Verwertungsgesellschaft Drei Prozent Festplattenplatz für Musik reicht für Erhöhung

Externe Festplatten werden nur zu drei Prozent für legale Kopien von Musik genutzt. Doch das reicht völlig aus, um eine höhere Abgabe für die Verwertungsgesellschaften zu rechtfertigen.

Anzeige

Die Verwertungsgesellschaften haben im Gespräch mit Golem.de ihre Forderungen für eine höhere Vergütung von externen Festplatten verteidigt. Eine Studie des IT-Branchenverbands Bitkom hatte ergeben, dass nur 3 Prozent des Speicherplatzes auf diesen Datenträgern für Musik und Videos genutzt würden.

Dazu erklärte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), mit seiner Kritik an den neuen Tarifen helfe der Bitkom ungewollt den Verwertern. "Die Studie des Bitkom zum Nutzungsumfang von Festplatten ist ein Beleg für die Angemessenheit der von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten Tarife, nicht aber für das Gegenteil", sagte ein Sprecher.

Maßgebend für die Höhe der Vergütung für private Vervielfältigung sei der Umfang, in dem die vergütungspflichtigen Geräte und Speichermedien zur privaten Vervielfältigung genutzt würden. "Der Bundesgerichtshof hat erst vor kurzem am Beispiel von PCs klargestellt, dass es hierbei nicht auf den relativen Anteil von Privatkopien an der Gesamtnutzung ankommt, sondern auf die absolute Zahl der angefertigten Kopien (I ZR 59/10). Die vom Bitkom herausgestellten Angaben, in welchem prozentualen Umfang eine Festplatte zu vergütungspflichtigen Zwecken genutzt wird, sei somit für die Frage der Höhe der Vergütung in rechtlicher Hinsicht irrelevant", erklärte der Sprecher.

Tatsächlich zeige die Studie des Bitkom höchst anschaulich, dass der absolute Umfang der mit Festplatten vorgenommenen vergütungspflichtigen Vervielfältigungen hoch sei. Vorausgesetzt, dass die Angaben der Studie stimmen, würden durchschnittlich 3 Prozent der Speicherkapazität externer Festplatten in vergütungspflichtiger Weise genutzt. Der Sprecher: "Dies entspricht 18 GByte pro Festplatte. Diese Menge an Speicherplatz reicht aus, um große Mengen geschützter Werke, insbesondere Musik-, Text- und Bildwerke, privat zu vervielfältigen. Bereits hierfür ist die von den Verwertungsgesellschaften als Tarif veröffentlichte Vergütung angemessen." Berücksichtigt werden müsse darüber hinaus, dass die Vergütungspflicht weiterer Vervielfältigungen umstritten sei, die der Bitkom jedoch zu seinen Gunsten unberücksichtigt gelassen habe. "So wird deutlich, dass die Pressemitteilung des Bitkom irreführend ist", sagte der Sprecher.

Aus Sicht der Rechteinhaber sei nicht verständlich, dass der Bitkom die Frage des Nutzungsumfangs von externen Festplatten viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechts mit dem sogenannten zweiten Korb immer noch nicht verbindlich habe klären lassen. Der Bitkom, in dem Importeure und Hersteller von Festplatten organisiert sind, hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, gegen die Verwertungsgesellschaften ein auf Abschluss eines Gesamtvertrages gerichtetes Verfahren bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt einzuleiten. Damit hätte die Klärung des Nutzungsumfangs und damit auch eine Entscheidung über die Vergütungshöhe erfolgen können. Das könne nur der Herstellerverband, nicht aber die Verwerter: "Eine derartige Möglichkeit sieht das Gesetz für Verwertungsgesellschaften jedoch nicht vor. Entsprechende Überlegungen gelten für die Vergütungshöhe von Smartphones, zu denen der Bitkom bis heute jede Verhandlung abgelehnt hat", betonte der Sprecher.

