicht absägen, auf dem sie sitzen. Oder möchtest du gerne...

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