Verwaltungsrichter Verfassungsgericht soll über neuen Rundfunkbeitrag urteilen

Ein Richter meint, dass das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags entscheiden muss. Die ersten Klagen gegen Zahlungsaufforderungen dürften bald bei den Verwaltungsgerichten eintreffen.

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Der Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts, Richter Andreas Labiris, erwartet, dass die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag "verfassungskonform" ist, von den Verwaltungsgerichten an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben wird. Labiris sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, dass er im Frühjahr 2013 mit dem Eingang der ersten Klagen gegen die Zahlungsaufforderungen bei den Verwaltungsgerichten rechnet. Laut Focus lassen derzeit einige Handelsketten prüfen, ob eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag Aussicht auf Erfolg habe.

Der Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, kritisierte im Gespräch mit dem Handelsblatt Online, "dass die Datenschutzmängel der GEZ bei dem Modellwechsel nur minimal verbessert werden und die Pflicht zur Depublikation der Onlineangebote von ARD und ZDF bestehen bleibt." Künftig zahle jeder Haushalt für das Programm: "Dann dürfen Programmbeiträge von ARD und ZDF nach sieben Tagen nicht mehr aus dem Netz verschwinden."

Otto Wulff, Vorsitzender der Senioren-Union und Mitglied des Bundesvorstands der CDU, forderte im Gespräch mit dem Focus, die bisherige Radiogebühr von 5,76 Euro für Menschen ohne Fernseher beizubehalten. "Ich zahle doch nicht für andere das Fernsehen. Das halte ich nicht für gerecht", erklärte der CDU-Politiker.

Johannes Beermann, Staatskanzleichef in Sachsen und verantwortlich für die Koordination der Medienpolitik der von der Union regierten Bundesländer, sagte der Leipziger Volkszeitung: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in der Tat die Verpflichtung, ihrem Kunden, dem Zuschauer und der Zuschauerin, darzulegen, warum diese Abgabe die Rundfunkgebühr ablöst. Dieser sind sie nur unzureichend nachgekommen."

Zugleich setze sich Beermann für eine Senkung des Werbeanteils im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ein, sollte die neue Rundfunkabgabe zu höheren Einnahmen führen. Über eventuelle Mehrerlöse zu entscheiden sei nicht die Aufgabe der Intendanten. Er könne sich "beispielsweise vorstellen, dass wir darüber nachdenken, den Anteil von Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen abzusenken", sagte Beermann. "Aber auch eine Verringerung der Gebühr für den Gebührenzahler ist denkbar."

Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Nach einer aktuellen Studie sind 60 Prozent der Deutschen dagegen. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig. Die Höhe liegt pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer bisher nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC zahlt, wird auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft.


Uzzi 07. Jan 2013

Wie bitte kann man auf facebook rumturnen und sich über Berichte im heute journal am...

zwangsregistrie... 07. Jan 2013

ist irgendwie in DE immer so, fast egal welches Thema

hevilp 07. Jan 2013

Ist mir nicht neu. Ich bin Projektleiter Tiefbau, und ja Asphaltieren kostet mehr als...

S-Talker 07. Jan 2013

In einem Land in dem Mafia- und Veruntreuungsvereine wie GEZ und GEMA Sonderrechte haben...

azeu 07. Jan 2013

Die ÖR-Sparten-Sender sind doch jetzt schon Pay-TV :) Oder empfängt man die etwas...

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