Mit seinem Verhalten werde der Bitkom der ihm vom Gesetzgeber zugedachten Rolle bei der Festlegung der Vergütungen für private Vervielfältigung nach den Urheberechtsgesetz nicht gerecht. "Nicht das seit Jahrzehnten bewährte System der Pauschalabgaben gehört auf den Prüfstand, sondern das Verhalten der Verbände, namentlich des Bitkom. Die Auseinandersetzung macht deutlich, dass das gesetzliche Verfahren der Tariffindung einer Verbesserung bedarf, damit die Rechteinhaber nicht jahrelang auf die ihnen zustehenden Vergütungen für private Vervielfältigung warten müssen", sagte er.


StefanKehrer 20. Jul 2012

Ich habe ja auch nicht behauptet das es diesen Einheitspreis gibt. Es ist aber auch...

Lala Satalin... 18. Jul 2012

Für Gruppe A und B sollte man die MwSt auf 900 000% erhöhen.

spambox 18. Jul 2012

Die Geschäftsgebaren und das öffentliche Auftreten der sog. "Verwerter" erinnern eher an...

spambox 18. Jul 2012

In den News und Artikeln im Internet ist immer von "den Verwertungsgesellschaften" die...

ZeroSama 18. Jul 2012

Also 25 FLAC-Alben empfinde ich jetzt auch nicht unbedingt als "große Mengen"..

Kommentieren




Anzeige
  1. Verfahrensmanger/-in für IT-Verfahren im Bildungswesen
    Dataport, Altenholz bei Kiel oder Hamburg
  2. Software-Ingenieure (m/w)
    viastore systems GmbH, Löhne
  3. Teamleiter User Experience & Analytics (m/w)
    PAYBACK GmbH, München
  4. IT-Projektkoordinator (m/w)
    Klinikum Ansbach, Ansbach

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Windenergie

    Google kauft Hersteller von Windkraftwerken

  2. Amazon

    App-Shop für Android als Browser-Version gestartet

  3. Atari

    Rollercoaster Tycoon ab 3,5 Millionen US-Dollar im Angebot

  4. Legale Privatkopien

    EU-Vorschlag würde freies Kopieren erlauben

  5. Ausprobiert

    Das neue Google Maps ist beeindruckend schnell

  6. Geforce GTX-780

    Nvidias Titan LE schlägt Radeon HD 7970 für 649 Euro

  7. Jugendschutz

    Filterprogramme statt Sendezeitbegrenzung

  8. Hacks for Sale

    Chinesische Hacker werben offen auf IT-Messen

  9. MQ-4C Triton

    Aufklärungsdrohne der US-Marine fliegt zum ersten Mal

  10. Temash, Kabini, Richland

    AMDs mobile APUs von 4 bis 35 Watt sind da



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Superkondensator: Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit
Superkondensator
Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

Ein Smartphone, das in einer halben Minute geladen ist, soll ein neuer Energiespeicher ermöglichen. Die Entwicklerin kam auf die Idee, weil sie sich über den dauernd leeren Akku ihres Mobiltelefons geärgert hat.

  1. Silverback-Gorilla Akku als Steckdosenersatz für Notebooks
  2. Akku Kleiner Akku mit großer Leistung
  3. Paul Scherrer Institut Lithium-Ionen-Akkus haben doch einen Memory-Effekt

Seattle Campus: Amazon baut sich einen Wald in riesigen Glaskugeln
Seattle Campus
Amazon baut sich einen Wald in riesigen Glaskugeln

Nach einem Entwurf des Architekturbüros NBBJ will Amazon eine extravagante neue Konzernzentrale bestehend aus drei riesigen Gewächshauskugeln und Bürohochhäusern errichten.

  1. Amazon Coins Amazon bringt virtuelle Währung auf Kindle Fire
  2. Cloud Drive Photos Amazon schickt Fotos auf dem iPhone in die Cloud
  3. Quartalsbericht Amazon gibt 3,2 Milliarden Dollar für Lager und Filme aus

Sony: Die Playstation 4 ist schwarz - und verschwommen
Sony
Die Playstation 4 ist schwarz - und verschwommen

Störfeuer von Sony: Kurz vor der Enthüllung der nächsten Xbox hat Sony ein Video veröffentlicht, das zumindest einen verschwommenen Blick auf das Gehäuse der Playstation 4 gewährt.

  1. Xbox One Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One
  2. Microsoft Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk
  3. Electronic Arts Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

Zum Artikel