US-Patent- und Markenamt Apple erhält Geschmacksmuster für "Slide to unlock"

Apple hat in den USA einen Geschmacksmusterschutz für die Ausgestaltung des "Slide to unlock"-Schiebers erhalten. Ein Patent auf dessen Funktion, das schon für weltweite Rechtsstreitigkeiten sorgte, besitzt Apple schon länger.

Anzeige

Das US-Patent- und Markenamt hat Apple den Geschmacksmusterschutz (Design Patent) für die Entsperrfunktion "Slide to unlock" mit ihrem horizontalen Balken zugesprochen. Die Behörde brauchte dafür recht lange. Den Antrag D675,639 hatte Apple erst im September 2011 und nicht schon kurz nach der Vorstellung des ersten iPhones im Jahr 2007 eingereicht.

Die Schieben-um-zu-Entsperren-Funktion ist für Smartphone-Hersteller seit langem zum Streitgegenstand geworden. Apple hatte 2011 schon ein Patent auf die Funktion dahinter zugesprochen bekommen und verklagte sowohl Motorola als auch Samsung wegen angeblicher Patentverletzungen. Der Gebrauchsmusterschutz sorgt hingegen dafür, dass das äußere Erscheinungsbild geschützt ist, aber nicht dessen Funktion.

Apple hatte im Januar 2012 damit begonnen, gegen das Galaxy Nexus von Samsung vorzugehen. Allerdings hatte Samsung 2010 einen Patentantrag eingereicht, der ebenfalls eine Entsperrfunktion für Smartphones und Rechner vorsah.

In Deutschland verklagte Apple Motorola und Samsung wegen der Slide-to-unlock-Funktion. Die beschäftigten Gerichte vertagten hier ihre Entscheidung. Zunächst soll das Deutsche Patentamt über die Gültigkeit das Patents und des Gebrauchsmusters entscheiden.

Hier geht es allerdings um ein Europapatent. Das Patent EP1964022 mit dem Titel "Unlocking a device by performing gestures on an unlock image" ist äußerst umfangreich. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Samsung und Motorola bei der Umsetzung von "Slide to unlock". Zudem müssen die Richter entscheiden, ob die Funktionen allgemeingültig sind.

In den USA bekam Apple zudem einen Geschmacksmusterschutz auf die abgerundeten Ecken des iPhones erteilt. Allerdings ist in der Schutzschrift D675,612 ein iPhone der ersten Generation abgebildet.

Ein Designpatent in den USA ist mit dem deutschen Geschmacksmuster vergleichbar. Eine schriftliche Ausarbeitung fehlt diesen Schriftstücken fast vollständig - sie bestehen praktisch ausschließlich aus Zeichnungen. Bei Streitigkeiten wird von den Gerichten verglichen, ob ein durchschnittlicher Betrachter das Produkt eines Konkurrenten mit diesem Design verwechseln könnte. Kleine Unterschiede wie etwa die Platzierung von Knöpfen spielen da keine Rolle. Mit gestrichelten Linien werden die Bereiche markiert, die kein Bestandteil des beantragten Schutzes sind.

Die abgerundeten Ecken von Tablets sind ebenfalls Gegenstand von Streitigkeiten vor Gericht. Im November 2012 hatte Apple in den USA schon einen Schutz für die abgerundeten Kanten des iPad 1 zugesprochen bekommen.


ThorstenMUC 07. Feb 2013

Meinst du mit "Chinaflut" jetzt Apple, weil sie die iPhones dort produzieren, oder HTC...

nicbor87 07. Feb 2013

Mein Unwort des Jahres: Geschmacklosigkeitsmuster. https://www.google.de/search?q=samsung...

DY 07. Feb 2013

Wortmeldung per Zeigefinger nach oben- patnetieren lassen. Druckschalter als Ein/Aus...

Napster2709 07. Feb 2013

Verwechsel bitte nicht Geschmacksmuster mit Partenten. Im Rechtsfall haben beide...

JanZmus 06. Feb 2013

"Face Recognition" gibt's auch schon ewig, nennt sich "Türsteher" oder auch "Wache". Das...

Kommentieren




Anzeige
  1. Senior Developer (m/w) TYPO3
    TUI.com GmbH, Berlin
  2. Software Entwickler (m/w)
    conject AG, Duisburg
  3. SAP Modulbetreuer mit dem Schwerpunkt Logistik (m/w) Betriebswirtschaftliche Systeme
    CQLT SaarGummi Deutschland GmbH, Wadern-Büschfeld
  4. Fachinformatiker Multimedia (m/w)
    CT Creative Technology GmbH & Co. KG, Nürtingen

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Xbox One

    Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One

  2. Microsoft

    Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

  3. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  4. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  5. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  6. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  7. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  8. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  9. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  10. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Web Components: HTML-Elemente selber bauen
Web Components
HTML-Elemente selber bauen

Mit Web Components, die derzeit vom W3C standardisiert werden, kann sich jeder seine eigenen HTML-Elemente bauen - samt Aussehen und Logik - und sie wie Standardelemente in HTML-Dokumenten nutzen. Mit Googles neuer Bibliothek Polymer funktioniert das auch in den heute verfügbaren Browsern.

  1. Chrome 26 Beta Verbesserte Rechtschreibkorrektur und Template-Unterstützung

Tallinn-Manual: Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern
Tallinn-Manual
Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

Das Tallinn-Manual der Nato, das im Cyberwar das Töten von Hackern erlaubt, beschäftigt jetzt auch die Bundesregierung. "Es obliegt nicht der Bundesregierung, eine breite gesellschaftliche Debatte über die Regeln zu führen", heißt es trocken.

  1. Cyberwar Experten halten Stuxnet-Einsatz für Gewaltanwendung
  2. Cyberwar BND errichtet Abteilung zur Abwehr von Hackerangriffen
  3. Cyber Defense Nato-Papier gibt Hacker zum Abschuss frei

Sandisk und Toshiba: Flash-Speicher wird kleiner
Sandisk und Toshiba
Flash-Speicher wird kleiner

Sandisk und Toshiba kündigen die Einführung eines neuen Herstellungsprozesses für Flash-Speicher an. Der von Sandisk als 1Ynm bezeichnete Prozess bringt mehr Speicherkapazität auf weniger Raum unter.

  1. Flashsystem IBM steckt 1 Milliarde US-Dollar in Flash-Speicher
  2. Fusion-io 9,6 Millionen IOPS mit einem einzelnen ioDrive2

Zum Artikel