Verfassungsgerichtshof Drogeriekette Rossmann klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag

Die Dirk-Rossmann-Drogeriemarktkette lehnt den neuen Rundfunkbeitrag ab und klagt deswegen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sei möglich.

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Die Drogeriekette Rossmann hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag eingereicht. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, richtet sich die Klage gegen den im Mai 2011 erfolgten Beschluss des Bayerischen Landtags, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zuzustimmen. Der Zeitung liegt die Klageschrift vor.

Der Drogeriemarktbetreiber kritisiert, dass er durch den neuen Rundfunkbeitrag in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt werde und sieht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot in den Artikeln 101 und 118 der Bayerischen Verfassung. Das Unternehmen erwartet, dass es statt bisher 39.500 Euro künftig Rundfunkabgaben in Höhe von rund 200.000 Euro pro Jahr zahlen muss.

Dies bedeute "einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten". Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme von Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. "Absolut" habe das Unternehmen Dirk Rossmann sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

Die Popularklage Rossmanns bezeichnet auch das Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags als grundgesetzwidrig. Die neue GEZ-Abgabe sei "eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer". Diese zu beschließen übersteige die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer, die kein "Steuererfindungsrecht" hätten, so die Juristen. Das Unternehmen, das aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen ziehe, werde in der Sache, so Rossmann-Justitiar Stefan Kappe, nötigenfalls auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Nach einer aktuellen Studie sind 60 Prozent der Deutschen dagegen. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig. Die Höhe liegt pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer bisher nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wird auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft.


ZeroSama 13. Jan 2013

Jaa~ war gestern mit Freunden was trinken und da hatten die in dem Laden auch 'ne riesen...

tangonuevo 10. Jan 2013

Wäre beinahe mal passiert, Premiere hat damals viel dafür geboten, hätte ihnen auf einen...

sabbl 10. Jan 2013

....einige habens noch immer nicht begriffen......egal ob 10% oder 70% Steuern für...

dust 10. Jan 2013

Crowdfunding für Klagen, das wär's doch!

tingelchen 10. Jan 2013

Nein, das nennt man soziale Gerechtigkeit ;)

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