VG Wort "Hunderte Musiktitel und Profi-Fotos auf Speicherkarten"

Ein EU-Gerichtsurteil hat zur geplanten Erhöhung der Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten durch die Gema geführt. Grundlage für die Festlegung war eine TNS-Studie.

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Gema-Sprecher Peter Hempel erläutert die Pläne der Verwertungsgesellschaften für höhere Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten. Die durch die Gema vertretene Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hatte zusammen mit der VG Wort und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst den neuen Tarif im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hempel: "Im Jahr 2010 hatten die ZPÜ, die VG Wort und die VG Bild-Kunst mit den Verbänden IM, Bitkom, Vere (Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten) und BWL (Bundesverband Werbeartikel Lieferanten) Gesamtverträge über die Vergütungen für USB-Sticks und Speicherkarten geschlossen." Diese Vergütung betrug für diese Speicher 10 Cent pro Stück und galt unabhängig davon, ob diese an private oder an gewerbliche Abnehmer geliefert wurden und unabhängig vom konkreten Einsatzzweck. "Beispielsweise waren von der vertraglichen Vereinbarung auch Speicherkarten erfasst, die in Fotokameras eingesetzt wurden. Aufgrund dieser breiten Bemessungsgrundlage war es möglich, eine vergleichsweise niedrige Vergütung pro Stück zu vereinbaren. Diese pauschalisierende Vorgehensweise konnte nach den in den Jahren 2010 und 2011 ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr beibehalten werden. Die Verwertungsgesellschaften haben die Gesamtverträge deshalb zum 31. Dezember 2011 gekündigt", sagte der Sprecher, weil das Gericht eine Differenzierung der Nutzung von Speichermedien angeordnet hatte.

Eine Ende 2011 im Auftrag der ZPÜ von der TNS Infratest durchgeführte empirische Untersuchung habe ergeben, dass mit einem USB-Stick während seiner Gesamtlebensdauer durchschnittlich 677 Musiktitel, 541 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 93 Grafiken und 66 Teile aus Büchern vervielfältigt werden. Bei einer Speicherkarte seien es im Vergleich 390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und zehn Teile aus Büchern.

Piraten: Verbot der Umgehung von Kopierschutz macht Abgabe sinnlos

Bei Speicherkarten seien dies Durchschnittswerte, die einer gemittelten Nutzung entsprächen, auch derjenigen, die in Mobiltelefonen zusätzlich zum Festspeicher zum Einsatz kämen, sagte Hempel Golem.de. Die Studie ist nur in kurzen Auszügen veröffentlicht.

Die Piratenpartei hat die geplante Gebührenerhöhung für Speichermedien kritisiert. Der Zweck von Abgaben ist es, einen Ausgleich für die Erlaubnis der Privatkopie nach Paragraf 53/54 Urheberrechtsgesetz zu schaffen. Allerdings sei dieses Recht durch Kopierschutzmaßnahmen und ein Verbot ihrer Umgehung faktisch ausgehebelt, wodurch die Abgaben ihre Legitimation verlieren würden. Piratenchef Bernd Schlömer: "Auf der einen Seite werden den Nutzern die Rechte entzogen und auf der anderen Seite die Abgaben drastisch erhöht. Das können wir so nicht akzeptieren."


ImBackAlive 31. Mai 2012

Echt? Das ist ja mal... what now? Kann mir übrigens jemand kurz erklären, woraus die...

Zerberus76 31. Mai 2012

Das sehe ich genauso. 17¤ sind zuviel. überlegt mal was Sky oder ähnlich nehmen und was...

Hyvin 30. Mai 2012

Die sollten das mal an mir durchführen. Dann würden die feststellen, dass es Leute gibt...

Muaddib 30. Mai 2012

Das Endgültige Aus der der Demokratie: Die EU Gerichte spielen der Abzocker-GEMA in die...

dabbes 30. Mai 2012

eBay und Amazon wirds freuen. Heimische Händler verlieren.

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