Urteil um Designpatent Apple veröffentlicht Richterlob als Widerruf

Apple hat nach dem verlorenen Designprozess öffentlich widerrufen, dass Samsung sein Design kopiert hat. Die Begründung übernimmt es von Richter Colin Birss: Samsungs Geräte seien "nicht so cool" wie Apples - und könnten daher keine Kopien sein.

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Wie von einem britischen Gericht angeordnet, hat Apple auf seiner Webseite öffentlich seine Behauptung widerrufen, Samsung habe das Design seiner Geräte kopiert.

In dem Widerruf zitiert Apple den Richter Birss, der den Prozess um Designverletzungen führte. Samsung könne das Design des iPads nicht kopiert haben, denn Samsungs Galaxy Tab habe nicht die Einfachheit und sei bei weitem nicht so "cool" wie Apples iPad. In zwei Absätzen zitiert Apple Richter Birss' Lob für Apples iPad.

Verschiedene Gerichte mit unterschiedlicher Meinung

Apple schreibt pflichtgemäß, dass das Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 und Tab 7.7 keine Designpatente verletzten und verlinkt ordnungsgemäß zu der Urteilsbegründung. Gleichzeitig weist der Text aber darauf hin, dass "ein deutsches Gericht zu einem gegenteiligen Urteil gekommen ist." Gemeint ist das Landgericht Düsseldorf, das in einem gleichen Fall für Apple entschied.

Allerdings verschweigt Apple, dass das dortige Verfahren ausgesetzt wurde, bis das Europäische Markenamt über die Gültigkeit des Designpatents entschieden hat. Apple weist auch auf das Urteil in den USA hin, in dem die Geschworenen dem iPad-Hersteller einen Schadensersatz von 1,05 Milliarden US-Dollar zugestanden haben.

Öffentliche Klarstellung

Zunächst ist der Text auf Apples britischer Webseite erschienen. Birss hatte zudem angeordnet, dass Apple entsprechende Anzeigen in den Tageszeitungen Financial Times, Daily Mail und Guardian sowie in Zeitschriften Mobile Magazine und T3 schalten muss.

Der Sinn einer solchen Anordnung sei nicht, eine Partei zu bestrafen oder sie das Gesicht verlieren zu lassen. Die Frage sei vielmehr, ob "es nötig ist, geschäftliche Unsicherheiten auszuräumen", erklärte Richter Jacob vom Berufungsgericht, der das Urteil bestätigte. Apple müsse öffentlich klarstellen, dass es das Urteil des Gerichts akzeptiere und dass Samsungs Tablets nicht das eingetragene Design verletzten.

Ein halbes Jahr lang online

Bei einem Prozess um die Verletzung eines geschützten Designs gehe es nicht darum, ob kopiert wurde, sagte Birss. Es gehe darum, ob das infrage stehende Design zu nahe an dem eingetragenen sei. Das hatte aber Birss in seinem Urteil mit dem von Apple veröffentlichten Zitat verneint.

Diese darf laut Anordnung nicht kleiner als die Schrifttype Arial in der Größe 11 Punkt sein und muss ein halbes Jahr lang auf der Startseite verlinkt sein.


swissmess 01. Nov 2012

Et voila: Apple soll sich nicht bei Samsung für seine Klage entschuldigen, sondern...

Alex_M 29. Okt 2012

... wenn Apple einen Prozess verliert, muss nur eine freche Meldung auf die Homepage drauf.

Flyns 29. Okt 2012

Über diese Patenttrollerei kann man getrost geteilter Meinung sein. Aber diese...

beaver 29. Okt 2012

Wollte ich auch gerade schreiben, dass sich das eher an meine 3 bis 5 Jährigen Neffen und...

kidding 29. Okt 2012

Egal ob man für oder gegen Apple ist, ein Schmunzeln kann man sich da doch nicht...

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